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Mariologie
Die Mariologie (die Lehre von Maria) ist ein Teilbereich der katholischen Dogmatik und beschäftigt sich mit Maria, der Mutter Jesu. Maria wird dabei als …
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Grundverständnis der Mariologie
Mariologie ist die Lehre von Maria, der Mutter Jesu. Sie ist ein Teilbereich der katholischen Dogmatik und wird dort der Gnadenlehre zugeordnet. Maria gilt als Instrument und erster Adressat des Heilshandelns Gottes an den Menschen. Die katholische Mariologie behandelt daher sowohl Aussagen über Marias Stellung im Heilsgeschehen als auch Formen ihrer Verehrung.
In der römisch-katholischen Kirche gibt es vier dogmatische Lehraussagen über Maria: ihre Gottesmutterschaft, ihre immerwährende Jungfräulichkeit, ihre unbefleckte Empfängnis und ihre Aufnahme in den Himmel.
Die vier Mariendogmen
Die Gottesmutterschaft bedeutet, dass Maria als „Mutter Gottes“ beziehungsweise als „Gottesgebärerin“ (griechisch theotókos) bezeichnet wird. In den Evangelien wird sie „Mutter Jesu“ genannt. Die Bezeichnung entstand im Zusammenhang mit christologischen Auseinandersetzungen: Sie sollte hervorheben, dass Jesus von Beginn seines Lebens an die göttliche und die menschliche Natur miteinander verband. Das Konzil von Ephesus beschloss diese Lehre 431; besonders vertreten wurde sie von Kyrill von Alexandria.
Die immerwährende Jungfräulichkeit besagt, dass Maria vor, bei und nach der Geburt Jesu Jungfrau war. Die Bezeichnung „Jungfrau Maria“ wurde besonders seit dem Eindringen starker asketischer Strömungen in die Kirche ab etwa 200 n. Chr. immer häufiger verwendet. Um 400 n. Chr. war sie unter Bischöfen bereits selbstverständlich.
Die Lehre von der unbefleckten Empfängnis besagt, dass Gott Maria vor jedem Makel der Erbsünde bewahrte, weil sie die Mutter Gottes werden sollte. Papst Pius IX. verkündete sie 1854 als unfehlbare Lehre. Danach blieb Maria „im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu“ von jedem Fehl der Erbsünde rein bewahrt. Diese Lehre gilt nach der Verkündigung als von Gott offenbart und als von allen Gläubigen fest und standhaft zu glauben. Die Festlegung wurde zusammen mit dem folgenden Dogma zu einem bleibenden ökumenischen Hindernis.
Die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel betrifft ihr Lebensende. Historische Informationen dazu gibt es nicht. Im Neuen Testament wird Maria zuletzt vor Pfingsten erwähnt (Apg 1,14). Epiphanius von Salamis schrieb in den 370er Jahren: „Ob sie nun gestorben ist, wir wissen es nicht, und ob sie begraben ist.“ Eine im 5. Jahrhundert entstandene apokryphe Schrift, der Transitus Mariae, beschreibt Tod und Aufnahme Mariens in den Himmel. Nach der Lehre blieb Marias Körper – unabhängig davon, ob sie noch lebte oder bereits gestorben war – vor der Verwesung bewahrt. Volkstümlich wird dies oft „Mariä Himmelfahrt“ genannt.
Papst Pius XII. formulierte dieses Dogma 1950. Als Begründung wird unter anderem angeführt, Jesus habe als vollkommenster Beobachter des Gesetzes seine Mutter ehren und sie deshalb vor der Verwesung bewahren müssen. Der Artikel weist darauf hin, dass das Gebot, Vater und Mutter zu ehren, nicht ausdrücklich verlangt, ihnen jede mögliche Ehre zu erweisen. Die dogmatische Aussage lautet, Maria sei nach Vollendung ihres irdischen Lebenslaufes „mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit aufgenommen“ worden. Sie enthält zugleich die drei vorhergehenden Mariendogmen. Auch dieses Dogma wird mit einer ausdrücklichen Abgrenzung gegenüber denjenigen verbunden, die es leugnen oder bewusst bezweifeln.
Das Zweite Vatikanische Konzil und weitere Ansätze
Das Zweite Vatikanische Konzil verkündete keine neuen Dogmen über Maria und korrigierte auch keine älteren. Es integrierte ein Kapitel über Maria in die Dogmatische Konstitution über die Kirche, statt ein selbständiges Dokument zu schaffen. Diese Entscheidung sollte einer Überhöhung und Isolierung Marias entgegenwirken. Das Kapitel bildet den Abschluss der Konstitution (Kapitel VIII) und umfasst die Artikel 52 bis 69.
Die Aussagen behandeln sowohl die Marienlehre als auch die Marienverehrung. Maria wird beispielsweise als „wahre Mutter Gottes und des Erlösers anerkannt und geehrt“. Für die Einordnung ist auch wichtig, was das Konzil nicht sagte: Der Begriff „Miterlöserin“ wurde bewusst nicht verwendet, und Marienerscheinungen werden im gesamten Kapitel VIII nicht erwähnt.
Als weiterer dogmatischer Ansatz wird die Anrufung Marias als Mittlerin der Gnaden genannt. Diese Formulierung wurde in Konzilsdokumenten des Vatikanischen Konzils gebraucht und gehört damit zum Glaubensgut der Katholiken. Eine Petition aus dem Jahr 2008 strebte zusätzliche Mariendogmen an. Maria sollte als geistliche Mutter der Menschheit, als Miterlöserin mit Jesus, dem Erlöser, als Mittlerin aller Gnaden mit Jesus, dem einen Mittler, und als Fürsprecherin mit Jesus Christus für die ganze Menschheit bezeichnet werden.
Orthodoxe Sicht
Die orthodoxen Kirchen führen Mariologie nicht als eigenen Paragraphen ihrer Dogmatiken und Katechismen. Die Aussagen über Maria werden vielmehr als Teil der Christologie behandelt. Nach dem Artikel beschloss das Konzil von Ephesus 351, Maria als Gottesgebärerin (theotókos) zu bezeichnen; das Konzil von Konstantinopel erkannte 553 an, dass Maria vor, während und nach der Geburt Christi Jungfrau gewesen sei.
Für die orthodoxe Theologie ist auch die Liturgie wichtig. Sie stellt alttestamentliche Typologien der Gottesmutter zusammen, also Bibelstellen, in denen ein irdisches Gefäß Himmlisches birgt, etwa die lichttragende Wolke, der Tempel oder die Bundeslade. Maria kann wegen der engen Mutter-Kind-Beziehung als Fürbitterin gelten. Besondere Verdienste Marias, die sie zur Fürbitterin qualifizieren würden, kennt die orthodoxe Theologie jedoch nicht.
Die unbefleckte Empfängnis Marias wird in der Orthodoxie in Auseinandersetzung mit den römisch-katholischen Mariendogmen in der Regel abgelehnt. Die leibliche Aufnahme Marias in den Himmel gilt dagegen als zulässige Lehrmeinung und wird auch von einigen orthodoxen Theologen vertreten.
Evangelische Kritik und Karl Barths Gegenentwurf
Aus evangelischen Kirchen und Freikirchen wurde wiederholt Kritik an den Mariendogmen geäußert. Ein bekanntes Beispiel ist Giovanni Miegges Buch Die Jungfrau Maria. Die Kritik betrifft je nach Lehrsatz vor allem vier Punkte: Es fehle eine ausreichende Grundlage im Neuen Testament; die Tradition sei uneinheitlich und manche Lehren seien erst Jahrhunderte nach der Zeit der Apostel entstanden; die Begründungen der Dogmen seien spekulativ; und die Verpflichtung, diese Lehren zu glauben, stelle eine unnötige ökumenische Belastung dar.
Nach André Birmelé gehörte die Marienlehre nicht zu den Kontroversthemen der Reformationszeit. Abgelehnt wurde die Anrufung Marias ebenso wie die Anrufung von Heiligen, während Marien- und Heiligenverehrung nicht grundsätzlich ausgeschlossen waren (Confessio Augustana Art. 21 und Apologie der CA ebd.). Die Entwicklungen im römisch-katholischen Raum fanden vom 16. bis 19. Jahrhundert evangelischerseits wenig Beachtung. Die Dogmen von 1854 und 1950 lösten dagegen starkes negatives Echo und Gegendarstellungen aus. Dass das Zweite Vatikanische Konzil keine neuen Mariendogmen verbindlich machte, wurde positiv bewertet. Die in Lumen gentium 52–59 entwickelte Maria-Kirche-Typologie wird jedoch kritisch gesehen, weil die katholisch vorgegebene Sündlosigkeit Marias dadurch der Kirche zugeordnet werde.
Karl Barth entwickelte 1938 im Rahmen seiner Kirchlichen Dogmatik einen Gegenentwurf. Die Bezeichnung „Mutter Gottes“ bejahte er als Testfall für das richtige Verständnis der Inkarnationslehre. Sie bedeute nur, dass Jesus Christus durch seine Mutter wirklich der Einheit des Menschengeschlechts angehöre. Eine selbständige oder hervorgehobene Rolle Marias im Offenbarungsgeschehen lehnte Barth ab. Ebenso lehnte er eine Mitwirkung des Menschen bei der Erlösung ab. Mariologie und Ekklesiologie seien eng verbunden: Maria stehe im römisch-katholischen Dogma als Prinzip, Urbild und Inbegriff des Menschen und der Kirche, die aufgrund der zuvorkommenden Gnade dienend an ihrer Erlösung mitwirken.
1962 fragte Barth, ob der heilige Josef als Nährvater Jesu und treuer Zeuge ein besseres Bild für die Kirche sei als die „strahlende Himmelskönigin“. 1966 äußerte er sich in seinem Bericht Ad limina Apostolorum letztmals zur Mariologie; zuvor hatte er beim Zweiten Vatikanischen Konzil auch mit Karl Rahner, Joseph Ratzinger und Otto Semmelroth über deren Sichtweisen gesprochen.