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Mariä Aufnahme in den Himmel

Es wird mindestens seit dem 5. Jahrhundert begangen. Andere Bezeichnungen sind „Vollendung Mariens“ oder „Heimgang Mariens“, früher auch „unser frauen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Termin
  2. 2. Theologische Deutung
  3. 3. Feierformen in den Kirchen
  4. 4. Gesetzlicher Feiertag
  5. 5. Darstellungen und Musik

Bedeutung und Termin

Mariä Aufnahme in den Himmel, meist Mariä Himmelfahrt genannt, ist ein christliches Hochfest am 15. August. Es erinnert an den Glauben, dass Maria, die Mutter Jesu, mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen wurde. Damit gilt sie wegen ihrer besonderen Verbindung zur Erlösungstat Jesu Christi als „Ersterlöste“: An ihr ist die Auferstehungsgestalt Christi und die allen Menschen verheißene Zukunft des ganzen Menschen in ewigem Leben bei Gott bereits vorweggenommen.

Das Fest wird mindestens seit dem 5. Jahrhundert begangen. Im römisch-katholischen Generalkalender hat es den Rang eines Hochfestes. Ostkirchen nennen es das Hochfest des Entschlafens der allheiligen Gottesgebärerin (Dormitio oder Koimesis). Sie feiern es je nach Kalender am 15. August beziehungsweise am 28. August des gregorianischen Kalenders; die armenisch-apostolische Kirche am Sonntag, der dem 15. August am nächsten liegt.

Theologische Deutung

Das Neue Testament berichtet nicht von einer leiblichen Aufnahme Mariens. Einzelne Bibelstellen, etwa Offb 12,1, werden jedoch als Hinweise gedeutet. Der Glaube ist seit dem 6. Jahrhundert bezeugt; Papst Pius XII. verkündete ihn 1950 in der apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus als Dogma, also als verbindlichen Glaubenssatz der römisch-katholischen Kirche.

Apokryphe Evangelien, also Schriften außerhalb des biblischen Kanons, erzählen von Marias Entschlafung: Die Apostel seien von ihren Missionsorten zu ihrem Sterbebett gebracht worden, hätten sie bestattet und Christus sei mit Engeln erschienen, um Maria herauszurufen. Diese Tradition geht wahrscheinlich auf die um 400 geschriebene, verlorene Schrift Transitus Mariae zurück und beeinflusste besonders die Liturgie der byzantinischen Kirchen.

Die Aufnahme Mariens ist von Christi Himmelfahrt zu unterscheiden. Christus fährt selbst auf (lateinisch Ascensio Domini), Maria wird aufgenommen (Assumptio Mariae). In der orthodoxen Kirche wurde die leibliche Aufnahme nie dogmatisiert; dort steht das Entschlafen Mariens im Mittelpunkt. Auf der Festikone nimmt Christus ihre Seele, als Wickelkind dargestellt, in Empfang. Mit der Nachfeier endet dort das Kirchenjahr, das am 1. September beginnt.

Feierformen in den Kirchen

In der römisch-katholischen Kirche haben Messe und Stundengebet des Hochfestes auch dann Vorrang, wenn der 15. August auf einen Sonntag fällt. In Bayern heißt der Tag „großer Frauentag“. Verbreitet ist die Segnung von Kräuterbuschen, regional etwa Würzbüschel oder Marienwisch genannt. Außerdem beginnt der Frauendreißiger, eine als besonders günstig geltende Zeit zum Sammeln von Heilpflanzen. Vor allem in Süddeutschland und Tirol gibt es Pontifikalämter und Prozessionen; Beispiele sind die Fatima-Schiffsprozession in Lindau mit sieben Schiffen und rund 4.000 Besuchern sowie die Feier in Maria Vesperbild, zu der im Sommer 2009 18.000 Gläubige kamen. Die altkatholische Kirche begeht „Maria Heimgang“ als Todestag Mariens, lehnt aber die leibliche Aufnahme ab.

Manche evangelische Kirchen führen den 15. August als Gedenktag Marias. Weil die leibliche Aufnahme mit evangelischer Theologie nicht vereinbar ist, gilt er dort als ihr Todestag, etwa in den Heiligenkalendern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika, der Lutherischen Kirche – Missouri-Synode und der anglikanischen Kirchen.

Vor dem orthodoxen Fest liegt ein zweiwöchiges Marienfasten ohne Fleisch, Fisch und Milchprodukte sowie in der Regel ohne Wein und Öl. Mancherorts werden Blumen zur Vesper gepflückt und an die Festikone gelegt. In Sirako und Vlasti in Nordgriechenland gehören Gruppentänze, darunter der „Tranos Choros“, zum UNESCO-Immateriellen Kulturerbe. In der armenisch-apostolischen Kirche wird nach dem Fest die Traubenernte gesegnet; erst danach werden Trauben verarbeitet.

Gesetzlicher Feiertag

Die Mainzer Synode schrieb das Fest 813 unter Erzbischof Richulf als Festtag vor. Heute ist Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag in Österreich und Staatsfeiertag in Liechtenstein. In der Schweiz ist es in acht Kantonen einem Sonntag gleichgestellt; in sieben weiteren Kantonen ist es zumindest in einigen Gemeinden arbeitsfrei.

In Deutschland ist der Tag im Saarland und in Bayern teilweise gesetzlicher Feiertag. In Bayern gilt er in Gemeinden mit „überwiegend katholischer Bevölkerung“. „Überwiegend“ bedeutet dabei nicht eine absolute oder relative Mehrheit aller Einwohner, sondern dass es mehr Mitglieder der römisch-katholischen als der evangelischen Kirche gibt. Deshalb ist der Tag auch in München Feiertag, obwohl Katholiken dort nach Stand 2025 weniger als ein Viertel der Bevölkerung ausmachen. Für 2025 wurde er in 1708 von 2056 bayerischen Gemeinden, also etwa 83 %, als gesetzlicher Feiertag festgelegt.

Weitere Feiertagsländer sind unter anderem Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien sowie Griechenland, Georgien, Rumänien und Zypern. In Tirol ist der 15. August seit 1959 als Hoher Frauentag Landesfeiertag und erinnert dort an die Befreiung Tirols im Jahr 1809.

Darstellungen und Musik

In der Heraldik erscheint die in den Himmel aufgenommene Gottesmutter beispielsweise im Wappen der Gemeinde Santa Maria in Calanca.

Für das Fest entstanden Messkompositionen mit dem Titel Assumpta est Maria. Sie beziehen sich auf den Allelujavers „Assumpta est Maria in caelum, gaudet exercitus angelorum“: „Aufgenommen in den Himmel ist die Jungfrau Maria. Es freut sich die Schar der Engel.“ Genannt werden Palestrinas Missa „Assumpta est Maria“, Marc-Antoine Charpentiers Assumpta est Maria und Heinz Martin Lonquichs Deutsche Messe auf die Texte von Mariae Himmelfahrt (2003). Das katholische Kirchenlied „Maria aufgenommen ist zu ihrem Sohne Jesus Christ“ steht im Gotteslob unter Nr. 522.

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