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Integration (Soziologie)

1 Absolute und relationale Integration · 2 Sozialintegration und Systemintegration · 3 Klassische Ansätze zur Integration in der Soziologie · 4 Sozialintegration …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und zentrale Unterscheidungen
  2. 2. Klassische soziologische Ansätze
  3. 3. Integration nach Migration
  4. 4. Aufgaben der Aufnahmegesellschaft
  5. 5. Integration in Deutschland
  6. 6. Weitere Personengruppen

Grundidee und zentrale Unterscheidungen

Integration bedeutet in der Soziologie die Ausbildung einer Wertgemeinsamkeit, wenn Gruppen mit unterschiedlichen Werthaltungen einbezogen werden, oder die Ausbildung einer Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, wenn Menschen aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen waren und teilweise in Sondergemeinschaften lebten. Integration ist ein dynamischer, lange dauernder und differenzierter Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens. Das Gegenteil heißt Desintegration. Integration kann auch als Form der Akkulturation verstanden werden, also als kulturelle Veränderung durch Kontakt zwischen Gruppen.

Jürgen Friedrichs unterscheidet zwischen relationaler und absoluter Integration. Relationale Integration betrachtet ein einzelnes Element und fragt, wie es in eine größere Einheit eingebunden ist. Absolute Integration betrachtet dagegen die übergeordnete Einheit insgesamt und beschreibt den Zusammenhalt aller Einheiten zueinander.

David Lockwood unterscheidet Sozialintegration und Systemintegration. Sozialintegration meint die Integration einzelner Menschen oder Gruppen in die Gesellschaft. Systemintegration meint den Zusammenhalt gesellschaftlicher Subsysteme, zum Beispiel des Wirtschaftssystems oder Rechtssystems.

Klassische soziologische Ansätze

Viele klassische Soziologen beschäftigten sich mit sozialer Integration, darunter Emile Durkheim, Herbert Spencer, Georg Simmel und Ferdinand Tönnies. Sie beschrieben gesellschaftlichen Wandel auch als Wandel der Art, wie sozialer Zusammenhalt entsteht.

In frühen Stammesgesellschaften entstand Zusammenhalt in kleinen, räumlich begrenzten Gemeinschaften vor allem durch Verwandtschaft und Ähnlichkeit, also Homogenität. Durkheim nannte diese Form mechanische Solidarität. Spencer bezeichnete den dazugehörigen Gesellschaftstyp als militante Gesellschaft, die bei geringer innerer Differenzierung besonders auf Schutz nach außen ausgerichtet ist. Tönnies sprach von Gemeinschaft und unterschied diese in seinem Werk „Gemeinschaft und Gesellschaft“ von der Gesellschaft.

Durch Differenzierung wird aus einer homogenen Stammesgesellschaft eine heterogene, funktional differenzierte Gesellschaft. In komplexen Massengesellschaften reicht Ähnlichkeit nicht mehr aus, um Integration herzustellen. Durkheim nannte die neue Form organische Solidarität. Spencer sprach von industrieller Gesellschaft, Tönnies von Gesellschaft. Gemeint ist jeweils eine Form von Integration, die anonym ist und auf gegenseitiger funktionaler Abhängigkeit beruht. Simmel sah diese moderne Integrationsform besonders in der Großstadt im Gegensatz zum dörflich-ländlichen Leben.

Integration nach Migration

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Prozess zwischen Zugewanderten und der anwesenden Mehrheitsbevölkerung. Er umfasst Annäherung, gegenseitige Auseinandersetzung, Kommunikation, das Finden von Gemeinsamkeiten, das Feststellen von Unterschieden und die Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung. Im Unterschied zur Assimilation, also zur völligen Anpassung, verlangt Integration nicht, dass Menschen ihre kulturelle Identität aufgeben.

In Deutschland wird dieser Prozess durch Initiativen von Einzelpersonen und Organisationen wie der Freien Wohlfahrtspflege und Migrantenselbstorganisationen sowie durch staatliche Maßnahmen wie den Nationalen Integrationsplan und den Bundesbeirat für Integration geprägt.

Von Menschen mit Migrationshintergrund wird erwartet, dass sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Besonders wichtig sind das Erlernen der neuen Sprache sowie Kommunikationsfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft gegenüber der Aufnahmegesellschaft. In multiethnischen und multikulturellen Gesellschaften kann Integration auch so verlaufen, dass Einwanderer kulturelle Identitäten ihrer Herkunftsgesellschaften bewahren. Dabei kann eine „Integration nach Innen“ entstehen: ethnische Minderheiten bilden Enklaven und kulturelle Verkehrskreise mit eigener Sprache sowie eigenen Dienstleistungen und Kulturangeboten. Solche Parallelgesellschaften können dann selbst Anforderungen an neu hinzukommende Migranten stellen.

Aufgaben der Aufnahmegesellschaft

Die soziale Integration von Menschen mit Migrationshintergrund hängt stark davon ab, wie offen die Aufnahmegesellschaft gegenüber Einwanderern und ihren Kindern ist. Für gelingende Integration müssen Voraussetzungen zur Teilhabe an gemeinschaftlichen Gütern und Aktivitäten geschaffen werden. Dazu gehört besonders der Zugang zum Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt. Ein sicherer Arbeitsplatz bringt festes Einkommen, Sozialprestige, Selbstverwirklichung und soziale Beziehungen.

Zur Verhinderung von Parallelgesellschaften soll die Bildung urbaner Enklaven vermieden werden, etwa durch gleichmäßige Verteilung bei öffentlichen Wohnungen und durch Stadtplanung, die Integration von Zuwanderern berücksichtigt. Wichtig ist außerdem chancengleicher Zugang zu Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen. Schulen oder Klassen mit sehr hohem Anteil an Migrantenkindern können laut Artikel soziale Segregation verstärken und den Bildungsanschluss an die Mehrheitsgesellschaft erschweren; deshalb wird über Maßnahmen wie eine andere Einteilung von Schulbezirken nachgedacht.

Eine weitere Aufgabe ist es, Fremdenangst, Vorurteile, Diskriminierung und Rassismus zu ächten und zu bestrafen. Dies kann durch Meinungsbildung in der Zivilgesellschaft, durch Justiz und Polizei, durch Aufklärungskampagnen etwa an Schulen und durch integrierende Projekte geschehen. Das politische Konzept zum Abbau kultureller Barrieren wird als Interkultur bezeichnet.

Integration in Deutschland

In Deutschland sichern die im Grundgesetz verankerten Grundrechte jedem Menschen eigene Meinung, Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit. Für Integration gilt die Aneignung der deutschen Sprache als Grundvoraussetzung für Teilhabe. Gleichzeitig ist die Rücksichtnahme auf die Grundrechte anderer wichtig. Politisch umstritten ist, inwieweit persönliche Überzeugungen, zum Beispiel zu Demokratie oder Geschlechterverhältnis, sich an Werte der Mehrheitsgesellschaft anpassen müssen, obwohl ihre Freiheit gerade durch das Grundgesetz geschützt ist.

Für friedliches Zusammenleben ist die Einhaltung der demokratisch erarbeiteten Rechtsordnung notwendig. Genannt werden als besondere Werte unter anderem Gewaltfreiheit, freie Wahl der Religion, Austritt aus Religionsgemeinschaften, Gleichberechtigung der Geschlechter, Meinungsfreiheit, Schutz des Eigentums, Nachtruhe, Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie freie Wahl des Partners und des Arbeitsplatzes.

Einbürgerung hat für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einen hohen Stellenwert. Der Gesetzgeber versteht die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit nicht nur als rechtliche Mitgliedschaft im deutschen Staat mit staatsbürgerlichen Teilhaberechten, sondern auch als Bekenntnis zur deutschen Rechts- und Kulturgemeinschaft. Zugleich beansprucht der Gesetzgeber, kulturelle Identität von Ausländern zu schützen, indem im Internationalen Privatrecht auch die Rechtsordnung des Staates berücksichtigt werden kann, dem sie „zum Zeitpunkt des Sachverhalts, angehören“.

Weitere Personengruppen

Bei Jugendlichen bezeichnet Übergangsmanagement Maßnahmen, die Perspektiven eröffnen und soziale Integration fördern sollen. Besonders Schüler, die die Förderschule oder Hauptschule besuchen, sollen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden.

Für Menschen mit Behinderung definiert Georg Feuser Integration als „die gemeinsame Tätigkeit (Spielen/Lernen/Arbeit) am gemeinsamen Gegenstand/Produkt in Kooperation von behinderten und nichtbehinderten Menschen“. Menschen mit Behinderung sind demnach integriert, wenn sie in Kommunikations- und Arbeitsgemeinschaften einbezogen sind.

Bei zieldifferenter Integration gelten für Menschen mit Behinderung reduzierte Anforderungen oder Sonderbedingungen. Bei zielgleicher Integration erhalten sie Nachteilsausgleiche, zum Beispiel verlängerte Bearbeitungszeiten bei Prüfungen für Menschen mit Sehbehinderung, damit sie ein gemeinsames Ziel erreichen können. Dabei sind die Grenzen zur Förderung Schwächerer und zur Inklusion fließend.

Die Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben wird vor allem durch Vorschriften im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Die Schwerbehindertenvertretung in Betrieben kann den Abschluss einer Integrationsvereinbarung verlangen, die mit Betriebsleitung und Betriebsrat beziehungsweise Personalrat abgeschlossen werden soll. Solche Vereinbarungen können Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitsumfeld sowie Regelungen zur Beschäftigungsquote und Ausbildung behinderter Jugendlicher betreffen.

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