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Nutzen (Wirtschaft)
Wirtschaftssubjekte optimieren ihre Ziele (Unternehmensziele, persönliche Ziele, Staatsziele) durch Gewinnmaximierung oder Nutzenmaximierung oder minimieren …
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Grundbegriff und Messung
In der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet Nutzen (englisch: utility) das Maß an Bedürfnisbefriedigung, das Wirtschaftssubjekten durch den Konsum von Gütern und Dienstleistungen entsteht. Zu den Wirtschaftssubjekten zählen Privathaushalte, Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen und der Staat einschließlich öffentlicher Verwaltung, öffentlicher Unternehmen und Kommunalunternehmen.
Ein Gut oder eine Dienstleistung stiftet Nutzen, wenn sie zur Bedürfnisbefriedigung beiträgt. Der Nutzen entsteht aus dem Zusammenspiel der Eigenschaften eines Konsumguts und den Zweckvorstellungen des Konsumenten. Privathaushalte verfolgen grundsätzlich Nutzenmaximierung. Unternehmen streben dagegen Gewinnmaximierung an; Nutzen entsteht bei ihnen insbesondere bei der Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
Gewinn lässt sich als Geldgröße quantifizieren, Nutzen ist dagegen in hohem Maß subjektiv. Er hängt unter anderem davon ab, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung zu den individuellen Werthaltungen passt. Deshalb beschränkt sich die moderne, ordinale Nutzenlehre meist auf Rangfolgen. Beispielsweise gilt:
U₁ > U₂ > U₃ > U₄
Das bedeutet, dass Gut U₁ für einen Konsumenten mehr Nutzen stiftet als U₂, dieses mehr als U₃ und so weiter. Die Rangfolge kann bei jedem Konsumenten anders ausfallen. Im Gegensatz dazu nimmt die kardinale Nutzenlehre an, dass Nutzen wie eine metrische Größe, etwa Gewicht, messbar sei.
Entwicklung der Nutzenlehre
Die frühe Nutzenlehre beruhte auf der Vorstellung, Nutzen könne zahlenmäßig gemessen werden. Jeremy Bentham formulierte diese kardinale Nutzentheorie in seinem 1789 erschienenen Werk „An introduction to the Principles of Morals and Legislation“. Hermann Heinrich Gossen entwickelte 1854 Regeln der Bedürfnisbefriedigung. Sein erstes Gesetz, das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen, besagt: Je mehr bereits von einem Gut konsumiert wurde, desto geringer ist der Nutzen der letzten zusätzlichen Verbrauchseinheit. Das zweite Gossen’sche Gesetz erklärt, wie ein Konsument sein Einkommen bei gegebenen Marktpreisen auf verschiedene Güter verteilt, um den größtmöglichen Nutzen zu erreichen. Gossen berücksichtigte außerdem, dass Nutzen von der Zeit des Genusses abhängt.
William Stanley Jevons, Carl Menger und Léon Walras entwickelten die kardinale Nutzenlehre 1871 beziehungsweise 1874 weiter. Francis Ysidro Edgeworth schlug 1881 mit dem Hedonimeter ein Gerät zur Messung von Nutzen beziehungsweise Glück vor; dieser Vorschlag blieb wissenschaftlich ohne Bedeutung. Alfred Marshall betrachtete 1890 den Nutzen in Abhängigkeit vom Preis eines Gutes.
Die zentrale Schwäche der kardinalen Theorie war, dass eine subjektive Größe wie Nutzen nicht zuverlässig in Zahlen ausgedrückt werden kann. Vilfredo Pareto entwickelte deshalb 1906 die ordinale Nutzentheorie. Sie verlangt nur eine individuelle Rangordnung der Präferenzen, nicht aber messbare Abstände zwischen den Nutzenwerten. Pareto beschrieb diese Wahl anhand von Indifferenzkurven. Sein Pareto-Optimum liegt vor, wenn mindestens ein Akteur nicht mehr besser gestellt werden kann, ohne die Bedürfnisbefriedigung anderer zu verschlechtern.
Paul Anthony Samuelson zeigte 1937, dass ein gegenüber einem anderen bevorzugtes Güterbündel einen höheren Nutzen stiftet. Dieser wird als Entscheidungsnutzen bezeichnet; beim hedonistischen Konzept spricht man vom erfahrenen Nutzen. Wilhelm Vershofen entwickelte 1940 ein Nutzenschema zur Beschreibung der Bedeutung von Konsumgütern.
Die Erwartungsnutzentheorie von John von Neumann und Oskar Morgenstern entstand zwischen 1944 und 1947 auf Grundlage des Bernoulli-Prinzips von 1738. Sie behandelt Entscheidungen unter Risiko und verlangt die Maximierung des Erwartungsnutzens. Durch Entscheidungen zwischen Lotterien mit unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten kann aus ordinalen Präferenzen ein kardinaler Erwartungsnutzen abgeleitet werden. Die Zufallsnutzen-Theorie wurde unter anderem von Daniel McFadden 1973 zur Analyse von Konsumentscheidungen verwendet. Daniel Kahneman und Amos Tversky stellten 1979 mit der Prospect Theory eine Alternative zur Erwartungsnutzentheorie vor. Die ökonomische Glücksforschung betont schließlich, dass Menschen nicht immer rational entscheiden; ihr wahrer Nutzen lässt sich daher nicht stets aus ihren Entscheidungen ablesen.
Arten des Nutzens
Man unterscheidet drei grundlegende Nutzenarten:
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Der utilitaristische oder funktionale Nutzen ist ein problemlösender, klassisch ökonomischer Nutzen. Der Wert eines Produkts ergibt sich dabei aus seinem ökonomischen Nutzen beziehungsweise seinem Preis-Leistungs-Verhältnis. Wilhelm Vershofen unterteilte den funktionalen Nutzen 1959 in den stofflich-technischen Grundnutzen und den geistig-seelischen Zusatznutzen.
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Der hedonistisch-sinnliche Nutzen beschreibt das Potenzial eines Produkts, bei seiner Verwendung Freude, Vergnügen und Spaß auszulösen. Im Mittelpunkt stehen individuelle, persönlichkeitsbezogene und emotionale Prozesse des Käufers.
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Der symbolische Nutzen, auch Geltungsnutzen genannt, entsteht, wenn ein Produkt zum Ausdruck oder zur Verstärkung der eigenen Identität dient. Als Statussymbol kann es Prestige, Identifikation, Gruppenzugehörigkeit, Selbstverwirklichung und Erlebniswert vermitteln.
Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Anwendung
Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre verwenden den Nutzenbegriff wegen ihrer unterschiedlichen Erkenntnisobjekte verschieden.
In der Volkswirtschaftslehre gehört die Annahme der Nutzenmaximierung der Haushalte zu den zentralen Grundlagen. Nach dem Rationalprinzip teilen Privathaushalte ihr gegebenes Einkommen so auf Güter und Dienstleistungen auf, dass der Haushaltsnutzen maximiert wird; dadurch soll das Haushaltsoptimum erreicht werden. Bei einem bestimmten Konsumniveau kann Sättigung eintreten. Dann wird der Grenznutzen, also der Nutzen einer zusätzlichen Verbrauchseinheit, null oder sogar negativ. Dies entspricht dem ersten Gossen’schen Gesetz.
Aus den Präferenzen und Rangfolgen der Haushalte lässt sich eine Präferenzordnung ableiten. Die neoklassische Wirtschaftswissenschaft leitet unter idealisierten Annahmen über menschliche Präferenzen und Produktionsfunktionen Aussagen über Preise, Angebot, Nachfrage, Produktion und Konsum ab. In der Mikroökonomie wird angenommen, dass im Marktgleichgewicht Nutzenmaximierung herrscht. Dieser Zustand gilt zugleich als Pareto-optimal, wenn niemand besser gestellt werden kann, ohne einen anderen schlechter zu stellen. Der Nutzenbegriff wird hier auch normativ, also wertend, verwendet.
Die Betriebswirtschaftslehre untersucht Nutzen unter anderem mithilfe der Kosten-Nutzen-Analyse. Ihr Ursprung liegt um 1844 in Frankreich, wo Jules Dupuit Straßen- und Brückenbauprojekte nach Kosten- und Nutzenkriterien plante. Heute wird die Kosten-Nutzen-Analyse besonders im öffentlichen Sektor, bei öffentlichen Unternehmen und Kommunalunternehmen eingesetzt. Dabei sind nach § 7 BHO, § 6 Abs. 1 HGrG und den entsprechenden Bestimmungen der LHO die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die Nutzwertanalyse ist eine Methode der Entscheidungstheorie und spielt unter anderem bei Investitionsrechnungen eine Rolle.
Für Unternehmen lässt sich der Kundennutzen in mehrere Ausprägungen gliedern: funktionaler Nutzen als Basisfunktion des Produkts, ökonomischer Nutzen als Effizienz bei der Produktverwendung, prozessbezogener Nutzen als einfache Handhabung, emotionaler Nutzen als ausgelöste Gefühle und sozialer Nutzen als Gefühle im sozialen Umfeld des Kunden. Unternehmen streben eine Positionierung an, durch die ihr Produkt aus Kundensicht einzigartig erscheint. Der Begriff wird daher etwa bei der Erforschung des Kaufverhaltens und beim Produktdesign verwendet.
Disnutzen und wirtschaftliche Bedeutung
Nutzen kann auch negativ werden; dann spricht man von Disnutzen. Adam Smith bezeichnete 1776 im Werk „Der Wohlstand der Nationen“ die Anstrengung und Mühe zum Erwerb eines Gutes als Arbeitsleid. Weil Freizeit einen Freizeitnutzen stiften kann, erzeugt fremdbestimmte Arbeit für Arbeitnehmer nicht unbedingt direkten Nutzen, sondern kann Disnutzen verursachen. Ein negativer Grenznutzen wird „Übel“ genannt.
Disnutzen zeigt sich auch bei Risikopräferenzen. Risikoneutrale Wirtschaftssubjekte verbinden mit Risiko weder Nutzen noch Disnutzen. Risikoaverse Akteure empfinden Risiko als Disnutzen und sind bereit, dafür eine Risikoprämie zu zahlen. Risikofreudige Akteure sehen in der Risikoübernahme eine Nutzensteigerung und können dafür von ihrem Vertragspartner eine Risikoprämie verlangen. Wirtschaftssubjekte können ihre Ziele durch Gewinn- oder Nutzenmaximierung sowie durch die Verringerung von Disnutzen oder Kosten verfolgen.
Der Nutzenbegriff bildet den Kern der ökonomischen Theorie und des wirtschaftlichen Handelns. In der modernen Nutzenlehre geht es vor allem um skalierbare Rangfolgen nützlicher Güter und Dienstleistungen, die zwischen verschiedenen Personen nicht unmittelbar vergleichbar sind, sowie um die Bewertung damit verbundener Arbeit. Nutzenüberlegungen spielen bei Konsumentscheidungen, beim Gebrauchswert und beim Nutzwert eines Gutes eine wichtige Rolle. Auch andere Wirtschaftssubjekte berücksichtigen Nützlichkeit und verwenden dafür insbesondere die Nutzwertanalyse.
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