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Kategorischer Imperativ
Der kategorische Imperativ ist für Immanuel Kant das grundlegende Prinzip moralischen Handelns: Um zu entscheiden, ob eine Handlung moralisch sei, …
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Grundprinzip und Bedeutung
Der kategorische Imperativ ist für Immanuel Kant das grundlegende Prinzip moralischen Handelns. Er dient dazu, zu prüfen, ob eine Handlung moralisch ist: Man untersucht, ob sie einer Maxime folgt, deren Gültigkeit für alle, jederzeit und ohne Ausnahme akzeptabel wäre. Außerdem dürfen betroffene Personen nicht bloß als Mittel zu einem anderen Zweck, sondern müssen zugleich als Zweck an sich behandelt werden.
Kant formuliert eine Grundform so: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Der kategorische Imperativ ist ein unbedingtes Gebot. Seine Geltung hängt daher nicht von Neigungen, Bedürfnissen, persönlichen Zielen oder besonderen Umständen ab. Er gilt für jedes endliche Vernunftwesen und beschreibt dadurch die allgemeine Form der Pflicht.
Kants Ethik ist deontologisch, also an den Begriff der Pflicht gebunden. Im Gegensatz zum Regel-Utilitarismus und zum Handlungs-Konsequentialismus wird eine Handlung nicht hauptsächlich nach ihrem Nutzen oder ihren Folgen beurteilt, sondern danach, wie der Wille und die zugrunde liegende Absicht beschaffen sind. Kant erklärt: „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut gehalten werden könne, als allein ein guter Wille“ (AA 000004IV, 393). Der gute Wille ist für ihn das einzig unbedingt Gute.
Formeln des kategorischen Imperativs
Kant entwickelt in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten verschiedene Formeln des kategorischen Imperativs; weitere Formulierungen finden sich in der Kritik der praktischen Vernunft. Die wichtigsten Fassungen sind:
- Universalisierungsformel: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“ (AA 000004IV, 421). Eine Variante lautet: „Handle nach der Maxime, die sich selbst zugleich zum allgemeinen Gesetze machen kann“ (AA 000004IV, 436).
- Eine weitere Fassung lautet: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ (AA 000005V, 30). Damit verbunden ist die Autonomie: Der Wille eines vernünftigen Wesens gibt sich selbst das allgemeine Gesetz.
- Selbstzweckformel: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ (AA 000004IV, 429).
- Naturgesetzformel: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte“ (AA 000004IV, 421).
- Reich-der-Zwecke-Formel: „Demnach muß ein jedes vernünftige Wesen so handeln, als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche der Zwecke wäre“ (AA 000004IV, 438).
Die Formeln werden üblicherweise als verschiedene Ausarbeitungen desselben Grundgedankens verstanden. Ob sie tatsächlich nur unterschiedliche Entwicklungen eines Gedankens oder teilweise verschiedene Standpunkte Kants ausdrücken, ist in der Kantliteratur nicht abschließend geklärt.
Pflicht, Maxime und menschlicher Wille
Kant definiert Pflicht als „die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ (AA 000004IV, 400). Eine Handlung aus Pflicht wird also durch Achtung vor dem Sittengesetz motiviert, nicht durch Freude, die Vermeidung eines Übels, persönliche Neigung oder bloßes zweckmäßiges Kalkül. Jede Handlung aus Pflicht ist pflichtgemäß, aber nicht jede pflichtgemäße Handlung geschieht aus Pflicht. Die äußerlich gleiche Handlung besitzt nur dann moralischen Wert, wenn die Achtung vor dem Gesetz ihr Beweggrund ist.
Eine Maxime ist ein subjektiver Grundsatz: eine selbstgesetzte Handlungsregel, die ein Wollen ausdrückt. Ein Imperativ ist ein objektiver Grundsatz, der durch praktische Vernunft bestimmt ist und einem Willen vorschreibt, was zu tun oder zu unterlassen ist. Neben dem kategorischen Imperativ gibt es hypothetische Imperative. Sie beruhen auf einer Mittel-Zweck-Beziehung: „Wer den Zweck will, der will auch das zugehörige Mittel, diesen Zweck zu erreichen.“ Sie gelten nur unter der Bedingung eines bestimmten Ziels. „Du sollst lernen!“ ist deshalb kein kategorischer Imperativ, wenn damit etwa das Ziel verbunden ist, später einen Arbeitsplatz zu bekommen. Die Pflicht wird dann nicht aus dem Gesetz selbst, sondern aus einem äußeren Zweck abgeleitet.
Der kategorische Imperativ unterwirft das Handeln dagegen ohne Rücksicht auf einen bestimmten äußeren Zweck einem allgemein gültigen Gesetz. Nach Kant gibt es nur einen einzigen kategorischen Imperativ, der in verschiedenen Formeln ausgedrückt wird.
Der Mensch ist ein endliches Vernunftwesen: Er besitzt Vernunft, wird aber auch durch Neigungen bestimmt. Ein rein vernünftiges Wesen würde automatisch nach dem Sittengesetz handeln; für ein solches Wesen wäre das Gesetz keine Nötigung und daher kein Imperativ. Beim Menschen können sinnliche Bedürfnisse und Gefühle von Lust und Unlust dem objektiven Vernunftgesetz widersprechen. Deshalb erscheint das Gesetz für ihn als ein „Sollen“.
Durch Vernunft ist der Mensch autonom, also selbstgesetzgebend. Indem er sich dem moralischen Gesetz unterstellt, besitzt er Würde und ist Zweck an sich. Kant definiert den Willen als „das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, das ist nach Prinzipien zu handeln“ (AA 000004IV, 412). Der kategorische Imperativ verlangt, dass der Wille seine Maxime als allgemein gesetzgebend beurteilt.
Prüfung von Maximen und Anwendung
Der kategorische Imperativ ist nach Kant keine inhaltliche Liste einzelner Handlungsnormen, sondern ein Kriterium zur Prüfung von Handlungen und Normen. Die Beschreibung einer konkreten Handlung wird verallgemeinert und dadurch als allgemeine Maxime formuliert. Eine moralisch wertvolle Handlung darf dabei keine Widersprüchlichkeit aufweisen: Sie muss logisch widerspruchsfrei sein, mit der Bestimmung des guten Willens vereinbar sein und als unbedingtes Gebot für den eigenen Willen gedacht werden können.
Wie genau der relevante Widerspruch zu verstehen ist, bleibt umstritten. Fünf Deutungen werden besonders vorgestellt:
- Nach der streng logischen oder begriffsanalytischen Interpretation ist eine Maxime verboten, wenn sie in sich selbst widersprüchlich ist. Ein Versprechen mit der Absicht, es zu brechen, widerspricht dem Begriff des Versprechens.
- Nach der allgemeinen logischen Interpretation darf eine Maxime nicht allgemein gelten, wenn sie dadurch ihren eigenen Zweck verliert. Falsche Versprechen wären verboten, weil in einer Welt voller falscher Versprechen niemand mehr Versprechen glauben würde.
- Die transzendentalpragmatische Interpretation fragt, ob die Maxime oder ihre Verallgemeinerung die Voraussetzungen ihrer eigenen Aufstellung zerstört. Die Maxime, durch Stehlen Eigentum zu erlangen, setzt etwa die allgemeine Anerkennung von Eigentum voraus, würde diese Voraussetzung aber bei allgemeiner Befolgung beseitigen.
- Nach der konsequentialistischen Interpretation sind Maximen verboten, deren empirische Folgen als allgemeine Praxis nicht gewollt werden können, etwa eine Welt, in der niemand mehr jemandem vertraut.
- Die teleologische Interpretation beurteilt eine Maxime danach, ob sie den in der menschlichen Natur enthaltenen Zwecken widerspricht. Selbsttötung aus Selbstliebe wäre danach verboten, weil Selbstliebe ebenso den Erhalt des eigenen Lebens gebietet.
- Die rational-agency-Interpretation versteht rationale Handlungsfähigkeit beziehungsweise den guten, durch Vernunft bestimmten Willen als höchstes und einziges moralisches Gut. Deshalb wäre es beispielsweise verboten, einem Notleidenden nicht zu helfen, wenn dieser ohne Hilfe keine vernünftige Handlungsalternative besitzt.
Keine dieser Interpretationen ist ohne Probleme mit allen Beispielen Kants vereinbar. Umstritten ist außerdem, ob aus dem kategorischen Imperativ nur Verbote oder auch positive Gebote folgen. Häufig wird vorgeschlagen, eine Handlung sei geboten, wenn ihr Gegenteil widersprüchlich ist. Unklar bleibt jedoch, wie dieses Gegenteil genau zu bestimmen ist.
Abgrenzung von der Goldenen Regel
Der kategorische Imperativ wird häufig mit der Goldenen Regel „Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg auch keinem anderen zu“ gleichgesetzt. Kant unterscheidet beide jedoch deutlich. Die Goldene Regel ist für ihn ein hypothetischer Imperativ, weil sie auf das Ziel verweist, Dinge zu vermeiden, die man selbst nicht will. Außerdem wird bei ihr die Verallgemeinerbarkeit auf Handlungen bezogen, während der kategorische Imperativ die Maxime beurteilt.
Nach Kant kann die Goldene Regel deshalb kein allgemeines Gesetz sein. Sie enthält insbesondere nicht den Grund für Pflichten gegen sich selbst, für Liebespflichten gegen andere und für die Pflichten zwischen Menschen. Ein Verbrecher könnte sich beispielsweise mit derselben Regel gegen seine Richter wenden.
Rezeption und Kritik
Georg Wilhelm Friedrich Hegel kritisiert den kategorischen Imperativ als rein formales Prinzip. Weil er den Inhalt einer Norm nicht ausreichend bestimme, könne man nach Hegels Ansicht beliebige Willensbestimmungen als moralisch rechtfertigen, solange sie widerspruchsfrei erscheinen. Die Prüfung erzeuge dann nur „Tautologien“. Sowohl Privateigentum als auch Nicht-Eigentum könnten scheinbar widerspruchsfrei begründet werden. In der formellen Subjektivität der Vernunft sieht Hegel zudem eine gemeinsame Wurzel von Moralität und Bösem.
Arthur Schopenhauer wirft Kant vor, die Notwendigkeit moralischer Gesetze nicht ausreichend zu begründen. Das „Du sollst“ erinnere an eine theologische Moral, obwohl eine höchste moralische Instanz nicht vorausgesetzt werde. Außerdem bezweifelt Schopenhauer, dass allgemeingültige moralische Gesetze allein aus Vernunft und Begriffen ohne empirische Grundlage gewonnen werden können.
Georg Simmel meint, der kategorische Imperativ isoliere einzelne Handlungen und werde dadurch der Individualität und den subjektiven Umständen der Handelnden nicht gerecht. Die Vernunft sei nicht der alleinige „Ort des Sollens“.
Karl Marx deutet den kategorischen Imperativ als revolutionäres Prinzip: Es gelte, „alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist“. Positiv fordert Marx Verhältnisse, „worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist“.
Theodor W. Adorno bezieht einen neuen kategorischen Imperativ auf den Holocaust: „Hitler hat den Menschen im Stande ihrer Unfreiheit einen neuen kategorischen Imperativ aufgezwungen: ihr Denken und Handeln so einzurichten, daß Auschwitz nicht sich wiederhole, nichts Ähnliches geschehe.“
Jürgen Habermas verlagert die Prüfung von Normen in einen praktischen, herrschaftsfreien Diskurs freier und gleicher Teilnehmer. Nicht der Einzelne soll allein entscheiden, was als allgemeines Gesetz gelten kann; vielmehr sollen alle Betroffenen eine Norm in diskursiver Übereinstimmung als universale Norm anerkennen können.
Hans Jonas formuliert für die technologische Zivilisation einen Imperativ der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen: „Handle so, daß die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden.“ Sein Ansatz ist im Unterschied zu Kant konsequentialistisch, weil er die Folgen der Handlung betrachtet, bleibt aber auf Universalisierung ausgerichtet.
Marcus G. Singer kritisiert Kants Rigorismus, besonders das Verbot, auch zur Rettung unschuldiger Menschen zu lügen. Er meint, eine Maxime, notfalls zu lügen, um einen Mord zu verhindern, könne durchaus als allgemeines Gesetz gewollt werden. Günther Patzig stimmt dieser nicht-rigoristischen Deutung und der Auflösung des Notlügenproblems zu.
Norbert Hoerster erkennt dem kategorischen Imperativ eine „gewisse partielle Leistungsfähigkeit“ zu, bezweifelt aber, dass er alle moralischen Normen eindeutig bestimmen kann. Eine Person könnte etwa Diebstahl mit dem Ziel rechtfertigen, Privateigentum allgemein abzuschaffen. Außerdem sei unklar, warum man das Verfahren des kategorischen Imperativs überhaupt als verbindliche Methode zur Ermittlung objektiver moralischer Normen akzeptieren solle.