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Erbsünde

Erbsünde bzw. Ursünde (lateinisch peccatum originale oder peccatum hereditarium) ist ein Begriff der christlichen Theologie für einen Unheilszustand, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Bedeutung
  2. 2. Bezeichnungen und begriffliche Unterscheidungen
  3. 3. Biblische Grundlagen und Entstehung der Lehre
  4. 4. Unterschiede in den christlichen Konfessionen
  5. 5. Judentum, Islam und andere Deutungen

Grundbegriff und Bedeutung

Erbsünde oder Ursünde (lateinisch peccatum originale bzw. peccatum hereditarium) bezeichnet in der christlichen Theologie einen Unheilszustand, der durch den Sündenfall Adams und Evas entstanden sei. Seit der Aufklärung wird der Sündenfall häufig auch symbolisch verstanden. Als Nachfahren der Ureltern haben nach dieser Lehre alle Menschen Anteil an diesem Zustand.

Gemeinsam ist den christlichen Traditionen die Vorstellung, dass der Mensch durch die Erbsünde von Gott getrennt ist. Diese Gemeinschaft kann durch Jesus Christus wiederhergestellt werden; der Mensch besitzt dafür aus eigener Kraft nicht die nötige Fähigkeit. Die Konfessionen unterscheiden sich jedoch darin, wie der Weg zur Erlösung genauer aussieht. Diese Unterschiede gehören zur Rechtfertigungslehre.

Der Gegenbegriff zur Erbsünde ist der Urstand: Damit ist der Zustand Adams und Evas vor dem Sündenfall gemeint.

Bezeichnungen und begriffliche Unterscheidungen

Die deutsche Bezeichnung „Erbsünde“ ist seit etwa 1225 belegt. Der lateinische Ausdruck peccatum originale bedeutet wörtlich „ursprüngliche Sünde“ oder „Ursünde“. Er konnte sowohl die von Adam und Eva begangene Sünde als auch den daraus entstandenen Zustand der gesamten Menschheit bezeichnen.

Die Scholastik unterschied seit Alain de Lille zwischen peccatum originale active, der aktiv von den ersten Eltern begangenen Sünde, und peccatum originale passive, der durch Abstammung passiv erworbenen Erbsünde ihrer Kinder und Nachfahren. Seit Petrus von Tarantasia gab es außerdem die Unterscheidung zwischen peccatum originale originans („erzeugend“) und peccatum originale originatum („erzeugt“). Diese Begriffe dienen bis heute zur begrifflichen Klärung.

In der neueren Theologie steht meist nicht mehr der Sündenstand der Ureltern, sondern der Zustand der Menschheit im Mittelpunkt. Der Ausdruck Erbsünde bezieht sich daher zunehmend auf das passive peccatum originale originatum.

Biblische Grundlagen und Entstehung der Lehre

Die Evangelien sprechen weder von einem Sündenfall Adams noch davon, dass Jesus dessen Fehler rückgängig machen müsse. Sie enthalten jedoch Aussagen über die Verderbtheit der Welt, die später mit der Erbsündenlehre verbunden wurden, etwa Joh 1,9–11 EU und Joh 8,44 EU.

Die wichtigste biblische Grundlage entwickelte der Apostel Paulus, besonders in Röm 5,12–17 EU. Er stellt Adam, den ersten Menschen und Vertreter der alten Menschheit, Christus als „zweiten Adam“ gegenüber. Durch den ersten Menschen kamen Sünde und Tod in die Welt; durch Jesus Christus werden Gnade und Leben ermöglicht. In 1 Kor 15,22 wird derselbe Gedanke zusammengefasst: „Denn wie in Adam alle sterben, so werden auch in Christus alle lebendig gemacht werden.“ Die Erbsünde ist damit ein spezifisch christliches, aus dem Erlösungsbegriff hergeleitetes Dogma. Im Judentum gibt es dafür kein direktes lehrmäßiges Vorbild.

In der Dogmengeschichte wurde zunächst der Generatianismus, erstmals von Tertullian gelehrt, mit der Erbsündenlehre verbunden. Danach werden bei der Zeugung nicht nur der Körper, sondern auch die Seele vom Vater über den Samen an das Kind weitergegeben. So konnte sich die Sünde Adams auf die folgenden Generationen vererben. Der von Laktanz formulierte Kreatianismus lehrt dagegen, dass Gott die Seele im Augenblick der Zeugung neu erschafft. Dadurch ist zunächst schwerer zu erklären, wie diese Seele die Sünde der Vorfahren erben soll.

Augustinus von Hippo formulierte die klassische Erbsündenlehre. Er konnte sich nicht eindeutig zwischen Generatianismus und Kreatianismus entscheiden. Möglicherweise wurde seine Deutung durch die Übersetzung von Röm 5,12 in der lateinischen Bibel beeinflusst: Der griechische Ausdruck eph’ hô wurde als in quo wiedergegeben, also „in ihm“, bezogen auf Adam, „haben alle gesündigt“.

Nach Augustinus kommt der Mensch mit der Erbsünde zur Welt und benötigt deshalb Gottes Gnade. Durch Menschwerdung, Kreuzigung und Auferstehung Christi wurde die Erlösung ermöglicht. Die Taufe befreit den Menschen von der Erbsünde; deshalb empfahl Augustinus besonders die Säuglingstaufe, damit ein ungetauft verstorbenes Kind nicht der drohenden Verdammnis verfalle. In der sterblichen Welt bleiben jedoch die Folgen der Erbsünde bestehen; Augustinus sah darin auch eine Grundlage für die ewige Bestrafung der Sünder in der Hölle.

Der Pelagianismus des Zeitgenossen Pelagius widersprach Augustinus. Nach dieser Lehre ist der Mensch vollständig für sein eigenes Seelenheil verantwortlich; Adams Sünde wurde nicht vererbt. Die mögliche Sündlosigkeit des Menschen schien Pelagius durch die große Zahl der Heiligen in der Bibel bestätigt. Gottes Gnade hatte eine nachgeordnete Bedeutung, und Christus war vor allem ein gutes Beispiel, nicht der Erlöser. Eine Säuglingstaufe war deshalb nicht notwendig. Der Pelagianismus wurde 431 auf dem Konzil von Ephesos als Häresie verurteilt. Obwohl der Generatianismus von der katholischen Kirche mehrfach verurteilt wurde und dort heute der Kreatianismus verbindlich ist, bleibt die Erbsündenlehre im westlichen Christentum zentral.

Unterschiede in den christlichen Konfessionen

In den orthodoxen Kirchen wird nicht Adams Sünde selbst, sondern vor allem ihre Folge, der Tod, als auf die Nachkommen übertragen verstanden. Dadurch geriet die gesamte Schöpfung von ihrer eigentlich guten Natur in einen widernatürlichen Zustand. Die Angst vor dem Tod wird zum Ausgangspunkt weiterer Sünden. Der Mensch besitzt aber weiterhin seinen freien Willen und ist grundsätzlich zu guten Taten fähig, auch wenn diese in der versklavten Schöpfung schwer auszuüben sind. Christus versöhnte die Menschen und die ganze Schöpfung mit Gott; der Mensch wird allmählich aus seinem widernatürlichen Zustand befreit. Betont wird, dass Gott den Menschen mit sich versöhnte, nicht umgekehrt. Eph’ hô in Röm 5,12 kann in dieser Sicht als „deshalb“, also wegen des Todes, „haben alle gesündigt“ verstanden werden.

Martin Luther und die meisten Reformatoren verstanden den Menschen als von Anfang an sündig. Auch ein neugeborenes Kind bedürfe der Erlösung. Die Taufe hebt die Erbsünde nicht auf; vielmehr spricht Gott den Menschen gerecht, ohne ihn dadurch vollständig gerecht zu machen. Besonders der Calvinismus betont, dass die menschliche Natur bereits vor jeder einzelnen Tat sündig ist.

Das Konzil von Trient stellte im Decretum de Peccato Originali fest, dass alle Menschen in der Nachfolge Adams von der Erbsünde betroffen sind, mit Ausnahme Marias, der Mutter Jesu. Durch die Taufe wird die Erbsünde jedoch „vollkommen“ getilgt; dasselbe kann durch eine entsprechende Zuwendung zu Gott, die Begierdetaufe, gelten. Nach katholischer Auffassung hat der Sündenfall den Menschen die übernatürliche Ausstattung der Gnade genommen. Ohne Gnade kann er durch gute Handlungen keine „übernatürliche Vollkommenheit“ verdienen. Er neigt seit der Empfängnis zum Bösen, sein Verstand erkennt das Gute nicht mehr zuverlässig und auch seine Sinne entsprechen nicht mehr den Anforderungen der Übernatur. Erlösung wird im Kreuzestod Jesu Christi gesehen.

Der Katechismus der Katholischen Kirche bezeichnet die Erbsünde als einen Zustand, von dem alle Menschen bereits bei der Geburt betroffen sind. Sie wird durch Fortpflanzung weitergegeben, genauer durch die Weitergabe einer menschlichen Natur, der die ursprüngliche Heiligkeit und Gerechtigkeit fehlt. Sie ist „Sünde“ nur in übertragenem Sinn: Der Mensch hat sie „miterhalten“, nicht selbst begangen; sie ist ein Zustand und keine persönliche Tat.

Die neuere katholische Theologie verwendet zunehmend den Begriff „universale Sündenverfallenheit“. Er soll Vorstellungen wie den Monogenismus oder die Vorstellung einer persönlich begangenen Sünde vermeiden, zugleich aber die eingeschränkte Freiheit, die bleibende Verführbarkeit zum Bösen und die Erlösungsbedürftigkeit ausdrücken. Weitere Begriffe sind Erbverwundung, Erbunheil und Erbschwäche. Peter Knauer sieht die fortwährende Angst um sich selbst als Wesen der Erbsünde und als Grundlage weiteren Fehlverhaltens. Joseph Ratzinger deutet sie nicht als biologische Vererbung, sondern als kollektive menschliche Verstrickungen der Vergangenheit, in die jeder Mensch durch seine Geburt eintritt. Dadurch wird die Selbstbestimmung eingeschränkt: Niemand beginnt an einem vollkommenen „Punkt Null“.

Am 20. April 2007 erklärte Papst Benedikt XVI., der Limbus puerorum, die „Vorhölle“ für die Seelen ungetauft verstorbener Kinder, gehöre nicht zur verbindlichen Lehre der Kirche, sondern sei eine ältere theologische Theorie. Nach einer Erklärung des Erzbischofs Roland Minnerath kamen Theologen im Vatikan zu der Auffassung, ungetaufte verstorbene Kleinkinder gelangten direkt ins Paradies. Das Dokument der Internationalen Theologenkommission bezeichnet den Limbus in Absatz 41 dennoch als „mögliche theologische Meinung“.

Im frühen Quäkertum galt eine Befreiung von der Erbsünde durch die Hinwendung zu Gott und einen verdienstvollen Lebenswandel als möglich. George Fox beschrieb dies als Erneuerung zum Ebenbild Gottes und als Rückkehr in den Zustand Adams vor dem Fall. Im heutigen liberalen Quäkertum besitzt die Erbsünde keine theologische Relevanz mehr.

Judentum, Islam und andere Deutungen

Im Islam erinnert der Koran an Sündenfall und Vertreibung aus dem Paradies, etwa in Sure 7,19–25; 2,35–39 und 20,117–124. Er übernimmt jedoch nicht die paulinische Lehre von der Erbsünde. Sure 2, Vers 37, betont ausdrücklich, dass Allah Adam bereits vergeben habe. Jeder Mensch ist nur für seine eigenen Taten verantwortlich; beim Gericht kann niemand einem anderen Menschen helfen oder schaden. Wer schlechte Taten aufrichtig bereut und Gott um Vergebung bittet, dem wird vergeben. Ein Hadith berichtet, dass jedes Neugeborene bei der Geburt von Satan berührt werde und deshalb schreie; als Ausnahme werden Maryam (Maria) und ihr Sohn genannt.

Auch im Judentum gilt die Vertreibung Adams und Evas aus dem Garten Eden nicht als Beginn einer zwangsläufig vererbten Sünde. Die Erzählung beschreibt die Welt, wie sie ist, und betrifft nach dieser Auffassung vor allem das materielle, nicht das spirituelle Leben. Durch den Verzehr der verbotenen Frucht gelangte jedoch der „böse Trieb“, Yetzer hara, in den Menschen und beeinflusst seitdem sein Handeln.

Die Seele gilt im Judentum als Funke Gottes und daher als rein. Durch Sünde kann sie verunreinigt werden, aber durch Teschuva, also aufrichtige Reue und den festen Entschluss, die Sünde nicht zu wiederholen, wird sie wieder rein; Gott vergibt aus Barmherzigkeit. Die Sünden der Vorfahren werden einem Menschen nicht zugerechnet, weil er an ihnen nicht beteiligt war. Er setzt sie jedoch fort, besonders in noch stärkerer Form, können sie ihm zugerechnet werden. Eine Erlösung im christlichen Sinn ist deshalb nicht notwendig. Die Erwartung des Messias bezeichnet im Judentum den Beginn der „Kommenden Welt“ und nicht die Befreiung von einer Erbsünde.

Philosophische, psychologische und kulturwissenschaftliche Deutungen verstehen den Begriff unabhängig von einem kirchlichen Dogma. Sigmund Freud führte die Lehre auf orphische Ursprünge zurück, die über die Mysterien in die Philosophenschulen des griechischen Altertums gelangt seien. Eine verwandte Vorstellung sah er bei Arthur Schopenhauer, dessen Weltwille als ewig schuldig verstanden wird.

René Girard deutet die Erbsünde in seiner mimetischen Theorie kulturanthropologisch. Die dauerhafte Schuld der Menschen besteht danach darin, Gewalt durch ritualisierte Gewalt einzudämmen. Unschuldige Opfer werden getötet und anschließend geheiligt; dadurch bleibt der Opferzyklus bestehen. Girard zufolge hat die neutestamentliche Offenbarung diesen Zyklus erkannt und verurteilt.

Hoimar von Ditfurth versteht unter Erbsünde jene grundlegenden Schwächen des Menschen, auf die auch die Evolutionstheorie aufmerksam mache: die prinzipielle, aus der menschlichen „Natur“ entspringende Unfähigkeit, das als richtig Erkannte auch tatsächlich zu tun.

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