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Hexenverfolgung
Der Höhepunkt der Verfolgungswelle in Europa liegt zwischen 1550 und 1650. Die Gründe für die gegenüber dem Mittelalter in der Frühen Neuzeit deutlich …
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Begriff und historische Einordnung
Als Hexenverfolgung bezeichnet man die Festnahme, Folter und insbesondere Hinrichtung von Menschen, denen man Zauberei oder einen Bund mit dem Teufel zuschrieb. In Mitteleuropa fand sie vor allem in der Frühen Neuzeit statt, also ungefähr von 1450 bis 1750. Der Höhepunkt der europäischen Verfolgungswelle lag zwischen 1550 und 1650; in Österreich reichte die intensive Phase bis etwa 1680. Weltweit gibt es Formen der Hexenverfolgung teilweise bis in die Gegenwart.
In den alten Hochkulturen wurden magische Praktiken ebenfalls gefürchtet und bestraft. In Babylonien erwähnt der Codex Hammurapi eine Wasserprobe, im Alten Ägypten wurden Zauberer verfolgt, und nach dem römischen Zwölftafelgesetz konnte negativer Zauber mit dem Tod bestraft werden. Eine gezielte, großräumige Verfolgung vermeintlicher Hexen wie in der Frühen Neuzeit gab es dort jedoch nicht. Das Alte Testament verbietet Zauberei und sagt: „Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen“ (Ex 22,17). Im Neuen Testament erscheint der Glaube an böse Geister.
Die alte Kirche deutete Hexerei zunächst als Aberglauben und bezweifelte die Wirksamkeit von Zauberei. Im Frankenreich wurden Hexenverbrennungen 782 in der Capitulatio de partibus Saxoniae ausdrücklich verboten. Im karolingischen Frühmittelalter gab es daher keine systematische Hexenverfolgung, auch wenn einzelne Vorwürfe bestraft werden konnten. Ab dem Hochmittelalter verbanden Theologen Zauberei zunehmend mit Dämonologie und dem sogenannten Teufelspakt. Augustinus von Hippo entwickelte 406 n. Chr. die Vorstellung, Zauberer erhielten ihre Macht durch einen ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrag mit Dämonen. Thomas von Aquin nahm diese Vorstellung im 13. Jahrhundert auf und sprach von einem organisierten „Dämonenstaat“ mit menschlichen Anhängern. Dadurch erschien Hexerei als Gefahr einer geschlossenen Gegenpartei.
Die Vorstellung wurde außerdem mit Ketzer- und Judenfeindlichkeit verbunden. Den Katharern wurden unter anderem Schwarze Magie und Teufelspakte vorgeworfen; ähnliche Anschuldigungen übertrug man später auf „Hexen“. Die ersten deutschen Belege für das Wort „Hexe“ im Zusammenhang mit gerichtlicher Verfolgung stammen aus Schaffhausen aus dem späten 14. Jahrhundert, in Luzern erscheint es erstmals zwischen 1402 und 1419. Deshalb ist die verbreitete Vorstellung falsch, Hexenverfolgungen seien hauptsächlich ein mittelalterliches Phänomen gewesen.
Ursachen und Akteure der Massenverfolgung
Die starke Zunahme der Verfolgungen in der Frühen Neuzeit hatte mehrere Ursachen. Ab dem 15. Jahrhundert verschärften die Kleine Eiszeit, Agrarkrisen, Teuerung, Hungersnöte, Extremwetter und Seuchen die Unsicherheit. Die Pest wütete von 1347 bis 1353 erstmals pandemisch in Europa und kehrte bis ins 18. Jahrhundert immer wieder zurück. Reformation und Konfessionskonflikte ab 1517 sowie Kriege, besonders der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648, erschütterten zusätzlich das Weltbild. In solchen Krisen wurden vermeintliche Hexen als Sündenböcke beschuldigt.
Universitäten diskutierten und verbreiteten Hexentheorien. Der Buchdruck, eine um 1450 entstandene Medieninnovation, machte Schriften über das angebliche „Zauberunwesen“ einem größeren Publikum zugänglich. Prediger vermittelten dämonologische Vorstellungen und konnten die Ängste der Bevölkerung verstärken. Die Kirchen spielten dabei eine widersprüchliche Rolle: Geistliche wie Heinrich Kramer, Petrus Canisius, Martin Luther und Johannes Calvin befürworteten teilweise Verfolgungen, zugleich kamen wichtige Gegner wie Johannes Weyer, Friedrich Spee, Johann Matthäus Meyfart und Anton Praetorius aus kirchlichen Zusammenhängen.
Die großen Verfolgungen wurden nicht überwiegend von der kirchlichen Inquisition durchgeführt. Die Inquisition richtete sich hauptsächlich gegen Häretiker und strebte eher Umkehr und Rekonziliation als Hinrichtung an. Papst Alexander IV. wies die Inquisitoren am 20. Januar 1260 an, Hexen nicht aktiv zu suchen, sondern nur auf Anzeigen hin festzunehmen; bei Zeitmangel sollte die Häresiebekämpfung Vorrang haben. Die spanische Inquisition lehnte Hexenverfolgungen teilweise ab, und die römische Inquisition schritt im 16. Jahrhundert wiederholt dagegen ein. Der Zusammenhang mit der Inquisition entstand vor allem durch Heinrich Kramer und seinen Hexenhammer.
Die Verfahren lagen hauptsächlich bei weltlichen Gerichten. Kleine und mittlere Herrschaften waren besonders anfällig, weil dort Richter oft schlechter ausgebildet waren und ein geregelter Instanzenweg fehlte. Viele Verfolgungswellen gingen von der Bevölkerung aus. Denunzianten konnten am konfiszierten Besitz beteiligt werden; auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, Antipathien, Familien- und Vermögenskonflikte spielten eine Rolle. Systematische Verfolgungen benötigten jedoch meist eine gewisse Übereinstimmung von Obrigkeit, Kirchenvertretern und Bevölkerung. Die Legalisierung der Folter verstärkte die Entwicklung: erzwungene Geständnisse führten zu neuen Beschuldigungen, weil Angeklagte unter der Folter Namen angeblicher Komplizen nannten. So entstanden Kettenprozesse und eine sich selbst verstärkende Massenverfolgung.
Verfahren, Opfer und regionale Verbreitung
Ein typischer Hexenprozess begann häufig nach jahrelangen Gerüchten oder einer „Besagung“, also der Beschuldigung durch eine bereits inhaftierte Person. Die angeklagte Person wurde in Kellern oder Türmen festgehalten, vollständig entkleidet und rasiert und nach einem Hexenmal durchsucht. Rituale wie Exorzismen, Amulette oder geweihtes Salz sollten vor dem vermeintlichen Einfluss des Teufels schützen.
Das Verhör bestand gewöhnlich aus drei Stufen: der gütlichen Befragung, der Territion und der peinlichen Befragung. Zunächst fragten die Richter ausführlich nach Teufelspakt, „Teufelsbuhlschaft“ und angeblichen Absprachen mit dem Teufel. Bei der Territion wurden die Folterwerkzeuge gezeigt und erklärt. Danach konnte die Folter beginnen. Genannt werden Daumen- und Beinschrauben, Aufhängen mit oder ohne Gewichte sowie Methoden wie Verbrühen, Verätzen und Schlafentzug. Ein Geständnis war grundsätzlich erforderlich, doch die Folter machte es im Hexenprozess besonders wahrscheinlich. Anschließend wurde nach Mitschuldigen gefragt, wodurch sich die Zahl der Beschuldigten weiter erhöhte. Als Indizien galten unter anderem schlechter Leumund, Gerüchte, Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit angeblichen Hexen und Aussagen Mitangeklagter.
Die Carolina, die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V., beschränkte das Delikt grundsätzlich auf Schadenzauber und sah eine Strafe für den tatsächlichen Schaden vor. Folter sollte nur bei mehreren Verdachtsmomenten angewandt werden. Manche Gerichte erklärten Hexerei jedoch zum „crimen exceptum“, einem Ausnahmeverbrechen, und umgingen so diese Regeln. Hexenproben wie Wasser-, Feuer-, Nadel-, Tränen- und Wiegeprobe waren in offiziellen Verfahren nicht vorgesehen oder sogar verboten, wurden aber regional dennoch eingesetzt. Bei einer Verurteilung drohte der Feuertod; als Gnadenakt konnte die vorherige Enthauptung, Erdrosselung oder ein Schwarzpulversäckchen gelten.
Die heutige Forschung geht für Europa von etwa 40.000 bis 60.000 Hinrichtungen aus; Gustav Henningsen nennt ebenfalls ungefähr 50.000. Für das Gebiet des Heiligen Römischen Reiches werden etwa 25.000 Hinrichtungen geschätzt, davon rund 9.000 in Süddeutschland. Frühere Angaben von mehreren hunderttausend oder neun Millionen Opfern gelten als überhöht beziehungsweise falsch. Etwa 70 bis 80 Prozent der europäischen Opfer waren Frauen. Im Heiligen Römischen Reich lag der Frauenanteil insgesamt bei ungefähr drei Vierteln, bei der ersten großen Welle um 1590 sogar bei 90 Prozent. Es gab jedoch regionale Abweichungen: Bei den Salzburger Zauberbubenprozessen von 1675 bis 1681 waren zwei Drittel der Hingerichteten männliche Bettler, meist Kinder. In Nordeuropa lag der Männeranteil zwischen 50 Prozent in Finnland und bis zu 90 Prozent in Island.
Besonders stark betroffen waren das Heilige Römische Reich und angrenzende Gebiete, darunter Thüringen, Rheinland, Westfalen, Franken sowie die katholischen Hochstifte Würzburg und Bamberg. Auch protestantische Gebiete wie Mecklenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und die Niederlande verfolgten Hexen. Für die heutige Schweiz werden etwa 10.000 Prozesse angenommen. In Norwegen wurden von 1601 bis 1692 über 90 Menschen, meist Frauen, zum Tod verurteilt; in Schweden begann die Verfolgung 1668, in Island fanden Hinrichtungen von 1625 bis 1683 statt. Höhepunkte gab es außerdem in Schottland 1661/1662, in England 1612 und in Salem 1692. In gut verwalteten Flächenstaaten wie Brandenburg, Sachsen, Bayern und der Kurpfalz waren Verfolgungen dagegen gering. Ein eindeutiger Zusammenhang mit der Konfession besteht nicht; in Spanien, Portugal, Irland, Italien und dem Kirchenstaat waren sie selten, in orthodoxen Gebieten nahezu unbekannt. Im Osmanischen Reich gab es keine Hexenverfolgung größeren Umfangs.
Kritik, Ende und heutige Erinnerung
Schon seit Beginn der neuzeitlichen Verfolgungen gab es Kritik. Einige Theologen und Juristen bestritten, dass Hexen Wetter oder Menschen tatsächlich schädigen könnten, weil nur Gott schöpferische Macht besitze. Martin Plantsch erklärte Zauberei bereits 1507 zur Einbildung. Johannes Weyer argumentierte 1563 in De praestigiis daemonum, dass bei fehlendem Schadenzauber auch keine Bestrafung gerechtfertigt sei. Andere Gegner waren Johannes Ewich, Hermann Wilken, Cornelius Loos, Reginald Scot, Anton Praetorius und Adam Tanner. Friedrich Spees Cautio Criminalis von 1631 wurde zur einflussreichsten Kritik vor der Aufklärung; Spee bezweifelte als Beichtvater Verurteilter, dass Folter Geständnisse und Schuld zuverlässig feststellen könne. Auch Christian Thomasius kritisierte um 1700 den Hexenglauben und die Folter.
Der Hexenhammer erschien 1486. Heinrich Kramer versuchte darin, seine Hexenvorstellungen mit Kirchenväterzitaten zu begründen. Das Werk erhielt jedoch nie kirchliche Anerkennung und war weder Grundlage des kirchlichen Vorgehens noch ein Ersatz für weltliche Rechtsprechung. Die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus von 1484 bestätigte zwar die Notwendigkeit einer Hexeninquisition in Deutschland und autorisierte Kramer, verhinderte aber in anderen Fällen, etwa in Italien, teilweise Verfolgungen. Auch Luthers und Calvins Befürwortung der Todesstrafe sowie Canisius’ Predigten in Augsburg trugen zur Rechtfertigung und Verbreitung des Verfolgungsglaubens bei.
Mit der Aufklärung, stärkerer staatlicher Kontrolle und wachsender Kritik an Folter und Dämonenglauben gingen die Prozesse zurück. In Brandenburg wurden nach der Untersuchung des Falls der 15-jährigen Dorothee Elisabeth Tretschlaff von 1701 keine Todesurteile wegen Hexerei mehr verhängt; 1714 wurden die Brandpfähle abgerissen. In den habsburgischen Ländern griff Maria Theresia ab 1755 entschieden ein. In ihrer Resolution vom Juli 1756 erklärte sie: „Das ist sicher, daß allein Hexen sich finden, wo die Ignoranz ist“. Die letzte legale Hexenhinrichtung Europas war 1782 die Hinrichtung von Anna Göldi im Kanton Glarus. Im heutigen Deutschland wurde Anna Maria Schwegelin 1775 zwar noch der Prozess gemacht, das Urteil aber nicht vollstreckt. Erst im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 verschwand der Straftatbestand der Hexerei vollständig.
Die Forschung widerspricht älteren Darstellungen, die allein die katholische Kirche verantwortlich machten oder Millionen Opfer annahmen. Verschiedene Thesen über einen geheimen vorchristlichen Kult oder eine zentral gesteuerte Unterdrückung von Geburtenkontrolle wurden fachwissenschaftlich zurückgewiesen. Heute untersucht man vor allem regionale Entwicklungen und die Rolle von Bevölkerung, Gerichten, Kirchen und Verwaltung. Seit den 1990er-Jahren rehabilitieren zahlreiche Kommunen und Kirchen die Opfer moralisch oder sozialethisch. Beispiele sind Winterberg 1993, der Kanton Glarus 2008 für Anna Göldi und Bamberg 2015. Im 20. und 21. Jahrhundert erklärten kirchliche Institutionen ihre Mitverantwortung teilweise ausdrücklich zum Unrecht. Gedenktafeln, Denkmäler und Gottesdienste erinnern in vielen europäischen Orten an die Opfer. Zugleich ist Hexenverfolgung in Teilen Afrikas, Asiens, Ozeaniens und Amerikas auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts weiterhin verbreitet.