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Währungsreform 1948 (Westdeutschland)

Die Währungsreform von 1948 gehört zu den bedeutendsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Eine Umtauschstelle in Hamburg, 20.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung, Ausgangslage und Ziele
  2. 2. Vorbereitung und Einführung der D-Mark
  3. 3. Umtauschregeln und Bilanzbereinigung
  4. 4. Marktwirtschaft, Berlin und wirtschaftliche Folgen
  5. 5. Gesetze, Geldsteuerung und sozialer Ausgleich

Bedeutung, Ausgangslage und Ziele

Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in der Trizone, den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands, in Kraft. Ab 21. Juni war die Deutsche Mark (DM oder D-Mark) dort alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Reichsmark und Rentenmark, die im Verhältnis 1:1 zueinander standen, wurden zwangsumgetauscht und im Wert stark herabgesetzt. Die Reform gilt als eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Vorher bestand ein großer Geldüberhang: Aufrüstung und Krieg waren durch Geldschöpfung sowie Zwangsabgaben aus besetzten Gebieten finanziert worden. Gleichzeitig gab es wegen Rationierung, Preisbindung, Demontagen, geringerer Produktion und Warenhortung nur wenige Güter. Geld verlor deshalb seine Funktion als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel. Tauschhandel, Schwarzmarkt und die sogenannte Zigarettenwährung gewannen an Bedeutung.

Die Reform sollte kurzfristig überschüssiges Geld beseitigen und langfristig eine funktionsfähige Marktwirtschaft ermöglichen. Vorgesehen waren insbesondere ein Ende übermäßiger Geldschöpfung, wieder wirksame Geldfunktionen, die schrittweise Aufhebung von Rationierung sowie Lohn- und Preisstopps, feste Wechselkurse im Bretton-Woods-System und ein stärkeres Bankwesen mit unabhängiger Zentralbank.

Vorbereitung und Einführung der D-Mark

Die Sonderstelle Geld und Kredit, 1947 vom Wirtschaftsrat der Bizone in Bad Homburg gegründet und von Ludwig Erhard geleitet, bereitete die Reform auf westdeutscher Seite vor. Grundlage der Währungsgesetze war weitgehend der Colm-Dodge-Goldsmith-Plan von 1946. Er sah vor, die Geldmenge im Verhältnis 10:1 zu verringern; ein darin ebenfalls vorgesehener Lastenausgleich wurde zunächst nicht übernommen. Die Westalliierten beschlossen die Reform für die Trizone am 1. Juni 1948.

Für das neue Geld entstanden Landeszentralbanken; am 1. März 1948 wurde die Bank deutscher Länder (BDL) als Zentralbank dieser Banken errichtet. Die DM-Banknoten wurden ab September 1947 in New York City und Washington, D.C. gedruckt. Beim geheimen Transport Operation Bird Dog gelangten von Februar bis April 1948 etwa 5,7 Milliarden DM, 500 Tonnen in 23.000 Holzkisten, in die Trizone.

Am 18. Juni 1948 wurde die Bevölkerung über Rundfunk und Aushänge informiert. Der eigentliche Umtausch lief in fünf Schritten ab: Zunächst erhielten Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Hand Bargeld. Altes Bargeld und Guthaben mussten auf Reichsmarkkonten eingezahlt, deren Umstellung beantragt und geprüft werden. Ab 21. Juni 1948 galt nur noch die DM. Das neue Geldvolumen betrug in den folgenden Monaten etwa 13 Milliarden DM (M3: Bar- und Buchgeld).

Umtauschregeln und Bilanzbereinigung

Am 20. Juni erhielten Einzelstehende und Haushaltsvorstände 40 DM je Kopf als „Kopfgeld“; einen Monat später folgten weitere 20 DM. Diese 60 DM wurden auf spätere Umtauschansprüche angerechnet. Unternehmen konnten 60 DM je Arbeitnehmer als Geschäftsbetrag beantragen. Länder und Gemeinden erhielten ungefähr eine durchschnittliche Monatseinnahme, Bahn und Post die Hälfte einer solchen Einnahme. Mit Ausnahme bestimmter alter Münzen und 1-RM-Scheine, die vorübergehend zu einem Zehntel galten, verloren die alten Zahlungsmittel am 21. Juni ihre Gültigkeit.

Baraltgeld und Altguthaben mussten bis 26. Juni angemeldet oder abgeliefert werden, sonst verfielen sie. Bei natürlichen Personen wurde zunächst der neunfache Kopfbetrag abgezogen. Der Rest wurde zur Hälfte auf ein Freikonto und zur Hälfte auf ein Festkonto übertragen. Vom Festkonto wurden später 70 % gestrichen, 20 % dem Freikonto und 10 % einem Anlagekonto zugeteilt. Für Bargeld und letztlich auch Sparguthaben ergab sich dadurch der bekannte Endkurs von 100 RM zu 6,50 DM. Für vor dem 1. Januar 1940 bestehende Sparguthaben wurde dieser Wert 1953 durch das Altsparergesetz auf 20 % des Reichsmark-Nennwerts erhöht; das entspricht 10 RM zu 1 DM.

Andere Regeln galten je nach Forderung: Abgeschlossene Verbindlichkeiten, Hypotheken, Schuldverschreibungen, Bausparguthaben und Prämienreserven privater Versicherungen wurden meist 10:1 umgestellt. Laufende Zahlungen wie Löhne, Renten, Pensionen, Mieten und Pachten sowie Aktien wurden 1:1 umgestellt. Altgeldguthaben von Banken und öffentlicher Hand erloschen. Bank-, Versicherungs- und Bausparbilanzen wurden durch Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand bereinigt. Das Bilanzgesetz vom 21. August 1949 verpflichtete Unternehmen zur DM-Eröffnungsbilanz; viele konnten ihr Kapital durch Höherbewertung und Aufdeckung stiller Reserven 1:1 umstellen.

Marktwirtschaft, Berlin und wirtschaftliche Folgen

Ludwig Erhard hob zugleich die Vorschriften zur Preisbindung und Bewirtschaftung auf. Damit konnten sich Preise wieder frei bilden und der Übergang zur freien Marktwirtschaft wurde eingeleitet. Nach der Reform füllten sich Schaufenster rasch mit zuvor gehorteten Waren. Wegen des begrenzten Kopfgeldes setzte ab 21. Juni jedoch Kaufzurückhaltung ein. In der Bevölkerung blieb vor allem der Eindruck: „Auf einmal gab es alles!“

In den westlichen Besatzungszonen stiegen die Preise von August bis Dezember 1948 deutlich. Zunächst standen den geringen Geldbeständen gehortete Waren gegenüber; nach deren Verkauf bestand das Angebot vor allem aus laufender Produktion, während Geldmenge und Nachfrage wuchsen. Restriktive Kreditpolitik der Zentralbank stoppte den Preisanstieg Anfang 1949. Die Produktion erreichte bald wieder den Vorkriegsstand. Hohe Gewinne der Unternehmen wurden investiert. Die Arbeitslosigkeit stieg zwar stark, doch die Beschäftigtenzahl blieb bei etwa 13,5 Millionen; Ursachen waren das Ende von Scheinbeschäftigungen und der Zuzug von Flüchtlingen. Proteste gipfelten im Generalstreik vom 12. November 1948.

West-Berlin erhielt zunächst zwei anerkannte Währungen. Die sowjetische Seite führte am 22. Juni 1948 die mit Aufklebern versehenen alten Reichsmarkscheine als „Klebe-“ oder „Tapetenmark“ ein. Ab 24. Juni gaben die Westmächte in ihren Sektoren besonders gekennzeichnete DM-Noten aus, die „Bären-Mark“. DM war knapp: Löhne und Gehälter wurden meist höchstens zu einem Viertel in DM gezahlt; für rationierte Lebensmittel, Mieten, Energie und kommunale Abgaben blieb die Ostmark maßgeblich. Wechselstuben arbeiteten ab 2. August 1948; anfangs galt 1 DM = 2,20 Ostmark, später vier bis sieben Ostmark. Am 20. März 1949 wurde die DM alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in West-Berlin. Die Währungsfrage gehörte auch zum Zusammenhang der am 24. Juni 1948 begonnenen sowjetischen Berlin-Blockade.

Gesetze, Geldsteuerung und sozialer Ausgleich

Vier Gesetze der Militärregierungen regelten die Reform. Das Erste Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 20. Juni 1948 führte die DM ein, bestimmte sie zum alleinigen Zahlungsmittel und regelte unter anderem Kopfgeld, laufende Zahlungen 1:1 sowie Fristen für die Anmeldung von Reichsmark. Das Zweite Gesetz, das Emissionsgesetz vom selben Tag, gab der BDL das alleinige Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten. Als Sollvorgabe galt eine Obergrenze von zehn Milliarden DM; höchstens eine weitere Milliarde war nur mit Zustimmung von mindestens drei Vierteln des Zentralbankrats und mindestens sechs Ländern zulässig.

Das Dritte Gesetz, das Umstellungsgesetz, regelte die Behandlung verschiedener Altgeldbestände und erklärte beispielsweise Bestände der Reichsbank, der Gebietskörperschaften, von Bahn und Post sowie der aufgelösten NSDAP für null und nichtig. Das Vierte Gesetz vom 4. Oktober 1948 entschied über gesperrte Guthaben: 70 % wurden gestrichen, 20 % frei verfügbar und 10 % blieben bis 1954 gebunden. Beispiel: 100 RM Altguthaben wurden zunächst zu 10 DM; davon waren 5 DM sofort verfügbar und 5 DM gesperrt. Von den gesperrten 5 DM wurden 3,50 DM gestrichen, 1 DM verfügbar und 0,50 DM 1954 freigegeben.

Die Geldmenge wurde laut Berechnung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich insgesamt im Verhältnis 1:12,6 von RM in DM umgewandelt. Die Zentralbank kontrollierte die Geldschöpfung mit Mindestreserve-, Diskont-, Lombard- und Offenmarktpolitik. Preis- und Güterrationierung wurden ab 24. Juni 1948 teilweise, endgültig erst 1950 beziehungsweise 1952 aufgehoben; der Lohnstopp endete am 3. November 1948.

Die Reform brachte soziale Nachteile besonders für Sparer und Arbeitslose, während Horter sowie Besitzer von Waren, Betrieben und Immobilien Vorteile haben konnten. Zur Milderung folgten unter anderem höhere Umstellungssätze bei Versicherungsleistungen, das Lastenausgleichsgesetz von 1952 und ein Währungsausgleich für Vertriebene. Das Lastenausgleichsgesetz belastete private Immobilien mit Zwangshypotheken in Höhe der Hälfte ihres Werts am 21. Juni 1948; diese waren über 30 Jahre in vierteljährlichen Raten zu tilgen. Das Währungsgesetz blieb bis zum 1. Januar 2002, als es durch das Dritte Euro-Einführungsgesetz abgelöst wurde, rechtliche Grundlage der D-Mark.

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