Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Bildungssystem in Österreich

Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen · 1. die Oberstufe der Volksschule, · 2. die Mittelschule, · 3. die Polytechnische Schule, · 4. die entsprechenden Stufen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufbau und Zuständigkeiten
  2. 2. Schulpflicht und Bildungsweg
  3. 3. Unterstufe, Unterricht und Förderung
  4. 4. Oberstufe und Berufsbildung
  5. 5. Hochschulen und Lehrkräfte
  6. 6. Entwicklung, Reformen und aktuelle Herausforderungen

Aufbau und Zuständigkeiten

Das österreichische Bildungssystem wird überwiegend vom Bund geregelt. Das Bildungsministerium ist unter anderem für Schulrecht, Lehreraus- und -weiterbildung, Bundesschulen und die Anerkennung ausländischer Zeugnisse zuständig; das Wissenschaftsministerium verantwortet Universitäten, Fachhochschulen, Forschung, Studienbeihilfen und Stipendien. Bildungsdirektionen sind gemeinsame Behörden von Bund und Ländern und vollziehen fast das gesamte Schulrecht. Die Länder bleiben insbesondere für Kindergarten und Hort zuständig, Gemeinden sind meist Erhalter der Volksschulen und organisieren beispielsweise Schulbusse.

Nach § 3 Schulorganisationsgesetz bildet das Schulwesen eine Einheit und wird nach Alters- und Reifestufen, Begabungen, Lebensaufgaben und Berufszielen gegliedert. Nach dem Bildungsinhalt gibt es allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, nach der Bildungshöhe Primar- und Sekundarschulen sowie Akademien. Zu den Pflichtschulen gehören Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule und Berufsschule. Übergänge zwischen Schularten sollen geeigneten Schülern offenstehen; Beratung ist besonders in der 4. und 8. Schulstufe sowie vor einem Schulabschluss vorgesehen.

Österreichische Schulen besitzen im internationalen Vergleich wenig Selbstverwaltung: 31 % der Entscheidungen fallen auf Schulebene, gegenüber 46 % im EU- und 41 % im OECD-Durchschnitt. Schulautonomie betrifft unter anderem Lehrplanteile, Klassenteilungen, schulautonome Tage, Raumvermietung und Sponsoring. Privatschulen werden nach dem Privatschulgesetz von 1962 geregelt. Ohne Öffentlichkeitsrecht ist für ein anerkanntes Zeugnis eine Externistenprüfung nötig; Schulen mit Öffentlichkeitsrecht entsprechen entweder einem öffentlichen Schultyp oder arbeiten als Statutschule nach einem genehmigten eigenen Organisationsstatut.

Schulpflicht und Bildungsweg

Für alle dauerhaft in Österreich lebenden Kinder besteht eine mindestens neunjährige Schulpflicht. Sie beginnt im September nach Vollendung des sechsten Lebensjahres; Stichtag ist der 31. August. Erfüllt werden kann sie durch eine öffentliche Schule, eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht, unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht, häuslichen Unterricht oder eine Schule im Ausland.

Vorher besuchen Kinder gewöhnlich den Kindergarten. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit Herbst 2010 verpflichtend und umfasst mindestens 20 Stunden pro Woche. Es soll soziale, motorische, emotionale, intellektuelle und sprachliche Fähigkeiten fördern. Noch nicht schulreife schulpflichtige Kinder besuchen die Vorschule.

Die Volksschule umfasst normalerweise die ersten vier Schulstufen. Zentrale Kulturtechniken sind Lesen, Schreiben, Rechnen sowie das Suchen und Aufbereiten von Informationen. Meist unterrichtet eine Lehrperson fast alle Fächer; kleinere Schulen können mehrere Schulstufen in Mehrstufenklassen zusammenfassen. Zweisprachiger Unterricht, muttersprachliche Unterstützung und Integrationsklassen sind möglich. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können eine Sonderschule besuchen oder integrativ an einer anderen Pflichtschule unterrichtet werden. Die Sonderschule kann über die Pflichtschulzeit hinaus durch ein freiwilliges zehntes und elftes Schuljahr verlängert werden.

Nach der 4. Schulstufe folgt für vier Jahre entweder die Mittelschule oder die Unterstufe einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS). Für die Mittelschule genügt ein positiver Abschluss der 4. Schulstufe. Für die AHS sind in Deutsch und Mathematik grundsätzlich „Gut“ oder „Sehr gut“, eine Feststellung der Gymnasialreife oder eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Das differenzierte System wird auch von sozialen Faktoren beeinflusst: Familie, Wohnort sowie Wünsche der Eltern und Lehrkräfte wirken auf die Schulwahl ein.

Unterstufe, Unterricht und Förderung

Die Mittelschule vermittelt grundlegende Allgemeinbildung und bereitet auf mittlere und höhere Schulen vor. Der Schulversuch Neue Mittelschule begann 2008, wurde ab Herbst 2012 Regelschule und ersetzte bis 2015/16 die Hauptschule. Seit 2020/21 heißen alle Neuen Mittelschulen wieder Mittelschulen. Für die 5. Schulstufe gilt seit 2023 schrittweise ein neuer Lehrplan.

Die AHS-Unterstufe umfasst Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium. Das Gymnasium setzt stärker auf humanistische Bildung und zusätzliche Fremdsprachen, das Realgymnasium auf Mathematik und Naturwissenschaften, das Wirtschaftskundliche Realgymnasium auf Wirtschafts- und Sozialkunde. Eine lebende Fremdsprache, meist Englisch, beginnt in der 5. Schulstufe. In der Sekundarstufe gilt das Fachlehrersystem: Lehrkräfte unterrichten überwiegend einzelne Fächer statt fast die gesamte Klasse.

Unterrichtsformen sind genau unterschieden: Pflichtgegenstände sind verpflichtend und benotet; Wahlpflichtgegenstände werden aus einem vorgegebenen Angebot gewählt und benotet. Verbindliche Übungen sind verpflichtend, aber unbenotet. Freigegenstände sind freiwillig und benotet, beeinflussen grundsätzlich jedoch nicht den erfolgreichen Abschluss der Schulstufe. Unverbindliche Übungen sind freiwillig und werden nur als Teilnahme im Zeugnis vermerkt. Förderunterricht unterstützt Schüler mit Lernbedarf, bei einem Schulwechsel oder beim Wechsel in eine höhere Leistungsgruppe.

Religionsunterricht ist für Angehörige einer anerkannten Religionsgemeinschaft grundsätzlich verpflichtend. Bis zum 14. Lebensjahr können die Eltern, danach die Schüler selbst, innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres eine Abmeldung erklären. Die Religionsgemeinschaften bestimmen Lehrpläne, Personal, Fortbildung und Aufsicht selbst.

Oberstufe und Berufsbildung

Nach der 8. Schulstufe stehen vier große Wege offen: AHS-Oberstufe, Berufsbildende Höhere Schule (BHS), Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) oder Polytechnische Schule mit anschließender Lehre und Berufsschule. AHS und BHS enden mit der Matura und eröffnen den Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Die vierjährige AHS-Oberstufe vertieft die Ausrichtungen Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium. Das Oberstufenrealgymnasium (ORG) bietet unter anderem naturwissenschaftliche, musische, künstlerische, informatische oder medienbezogene Zweige. Wahlpflichtgegenstände und schulautonome Schwerpunkte ermöglichen weitere Spezialisierung. Sonderformen sind unter anderem Musik- und Sportgymnasien, Schulen für Berufstätige, Aufbaugymnasien sowie Werkschulheime, die AHS und Lehrabschluss verbinden.

Eine BHS dauert fünf Jahre und verbindet eine höhere Berufsausbildung mit Diplom- und Reifeprüfung. Eine BMS dauert drei bis vier Jahre, vermittelt berufliche Qualifikationen und Allgemeinbildung und endet mit einer Abschlussprüfung. Wichtige Fachrichtungen sind technische Schulen wie HTL, kaufmännische Schulen wie HAK und HAS, wirtschaftliche und soziale Schulen, Tourismus-, Mode-, elementarpädagogische sowie land- und forstwirtschaftliche Schulen. HTL-Absolventen können nach drei Jahren einschlägiger Berufspraxis die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ beantragen.

Die Polytechnische Schule ist meist das neunte und letzte Pflichtschuljahr und bereitet auf eine Lehre vor. Während der Lehre muss parallel eine Berufsschule besucht werden; diese duale Ausbildung verbindet betriebliche Praxis mit Fachtheorie und Allgemeinbildung. Der Unterricht erfolgt ganzjährig, saisonal oder in Blöcken von insgesamt mindestens acht bis zehn Wochen jährlich.

Berufstätige können Abschlüsse an Abendschulen oder berufsbegleitenden Lehranstalten erwerben. Die Berufsreifeprüfung, auch Berufsmatura genannt, ist der AHS- beziehungsweise BHS-Matura gleichgestellt. Aufbaulehrgänge führen Fachschulabsolventen zur Reife- und Diplomprüfung; Kollegs vermitteln Maturanten eine einer BHS entsprechende Diplomqualifikation.

Hochschulen und Lehrkräfte

Zur tertiären Bildung gehören Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen; Voraussetzung ist gewöhnlich die Matura oder ein anderes Studienberechtigungszeugnis. Postsekundäre Einrichtungen bieten mindestens sechssemestrige Studien an und umfassen zusätzlich Akademien und Kollegs.

Universitäten sind vorwiegend wissenschafts- und forschungsorientiert. Je nach Studium kann eine Aufnahmeprüfung nötig sein. Seit 2006 werden überwiegend Bachelor- und Mastergrade vergeben; technische Studien können weiterhin mit Diplom-Ingenieur abschließen. Auf ein Master- oder entsprechendes Diplomstudium kann ein Doktoratsstudium folgen.

Fachhochschulen bestehen seit 1994 und sind stärker anwendungsorientiert. Bachelorstudien dauern in der Regel drei, Masterstudien zwei Jahre. Typisch sind Anwesenheitspflicht, feste Stundenpläne, begrenzte Studienplätze, Auswahlverfahren und häufig ein Berufspraktikum. Ein anschließendes Doktoratsstudium ist an einer Universität möglich.

Pädagogische Hochschulen bilden insbesondere Lehrkräfte für Pflicht- und Berufsschulen aus und bieten Fortbildung an. Seit 1. Oktober 2007 wurden Pädagogische Akademien, Berufspädagogische Akademien sowie religionspädagogische Institute und Akademien in Pädagogischen Hochschulen zusammengeführt. Die Ausbildung von Lehrkräften für höhere Schulen findet weiterhin an Universitäten statt. Ein neues Dienstrecht für neu eintretende Lehrer entstand durch die Dienstrechtsnovelle 2013.

Die im Artikel genannte Studiengebühr beträgt 363,63 Euro pro Semester. Seit 2008 sind viele Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen davon befreit, besonders innerhalb der Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester; für Nicht-EWR-Bürger besteht die Gebührenpflicht weiter. Studienbeihilfen und Stipendien richten sich nach Bedürftigkeit und Studienerfolg.

Entwicklung, Reformen und aktuelle Herausforderungen

Vor 1774 war Bildung überwiegend Aufgabe kirchlicher Einrichtungen und für ärmere Bevölkerungsschichten schwer zugänglich. Maria Theresia unterzeichnete am 6. Dezember 1774 die „Allgemeine Schulordnung“ und führte eine sechsjährige Schulpflicht, einheitliche Lehrbücher und geregelte Lehrerausbildung ein. Das Reichsvolksschulgesetz von 1869 verlängerte die Pflichtbildung auf acht Jahre, begrenzte Klassen auf höchstens 80 Schüler und entzog der Kirche die allgemeine Bildungsaufsicht. Frauen erhielten schrittweise Zugang: 1868 entstand die erste Mädchenmittelschule, ab 1872 konnten Frauen maturieren und seit 1901 bestimmte Universitätsfakultäten besuchen.

Die Reformen unter Otto Glöckel ab 1918 zielten auf Bildung unabhängig von Geschlecht und sozialer Lage. 1927 ersetzte die Hauptschule die Bürgerschule. Während des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 war das Schulsystem streng getrennt, politisiert und ideologisiert. Nach 1945 galten wieder die Gesetze der Ersten Republik. 1962 wurde die Schulpflicht auf neun Jahre verlängert; wichtige Schulgesetze benötigten zunächst eine Zweidrittelmehrheit. Das Schulunterrichtsgesetz von 1974 regelte unter anderem ordentliche und außerordentliche Schüler. 1975 wurde die Koedukation eingeführt, ab 1989 beziehungsweise 1994 die schulische Integration behinderter Kinder in Primar- und Sekundarstufe I ermöglicht.

PISA zeigte wiederholt Leistungsprobleme und soziale Unterschiede. Für PISA 2000 mussten wegen fehlerhafter Daten und verzerrter Stichproben schlechtere Ränge berechnet werden: Lesen Rang 18 statt 10, Mathematik 15 statt 11, Naturwissenschaften 11 statt 8. 2006 erreichte Österreich 511 Punkte in Naturwissenschaften, 505 in Mathematik und 490 im Lesen; fast jeder dritte Jugendliche gehörte zu einer Risikogruppe. Leistungen hingen stark vom Sozialstatus und Bildungsniveau der Eltern ab. 2012 lag Mathematik signifikant über dem Durchschnitt, Lesen und Naturwissenschaften waren durchschnittlich. Bei PISA 2023 verschlechterte sich Mathematik deutlich, Lesen statistisch nicht signifikant und Naturwissenschaften blieben stabil.

Das Pädagogikpaket 2018 führte unter anderem Schuleingangsscreening, kompetenzorientierte Lehrpläne, Kompetenzraster, standardisierte Messungen ab der 3. Schulstufe und Berufsorientierung ab der 7. Schulstufe ein. MIKA-D prüft Deutschkenntnisse von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Je nach Ergebnis besuchen sie eine Deutschförderklasse mit 15 Wochenstunden in der Volksschule oder einen sechsstündigen, unterrichtsparallelen Deutschförderkurs; die Maßnahmen werden semesterweise überprüft und können höchstens vier Semester dauern.

Der Lehrkräftemangel verschärfte sich durch eine 2023 kulminierende Pensionierungswelle und zunehmende Teilzeit. Studierende und seit November 2022 Quereinsteiger des Projekts „Get Your Teacher“ sollen teilweise ausgleichen. 2024 führten Wien und Vorarlberg Orientierungsklassen für schulpflichtige Flüchtlingskinder ein; 2025 wurden sie auf alle Bundesländer ausgeweitet und können bis zu sechs Monate dauern. Seit 1. Mai 2025 gilt außerdem ein Handynutzungsverbot: Digitale Kommunikationsgeräte dürfen grundsätzlich bis zum Unterrichtsende abgenommen werden; ab der 9. Schulstufe nur, wenn sie stören.

Weiterlesen

Benediktiner Das benediktinische Mönchtum ist die älteste und bedeutendste klösterliche Bewegung des Abendlandes. Die Missionstätigkeit der Benediktiner vom 7. bis 12. Österreich Geographie. → Hauptartikel: Geographie Österreichs. Satellitenbild von ... Bruttonationaleinkommen, Beschäftigte. Industrie, 28 %, 25,7 %. Landwirtschaft, 1,3 … Aufklärung Es wird meist auf etwa 1650 bis 1800 datiert. Aufklärung und Barock, die oft als Gegensätze gesehen werden, entwickelten sich über Jahrzehnte gleichzeitig im … Russisches Kaiserreich Geschichte · Zar Peter I. als Kaiser (seit 1721) · Das Zeitalter der Kaiserinnen · Die entwickelte Autokratie (1796 bis 1855) · Kaiser Alexander II. „der Befreier“ … Kaisertum Österreich Es wurde am 11. August 1804 als Erbmonarchie von Erzherzog Franz von Österreich gegründet, der als Franz II. letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war. Arithmetik Sie umfasst das Rechnen mit den Zahlen, vor allem den natürlichen Zahlen. Sie beschäftigt sich mit den Grundrechenarten, also mit der Addition (Zusammenzählen), … Geometrie Dieser Artikel behandelt das Teilgebiet der Mathematik. Zum Werk von René Descartes siehe La Géométrie. Einerseits versteht man unter Geometrie die zwei- und … Austrofaschismus Der Begriff Austrofaschismus ist eine der Fremdbezeichnungen für das von 1933/34 bis 1938 in Österreich etablierte autoritäre, an ständestaatlichen und … NS-Staat Innerhalb weniger Monate schuf das NS-Regime durch die Gleichschaltung von Politik und Gesellschaft einen zentralistischen Staat nach der Ideologie des … Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus Diktatur, Bürgerkrieg und Verbot der NSDAP ; Die seit 1920 regierenden Christlichsozialen, seit 1932 geführt von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ; Am 20. Mai 1933 … PISA-Studien Ziel der Studie ist es, die Kompetenzen 15-jähriger Schüler zu messen. PISA-Logo. Im Mittelpunkt stehen die Kompetenzbereiche Lesen, Mathematik und … Niederlassung (Wirtschaft) Sie ist nach § 13 HGB zur Eintragung beim Handelsregister am Sitz der Hauptniederlassung anzumelden. Befindet sich die Hauptniederlassung im Ausland, ist …