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Goldene Regel
Als Goldene Regel (lateinisch regula aurea, englisch golden rule) bezeichnet man einen alten und verbreiteten Grundsatz der praktischen Ethik.
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Grundidee und Bedeutung
Die Goldene Regel ist ein alter, in vielen Kulturen überlieferter Grundsatz der praktischen Ethik, also des Nachdenkens darüber, wie Menschen handeln sollen. Positiv lautet sie: „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“ Bekannt ist auch die negative Form: „Was du nicht willst, das[s] man dir tu’, das füg auch keinem andern zu.“ Sie verlangt, die Perspektive der Betroffenen einzunehmen: Wer handeln will, soll überlegen, wie die Handlung auf ihn selbst wirkte.
Die Regel ist seit dem 7. Jahrhundert v. Chr. in religiösen und philosophischen Texten aus China, Indien, Persien, Altägypten und Griechenland belegt. Diese Überlieferungen entstanden teilweise parallel und werden nicht auf eine gemeinsame Quelle zurückgeführt. Heute gilt die Regel oft als ethischer Minimalkonsens verschiedener Kulturen und Weltanschauungen.
Sie gibt jedoch keine fertige inhaltliche Norm vor. Deshalb wurde sie unterschiedlich gedeutet: als kluge Rücksicht auf mögliche Reaktionen anderer, als Fairness zwischen gleichwertigen Interessen oder als Achtung der Menschenwürde. Ihre Stärke liegt im Perspektivwechsel und in der Möglichkeit zur Selbstkorrektur; ihre Grenze liegt darin, dass zunächst geklärt werden muss, welche Wünsche, Rechte und Maßstäbe gerecht sind.
Frühe religiöse und philosophische Überlieferungen
Im Konfuzianismus wird die negative Form Konfuzius (551–479 v. Chr.) zugeschrieben: „Was du selbst nicht wünschst, das tue auch anderen nicht an.“ Sie gehört zur Tugend shù, „gegenseitige Rücksichtnahme“, und dient der lebenslangen Charakterbildung. Sie soll nicht bloß eigene Interessen auf andere übertragen: Auch die eigenen Wünsche müssen kritisch geprüft werden. Mit rén, „Mitmenschlichkeit“, verbindet sich die Forderung nach Achtung, Großzügigkeit und Gastfreundschaft.
Das Mahabharata des Hinduismus (entstanden von 400 v. bis 400 n. Chr.) nennt als Kern des Dharma, der Rechtschaffenheit: Man soll anderen nichts antun, was man selbst als verletzend empfindet. Das Sanskritwort atmaupamya bedeutet „Sich-selbst-zum-Gleichnis-nehmen“. Kennzeichnend ist, dass alle Lebewesen einbezogen werden. Auch das Sutrakritanga des Jainismus fordert, alle Lebewesen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden will.
Buddhistische Schriften leiten das Nichtverletzen anderer aus der Einsicht ab, dass alle Menschen Glück suchen, Leid ablehnen und nicht sterben wollen. Im Samyutta-Nikaya heißt es: Was für mich unerquicklich sei, könne ich nicht einem anderen aufladen. Daraus folgt unter anderem, sich des Tötens von Lebendigem zu enthalten. Das Analogieprinzip ist eine Grundlage für Mitgefühl, Karuna, und wird etwa durch Metta-Meditationen geübt.
Auch altorientalische und zoroastrische Texte enthalten ähnliche Sätze. Achiqar rät: „Was dir übel erscheint, tue deinem Mitmenschen nicht an.“ Die zoroastrische Schrift Shâyast lâ-shâyast nennt als Ziel, anderen nicht anzutun, was einem selbst nicht wohltut. In der griechisch-römischen Antike finden sich entsprechende Aussagen bei Isokrates, Seneca und Epiktet. Epiktet verband sie ausdrücklich mit der Ablehnung der Versklavung. Dennoch wurde die Regel dort nicht zum obersten Prinzip und ersetzte Vergeltungsdenken nicht.
Judentum, Christentum und Islam
Im Judentum steht die Regel im Zusammenhang mit der Tora. Levitikus 19,18 gebietet: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ Auch Fremde sollen wie Einheimische gelten und geliebt werden, weil Israel selbst in Ägypten fremd war. Texte wie Jesus Sirach und Tobit verbinden Nächstenliebe, Vergebung und die negative Regel. Hillel (um 30 v. – 10 n. Chr.) fasste sie im Talmud so: „Was dir verhasst ist, das tue deinem Nächsten nicht. Das ist die ganze Tora, alles andere ist Auslegung. Geh, lerne!“ Die Regel ersetzt dabei die einzelnen Gebote nicht, sondern soll zu ihrem Verständnis und ihrer Befolgung anleiten.
Das Neue Testament überliefert Jesu positive Formulierung zweimal: „Was ihr von anderen erwartet, das tut ebenso auch ihnen“ (Lk 6,31) und „Alles, was ihr also von anderen erwartet, so tut auch ihnen!“ (Mt 7,12). In Lukas folgt sie auf das Gebot der Feindesliebe und verlangt keine Gegenleistung. In Matthäus steht sie im Zusammenhang mit dem Verbot, andere zu verurteilen, mit dem Gebet und mit Versöhnung. Der Satz „Darin besteht das Gesetz und die Propheten“ versteht die Regel als Erfüllung der Tora, nicht als deren Aufhebung. Die Didache fasst sie negativ: Alles, was man nicht erleiden wolle, solle man keinem anderen zufügen.
Im Koran gibt es keine wörtliche Fassung, aber einzelne Suren werden als ähnlich verstanden, etwa die Aufforderung zu Vergebung in Sure 24,22 und zu gerechtem Maß in Sure 83,1–6. Hadith 13 aus An-Nawawīs Buch der vierzig Hadithe lautet: „Keiner von euch ist gläubig, solange er nicht für seinen Bruder wünscht, was er für sich selbst wünscht.“ Nach dem Begleitkommentar umfasst „Bruder“ Muslime und Ungläubige; gemeint ist religiöse Liebe, die Neid überwindet und auch das Gebet für Nichtmuslime einschließt.
Das Kitab-i-Aqdas der Bahai-Religion formuliert: „Wünschet anderen nichts, was ihr nicht für euch selbst wünschet.“ Bahāʾullāh fordert außerdem, für den Nächsten zu wählen, was man für sich selbst wählt.
Deutungen und Kritik in der Philosophie
Die christliche Theologie verstand die Regel häufig als Naturrecht, also als für alle Menschen erkennbaren Maßstab. Augustinus sah sie als von Gott ins Gewissen geschrieben. Zugleich betonte er, mit „Wollen“ in Mt 7,12 sei nur ein guter, dem göttlichen Willen entsprechender Wille gemeint. Die Scholastik präzisierte deshalb: Die positive Form fordert nur gutes Handeln; die negative bezieht sich auf ungerechtes Zufügen. Beide setzen ein „richtiges Vernunfturteil“ darüber voraus, was gerecht ist.
In der Aufklärung suchte man nach religiös unabhängigen Grundlagen des Zusammenlebens. Thomas Hobbes nannte die Regel 1651 die „Summe der Naturgesetze“: Wer den Platz mit den Betroffenen eigener Taten tauscht, erkennt aus Selbsterhaltungsinteresse, dass nicht alle alles gegeneinander tun dürfen. Samuel von Pufendorf wandte ein, die Regel begründe kein Recht; ein Richter dürfe einen Raubmörder nicht freisprechen, nur weil er selbst nicht bestraft werden möchte. Sie setze Gleichberechtigung und andere Rechtsmaßstäbe bereits voraus.
Leibniz verstand die Regel als Mittel zu einem gleichmäßigen, unparteiischen Urteil durch Rollentausch. Rousseau stellte dem rationalen Interessenausgleich das natürliche Mitleid voran. Kant ersetzte die Regel durch den Kategorischen Imperativ: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Zudem darf die Menschheit niemals bloß als Mittel benutzt werden. Kant hielt die Goldene Regel für eingeschränkt: Sie könne etwa nicht allein erklären, warum ein Verbrecher gerecht bestraft werden darf.
Im 19. und 20. Jahrhundert wurde weiter über ihre Reichweite gestritten. John Stuart Mill sah sie zusammen mit der Nächstenliebe als Ideal des Utilitarismus, des Strebens nach größtmöglichem Glück möglichst Vieler. Henry Sidgwick verlangte, unterschiedliche Behandlung nur durch Unterschiede der Umstände, nicht durch die Verschiedenheit der Personen zu begründen. Nietzsche lehnte die Regel als egalitäres Vergeltungsdenken ab. George Bernard Shaw ironisierte 1903, andere hätten vielleicht einen anderen Geschmack.
Neuere Ansätze präzisieren den Rollentausch: Man soll nicht eigene Wünsche auf andere übertragen, sondern sich mit deren Interessen, Bedürfnissen und Lage vorstellen. Karl Popper nannte als mögliche Verbesserung: andere, wo immer möglich, so zu behandeln, wie sie behandelt werden wollen; diese Formel heißt oft „Platinregel“. John Rawls entwickelte 1971 mit dem „Schleier des Nichtwissens“ ein Gedankenexperiment: Ohne die eigene spätere gesellschaftliche Stellung zu kennen, würden Menschen Gerechtigkeitsprinzipien wählen, die individuelle und allgemeine Interessen ausgleichen.
Gesellschaftliche und politische Anwendungen
Pazifistische Christen wie Petr Chelčický leiteten aus Mt 7,12 ein Verbot des Krieges ab: Wer selbst Gutes von anderen wünsche, dürfe ihnen im Krieg kein Böses zufügen. Friedenskirchen, darunter Mennoniten, Hutterer und Quäker, vertraten Gewaltfreiheit; Leo Tolstoi begründete seinen christlichen Nichtwiderstand 1893 mit Bergpredigt und Feindesliebe.
Im Religionsdialog wurde die Regel als gemeinsame Verpflichtung hervorgehoben. Das Weltparlament der Religionen nahm sie 1993 in seine „Erklärung zum Weltethos“ auf: „Wir müssen andere behandeln, wie wir von anderen behandelt werden wollen.“ Die 2009 veröffentlichte Charta des Mitgefühls beginnt mit dem Gedanken, alle anderen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.
Politisch soll die Regel Gleichberechtigung und Rücksicht fördern. Severus Alexander (Kaiser 222–235) soll die negative lateinische Form „Quod tibi fieri non vis, alteri ne feceris!“ an öffentlichen Gebäuden angebracht haben. John F. Kennedy bezog sich 1963 auf die Regel, um gleiche Rechte und Chancen für Afroamerikaner gegen Segregation und Diskriminierung zu fordern. Barack Obama bezeichnete sie 2009 als religionsübergreifende Wurzel der Zivilisation und Maßstab für Friedensengagement.
In der Ökonomie machten Unternehmer wie Samuel Milton Jones, Arthur Nash und J. C. Penney die Regel nach dem Ersten Weltkrieg zur Unternehmensphilosophie. Genannt werden Lohnerhöhungen, Preissenkungen, Mitbestimmung und Teamwork. Humanistische Verbände betrachten die Regel als rationale Basis sozialen Verhaltens ohne religiösen Glauben. Die vorgeschlagene Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten des InterAction Council begründet 1997 Verantwortung und Solidarität mit der negativen Form.
Psychologie und medizinische Ethik
Jean Piaget und Erik Erikson beschrieben das Erlernen eines Verhaltens im Sinn der Goldenen Regel als Teil der kindlichen Entwicklung. Lawrence Kohlberg untersuchte moralische Urteile in einer Langzeitstudie. Nach seiner 1981 veröffentlichten Stufentheorie können Kinder und Jugendliche teilweise schon etwa mit zehn Jahren einen einseitigen Rollentausch leisten. Nur wenige Erwachsene, hochgerechnet etwa fünf Prozent der volljährigen US-Bürger, vollziehen einen multilateralen Rollentausch: Sie berücksichtigen die Perspektiven aller Beteiligten einer Situation.
Richard M. Hare wandte die Regel 1975 auf mögliche Ausnahmen bei Sterbehilfe an. Sein Beispiel ist ein Fahrer, der nach einem Unfall unter einem sofort brennenden Tanklastzug eingeklemmt ist und Helfer um Tötung bittet, um nicht zu verbrennen. Der Rollentausch könne zeigen, dass Sterbehilfe nicht unter allen Umständen unmoralisch sein müsse. Als notwendige Bedingungen nennt Hare akute unerträgliche Schmerzen, keine andere Rettungsmöglichkeit sowie einen ausdrücklichen, eindeutigen und bewussten Todeswunsch. Dies solle kein Präzedenzfall zur schleichenden Aufhebung des Euthanasieverbots sein.
Auch zur Abtreibung argumentierte Hare mit der Frage, ob man selbst froh sei, dass die Schwangerschaft der eigenen Mutter nicht unterbrochen wurde. Kritiker wie Vittorio Hösle hielten eine aus symmetrischen egoistischen Interessen konstruierte Rechtsidee für ungeeignet, das Lebensrecht schwächerer Lebewesen zu schützen. Nach dieser Kritik schließt die Goldene Regel beispielsweise Kindesmord nicht eindeutig aus.