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Hypothetischer Imperativ

Ein hypothetischer Imperativ hat die Form „Wenn du x willst, dann tue y“. Nach einigen Moraltheorien haben moralische Forderungen grundsätzlich diese …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Grundidee
  2. 2. Traditionelle und scholastische Auffassung
  3. 3. Kants Unterscheidung
  4. 4. Streit um die moralische Geltung

Grundidee

Ein hypothetischer Imperativ ist eine bedingte Handlungsforderung der Form: „Wenn du x willst, dann tue y“. Die Verpflichtung zu y gilt nur für jemanden, der das Ziel x tatsächlich verfolgt. Nach einigen Moraltheorien haben moralische Forderungen grundsätzlich diese Struktur.

Die Gegenthese lautet, dass moralisches Sollen nicht von persönlichen Interessen oder Zielen abhängt. Es gelte für jeden unbedingt, also kategorisch. Diese Auffassung wird mit dem kategorischen Imperativ verbunden.

Traditionelle und scholastische Auffassung

In traditionellen fundamentalethischen Ansätzen, wie sie vielen Scholastikern zugeschrieben werden, beruht die allgemeine Geltung moralischer Pflichten auf Verstand und Willen des ersten Seienden. Das Erreichen bestimmter Ziele ist durch objektive Bedingungen mit bestimmten Voraussetzungen verbunden. Daraus entsteht ein Sollen, sofern das jeweilige Ziel angestrebt wird. Weil das Anstreben des Zieles hypothetisch bleibt, ist auch der daraus folgende Imperativ hypothetisch.

Nach Thomas von Aquin bestimmt der Mensch seine konkreten Ziele selbst. Nur das allgemeine Ziel des Menschen – das Streben nach objektiver, geistiger Glückseligkeit – gehört wesentlich und deshalb notwendig zu ihm. Wie dieses Ziel konkret verstanden und verwirklicht wird, bestimmt der Mensch jedoch weitgehend selbst; beispielsweise betrachten nicht alle Menschen Gott als letztes Ziel. Glückseligkeit bedeutet hier keinen egoistischen Vorteil, sondern einen objektiven Zustand sittlicher Ordnung. Mit ihr sind Güter wie Gott, Gerechtigkeit und die vollkommene Betätigung der Seelenkräfte innerlich verbunden.

Der Sollensanspruch des letzten Zieles macht aus dem Guten, dem bonum, eine Pflicht, das rectum. Das bonum wird durch die sittliche Vernunft – orthos logos beziehungsweise recta ratio – bestimmt. Das rectum ist darüber hinaus ein geschuldetes Gutes, ein bonum debitum. Weil es letztlich aus dem Sollensanspruch des letzten Zieles hervorgeht, muss jedes rectum mit der sittlichen Vernunft übereinstimmen. Entsprechend wird aus dem Schlechten, dem malum, durch diesen Sollensanspruch eine Sünde, das peccatum.

Kants Unterscheidung

Immanuel Kant vertritt, dass moralische Forderungen unbedingt und kategorisch gelten und nicht von bestimmten Vorlieben oder Zielen abhängen. Ihre allgemeine Geltung geht bei ihm vom menschlichen Subjekt aus.

Als hypothetische Imperative bezeichnet Kant dagegen handlungsleitende Regeln und „bloße Vorschriften der Geschicklichkeit“. Sie drücken eine „objective Nötigung der Handlung“ aus: Wer einen bestimmten Zweck erreichen will, muss aufgrund von Bedingungen, die außerhalb des Subjekts liegen, nach einer dafür geeigneten Regel handeln. Solche Imperative bestimmen die Bedingungen, unter denen ein vernünftiges Wesen als wirkende Ursache den angestrebten Effekt hervorbringen kann. Damit unterscheiden sie sich sowohl von bloß subjektiven Maximen als auch von kategorischen Imperativen, die den Willen selbst bestimmen.

Streit um die moralische Geltung

Verteidiger kategorischer Imperative wenden gegen hypothetische Moralauffassungen ein, dass sittliche Forderungen absolut gelten. Diese Verbindlichkeit werde nicht angemessen erfasst, wenn moralische Forderungen von bestimmten Zielen abhängig gemacht werden.

Aus tugendethischer Sicht kann umgekehrt der Anspruch kategorischer Imperative zu unvermittelt erscheinen. Insbesondere könne dabei der Zusammenhang moralischen Handelns mit der Entwicklung der Persönlichkeit zu wenig berücksichtigt werden.

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