Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Konfessionslosigkeit

Konfessionslosigkeit (auch Konfessionsfreiheit) bezeichnet, dass eine Person keiner Konfession angehört. Gelegentlich wird auch ohne Bekenntnis (o.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Abgrenzungen
  2. 2. Rechtliche Bedeutung und Selbstverständnis
  3. 3. Deutschland
  4. 4. Österreich und Schweiz
  5. 5. Weitere Staaten und internationale Organisationen

Grundbegriff und Abgrenzungen

Konfessionslosigkeit, auch Konfessionsfreiheit genannt, bedeutet, dass eine Person keiner Konfession angehört. Gelegentlich wird dafür auch „ohne Bekenntnis“ oder „o. B.“ verwendet. Eine Konfession ist eine Untergruppe innerhalb einer Religion, die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet. Ursprünglich wurde der Begriff vor allem für christliche Gruppen verwendet; heute spricht man teilweise auch von islamischer oder jüdischer Konfession.

Der Begriff Konfessionslosigkeit kann zwei Bedeutungen haben. Erstens kann er Religionslosigkeit meinen. Dann beschreibt er weltanschauliche Richtungen wie Atheismus, Agnostizismus, Freidenkertum oder säkularen Humanismus. Zweitens kann er nur die äußere Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft meinen. Dann gehören dazu auch Menschen, die sich nicht als religionslos verstehen, aber keiner religiösen Institution angehören. Dazu zählen etwa ehemalige Mitglieder von Religionsgemeinschaften, Menschen mit esoterischen Überzeugungen oder Menschen mit „Spiritualität ohne Religion“.

Organisationen wie der Humanistische Verband Deutschlands oder die Giordano-Bruno-Stiftung bevorzugen häufig den Ausdruck „konfessionsfrei“ statt „konfessionslos“, weil die Endung „-los“ wie ein Mangel klingen könne. Der Begriff steht deshalb in der Kritik, ähnlich wie Wörter wie „mittellos“ oder „wohnungslos“ einen negativen Eindruck nahelegen können.

Rechtliche Bedeutung und Selbstverständnis

Konfessionslosigkeit ist nicht immer gleichbedeutend mit fehlendem Glauben. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch einen Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 der Begriff „gottgläubig“ in Melde- und Personalbögen eingeführt. Als „gottgläubig“ galt, wer sich von bestehenden Konfessionen abgewandt hatte, aber nicht glaubenslos war.

Aus Sicht des österreichischen Staates gelten Personen als „ohne Bekenntnis“, wenn sie keiner gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und keiner staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören. Rein rechtlich kann also auch jemand „ohne Bekenntnis“ sein, wenn seine Religionsgemeinschaft nur als Verein organisiert ist. Zugleich garantiert das österreichische Staatsgrundgesetz die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit, solange die Ausübung nicht gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstößt.

Umfragen zeigen, dass Konfessionslose sehr unterschiedliche Überzeugungen haben können. Eine repräsentative Insa-Umfrage von 2013 ergab für Deutschland, dass nur etwa ein Drittel der Konfessionslosen sicher war, dass es keinen Gott gebe; viele glaubten „an irgendeinen Gott“, rund 16 % beschäftigten sich intensiv mit der Gottesfrage. In der Schweiz ergab eine Umfrage von 2014: Unter den Konfessionslosen betrachteten sich rund 32 % als atheistisch, 31 % glaubten an eine „höhere Macht“, 25 % waren agnostisch und 11 % glaubten an einen einzigen Gott.

Deutschland

In Deutschland war ein Kirchenaustritt seit 1847 in Preußen möglich. Andere deutsche Staaten führten entsprechende Möglichkeiten ab Anfang der 1870er Jahre durch Dissidentengesetze ein. Heute gilt in Deutschland das Staatskirchenrecht aus der Weimarer Reichsverfassung. Es ist durch den Weimarer Kirchenkompromiss geprägt und umfasst unter anderem staatskirchenrechtliche Verträge, Konkordate und Regelungen, besonders bei sozialer Arbeit nach dem Subsidiaritätsprinzip.

Zur Interessenvertretung Konfessionsloser entstanden Organisationen wie der Humanistische Verband Deutschlands, der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten, die Giordano-Bruno-Stiftung und der Bund für Geistesfreiheit Bayern. Seit 2008 gibt es den deutschen Zentralrat der Konfessionsfreien, der bis September 2021 Koordinierungsrat säkularer Organisationen hieß. Die Mehrheit der Konfessionslosen in Deutschland gehört jedoch keiner solchen Organisation an.

Die Konfession wird in Deutschland unter anderem für die Kirchensteuer und in empirischen Untersuchungen erfasst. 1970 lag der Anteil der Konfessionslosen in der Bundesrepublik laut Statistischem Bundesamt bei 3,9 %. Nach der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland stieg er bis 1987 auf 11,4 %. Nach der Wiedervereinigung lag er im vereinigten Deutschland bei 22,4 %. In den neuen Bundesländern war der Anteil deutlich höher: je nach Statistik gehörten dort 65 % bis 80 % keiner Konfession an. Als Ursache nennt der Artikel die atheistische Ausrichtung der DDR, die bekennende Christen zur Flucht und andere zum Kirchenaustritt motivierte.

Der Anteil der Konfessionslosen stieg von 32,3 % im Jahr 2004 auf 36,6 % im Jahr 2013 und 37,8 % im Jahr 2018. 2021 waren weniger als die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche; mit 639.000 Kirchenaustritten erreichten diese Kirchen 2021 einen neuen Höchststand. Im Frühjahr 2022 lag die subjektive Selbstzuordnung als „konfessionsfrei“ laut fowid bei 41,3 %. Regional gibt es große Unterschiede: In Ostdeutschland bezeichnet sich tendenziell die Mehrheit als „nicht gläubig“ oder „atheistisch“, in Westdeutschland je nach Bundesland nur etwa ein Fünftel bis ein Drittel. In den Jahren 2021/2022 lag Sachsen-Anhalt mit 70 % am höchsten, Berlin mit 44 % unter den ostdeutschen Ländern am niedrigsten. Im Westen reichte der Anteil von 20 % im Saarland bis 38 % in Schleswig-Holstein.

In der aktuellen Religionspolitik wird auf europäischer Ebene eine Neuformierung des Religionsverfassungsrechts beschrieben. Einige Verbände, besonders der HVD, betreiben auch soziale Arbeit und fordern staatliche Unterstützung ähnlich wie Religionsgemeinschaften. In einigen Bundesländern besitzen Verbände Konfessionsfreier den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Österreich und Schweiz

In Österreich schließt Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes im Zusammenhang mit der vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit ausdrücklich jeden Zwang zur Religionsausübung aus. Der rechtliche Status der Konfessionslosigkeit und die Möglichkeit des Kirchenaustritts wurden mit dem Interkonfessionellen Gesetz von 1868 eingeführt.

2009 organisierten sich laizistische Organisationen im österreichischen Zentralrat der Konfessionsfreien, der sich als bundesweite Interessenvertretung versteht. Bei der letzten offiziellen Volkszählung im Jahr 2001 erklärten sich 963.263 Österreicher als konfessionslos, rund 12 % der damaligen Bevölkerung. Seit der Registerzählung 2011 wird die Religionszugehörigkeit nicht mehr statistisch erfasst; aktuelle Werte können daher nur aus den offiziellen Mitgliederzahlen der Religionsgemeinschaften geschätzt werden. Ende 2019 stellten Katholiken mit 55,2 % eine absolute Bevölkerungsmehrheit. Für den 30. September 2025 wird der Anteil der Katholiken auf 48,8 % oder 4,5 Millionen und der Anteil der Konfessionslosen auf 33,0 % oder 3,03 Millionen geschätzt. Das Verhältnis der römisch-katholischen Kirche zur Republik wurde im Konkordat von 1933 geregelt und 1957 von der Zweiten Republik anerkannt. Ein Volksbegehren der Initiative gegen Kirchenprivilegien von 2013, das unter anderem die Aufkündigung dieses Konkordats forderte, blieb erfolglos.

In der Schweiz waren Ende 2018 nach Angaben der Bundesbehörden 28,0 % der Wohnbevölkerung über 15 Jahren konfessionslos; Ende 2015 waren es 23,9 %. Seit 1970 ist die Zahl konfessionsloser Einwohner stark gestiegen. 2022 lagen die Konfessionslosen mit rund 34 % erstmals vor den Katholiken, die rund 32 % erreichten.

Weitere Staaten und internationale Organisationen

In Italien darf die Regierung gesetzlich keine Informationen über religiöse Überzeugungen einzelner Bürger sammeln. Deshalb können solche Angaben weder bei der Anmeldung des Wohnsitzes noch bei Volkszählungen erhoben werden. Die verfügbaren Daten beruhen nur auf anonymen Befragungen und sind deshalb grobe Schätzungen. Eine Umfrage von 2014 nannte etwa 15 % Atheisten und Agnostiker. Eine Analyse von 2017 zeigte deutliche Altersunterschiede: Über 40 % der 18- bis 25-Jährigen bezeichneten sich als konfessionslos, aber nur 14,4 % der über 65-Jährigen.

Die Türkei ist nach Artikel 2 der türkischen Verfassung laizistisch orientiert. Wie in anderen Turkstaaten wird dort islamische Gesetzgebung nicht angewendet; türkische Bürger können sich daher zu keiner Religion bekennen. Offizielle Zahlen gibt es nicht, weil der Staat diese Daten nicht statistisch erfasst. Umfragen deuten aber auf eine Zunahme hin: Laut KONDA-Institut stieg der Anteil konfessionsloser Türken zwischen 2011 und 2021 von 2 % auf 7 %. 2018 bezeichneten sich unter den 15- bis 20-Jährigen 28,5 % als „nicht gläubig“; rund 85 % der konfessionslosen Türken waren unter 35 Jahre alt.

Im Vereinigten Königreich besitzt die Anglikanische Kirche den Status einer Staatsreligion. 1983 gehörten ihr noch 40 % der Bevölkerung an. In einer Studie von 2014 nannten 16,2 % die anglikanische Kirche, 8,7 % die katholische Kirche und 50,4 % keine Religion. Beim Zensus 2011 verstanden sich dennoch etwa 59 % als Christen. Die Abweichung wird damit erklärt, dass man im Vereinigten Königreich gewöhnlich nur dann offiziell Mitglied einer Kirche wird, wenn man sich über gelegentliche Gottesdienstbesuche hinaus am Gemeindeleben beteiligt.

In den Vereinigten Staaten gaben laut einer 2018 veröffentlichten ABC-News-Umfrage 21 % der Bürger im Jahr 2017 an, keiner Konfession anzugehören; 2003 waren es 12 %. Besonders stark war der Anstieg bei jungen Erwachsenen von 18 bis 29 Jahren und bei politisch linksliberal Eingestellten. Der Anteil der Protestanten sank von 50 % auf 36 %, der Anteil der Christen insgesamt von 83 % im Jahr 2003 auf 72 % im Jahr 2017. Das Gallup-Institut stellte fest, dass die Kirchenmitgliedschaft 2020 erstmals unter 50 % gefallen war. Personen ohne Religionszugehörigkeit werden in den USA oft als „Nones“ bezeichnet.

International haben sich über 150 nichtreligiöse humanistische und säkulare Organisationen aus mehr als 40 Ländern zur Internationalen Humanistischen und Ethischen Union zusammengeschlossen.

Lernvideos zu Konfessionslosigkeit

Weiterlesen

Konfession Als Konfession (lateinisch confessio ‚Geständnis', ‚Bekenntnis', ‚Beichte') wird im heutigen Sprachgebrauch eine Untergruppe innerhalb einer Religion … Bekenntnis Bekenntnis nennt man die individuelle oder repräsentative offene Äußerung oder das Öffentlichmachen eines den Akteur oder eine Gruppe betreffenden … Religion Geschichte konkreter Religionen · Afrikanische Religionen · Bahaitum · Buddhismus · Christentum · Daoismus · Hinduismus · Islam · Jainismus … Christentum Das Christentum ist eine Weltreligion, die aus dem Judentum hervorging und sich ab dem 4. Jahrzehnt n. Chr. über Judäa hinaus ausbreitete. Islam Der Islam ist eine monotheistische Religion, die im frühen 7. Jahrhundert in Arabien durch den Mekkaner Mohammed gestiftet wurde. Judentum Das jüdische Volk entstand ab etwa 1200 v. Chr. und entwickelte den JHWH-Monotheismus, aus dem später die weiteren abrahamitischen Religionen Christentum und … Atheismus Atheismus (von altgriechisch ἄθεος átheos, deutsch ‚ohne Gott') bezeichnet die Abwesenheit oder Ablehnung des Glaubens an einen Gott (Monotheismus) oder … Agnostizismus Agnostizismus ist eine Weltanschauung, die insbesondere die Begrenztheit menschlichen Wissens, Verstehens und Begreifens betont. Die Möglichkeit der Existenz … Humanistischer Verband Deutschlands Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) ist ein 1993 gegründeter eingetragener Verein zur Förderung und Verbreitung einer humanistischen … Glaubensgemeinschaft Eine Glaubensgemeinschaft oder Religionsgemeinschaft ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer Religion bezweckt. Spiritualität „Plastikwörter“ seien, so Poensgen, dadurch gekennzeichnet, dass „sich die Konnotationen bei weitem gegenüber der Denotation durchsetzen“. Zeit des Nationalsozialismus Die NS-Zeit begann am 30. Januar 1933 mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und endete am 8. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht …