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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hieß ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Das Ziel war die europäische Integration durch eine gemeinsame …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Aufbau
  2. 2. Entstehung des Gemeinsamen Marktes
  3. 3. Erweiterung und Außenbeziehungen
  4. 4. Mitgliederentwicklung
  5. 5. Von der EWG zur Europäischen Union

Zweck und Aufbau

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik voranzutreiben. Ihr Kernprojekt war der Gemeinsame Markt, in dem wirtschaftliche Hindernisse zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden sollten.

Die sechs Gründungsstaaten Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten den EWG-Vertrag am 25. März 1957 in Rom. Gleichzeitig entstand die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) zur Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Kernenergie. Beide Gründungsverträge heißen Römische Verträge und traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Walter Hallstein wurde erster Präsident der EWG-Kommission.

Zusammen mit der seit 1952 bestehenden Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bildeten EWG und Euratom die drei Europäischen Gemeinschaften. Die EWG entwickelte sich zur bedeutendsten dieser Gemeinschaften. Seit 1967 besaßen sie dieselben Organe.

Entstehung des Gemeinsamen Marktes

Nachdem die Französische Nationalversammlung am 30. August 1954 die Verträge über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) abgelehnt hatte, konzentrierte sich die europäische Zusammenarbeit stärker auf die Wirtschaft. Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 beschlossen die Außenminister der EGKS-Staaten, eine allgemeine wirtschaftliche Einigung, gemeinsame supranationale Institutionen, gemeinsame Sozialstandards und eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie anzustreben. Supranational bedeutet dabei, dass gemeinsame Einrichtungen Befugnisse oberhalb der einzelnen Staaten erhalten.

Ein Regierungsausschuss unter Paul-Henri Spaak, die sogenannte Spaak-Kommission, untersuchte die Grundlagen eines Gemeinsamen Marktes. In der deutschen Bundesregierung standen sich zwei Ansätze gegenüber: Die Institutionalisten wollten die Integration durch gemeinsame Wirtschaftsregeln und eine zentrale Hohe Behörde erreichen. Die Funktionalisten setzten dagegen auf Freihandel und möglichst geringe Eingriffsmöglichkeiten europäischer Organe.

Auf Grundlage des Berichts der Spaak-Kommission einigten sich die sechs EGKS-Staaten auf vier zentrale Mittel:

  • Abschaffung von Kontingentierungen, also mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, sowie von Zollschranken,
  • freien Verkehr von Dienstleistungen, Personen und Kapital,
  • eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten,
  • Schaffung gemeinsamer europäischer Institutionen.

Zum 1. Januar 1961 wurden die nationalen Zollsätze erstmals teilweise angeglichen. Die Zollunion mit einem einheitlichen Außenzoll gegenüber Nichtmitgliedern wurde am 1. Juli 1968 verwirklicht. Der Fusionsvertrag vom 8. April 1965 legte außerdem die Exekutivorgane von EGKS, EWG und Euratom zusammen; er trat 1967 in Kraft.

Erweiterung und Außenbeziehungen

Die EWG schloss mehrere Assoziierungsabkommen, also Verträge über eine besondere Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedern. Dazu gehörten Abkommen mit Griechenland im Juni 1961, mit der Türkei am 12. September 1963 sowie mit Marokko und Tunesien am 4. März 1969. Das erste Yaoundé-Abkommen mit frankophonen afrikanischen Staaten und Madagaskar wurde am 20. Juli 1963 unterzeichnet. Ein zweites Yaoundé-Abkommen folgte am 29. Juli 1969 und trat am 1. Januar 1971 in Kraft.

Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark beantragten im Sommer 1961 die Mitgliedschaft; Norwegen folgte am 30. April 1962. Der französische Staatspräsident Charles de Gaulle sprach sich am 14. Januar 1963 gegen einen Beitritt des Vereinigten Königreichs aus. Daraufhin wurden die Verhandlungen mit dem Land am 29. Januar 1963 abgebrochen. Das Vereinigte Königreich, Dänemark und Norwegen stellten 1967 erneut Anträge; Schweden bewarb sich erstmals.

Auf dem Gipfeltreffen in Den Haag am 1. und 2. Dezember 1969 beschlossen die Staats- und Regierungschefs eine beschleunigte Integration, politische Zusammenarbeit und die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion bis 1980. Außerdem sollten Beitrittsverhandlungen mit Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Irland und Norwegen aufgenommen werden. Diese begannen am 30. Juni 1970. In Norwegen lehnten im September 1972 bei einer Volksabstimmung 53,5 Prozent der Abstimmenden den Beitritt ab. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland traten dagegen am 1. Januar 1973 der EWG bei.

Mitgliederentwicklung

Vor ihrer Umbenennung am 1. November 1993 gehörten zwölf Staaten der EWG an. Die sechs Gründungsmitglieder waren seit dem 25. März 1957 Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Die erste Erweiterung erfolgte am 1. Januar 1973 durch Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich. Griechenland trat am 1. Januar 1981 bei. Portugal und Spanien folgten am 1. Januar 1986. Damit wuchs die Gemeinschaft von sechs auf zwölf Mitgliedstaaten.

Von der EWG zur Europäischen Union

Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Er benannte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft (EG) um. Die EG wurde eine der drei Säulen der neu gegründeten Europäischen Union. Die beiden anderen Säulen betrafen die innere und die äußere Sicherheit. Dort war die Zusammenarbeit anders organisiert, und das Europäische Parlament besaß nur geringe Mitspracherechte. Eine eigene Rechtspersönlichkeit hatte nur die EG.

Die Entwicklung der EWG gehörte zu einer längeren Folge europäischer Verträge: Auf den Brüsseler Pakt von 1948 folgten unter anderem der Pariser Vertrag zur EGKS, die Römischen Verträge, der Fusionsvertrag, die Einheitliche Europäische Akte sowie die Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus.

Am 1. Dezember 2009 trat der 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon in Kraft. Dadurch wurde die EG vollständig in die Europäische Union integriert und als eigenständige Gemeinschaft aufgelöst. Die heutige Europäische Union ist die Rechtsnachfolgerin der EG. Euratom bestand daneben weiter.

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