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Römisch-katholische Kirche

Römisch-katholische Kirche. größte christliche Kirche, die sich aus 24 autonomen Kirchen zusammensetzt, die in Gemeinschaft mit dem römischen Papst stehen.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Wesen und Bezeichnung
  2. 2. Ursprung und geschichtliche Entwicklung
  3. 3. Kirchenverständnis und Glaubensinhalte
  4. 4. Hierarchie und kirchliche Gliederung
  5. 5. Moral, Menschenrechte und Kirchengebote
  6. 6. Ökumene, Vereinigungen und weltweite Verbreitung

Wesen und Bezeichnung

Die römisch-katholische Kirche ist mit etwa 1,3 bis 1,4 Milliarden Mitgliedern die größte Kirche der Christenheit. Sie umfasst die Lateinische beziehungsweise Westkirche sowie 23 katholische Ostkirchen eigenen Rechts mit eigenen Riten. Ein zentrales Kennzeichen ist die Anerkennung des Primats des Bischofs von Rom, des Papstes, über die Gesamtkirche. Seit dem 8. Mai 2025 ist Leo XIV. ihr Oberhaupt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ meist gleichbedeutend verwendet. In einem genaueren Sprachgebrauch bezeichnet „römisch-katholisch“ jedoch nur die Lateinische Kirche im Gegensatz zu den etwa griechisch-katholischen oder armenisch-katholischen Ostkirchen. Die Kirche selbst nennt sich häufig „die Kirche“, „die katholische Kirche“ oder theologisch „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“.

Ursprung und geschichtliche Entwicklung

Die katholische Kirche beruft sich traditionell auf die Gründung durch Jesus Christus und besonders auf das „Felsenwort“ an Petrus (Mt 16,18–19). Ob es historisch einen einzelnen Gründungsakt Jesu gab, ist auch unter katholischen Theologen umstritten. Die heutige Ekklesiologie, also die Lehre von der Kirche, sieht den Ursprung meist im Zusammenwirken dreier Elemente: Jesu Sammlung des Gottesvolkes vor Ostern, der Gemeinschaft der Nachfolger des auferstandenen Christus und der Gegenwart des Heiligen Geistes seit Pfingsten. Die ersten Gemeinden entstanden ungefähr in den Jahren 30 bis 33. Die katholische Kirche versteht sich als ununterbrochen mit dieser Urkirche verbunden; auch andere Konfessionen berufen sich jedoch auf diese Tradition.

In der Urkirche gab es verschiedene Formen der Gemeindeleitung. Ab etwa 80 n. Chr. übernahmen Bischöfe zunehmend die Leitung; der Monepiskopat, also die Leitung durch einen einzelnen Bischof, setzte sich erst im zweiten Jahrhundert durch. Vom Ende des ersten bis zum zweiten Jahrhundert entstand das dreigliedrige Amt aus Bischof, Priestern und Diakonen. In den ersten drei Jahrhunderten bildeten sich Kirchenprovinzen mit einem Metropoliten an der Spitze. Bis 451 wurden die Bischöfe von Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem zu Patriarchen. Der Konflikt zwischen Rom und Konstantinopel führte schließlich zum großen Morgenländischen Schisma zwischen Westkirche und orthodoxer Ostkirche.

Im Lauf der Geschichte vereinigten sich mehrere östliche Bistümer wieder mit Rom. Diese unierten Kirchen behielten in der Regel den Ritus ihrer Herkunftskirche, unterstellten sich aber dem Papst. Dadurch können an einem Ort ein orthodoxer, ein mit Rom unierter und ein lateinischer Bischof nebeneinander bestehen.

Kirchenverständnis und Glaubensinhalte

Das Zweite Vatikanische Konzil legte in der Konstitution Lumen gentium eine umfassende Wesensbestimmung der Kirche vor. Danach ist die Kirche in Christus das „Grundsakrament“, also Zeichen und Werkzeug für die engste Vereinigung mit Gott und für die Einheit der Menschheit. Die Gläubigen bilden das „Volk Gottes“. Durch die Taufe werden Menschen in diese Gemeinschaft aufgenommen; Taufe und Firmung geben jedem Katholiken Anteil an der Sendung der Kirche. Trotz unterschiedlicher Aufgaben besteht nach dem Konzil eine gemeinsame Würde aller Gläubigen.

Die Kirche verwirklicht sich in vier Grundvollzügen: Zeugnis (martyria), also Verkündung und Verbreitung des Evangeliums; Liturgie, also Gottesdienst, gemeinsames Gebet und besonders die Eucharistie; Diakonie, den Dienst an Menschen und die Linderung von Not und Armut; sowie Gemeinschaft (communio oder koinonia).

Zu den zentralen Glaubensinhalten gehören die Dreifaltigkeit, die Erlösung durch Tod und Auferstehung Jesu Christi, Gottes Wirken in der Welt und die apostolische Tradition. Die Lehrgrundlage bilden die Heilige Schrift und die Heilige Überlieferung. Die apostolische Sukzession bezeichnet die ununterbrochene Kette der Handauflegungen, durch die die Bischöfe in der Nachfolge der Apostel stehen.

Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Bußsakrament, Krankensalbung, Weihesakrament und Ehesakrament. Nach katholischer Lehre schenkt Gott durch sie Heil. Im gewandelten Brot und Wein ist Jesus Christus mit Leib und Blut wahrhaft gegenwärtig. Deshalb sind Interzelebration und Interkommunion grundsätzlich verboten. Der Empfang in Gottesdiensten anderer Konfessionen ist nur unter besonderen Umständen möglich. Orthodoxe Gläubige können Buße, Eucharistie und Krankensalbung empfangen, wenn sie selbst darum bitten und entsprechend vorbereitet sind; in Lebensgefahr dürfen katholische Priester Sterbesakramente auch Angehörigen anderer Konfessionen spenden.

Weitere Glaubensinhalte sind das Wiederkommen Christi, das Endgericht, ewiges Leben oder die ewige Verdammnis. Maria und die Heiligen werden als Vorbilder und Fürsprecher verehrt; Maria gilt unter anderem als „Urbild der Kirche“. Für Verstorbene wird gebetet, insbesondere für Menschen im Läuterungszustand des Fegefeuers. Die Kirche erkennt außerdem eine Rangordnung der Wahrheiten innerhalb ihrer Lehre an.

Hierarchie und kirchliche Gliederung

Die katholische Kirche ist hierarchisch aufgebaut, das heißt, sie wird durch geweihte Amtsträger in einer festen Ordnung geleitet. Grundlage ist das Petrusamt mit dem Primatsanspruch des Papstes. Nur Männer können das Weihesakrament empfangen. Die höchste Autorität der Weltkirche liegt beim Papst und beim Bischofskollegium in Einheit mit dem Papst.

Der Papst ist Haupt des Bischofskollegiums und besitzt höchste, volle, unmittelbare und universale Jurisdiktion über die ganze Kirche. Er wird von Bischofssynode und Kardinalskollegium beraten. Die Kurie unterstützt die Leitung der Kirche. Der Heilige Stuhl bezeichnet den Papst, teilweise zusammen mit der Kurie, als Völkerrechtssubjekt; der Papst residiert üblicherweise in der Vatikanstadt.

Das Bischofskollegium übt seine Gewalt gemeinsam mit dem Papst aus. Ein ökumenisches Konzil ist eine Versammlung des Bischofskollegiums und muss vom Papst einberufen werden; seine Beschlüsse benötigen die Zustimmung des Papstes. Beschlüsse der an ihrem Ort gebliebenen Bischöfe sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie vom Papst promulgiert, also rechtsgültig verkündet, wurden.

Unterhalb der Weltkirche gibt es Bischofskonferenzen, Kirchenregionen und Kirchenprovinzen. Einer Kirchenprovinz steht ein Metropolit vor. Teilkirchen sind vor allem Diözesen, daneben etwa Gebietsprälaturen, Territorialabteien, Apostolische Vikariate, Apostolische Präfekturen, Apostolische Administraturen und Personalprälaturen. Jede Diözese wird von einem Diözesanbischof geleitet und in Pfarreien gegliedert. Eine Pfarrei steht unter einem Pfarrer; mehrere Pfarreien können ein Dekanat mit einem Dechanten bilden. In der lateinischen Kirche ist der Zölibat für Bischöfe, Priester und Diakone regelmäßig vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet der Ständige Diakonat; eine Heirat ist dabei nur vor der Weihe möglich.

Moral, Menschenrechte und Kirchengebote

Die katholische Morallehre orientiert sich an den Idealen der Bergpredigt und zugleich an den Bedingungen der irdischen Wirklichkeit. Zentrale Werte sind Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Gerechtigkeit, Treue und Keuschheit. Die kirchliche Lehre betont die Zusammengehörigkeit von Sexualität, Fortpflanzung und lebenslanger Treue und lehnt Ehescheidung sowie künstliche Empfängnisverhütung ab. Dem Lebensschutz dienen die Ablehnung von Abtreibung, aktiver Sterbehilfe, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg. Seit dem 2. August 2018 ist auch die Ablehnung der Todesstrafe im Katechismus festgehalten.

Mit der Enzyklika Pacem in terris erkannte der Vatikan die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 als „Akt von höchster Bedeutung“ an. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, angemessene Lebensführung und die Freiheit, die eigene Religion privat und öffentlich zu bekennen. Das Zweite Vatikanische Konzil bestätigte 1965 in Dignitatis humanae die Religionsfreiheit. Papst Franziskus betonte in Laudato si’ außerdem den Zugang zu sicherem Trinkwasser als grundlegendes, fundamentales und allgemeines Menschenrecht.

Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Kirche Menschenrechte innerkirchlich verletze, etwa durch den Ausschluss von Frauen von der Ordination. Die Anerkennung von Menschenrechten wird daher auch als Schutz vor Machtmissbrauch und als Herausforderung für das Kirchenrecht verstanden.

Die fünf Kirchengebote regeln das Verhältnis der Gläubigen zur kirchlichen Gemeinschaft. Sie betreffen den Besuch der Messe an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, den regelmäßigen Empfang von Buße und Eucharistie, das Fasten am Freitag sowie die Unterstützung der Kirchengemeinde.

Ökumene, Vereinigungen und weltweite Verbreitung

Die katholische Kirche wandelte ihre Haltung zur Ökumene, also zur Verständigung und Zusammenarbeit christlicher Kirchen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lehnte sie die ökumenische Bewegung weitgehend ab und verstand Einheit vor allem als Rückkehr anderer Christen zur katholischen Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil und das Dekret Unitatis redintegratio begründeten die Beteiligung an der ökumenischen Bewegung. Heute sucht die Kirche den Austausch besonders mit orthodoxen, anglikanischen, alt-katholischen und evangelischen Kirchen. Sie ist nicht Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen, arbeitet aber seit 1965 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit und ist in bestimmten Kommissionen beteiligt.

Zum geweihten Leben gehören neben Instituten des geweihten Lebens auch Eremiten beziehungsweise Anachoreten und geweihte Jungfrauen. Daneben bestehen geistliche Laiengruppierungen und zahlreiche katholische Verbände. In Deutschland gibt es mehr als 100, in Österreich etwa 20 katholische Verbände. Viele deutsche Jugendverbände gehören dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend an; international tätig ist unter anderem das Kolpingwerk.

Die Kirche ist weltweit verbreitet, besonders stark in Teilen Afrikas, auf den Philippinen und in Osttimor, in Kanada und Mexiko, in fast ganz Mittel- und Südamerika sowie in zahlreichen Ländern Mittel-, Süd-, Südost- und Westeuropas. Für 2023 nennt die Kirche etwa 1,4 Milliarden Mitglieder beziehungsweise 1,406 Milliarden Getaufte. Andere Quellen nennen für 2024 knapp 1,3 Milliarden; 2022 gab die vatikanische Nachrichtenagentur Fides knapp 1,36 Milliarden an. 2023 entfielen 41,2 Prozent der Katholiken auf Lateinamerika und 20,4 Prozent auf Europa; Afrika erreichte 20 Prozent, Asien 11 Prozent. Die Zahlen stiegen bis 2022 in Afrika und Asien besonders stark, während die Priesterzahl in Europa zurückging. Für 2022 werden 5.363 Bischöfe und 410.219 Priester genannt; die Basisdaten des Artikels führen 410.219 Priester mit Stand 2020 an.

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