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Wormser Konkordat

Das Wormser Konkordat, auch als Pactum Calixtinum sive Heinricianum bezeichnet, ist ein am 23. September 1122 in Worms öffentlich ausgetauschtes Konkordat …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Was vereinbart wurde
  2. 2. Zusagen Heinrichs V.
  3. 3. Regeln für die Bischofswahlen
  4. 4. Zeugen, Forschung und Folgen

Was vereinbart wurde

Das Wormser Konkordat, auch Pactum Calixtinum sive Heinricianum, wurde am 23. September 1122 in Worms öffentlich zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II. ausgetauscht. Es beendete den Investiturstreit weitgehend, also den Konflikt darüber, wer Bischöfe und Äbte in ihr Amt einsetzen darf. Das Original der kaiserlichen Urkunde ist im Vatikanischen Apostolischen Archiv erhalten; von der päpstlichen Gegenurkunde gibt es nur Abschriften.

Kern der Regelung war die Trennung von geistlichem und weltlichem Amtsteil: Die Kirche bestimmte Bischöfe und Äbte durch kanonische, also kirchenrechtlich gültige, Wahlen und Weihen. Der Kaiser verlieh dem Gewählten die weltlichen Hoheitsrechte, die Regalien, durch die Zepterleihe. Ring und Stab standen für die geistliche Bindung an die Kirche und das priesterliche Hirtentum; das Zepter stand für die weltlichen Rechte.

Zusagen Heinrichs V.

Im Heinricianum verzichtete Heinrich V. „jegliche Investitur mit Ring und Stab“ und erlaubte in allen Kirchen seines König- und Kaiserreichs „kanonische Wahlen und freie Weihen“. Damit erkannte er den kirchlichen Anspruch auf die geistliche Investitur an.

Er sagte außerdem zu, seit Beginn des Streits entzogene Besitzungen und Regalien des heiligen Petrus zurückzuerstatten oder ihre Rückgabe zu unterstützen. Dasselbe versprach er für Besitzungen anderer Kirchen, Fürsten sowie Geistlicher und Laien, soweit dies nach Rat der Fürsten und gemäß der Gerechtigkeit geschehen sollte. Heinrich gewährte Papst Calixt, der römischen Kirche und deren Anhängern Frieden sowie Hilfe und Rechtsschutz. Die Vereinbarung wurde mit Zustimmung und Rat der Fürsten verhandelt und von Friedrich, Erzbischof von Köln und Erzkanzler, beglaubigt.

Regeln für die Bischofswahlen

Das Calixtinum regelte die Mitwirkung des Kaisers bei den Wahlen. Im deutschen Königreich sollten die Wahlen der dem Reich zugehörenden Bischöfe und Äbte in Gegenwart des Kaisers stattfinden, jedoch ohne Simonie, also ohne Kauf oder Verkauf kirchlicher Ämter, und ohne Gewalt. Bei einem Streit zwischen den Wahlparteien sollte der Kaiser nach Rat oder Urteil des Metropoliten, des zuständigen Erzbischofs, und der Mitbischöfe der verständigeren Partei zustimmen und helfen.

Der Gewählte erhielt im deutschen Königreich die Regalien durch das Zepter vom Kaiser und schuldete ihm die daraus rechtlich folgenden Leistungen. In den anderen Gebieten des Kaiserreichs, besonders Italien und Burgund, sollte dagegen der bereits Geweihte die Regalien innerhalb von sechs Monaten erhalten. Dort erfolgte die Zepterleihe also erst nach der Weihe; der Kaiser verlor dadurch praktisch seinen Einfluss auf die Einsetzung von Bischöfen. Rechte, die rechtlich der römischen Kirche zustanden, blieben ausgenommen. Calixt II. versprach Heinrich V. und dessen Anhängern Frieden sowie Hilfe bei berechtigten Klagen und Bitten.

Zeugen, Forschung und Folgen

Das erhaltene Heinricianum enthält eine Zeugenliste mit führenden Geistlichen und weltlichen Fürsten. Dazu gehören die Erzbischöfe Adalbert von Mainz und Friedrich von Köln, Bischöfe wie Otto von Bamberg und Ulrich I. von Konstanz, Abt Erlolf von Fulda sowie Fürsten wie Herzog Heinrich IX. von Bayern, Herzog Friedrich II. von Schwaben, Markgraf Diepold III. im Nordgau und Graf Berengar I. von Sulzbach.

In der älteren Forschung galten, besonders bei Augustin Fliche und Paul Fournier, die pragmatischen Kompromisse Ivos von Chartres als wichtige Vorbereitung des Konkordats. Seit 1959 wird dies stark bestritten: Hervorgehoben wird der Unterschied zwischen Ivos Lösungen einzelner Fälle und dem Vertrag von 1122.

Die Forschung ist sich einig, dass das Konkordat die Konflikte zwischen Papsttum und Kaisertum deutlich verringerte. Zugleich erlitt das Kaisertum starke Einbußen: Die sakrale Aura des Kaisers wurde erschüttert, und die bisherige Einheit von Kaisertum und Papsttum war aufgehoben. Dies führte unter den Staufern zu einer Neuorientierung der Idee des Kaisertums; die zugrunde liegende Problematik bestand fast bis ins Spätmittelalter fort.

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