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Operator (Bildungswesen)

Im Bildungswesen versteht man unter Operatoren bestimmte Verben, die im Imperativ für Aufgabenstellungen eingesetzt werden. Primär werden sie in Prüfungen, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Zweck
  2. 2. Anforderungsbereiche
  3. 3. Reproduktion
  4. 4. Reorganisation und Transfer
  5. 5. Reflexion und Problemlösung
  6. 6. Übergangs- und Fachoperatoren

Grundidee und Zweck

Operatoren sind im Bildungswesen bestimmte Verben im Imperativ, die in Aufgabenstellungen verwendet werden. Sie geben an, was Schülerinnen und Schüler konkret tun sollen, zum Beispiel etwas beschreiben, erläutern, vergleichen oder bewerten. Sie werden vor allem in Prüfungen, Klausuren und Leistungskontrollen eingesetzt, dienen aber auch im Unterricht als Arbeitsaufträge zur Vorbereitung.

Geeignet sind nur Verben, deren Umsetzung sichtbar in einem Lernprodukt erkennbar ist und oft auch messbar bewertet werden kann. Rein mentale Vorgänge wie „erkennen“ oder „nachspüren“ gelten deshalb nicht als Operatoren. Lernpsychologisch stehen Operatoren damit in Verbindung mit dem Behaviorismus, weil beobachtbares Verhalten und überprüfbare Ergebnisse im Mittelpunkt stehen.

Anforderungsbereiche

Im deutschen und österreichischen Schulsystem werden Lernziele meist in drei Anforderungsbereiche eingeteilt. Diese unterscheiden sich danach, wie viel Eigenleistung und komplexes Denken verlangt wird.

Der Anforderungsbereich I umfasst vor allem Reproduktion, also das Wiedergeben bekannter Informationen. Der Anforderungsbereich II umfasst Reorganisation, also Umgestaltung, sowie Transfer, also Übertragung und Anwendung auf neue Zusammenhänge. Der Anforderungsbereich III umfasst Urteilsbildung, Reflexion und Problemlösung. In manchen Fächern kann der dritte Bereich auch eine gestalterische Aufgabe enthalten.

In der Bundesrepublik Deutschland werden Operatoren besonders in Prüfungen der Sekundarstufe II und im Zentralabitur genutzt. Sie sollen auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereiten, Bildungsstandards und Bildungsziele erfüllen und den Unterricht an überprüfbaren Kompetenzen ausrichten.

Die Zuordnung von Operatoren kann je nach Fach unterschiedlich sein. In Mathematik gibt es zum Beispiel keine Rangordnung wie in anderen Fächern. In Kunst, Musik und Sport können mehr Kompetenzen praktisch abgefragt werden, etwa Zeichnen oder Komponieren. Manche Operatoren wie „interpretieren“ oder „analysieren“ können mehreren Anforderungsbereichen zugeordnet werden.

Reproduktion

Im Bereich der Reproduktion sollen bekannte oder aus Material entnommene Informationen sachlich, geordnet und fachsprachlich richtig wiedergegeben werden.

Wichtige Operatoren sind:

  • „(Be)nennen“: Informationen aus einem Text oder Sachverhalt nach bestimmten Aspekten wiedergeben und Fakten zusammentragen.
  • „Beschreiben“: Textaussagen oder Sachverhalte in eigenen Worten strukturiert und fachsprachlich richtig darstellen.
  • „Wiedergeben“: Inhalte und Zusammenhänge in eigenen Worten sachlich und fachsprachlich richtig formulieren.
  • „Zusammenfassen“ oder „Skizzieren“: Inhalte, Aussagen und Zusammenhänge komprimiert, strukturiert und fachsprachlich richtig darstellen.
  • „Definieren“: die Bedeutung von Begriffen in Abgrenzung zu benachbarten Begriffen wiedergeben.
  • „Dokumentieren“: Ergebnisse zusammenfassen und dokumentieren.

Reorganisation und Transfer

Im Bereich Reorganisation und Transfer sollen Informationen nicht nur wiedergegeben, sondern geordnet, in Zusammenhänge gestellt, angewendet oder begründet verarbeitet werden.

Wichtige Operatoren sind:

  • „Untersuchen“ oder „Erschließen“: Texte, Textaussagen, Problemstellungen oder Sachverhalte nach Kriterien oder unter bestimmten Aspekten bearbeiten.
  • „Einordnen“: einen Inhalt, eine Aussage, einen Raum, eine Problemstellung oder einen Sachverhalt in einen vorgegebenen oder selbst gewählten Kontext einbeziehen.
  • „Erläutern“ und „Erklären“: Textaussagen oder Sachverhalte auf Grundlage von Kenntnissen und Einsichten differenziert darstellen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele veranschaulichen.
  • „In Beziehung setzen“: Analyseergebnisse, Textaussagen, Sachverhalte oder Problemstellungen mit vorgegebenen oder selbst gewählten Aspekten verbinden.
  • „Erörtern“: Sachzusammenhänge mithilfe ergänzender Informationen verdeutlichen.
  • „Entscheiden“: sich begründet zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden, zum Beispiel durch eine Pro-und-Kontra-Argumentation, Beweisführung oder Widerlegung.

Reflexion und Problemlösung

Im Bereich Reflexion und Problemlösung sollen Schülerinnen und Schüler selbstständig urteilen, prüfen, begründen oder eigene Lösungen entwickeln.

Wichtige Operatoren sind:

  • „Deuten“: Ergebnisse einer Textbeschreibung in einen Erklärungszusammenhang bringen, unter Berücksichtigung von Textstrukturen, Funktionen, Intentionen sowie genretypischen, syntaktischen, semantischen und stilistisch-rhetorischen Elementen.
  • „Bewerten“: zu einem Text, einer Textaussage, der ästhetischen Qualität eines Textes, einem Sachverhalt, einer Problemlösung oder Problematik ein selbstständiges und begründetes Sachurteil bilden, ohne subjektiven Wertebezug und mit Bezug auf Fachwissen.
  • „(kritisch) Stellung nehmen“: eine Problemstellung, Problemlösung, einen Sachverhalt oder eine Wertung auf fachlicher Grundlage kritisch prüfen, abwägen und einschätzen.
  • „Begründen“: ein Analyseergebnis, Urteil, eine Einschätzung oder Wertung fachlich und sachlich durch Belege, Beispiele oder Argumentation stützen.
  • „Sich auseinandersetzen mit“: zu einer fachlichen Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einem begründeten und nachvollziehbaren Ergebnis führt.
  • „Prüfen“ oder „überprüfen“: eine Textaussage, These, Argumentation, ein Analyseergebnis oder einen Sachverhalt auf Angemessenheit untersuchen und zu einem Ergebnis kommen.
  • „Entwerfen“: in Verbindung mit einer Textvorlage und einer konkreten Arbeitsanweisung einen eigenen Text planen und verfassen, einschließlich notwendiger Entscheidungen und Arbeitsschritte.
  • „Gestalten“: auf Grundlage einer Textvorlage und konkreter Arbeitsanweisung einen eigenen Text nach ausgewiesenen Kriterien erarbeiten.

Übergangs- und Fachoperatoren

Einige Operatoren liegen zwischen zwei Anforderungsbereichen. Zwischen Reproduktion und Reorganisation/Transfer stehen „Darstellen“ sowie „Lokalisieren“ oder „Verorten“. „Darstellen“ bedeutet, bekannte oder aus Material entnehmbare Informationen und Sachzusammenhänge geordnet, grafisch oder verbal, zu verdeutlichen. „Lokalisieren“ oder „Verorten“ bedeutet, ein Fall- oder Raumbeispiel nach einem bekannten Orientierungsraster zu klassifizieren und einzuordnen.

Zwischen Reorganisation/Transfer und Reflexion/Problemlösung stehen „Analysieren“, „Anwenden“, „Vergleichen“ und „Interpretieren“. „Analysieren“ bedeutet, komplexe Materialien, Texte und Sachverhalte in Einzelaspekten zu erfassen, um Entwicklungen und Zusammenhänge aufzuzeigen. „Anwenden“ setzt Theorien, Modelle oder Regeln mit konkreten Fall- oder Raumbeispielen oder Sachverhalten in Beziehung. „Vergleichen“ stellt Texte, Aussagen, Problemstellungen oder Sachverhalte nach Kriterien gegenüber, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze zu ermitteln. „Interpretieren“ bezieht Zusammenhänge oder Ergebnisse begründet auf gegebene Fragestellungen.

In Mathematik, Statistik und Naturwissenschaften beziehen sich Operatoren meist auf rechnerische und/oder grafische Darstellungen und Lösungen. Antworten werden in einem Antwortsatz wiedergegeben. Für Aufgaben wie Beweisen, Beurteilen, Zeigen, Nachweisen oder Widerlegen kann eine mathematische Beweismethode beziehungsweise ein mathematischer oder logischer Beweis nötig sein.

Typische spezielle Operatoren sind „Berechnen“ mit Ansatz und Berechnung, „Bestimmen“ und „Ermitteln“ mit Darstellung von Zusammenhängen oder Lösungswegen, „Erstellen“ und „Aufstellen“ in fachlich sachgerechter Form, „Herleiten“ einer Gleichung oder eines Sachverhalts, „grafisch darstellen“, „modellieren“ oder „zeichnen“, „Ordnen“ und „Klassifizieren“ nach Merkmalen, „Auswerten“ von Daten oder Sachverhalten sowie „Vervollständigen“, „Erweitern“, „Implementieren“, „Entwickeln“ oder „Modifizieren“ einer angegebenen Struktur.

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