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Evangelisch-lutherische Kirchen
Die lutherischen Kirchen (oft auch evangelisch-lutherische Kirchen) sind die Kirchen, die sich dem Luthertum, einem Zweig innerhalb des Protestantismus, …
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Grundverständnis und Selbstverständnis
Evangelisch-lutherische Kirchen sind Kirchen, die sich dem Luthertum, einem Zweig des Protestantismus, zurechnen. Weltweit gehören der lutherischen Konfessionsfamilie etwa 83 Millionen Christen an. Gemeinsam mit den evangelisch-reformierten Kirchen zählen die lutherischen Kirchen zu den evangelischen Kirchen. Die meisten lutherischen Kirchen sind heute im Lutherischen Weltbund zusammengeschlossen.
Nach ihrem eigenen Verständnis gründen sich lutherische Kirchen vor allem auf die Bibel, teilweise auf die Dogmenbildung der Alten Kirche und auf die lutherischen Bekenntnisschriften. Diese entstanden im Zusammenhang mit der Wittenberger Reformation durch Martin Luther und andere Theologen, darunter Philipp Melanchthon.
Die Bezeichnung „Lutheraner“ wurde zunächst zur Abgrenzung gegenüber der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche verwendet. Mit dem Augsburger Bekenntnis von 1530 wurde deutlich, dass ein Ausgleich mit der römischen Kirche nicht möglich war. Einige lutherische Kirchen nennen sich deshalb „Evangelische Kirche A. B.“, also Kirche Augsburgischen Bekenntnisses.
Theologische Grundlagen
In der lutherischen Theologie hat die Bibel den Rang einer „norma normans“, also einer normierenden Norm. Das lutherische Bekenntnis gilt als „norma normata“, als genormte beziehungsweise von der Bibel normierte Norm. Nach der Konkordienformel ist Gottes Wort „die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre“. Menschliche Schriften dürfen der Bibel nicht gleichgestellt werden, sondern müssen ihr untergeordnet sein.
Die Bekenntnisschriften besitzen dennoch eine sehr hohe Bedeutung, weil sie nach der Konkordienformel aus Gottes Wort genommen und darin fest gegründet sind. Beim Verhältnis von Bibel und Bekenntnis gibt es unterschiedliche Auffassungen. Altkonfessionell-lutherische Kirchen wie die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche verstehen dieses Verhältnis als „quia“: Die Bekenntnisschriften sind verbindlich, weil sie mit der Bibel übereinstimmen. Lutherische Landeskirchen bestimmen das Verhältnis eher als „quatenus“: Die Bekenntnisschriften sind insofern verbindlich, als sie in der Bibel gegründet sind. Daraus ergeben sich Unterschiede in Lehre und kirchlichem Leben.
Zu den Bekenntnisschriften gehören die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, das Apostolikum, das Bekenntnis von Nicäa und Konstantinopel von 325 beziehungsweise 381 n. Chr., das Athanasianum, das Augsburger Bekenntnis, die Apologie des Augsburger Bekenntnisses, Martin Luthers Kleiner und Großer Katechismus, die Schmalkaldischen Artikel sowie die Konkordienformel. Nicht alle lutherischen Kirchen erkennen alle diese Schriften an. Besonders die Konkordienformel gehört nicht überall zum Bekenntnisstand. Deshalb wird zwischen konkordien-lutherischen und nicht konkordien-lutherischen Kirchen unterschieden.
Die Grundgedanken lutherischer Theologie werden häufig in vier lateinischen Formeln zusammengefasst:
- „sola gratia“: Die Errettung geschieht allein aus der Gnade beziehungsweise Güte Gottes. Kein menschliches Handeln und keine noch so guten Werke können als Verdienst gegenüber Gott geltend gemacht werden. Das Heil bleibt ein Geschenk.
- „sola fide“: Allein der Glaube, verstanden als Vertrauen auf Jesus Christus und nicht auf die eigene Leistung, lässt einen Menschen vor Gott als gerecht gelten.
- „sola scriptura“: Die Bibel ist die Grundlage und der Maßstab für theologisches Urteilen, Predigt und kirchliche Lehre. Dies schließt zeitgemäße Sprache, den kritischen Gebrauch der Vernunft, neue Bekenntnisse und kirchliche Traditionen nicht grundsätzlich aus. Die Formel ist daher kein Biblizismus.
- „solus Christus“: Für die Errettung gilt das Vertrauen allein der Person Jesu Christi, seinem Wirken und seiner Lehre.
Lutherische Kirchen lehnen die Marienverehrung der römisch-katholischen Kirche sowie die Auffassung ab, die hierarchische Verfassung der Kirche und die Leitung durch den Papst seien „iure divino“, also nach göttlichem Recht unveränderbar, vorgeschrieben. In einigen lutherischen Kirchen blieb das historische Bischofsamt in apostolischer Sukzession erhalten, in vielen anderen wurde es später wieder eingeführt. Gegenüber Martin Luthers Antijudaismus grenzen sich heutige Lutheraner ab und bekennen vielfach eine Mitschuld an dessen Wirkungsgeschichte.
Gottesdienst und Sakramente
Im evangelisch-lutherischen Gottesdienst stehen die Predigt und die Feier des Heiligen Abendmahls im Mittelpunkt. Die Heilige Taufe und die Heilige Beichte gehören ebenfalls zu den Gnadenmitteln der Konfession. Innerhalb der lutherischen Kirchen ist jedoch umstritten, ob die Beichte als Sakrament zu bewerten ist, wie es in der römisch-katholischen und den orthodoxen Kirchen geschieht.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die Kindertaufe. Sie lehnen Taufen kurz vor der Konfirmation oder im Erwachsenenalter aber nicht grundsätzlich ab. Abendmahlsgottesdienste werden in vielen Kirchen regelmäßig als Deutsche Messe gefeiert. Diese geht auf Martin Luthers Liturgiereform von 1526 zurück.
Die Gegenwart Christi im Abendmahl wird als Realpräsenz verstanden. Damit ist gemeint, dass Christi Leib und Blut unter den Elementen Brot und Wein ausgeteilt und empfangen werden. In der VELKD und in der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich dürfen auch Kinder am Abendmahl teilnehmen; dies wird Kinderabendmahl genannt. In der SELK ist die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen möglich, wenn sie zuvor im lutherischen Abendmahlsverständnis unterwiesen wurden. Die SELK spricht dabei von Frühkommunion. Konfirmation und Frühkommunion werden voneinander getrennt.
Kirchliche Organisation und ökumenische Beziehungen
Die lutherischen Kirchen bilden heute drei Hauptrichtungen, die durch weltweite Organisationen vertreten werden:
- Der Lutherische Weltbund wurde 1947 gegründet. Er umfasst 148 Mitgliedskirchen, darunter auch einige unierte Kirchen, und etwa 77 Millionen Gemeindeglieder. Zu ihm gehören unter anderem die deutschen evangelisch-lutherischen Landeskirchen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika.
- Der Internationale Lutherische Rat hat 54 Mitgliedskirchen und etwa 7,15 Millionen Gemeindeglieder, Stand Herbst 2018. Zu ihm gehören unter anderem die SELK und die Missouri-Synode.
- Die Konfessionelle Evangelisch-Lutherische Konferenz umfasst 24 Mitgliedskirchen mit etwa 500.000 Gemeindegliedern. Zu ihr gehören unter anderem die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Evangelisch-Lutherische Wisconsin-Synode.
Die meisten lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung gelten als besonders eng an die lutherischen Bekenntnisse gebunden, wie sie im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Sie lehnen deshalb den Unionismus, also Kirchengemeinschaft zwischen verschiedenen Konfessionen, und die Leuenberger Konkordie ab. Weltweit sind viele dieser Kirchen im Internationalen Lutherischen Rat zusammengeschlossen.
Lutherische Kirchen sind meistens synodal und episkopal organisiert. Synoden sind die obersten Instanzen für Gesetzgebung sowie Lehr- und Personalentscheidungen. Sie werden von einem Synodalpräsidenten, einer Synodalpräsidentin oder einem Präses geleitet. In den lutherischen Landeskirchen Deutschlands und Österreichs übt ein Bischof oder eine Bischöfin die geistliche Aufsicht aus und besitzt das Ordinationsrecht. Auch die SELK wird von einem Bischof geleitet, der für ganz Deutschland zuständig ist und Ordinationsrecht sowie Lehraufsicht ausübt. Die Evangelisch-Lutherische Freikirche wird von einem Präses geleitet; die Dänische Kirche in Südschleswig von einem Propst.
Fast alle Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes wirken im Ökumenischen Rat der Kirchen mit. Aufgrund der Leuenberger Konkordie von 1973 gehören die meisten europäischen lutherischen Kirchen im Lutherischen Weltbund, darunter alle deutschen Landeskirchen, zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa. Sie haben volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit reformierten, unierten und methodistischen Kirchen in Europa. In Deutschland arbeiten lutherische Landeskirchen und die SELK außerdem in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen mit katholischen und orthodoxen Kirchen zusammen.
Lutherische Kirchen in Deutschland und anderen Ländern
In Deutschland bilden die lutherischen Landeskirchen gemeinsam die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD). Ihre Gliedkirchen gehören zugleich zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), in der auch reformierte und unierte Kirchen zusammengeschlossen sind. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in EKD und VELKD ist jedoch nicht zwingend. Die elf deutschen Mitgliedskirchen im Lutherischen Weltbund sind außerdem im Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes zusammengeschlossen. Im Norden Schleswig-Holsteins bestehen dänischsprachige lutherische Gemeinden unter dem Dach der Dänischen Kirche in Südschleswig.
Die meisten deutschen lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung gehören zur SELK. Daneben bestehen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden und die Evangelisch-Lutherische Freikirche. Zwischen diesen Kirchen gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber nicht überall volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft. Zwischen SELK und Evangelisch-Lutherischer Kirche in Baden besteht sie eingeschränkt. Die Evangelisch-Lutherische Freikirche kündigte ihre Kirchengemeinschaft mit der SELK 1989 auf.
VELKD und SELK unterscheiden sich unter anderem beim Abendmahl, beim geistlichen Amt, bei der Rechtfertigungs- und Schriftlehre sowie bei der Bekenntnisbindung. In der VELKD sind Wein und Traubensaft als Abendmahlselemente zugelassen, während die SELK Traubensaft aus theologischen Gründen ablehnt. Die VELKD bejaht aufgrund der Leuenberger Konkordie oder bilateraler Vereinbarungen volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit konfessionsverschiedenen Kirchen; die SELK lehnt Unionismus ab. Die VELKD leitet das geistliche Amt aus dem Priestertum aller Getauften ab und gestattet auch Vikaren und Predigern öffentliche Predigt und Sakramentsverwaltung. Die SELK leitet das Amt aus beziehungsweise unter dem Apostolat ab und beschränkt diese Aufgaben auf Ordinierte. Die VELKD ordiniert Frauen zum Pfarramt, die SELK nicht. Durch die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre zwischen Lutherischem Weltbund und römisch-katholischer Kirche vom 31. Oktober 1999 in Augsburg wurden außerdem frühere Gemeinsamkeiten zwischen VELKD und SELK in dieser Frage infrage gestellt.
In Österreich heißt die lutherische Kirche Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A. B.) in Österreich. Sie ist mit der reformierten Evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses zur Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses verbunden. Zentrale Organe sind die Synode, der Oberkirchenrat und der für sechs Jahre gewählte Bischof. Die Kirche ist in sieben Diözesen, die Superintendenturen, gegliedert und umfasst etwa 200 Gemeinden. In der Schweiz sind die lutherischen Gemeinden seit 1967 im Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zusammengeschlossen. Die niederländische Evangelisch-Lutherische Kirche schloss sich 2004 mit zwei reformierten Kirchen zur Protestantischen Kirche in den Niederlanden zusammen.
In Lettland wurde nach der Unabhängigkeit von 1918 1922 die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands gegründet. Nach den Besetzungen von 1940 und 1944 flohen viele Letten und lutherische Geistliche ins Ausland. Im Exil entstand unter Erzbischof Teodors Grīnbergs eine eigene Kirche, die bis 1991 Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands im Exil hieß und 1947 zu den Gründern des Lutherischen Weltbundes gehörte. 1991 nahm sie den Namen LELBāL an. Nach einer Annäherung mit der Kirche in Lettland kam es wegen konkurrierender Gemeinden im In- und Ausland sowie wegen der Abschaffung der Frauenordination in Lettland 2016 zum Konflikt. Die Zusammenarbeit ruht seitdem. 2020 wurde der Name in „Lettische Evangelisch-Lutherische Kirche weltweit“ geändert. In Rumänien bestehen eine deutschsprachige Evangelische Kirche A. B. in Rumänien, die vor allem die Siebenbürger Sachsen umfasst, und eine ungarischsprachige Evangelisch-Lutherische Kirche in Rumänien mit zusätzlich slowakisch- und rumänischsprachigen Gemeinden.