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Ostgebiete des Deutschen Reiches

Insgesamt hatte Ostpreußen unter allen deutschen Ländern im Kontext von Flucht und Vertreibung die höchsten Menschenverluste zu verzeichnen. [25] Polnische …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Umfang
  2. 2. Entscheidungen und vorläufige Verwaltung nach 1945
  3. 3. Polnische und sowjetische Gebiete
  4. 4. Bevölkerung sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen
  5. 5. Endgültige Grenzanerkennung und Erinnerung

Begriff und Umfang

Als Ostgebiete des Deutschen Reiches beziehungsweise ehemalige deutsche Ostgebiete gelten die Territorien östlich der Oder-Neiße-Linie, die am 31. Dezember 1937 zum Deutschen Reich gehörten, 1945 faktisch von Deutschland abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Sie umfassten rund 114.267 km², etwa ein Viertel der Fläche Deutschlands in den Grenzen von 1937. 1939 lebten dort etwa 9.620.800 Menschen, darunter etwa 45.600 ohne deutsche Staatsangehörigkeit; die Bevölkerungsdichte lag bei etwa 84 Einwohnern je km².

Dazu zählten Ostpreußen mit 36.966 km², Schlesien ohne den westlich der Neiße gelegenen Teil um Görlitz mit 34.529 km², Pommern östlich der Oder einschließlich Stettin und Odermündung mit 31.301 km², Ost-Brandenburg mit 11.329 km² sowie 142 km² des Landes Sachsen östlich der Neiße bei Zittau um Reichenau i. Sachsen. Die 1938 aufgeteilte Grenzmark Posen-Westpreußen ist in diesen Zahlen enthalten. Wichtige Städte waren Breslau, Königsberg i. Pr., Stettin, Hindenburg O.S./Zabrze und Gleiwitz.

Eine weiter gefasste Verwendung rechnet teils auch Gebiete hinzu, die Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg verlor: große Teile von Posen und Westpreußen, das Soldauer Gebiet, das oberschlesische Industriegebiet, das Hultschiner Ländchen, das Memelland und die Freie Stadt Danzig. Davon zu unterscheiden sind die nationalsozialistischen „eingegliederten Ostgebiete“: Dieser bis 1945 verwendete Begriff meinte nach der Teilung Polens 1939 annektierte Gebiete und hatte einen anderen räumlichen Umfang.

Entscheidungen und vorläufige Verwaltung nach 1945

Die Westverschiebung Polens wurde auf der Konferenz von Teheran 1943 grundsätzlich von Josef Stalin, Winston Churchill und Franklin D. Roosevelt gebilligt. Polen sollte für die von der Sowjetunion besetzten Gebiete östlich der Curzon-Linie durch deutsche Gebiete östlich der Oder entschädigt werden. Stalin beanspruchte außerdem den Norden Ostpreußens mit Königsberg für die Sowjetunion. Die polnische Exilregierung lehnte dies ab und hielt eine Umsiedlung von acht bis zehn Millionen Deutschen bei einem größeren Gebietserwerb für nicht durchführbar. Auch in Jalta im Februar 1945 blieb die Westgrenze Polens zunächst offen; nur eine Entschädigung auf Kosten Deutschlands wurde zugesagt.

Noch vor Kriegsende übertrug die Sowjetunion der provisorischen polnischen Regierung die Verwaltung über die Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße. In Potsdam 1945 nahmen Großbritannien und die USA diese Lage unter dem Vorbehalt zur Kenntnis, dass endgültige Grenzen erst ein Friedensvertrag festlegen solle. Die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie sollten nicht zur sowjetischen Besatzungszone gehören, sondern fremder Verwaltung unterstehen. Völkerrechtlich blieb dies bis zum Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 so; tatsächlich gliederten Polen und die Sowjetunion die Gebiete in ihre Verwaltungsstrukturen ein.

Polen bezeichnete die übernommenen Gebiete als „Wiedergewonnene Gebiete“ (Ziemie Odzyskane). Ein Ministerium für die Wiedergewonnenen Gebiete verwaltete sie ab 1945, organisierte die Aussiedlung und das zurückgelassene Vermögen der Deutschen. Mit dem Gesetz vom 11. Januar 1949 wurde das Ministerium aufgelöst und die allgemeine polnische Verwaltung zuständig.

Polnische und sowjetische Gebiete

Der nördliche Teil Ostpreußens um Königsberg stand zunächst unter sowjetischer Verwaltung und wurde 1946 als Königsberger Gebiet unmittelbar in die Russische Teilrepublik der UdSSR integriert. Es heißt heute Oblast Kaliningrad und ist seit dem Zerfall der Sowjetunion eine russische Exklave. Das Memelgebiet wurde der Litauischen SSR zugeschlagen. Ostpreußen hatte im Zusammenhang mit Flucht und Vertreibung unter allen deutschen Ländern die höchsten Menschenverluste.

Polen erhielt zur vorläufigen Verwaltung den südlichen Teil Ostpreußens, Hinterpommern, Ost-Brandenburg, den östlichsten Teil Sachsens, den größten Teil Niederschlesiens und ganz Oberschlesien. De facto erfolgte dort bereits unmittelbar nach Kriegsende eine Annexion.

Bevölkerung sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen

Zwischen 1944 und 1949 wurde die Bevölkerung fast vollständig ausgetauscht: Deutsche flohen vor der Roten Armee oder wurden vertrieben; Polen, Ukrainer, Lemken und Russen wurden neu angesiedelt. Zwischen 1,4 und 1,7 Millionen Polen kamen aus den von der Sowjetunion besetzten Gebieten östlich der Curzon-Linie. In der Aktion Weichsel wurden 1947 außerdem 140.000 Ukrainer und Lemken aus Südostpolen in frühere deutsche Gebiete zwangsumgesiedelt.

Aus den Ostgebieten verließen insgesamt 6.987.000 Deutsche ihre Heimat: 1.890.000 aus Ostpreußen, 3.210.000 aus Schlesien, 1.470.000 aus Ostpommern, 410.000 aus Ostbrandenburg und 24.000 aus Sachsen östlich der Neiße. Ältere amtliche Schätzungen von rund zwei Millionen Todesopfern gelten als nicht haltbar; für 1944 bis 1947 wird heute von etwa 600.000 Toten ausgegangen. Etwa 400.000 Deutsche leben noch in den Ostgebieten, vor allem in Oberschlesien. Dort können seit einem polnischen Minderheitengesetz von 2005 in Gemeinden mit mehr als 20 % deutschsprachigem Bevölkerungsanteil zweisprachige Ortstafeln und Deutsch als Verwaltungshilfssprache eingeführt werden; gut 20 Gemeinden sind zweisprachig.

Die Ostgebiete waren überwiegend agrarisch; Ausnahmen waren Großstädte sowie die Industriegebiete in Oberschlesien und um Waldenburg. Deutschland verlor rund ein Viertel seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der Nettoproduktionswert lag 1936 dort bei 229 Reichsmark gegenüber 494 Reichsmark im gesamten Reich. Hans-Ulrich Wehler bewertet den Abbau regionaler Unterschiede und den Verlust der ostelbischen Adelswelt als langfristige Begünstigung der wirtschaftlichen Entwicklung beider deutscher Staaten. Für SBZ und DDR waren der Verlust des industriereichen Schlesiens und des Hafens Stettin zunächst eine Belastung; als Ersatz musste Rostock erst zum Hochseehafen ausgebaut werden.

Endgültige Grenzanerkennung und Erinnerung

Die Bundesrepublik Deutschland vertrat bis 1990 die Auffassung, Potsdam habe die Ostgebiete nicht endgültig Polen oder der Sowjetunion zugesprochen; eine Friedensregelung stehe aus. Die DDR erkannte dagegen die Oder-Neiße-Linie im Görlitzer Grenzabkommen vom 6. Juli 1950 mit Polen als endgültige „Friedensgrenze“ an. Die Bundesrepublik erkannte im Warschauer Vertrag von 1970 die Zugehörigkeit der Gebiete zu Polen an, konnte wegen alliierter Vorbehaltsrechte aber noch keine völkerrechtlich endgültige Grenzanerkennung und keinen Gebietsverzicht erklären.

Mit der deutschen Wiedervereinigung regelte der Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 die Abtrennung völkerrechtlich und schrieb die Oder-Neiße-Grenze fest. Der deutsch-polnische Grenzvertrag vom 14. November 1990 bestätigte sie formal und trat am 16. Januar 1992 in Kraft. Spätestens damit erloschen deutsche Gebietsansprüche; die Grenzen waren endgültig anerkannt. Die Präambel des Grundgesetzes stellte seit der Änderung vom 23. September 1990 fest, dass die „Einheit […] Deutschlands vollendet“ ist.

Erinnert wird unter anderem durch das Denkmal für die Ostprovinzen in Bordesholm, die Gedenkstätte des Deutschen Ostens in Schloss Burg, einen Wegweiser am Bahnhof Elmshorn, den Gedenkstein „Nach Osten will ich kräh’n“ in Bussau und den Heimatbrunnen in Trier.

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