Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Innerdeutsche Beziehungen
Innerdeutsche Beziehungen. Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Artikel · Diskussion.
Inhalt6 Abschnitte
Gegenstand und Bedeutung
Als innerdeutsche oder deutsch-deutsche Beziehungen werden die politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) während der deutschen Teilung bezeichnet. Der Zeitraum reicht von der Gründung der beiden Staaten am 7. Oktober 1949 bis zur deutschen Einheit am 3. Oktober 1990. Die Beziehungen waren durch den Gegensatz des Kalten Krieges geprägt: Die Bundesrepublik band sich an die westlichen Staaten, die DDR wurde in das von der Sowjetunion beherrschte System des Ostblocks eingegliedert. Gleichzeitig bestanden trotz der politischen Teilung vielfältige Verbindungen, etwa durch Handel, Reisen, Kultur, Verträge und persönliche Kontakte.
Die Entwicklung verlief in mehreren Phasen. Auf eine zunehmende Abgrenzung bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 folgte seit den 1960er-Jahren eine vorsichtige Entspannungspolitik. In den 1970er- und 1980er-Jahren entstand ein „geregeltes Nebeneinander“, das die Beziehungen stabilisierte, aber auch den politischen Status quo der Teilung festigte. Die friedliche Revolution von 1989 und die politischen Entscheidungen des Jahres 1990 führten schließlich zur Wiedervereinigung.
Teilung, Bündnisse und Mauerbau
Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 wurde Deutschland in vier Besatzungszonen und Berlin in vier Sektoren geteilt. Der wachsende Ost-West-Konflikt machte die deutsche Teilung zu einem Beispiel für den „Eisernen Vorhang“. Der Marshallplan von 1947, die westliche Währungsreform und die Berlin-Blockade 1948 verstärkten die Trennung. 1949 entstanden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR.
Der Koreakrieg von 1950 löste in Westdeutschland eine Debatte über die Wiederbewaffnung aus. 1955 trat die Bundesrepublik der NATO bei und baute die Bundeswehr auf. Durch die Römischen Verträge von 1957 wurde sie außerdem in die westliche Wirtschaftsintegration eingebunden, unter anderem in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die DDR trat dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und mit der Nationalen Volksarmee dem Warschauer Pakt bei.
In der Bundesrepublik förderten Marktwirtschaft und Wirtschaftswunder den wirtschaftlichen Aufschwung. Die DDR setzte auf Fünfjahrespläne und stabilisierte ihre Wirtschaft langsamer. Wegen fehlender freier Wahlen fehlte der SED politische Legitimität; der Aufstand vom 17. Juni 1953 wurde mit sowjetischer militärischer Hilfe beendet.
Am 13. August 1961 begann die DDR mit dem Bau der Berliner Mauer. Damit wurde Berlin de facto in Ost- und West-Berlin geteilt. Die Mauer sollte die zunehmende Abwanderung leistungsstarker Einwohner stoppen und die DDR politisch stabilisieren. Bis 1961 waren ungefähr vier Millionen Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik übergesiedelt; umgekehrt gingen nahezu 400.000 Menschen aus der Bundesrepublik in die DDR.
Entspannung und Grundlagen der Beziehungen
Die Kubakrise von 1962 leitete eine internationale Phase der Kooperation und Entspannung ein. Diese Entwicklung wirkte sich auch auf die innerdeutschen Beziehungen aus. Die Bundesrepublik kaufte politische Häftlinge aus DDR-Gefängnissen frei; bei den Olympischen Sommerspielen 1964 in Tokio trat letztmals eine gesamtdeutsche Mannschaft an.
Eine wichtige Rolle spielte die neue Ostpolitik der sozialliberalen Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt. Ihre Leitideen waren die „Politik der kleinen Schritte“, „Wandel durch Annäherung“ und „menschliche Erleichterungen“. Nach dem Erfurter Gipfeltreffen von 1970 folgten innerhalb von drei Jahren die Ostverträge mit Moskau, Warschau und Prag, das Viermächteabkommen über Berlin, eine Gewaltverzichtserklärung gegenüber osteuropäischen Staaten und der Grundlagenvertrag mit der DDR vom 21. Dezember 1972.
Der Grundlagenvertrag legte fest, dass die Hoheitsgewalt jedes Staates auf sein eigenes Staatsgebiet beschränkt ist und dass beide Staaten ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten respektieren. Mit Artikel 4 wurde ausgeschlossen, dass einer der beiden Staaten den anderen international vertritt oder in seinem Namen handelt. Die frühere Hallstein-Doktrin und die darauf bezogene Ulbricht-Doktrin waren damit überwunden. Dennoch erkannten sich Bundesrepublik und DDR weiterhin nicht als selbständige Staaten im völkerrechtlichen Sinne an. Deshalb tauschten sie keine Botschafter, sondern ständige Vertreter in Bonn und Ost-Berlin aus.
Die Normalisierung trug zur Entspannung des internationalen Ost-West-Konflikts, zur KSZE 1975 und zu Gesprächen über Truppenbegrenzungen bei. Zugleich festigte das „geregelte Nebeneinander“ die Teilung. In der DDR führte die internationale Anerkennung zu einer stärkeren Abgrenzung und zur Suche nach einer eigenen staatlichen Identität. 1973 wurden beide deutschen Staaten Mitglieder der UNO; 1974 strich die Volkskammer die Begriffe „deutsche Nation“ und „Wiedervereinigung“ aus der DDR-Verfassung.
Verträge, Handel und wirtschaftliche Abhängigkeiten
Seit der Großen Koalition von 1966 bestand die Deutschlandpolitik der Bundesrepublik vor allem darin, Verhandlungen und Verträge mit der DDR anzustreben. Artikel 7 des Grundlagenvertrags sah Abkommen über Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, Verkehr, Rechtsverkehr, Post und Fernmeldewesen, Gesundheitswesen, Kultur, Sport und Umweltschutz vor. Wichtige Vereinbarungen waren das Postabkommen vom 30. September 1971, das Transitabkommen vom 17. Dezember 1971, der Verkehrsvertrag vom 26. Mai 1972, das Kulturabkommen vom 6. Mai 1986 sowie der Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990.
Der bereits 1946 begonnene Interzonenhandel wurde nach den Währungsreformen und Staatsgründungen durch das Berliner Abkommen vom 20. September 1951 neu geregelt. 1960 erhielt die DDR einen zinslosen Überziehungskredit, den sogenannten „Swing“. Er sollte auch als politisches Mittel zur Sicherung des freien Zugangs nach Berlin dienen. Da sich beide Staaten völkerrechtlich nicht als selbständige Staaten anerkannten, galt der Handel aus westdeutscher Sicht weder als Außenhandel noch als normaler Binnenhandel, sondern als „Handel sui generis“. Die DDR behandelte ihn dagegen als Außenhandel.
Der Warenaustausch wurde durch genehmigungspflichtige Warenlisten sowie Mengen- und Wertkontingente geregelt. Die Unternehmen zahlten nicht direkt miteinander; der Zahlungsverkehr wurde über Unterkonten bei den Notenbanken verrechnet. Zahlungseinheit war die Verrechnungseinheit (VE). Ausgetauscht wurden überwiegend Grundstoffe und Produktionsgüter. Die Bundesrepublik lieferte unter anderem chemische Erzeugnisse, Steinkohle, Koks, Rohöl und eiweißhaltige Futtermittel. Sie bezog aus der DDR unter anderem Motorenbenzin, Heizöl, Kunststoffe, Schlachtvieh, Getreide und Süßwaren.
In den 1970er-Jahren betrug der Anteil des innerdeutschen Handels am gesamten Außenhandelsumsatz der Bundesrepublik durchschnittlich 5,1 %, in der DDR 9,4 %. Die Vorteile der DDR durch Zins- und Zollersparnisse sowie Mehrwertsteuerkürzungen wurden für die 1980er-Jahre auf rund 750 Mio. DM geschätzt. Ein bundesdeutsch verbürgter Kredit von 1 Mrd. DM vom 29. Juni 1983 sollte die DDR vor dem finanziellen Ruin bewahren und zugleich die Beziehungen verbessern. Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion 1990 wurde der Verrechnungsverkehr beendet; der Einigungsvertrag beseitigte die Warenkontrollen an der innerdeutschen Grenze.
Reiseverkehr und persönliche Kontakte
Nach dem Zweiten Weltkrieg legten die Besatzungsmächte Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen fest. Mit den Staatsgründungen 1949 wurde die Westgrenze der Sowjetischen Besatzungszone zur innerdeutschen Grenze. Die Reisebestimmungen waren zunächst unterschiedlich geregelt und wurden nach dem Mauerbau erheblich verschärft.
1953 ersetzte die DDR den Interzonenpass für Reisen nach Westdeutschland durch eine Personalbescheinigung. Für die Einreise aus Westdeutschland waren ein Personalausweis und eine Aufenthaltsgenehmigung des Rates des Kreises nötig; für Ost-Berlin galt seit 1960 eine besondere Genehmigung. Im Juni 1968 wurde eine Pass- und Visapflicht eingeführt. Nach dem Beschluss vom 12. August 1961, der am 13. August in Kraft trat, durften DDR-Bürger die Grenzen nur noch mit besonderer Genehmigung überschreiten. Personen bis zu 25 Jahren wurde die Ausreise verboten. Während vor dem Mauerbau jährlich rund 2,5 Mio. Reisegenehmigungen in die Bundesrepublik erteilt worden waren, gab es von 1961 bis 1965 nur 623 Genehmigungen für Reisen nach Westdeutschland und 645 Passierscheine für West-Berlin.
Erleichterungen galten zunächst für Rentner und später für sogenannte Reisekader. Westdeutsche Besucher mussten seit 1964 einen verbindlichen Mindestumtausch leisten, der von zunächst 5 auf zuletzt 25 DDR-Mark pro Tag erhöht wurde. Ungesetzliche Grenzübertritte wurden nach dem Passgesetz von 1954 und später nach § 213 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bestraft. Für die Jahre 1961 bis 1975 kann insgesamt von einem weitgehenden Reiseverbot für DDR-Bürger gesprochen werden.
Ab 1972 erleichterten Vereinbarungen den Reise- und Besuchsverkehr, besonders für West-Berliner und bei dringenden Familienangelegenheiten. Der Verkehrsvertrag regelte den Verkehr auf Straßen, Schienen und Wasserwegen nach der üblichen internationalen Praxis sowie nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung. Für Westdeutsche wurden Aufenthalte, Touristenreisen, mehrfache Reisen, neue Grenzübergänge und Pkw-Verkehr ermöglicht. Dadurch nahm der Reiseverkehr in den 1970er-Jahren sprunghaft zu.
Nach Günter Schabowskis Erklärung vom 9. November 1989 wurden die Grenzübergänge geöffnet. Die Visapflicht für Bundesbürger bei der Einreise in die DDR entfiel am 21. Dezember 1989, die Passpflicht am 16. Mai 1990. Seit dem 1. Juli 1990 gab es im Personenverkehr keine Kontrollen an den innerdeutschen Grenzen mehr.
Kultur, Revolution und deutsche Einheit
Der Kulturaustausch war trotz politischer Gegensätze ein wichtiger Bestandteil der Beziehungen. Die Bundesrepublik hielt an der Vorstellung einer einheitlichen deutschen Kulturnation fest, während die DDR eine eigenständige sozialistische Kultur betonte. Nach dem Zweiten Weltkrieg prägten die „Stunde Null“ und die Auseinandersetzung mit dem kulturellen Bruch durch den Nationalsozialismus die Kultur in beiden Teilen Deutschlands. Bis zum Mauerbau gab es außerdem einen regen Austausch zwischen Künstlern über Kunst, nationale Einheit und politische Konzepte.
Nach gescheiterten Verhandlungen in den 1970er-Jahren wurde am 6. Mai 1986 das deutsch-deutsche Kulturabkommen geschlossen. Es behandelte auch die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Kultur und Sport. Fragen zu kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern, darunter die Büste der Nofretete sowie mehr als 3000 ägyptische Objekte, 2000 griechische Vasen und fast 6000 Gemälde, wurden zunächst ausdrücklich ausgeklammert. Im November 1986 vereinbarten beide Seiten, Kulturgüter, die öffentlichen Eigentümern im jeweils anderen Teil Deutschlands gehörten, an ihren ursprünglichen Standort zurückzuführen. Das Abkommen ermöglichte unter anderem Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele und Veröffentlichungen, kam aber historisch zu spät, um noch eine besondere Wirkung zu entfalten.
In den 1970er- und 1980er-Jahren verschärften Ölkrisen, wirtschaftliche Probleme der DDR, die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit und die internationale Aufrüstung die Spannungen. Der NATO-Doppelbeschluss und die sowjetische Besetzung Afghanistans 1979 belasteten die Beziehungen. Die Bundesregierung unter Helmut Kohl hielt dennoch den Kontakt aufrecht und unterstützte die DDR unter anderem durch Milliardenkredite. Die DDR-Führung verweigerte die Übernahme der Reformen Michail Gorbatschows und geriet dadurch auch innerhalb des kommunistischen Lagers teilweise in Isolation.
Gorbatschows Politik von „Perestroika“ und „Glasnost“ sowie die internationale Entspannung begünstigten 1989 die Revolutionen im Ostblock. Nach der Öffnung der ungarischen Grenze zu Österreich im August 1989 setzte eine Massenflucht ein. In der DDR entstanden landesweite Montagsdemonstrationen. Am 9. November 1989 erklärte Günter Schabowski die Reisefreiheit für DDR-Bürger; alle innerdeutschen Grenzübergänge wurden geöffnet und die Berliner Mauer fiel.
Die SED bot der Opposition Gespräche am Runden Tisch an. Helmut Kohl legte sein Zehn-Punkte-Programm vor. Nach der Volkskammerwahl vom 18. März 1990 schloss die Regierung unter Lothar de Maizière am 18. Mai 1990 den Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Am 23. August 1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes. Bundestag und Volkskammer stimmten am 20. September 1990 dem Einigungsvertrag mit Zweidrittelmehrheit zu. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 regelte abschließend die deutsche Frage völkerrechtlich. Mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik. Seitdem ist der 3. Oktober der gesetzliche Tag der Deutschen Einheit. Auch 30 Jahre nach der Einheit bestanden weiterhin signifikante Unterschiede in den Lebensverhältnissen der westlichen und östlichen Bundesländer.
Lernvideos zu Innerdeutsche Beziehungen
12:39
Die deutsche Teilung: Das müsst ihr wissen
MrWissen2go Geschichte | Terra X · 993.954 Aufrufe
5:36
Brandts Ostpolitik & Ostverträge (1969-1973)
Geschichte in fünf · 78.695 Aufrufe
7:33
Was war die Neue Ostpolitik | EINFACH ERKLÄRT
StudioEinfach - Wissen, das Klick macht! · 1.403 Aufrufe
12:49
Willy Brandt und die „Neue Ostpolitik" I Geschichte
MrWissen2go Geschichte | Terra X · 955.174 Aufrufe