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Diskriminierung

Diskriminierung bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch in der Regel eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Gleichbehandlung
  2. 2. Formen sozialer Diskriminierung
  3. 3. Sprache und Ursachen
  4. 4. Erklärungen in Psychologie und Wirtschaft
  5. 5. Recht, Forschung und Durchsetzung
  6. 6. Gegenmaßnahmen und historische Beispiele

Begriff und Gleichbehandlung

Diskriminierung bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch die Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen aufgrund unterscheidender Wertvorstellungen, unreflektierter Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen. Wertneutral kann das Wort auch bloß Trennung oder unterschiedliche Behandlung von Objekten bedeuten; diese Verwendung ist vor allem fachsprachlich.

Die dominante Definition der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1949 beschreibt Diskriminierung als Verhalten, das auf einer Unterscheidung nach natürlichen oder sozialen Kategorien beruht, die weder mit individuellen Fähigkeiten oder Verdiensten noch mit dem konkreten Verhalten der Person zusammenhängen. In der Soziologie werden dabei gesellschaftliche Bedingungen untersucht, nicht nur persönliche Einstellungen. Die Rechtswissenschaft verwendet den Begriff enger: Sie meint Differenzierungen wegen ausdrücklich aufgezählter Merkmale ohne rechtfertigenden sachlichen Grund.

Nicht jede Ungleichbehandlung ist Diskriminierung. Nach Art. 3 Abs. 1 GG gilt: „Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.“ Unterschiede können etwa durch Schwangerschaftsschutz, eingeschränkte Rechte Minderjähriger oder einen Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung gerechtfertigt sein. In Deutschland muss eine Ungleichbehandlung einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet und erforderlich sein sowie verhältnismäßig bleiben. Umgekehrt kann auch formal gleiche Behandlung diskriminierend wirken, wenn sie ungleiche Lebensverhältnisse ignoriert.

Formen sozialer Diskriminierung

Soziale Diskriminierung im engeren Sinn ist nach Wagner u. a. (1990) die rein kategorische Benachteiligung aufgrund einer meist negativen Beurteilung. Entscheidend ist vor allem die Wirkung einer Handlung oder Äußerung, nicht ihre Absicht. Menschen werden dabei auf zugeschriebene Gruppenmerkmale reduziert, statt als Personen mit eigenen Eigenschaften, Interessen und Verdiensten gesehen.

Mögliche Merkmale sind unter anderem ethnische Herkunft, Hautfarbe, nationale Herkunft, genetische Ausstattung, soziale Herkunft, wirtschaftliche Verhältnisse, Sprache, Alter, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, politische Überzeugung, sexuelle Orientierung sowie körperliche oder geistige Fähigkeiten und Aussehen. Benachteiligung kann beim Wohnen, Arbeiten, Einkommen, Zugang zu Recht und Gesundheit, in Behörden, Öffentlichkeit, Freizeit und Privatleben vorkommen. Diskriminierungstheorien und Intersektionalitätsforschung betonen, dass mehrere Formen sich überschneiden, verstärken oder neue Benachteiligungen erzeugen können.

Direkte Diskriminierung ist eine offen an ein geschütztes Merkmal anknüpfende schlechtere Behandlung, etwa die Entlassung wegen einer Schwangerschaft oder eine Altersgrenze in einer Stellenausschreibung. Indirekte Diskriminierung entsteht durch scheinbar neutrale Regeln, die bestimmte Gruppen praktisch besonders treffen: Die Forderung nach Deutsch als Muttersprache für eine Tätigkeit in einer Gärtnerei benachteiligt Zugewanderte, obwohl geringe Sprachkenntnisse genügen würden. Mehrdimensionale Diskriminierung verbindet getrennt feststellbare Nachteile, etwa bei einer Frau mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Intersektionale Diskriminierung liegt vor, wenn Merkmale wie Alter, Geschlecht und ethnische Zuschreibung zusammenwirken und nicht isoliert beurteilt werden können.

Individuelle Diskriminierung sind konkrete Handlungen einzelner Personen. Stereotype sind verallgemeinerte Überzeugungen, Vorurteile enthalten zusätzlich Bewertungen, Gefühle und Verhaltensneigungen. Strukturelle Diskriminierung liegt in der Gesamtstruktur einer Gesellschaft, etwa wenn Frauen in einer patriarchalen Gesellschaft dauerhaft benachteiligt werden; sie lässt sich nicht eindeutig einer einzelnen Institution zurechnen. Institutionelle Diskriminierung entsteht durch organisatorisches Handeln, etwa in Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnungswesen, Gesundheit oder Polizei. Symbolische Diskriminierung betrifft auch Unsichtbarmachen, Ausschluss, Entwürdigung und Beleidigung. Unterdrückung geht darüber hinaus: Iris Marion Young nennt Ausbeutung, Kulturimperialismus, Marginalisierung, Machtlosigkeit und Gewalt; Diskriminierung muss dagegen nicht mit Ausbeutung oder Gewalt verbunden sein.

Sprache und Ursachen

Sprachliche Diskriminierung bedeutet, Personen oder Gruppen bewusst oder unbewusst verbal herabzusetzen, abzuwerten, zu beleidigen oder anzugreifen. Dies geschieht durch abwertende Wörter, historisch belastete Phrasen, Stereotype oder durch Agenda-Setting: Gruppenmerkmale werden in negative Zusammenhänge gestellt, obwohl sie die Situation nicht erklären. Eine bloße sprachliche Kategorisierung ist noch keine Diskriminierung, kann es aber werden, wenn die Kategorie so geringes Ansehen hat, dass Gleichbehandlung ausgeschlossen erscheint. Linguizismus bezeichnet politische Diskriminierung wegen sprachlicher Eigenheiten. Sprachideologien wie Hannoverismus, Homogenismus und Standardismus können bestimmte Sprachweisen als minderwertig markieren.

Als Ursachen nennt der Artikel soziale und kulturelle Normen, die Vorstellungen von „Normalität“ über Generationen weitergeben. Stereotype und Vorurteile können dadurch früh erlernt werden. Historisch wirkten Kolonialismus, Sklaverei, Kriege und politische Unterdrückung fort, indem sie Hierarchien, Machtverhältnisse und Privilegien schufen. Menschen vereinfachen Informationen durch Kategorien; die Ingroup-Outgroup-Dynamik fördert dabei eine positive Bewertung der eigenen und eine Abwertung anderer Gruppen.

Auch Strukturen, Gesetze, Richtlinien und zunächst neutral wirkende Praktiken können Gruppen systematisch benachteiligen, etwa im Arbeitsmarkt, Bildungswesen oder Wohnungsmarkt. Wirtschaftliche Konkurrenz, Armut, Krisen und Arbeitslosigkeit können Ausgrenzung und die Suche nach Sündenböcken verstärken. Rassistische, sexistische oder nationalistische Ideologien sowie autoritäre oder populistische Bewegungen können Diskriminierung rechtfertigen oder zur Machtsicherung einsetzen. Fehlende Bildung, Aufklärung und Empathie begünstigen diskriminierendes Verhalten.

Erklärungen in Psychologie und Wirtschaft

Die Theorie der sozialen Identität von Tajfel und Turner erklärt Diskriminierung teilweise durch das Bedürfnis nach einer positiven sozialen Identität. Menschen definieren sich auch über Gruppenmitgliedschaften und vergleichen ihre Eigengruppe mit Fremdgruppen. Sie beachten eher Informationen, die die Eigengruppe positiv und die Fremdgruppe negativ erscheinen lassen. Diese selektive Wahrnehmung, Othering und die Verfügbarkeitsheuristik nach Tversky und Kahneman können eine Hierarchie scheinbar rechtfertigen und Benachteiligung begünstigen.

Diskriminierung kann außerdem Privilegien und Ressourcen der Eigengruppe sichern. Die Theorie des realistischen Gruppenkonflikts nach LeVine und Campbell sowie die Soziale Dominanztheorie nach Sidanius und Pratto beziehen sich darauf. Menschen mit autoritärem Charakter, die sich an Macht und Dominanz orientieren, anderen misstrauen und stark an Konventionen festhalten, neigen eher zu diskriminierendem Verhalten. Vorurteile erhöhen zwar allgemein die Neigung dazu, erlauben aber keinen sicheren Schluss von einer Einstellung auf eine konkrete Handlung. Direkte Kontakte können Vorurteile senken: Nach Brewer und Miller (1984) führt Personalisierung dazu, dass jemand weniger als austauschbares Gruppenmitglied wahrgenommen wird; dies entspricht auch Allports Kontakthypothese.

In der Wirtschaftswissenschaft bedeutet Preisdiskriminierung meist wertneutral Preisdifferenzierung: Kunden zahlen je nach Zahlungsbereitschaft unterschiedliche Preise. Bei Versicherungen heißt die Differenzierung nach Risiken Prämiendifferenzierung; ist ein Risiko mathematisch nachweisbar mit dem Merkmal verbunden, kann sie sachlich begründet sein. Das Präferenzmodell erklärt Lohndifferenzen mit Vorlieben oder Vorurteilen von Unternehmern. Die Theorie der statistischen Diskriminierung, Anfang der 1970er Jahre von Kenneth Arrow und Edmund Phelps entwickelt, beschreibt Entscheidungen bei unvollständigen Informationen: Gruppenmerkmale wie Alter, Geschlecht oder Nationalität dienen als kostensparende Indikatoren. Dadurch können Einzelne trotz höherer tatsächlicher Produktivität zu wenig Lohn erhalten oder ältere Menschen wegen pauschal angenommener schlechter Bonität nur teure Kredite bekommen.

Recht, Forschung und Durchsetzung

Rechtlich ist Diskriminierung eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund. Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Nach § 3 Abs. 1 AGG liegt unmittelbare Diskriminierung vor, wenn eine Person in vergleichbarer Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. § 3 Abs. 2 AGG erfasst mittelbare Diskriminierung durch scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, sofern diese nicht durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt sind. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2008, dass eine geschlechtsneutral formulierte Regelung mittelbar geschlechtsspezifisch diskriminieren kann, wenn sie überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zurückgeht.

International nennen die Vereinten Nationen unter anderem Art. 26 UN-Pakt III, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1966, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 und die Erklärung von 1981 zur Intoleranz und Diskriminierung wegen Religion oder Überzeugung. Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält ein Diskriminierungsverbot. Im EU-Recht sind direkte und indirekte Diskriminierung verboten; Art. 18 AEU-Vertrag untersagt Diskriminierung von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten wegen ihrer Staatsangehörigkeit. Betroffene können in Deutschland klagen oder sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschweren. Die EU kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Schwierigkeiten bleiben unklare Rechtsbegriffe, mangelhafte Durchsetzung und eine oft belastende Beweisführung für Betroffene.

Empirische Forschung erhebt Einstellungen, Erfahrungen und Strukturen. Im EU-Barometer lehnten in allen Ländern die Befragten Diskriminierung durchschnittlich stärker ab, als sie dies anderen zuschrieben. Die Ablehnung lag beispielsweise bei 89 in Spanien, 78 in Österreich, 71 in Deutschland/Ost und 68 in Deutschland/West; 100 bedeutet Ablehnung unter allen Umständen. 2008 lag der europäische Durchschnitt der Zustimmung zur Vorstellung eines behinderten Nachbarn bei 9,1 von 10, bei Sinti und Roma dagegen bei 6,0. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2013 berichtete, dass jeder vierte Schüler oder Student mit Migrationshintergrund sich an deutschen Schulen und Universitäten diskriminiert fühle.

Die Residualmethode trennt bei Ungleichheiten begründbare Faktoren von einem nicht erklärbaren Rest, dem Residuum. Beim Gender-Pay-Gap wird etwa der durch unterschiedliche Ausbildung erklärbare Teil vom gesamten Verdienstunterschied abgezogen. Kritik: Schon unterschiedliche Möglichkeiten, Humankapital zu erwerben und zu erhalten, können selbst diskriminierend sein; deshalb misst die Methode nur ein Mindestmaß. Umfragen sind zudem durch sozial erwünschte Antworten begrenzt.

Gegenmaßnahmen und historische Beispiele

Gegenmaßnahmen umfassen Antidiskriminierungsrecht, soziale Inklusion und Bildungsarbeit. Inklusion soll ausgegrenzte Menschen durch erleichterte Teilhabe an Ausbildung, Arbeit und Kultur einbeziehen. Beispiele sind gemeinsame Inklusionsklassen, staatliche Zuschüsse für Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit durch zugängliche Gebäude, Brailleschrift oder tastbare Bodenbeläge. Anti-Bias-, Diversity- und Antidiskriminierungstrainings sollen für Vorurteile, gesellschaftliche Schieflagen und individuelle wie strukturelle Mechanismen sensibilisieren. Sie fördern einen selbstkritischen Blick und aktives Vorgehen gegen Ausgrenzung.

Affirmative Action bezeichnet institutionalisierte Maßnahmen zum Ausgleich der Diskriminierung einer Gruppe, etwa Quoten für Menschen mit Behinderung oder Frauen, erleichterten Hochschulzugang für Afroamerikaner in den USA und bei öffentlichen Aufträgen die Bevorzugung von Firmen, die Gleichstellungsziele verfolgen (contract compliance). Die Begriffe „positive Diskriminierung“ und „negative Diskriminierung“ sind mehrdeutig. Positive Diskriminierung kann Förderung einer unterrepräsentierten Gruppe meinen, aber auch eine Benachteiligung anderer durch eine positiv formulierte Gruppendefinition. Kritiker befürchten unter anderem verstärkte soziale und ethnisch-moralisch-kulturelle Spannungen. Nicht-diskriminierende Sprache soll Menschen nicht auf Merkmale reduzieren; etwa kann „Mensch mit einer Behinderung“ statt „Behinderter“ verwendet werden. Der Pressekodex empfiehlt, die Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern zu Minderheiten nur bei begründetem Sachbezug zu nennen. Umstritten sind Wirksamkeit, Verständlichkeit und mögliche Auswirkungen solcher Sprachregelungen auf die Meinungsfreiheit.

Historische Beispiele zeigen die Folgen: Die Apartheid in Südafrika bestand von 1948 bis 1994 und schloss Schwarze Südafrikaner systematisch von politischer und wirtschaftlicher Teilhabe aus. Die nationalsozialistische Judenverfolgung gipfelte im Holocaust, bei dem rund sechs Millionen Juden ermordet wurden. Weitere Beispiele sind die lange politische, wirtschaftliche und bildungsbezogene Ausgrenzung von Frauen, die Entrechtung indigener Völker nach europäischer Kolonisation sowie die anhaltende Benachteiligung von Dalits in Indien trotz gesetzlicher Verbesserungen seit der Unabhängigkeit 1947.

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