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Codex Hammurapi

Auch diese Stele selbst wird häufig als „Codex Hammurapi“ bezeichnet. Sie ist heute im Louvre in Paris ausgestellt und wurde, wie auch die Bruchstücke der …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung, Text und Überlieferung
  2. 2. Gliederung und Herrscherbild
  3. 3. Regelungsbereiche der Rechtssätze
  4. 4. Stele und umstrittene Funktion

Bedeutung, Text und Überlieferung

Der Codex Hammurapi ist eine babylonische Sammlung von Rechtssprüchen aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. Er geht auf Hammurapi zurück, den sechsten König der 1. Dynastie von Babylon. Der Text zählt zu den wichtigsten literarischen Werken des antiken Mesopotamiens und ist eine bedeutende Quelle für die in Keilschrift überlieferten Rechtsordnungen.

Der Text umfasst rund 8000 Wörter. Auf der erhaltenen Stele stehen sie in 51 Kolumnen mit jeweils etwa 80 Zeilen altbabylonischer Monumental-Keilschrift. Der Codex ist vollständig bekannt, obwohl ein Teil der Inschrift bereits in der Antike ausgemeißelt wurde: Vergleichbare Textstücke auf anderen Überlieferungen erlauben die Rekonstruktion.

Die wichtigste Quelle ist eine nahezu vollständig erhaltene, 2,25 m hohe Dioritstele im Louvre in Paris (Inventarnummer Sb 8). Gustave Jéquier und Jean-Vincent Scheil fanden sie im Winter 1901/1902 in drei Teilen auf der Akropolis von Susa. Jean-Vincent Scheil setzte sie im April 1902 zusammen, edierte und übersetzte ihre Inschrift noch im selben Jahr ins Französische. Seine Zählung von 282 Paragrafen, die sich am Einleitungswort šumma („wenn“) orientiert, wird weiterhin verwendet. Hugo Winckler veröffentlichte 1902 die erste deutsche Übersetzung.

Die Stele war im 12. Jahrhundert v. Chr. unter dem elamischen König Šutruk-Naḫḫunte II. aus Babylonien nach Susa verschleppt worden. Ihr ursprünglicher Aufstellungsort ist deshalb unsicher; häufig wird Sippar genannt. Der Epilog nennt dagegen eine Aufstellung im Esaĝila in Babylon vor der „Statue Ḫammurapis als König der Gerechtigkeit“. Neun weitere Basaltfragmente aus Susa weisen auf mindestens drei weitere Stelen hin. Über 30 Tontafelabschriften und Textauszüge aus dem zweiten und ersten Jahrtausend v. Chr. belegen zudem eine weite und lange Überlieferung. Die antike Paragrafeneinteilung wich teils von Scheils heutiger Zählung ab.

Gliederung und Herrscherbild

Der Codex folgt einer im Alten Orient verbreiteten Dreiteilung: Prolog, Rechtssätze und Epilog. Der Prolog umfasst auf der Susa-Stele etwa 300 Zeilen, der Epilog etwa 400 Zeilen; rund 80 % des Gesamttextes bestehen aus den Rechtssätzen.

Der Prolog begründet die Herrschaft Hammurapis religiös, politisch und moralisch. Zunächst wird Marduk durch Anu und Enlil zur Herrschaft über die Menschen berufen und Babylon als Mittelpunkt der Welt bestimmt. Hammurapi erscheint als der von den Göttern ausgewählte König, der eine gerechte Ordnung schaffen, Übeltäter bekämpfen und die Unterdrückung Schwacher beenden soll. Eine neubabylonische Abschrift, BM 34914, bietet eine abweichende Fassung: Dort ermächtigen Anu und Enlil Hammurapi unmittelbar, Marduk fehlt, und Nippur wird anstelle Babylons zum Zentrum der Welt. Dies könnte ein Zugeständnis an das religiöse Zentrum Nippur sein.

Es folgt eine Selbstdarstellung des Königs anhand seiner Taten in Städten und Heiligtümern. Da die Städteliste der Stele dem Reich Hammurapis im 39. Regierungsjahr entspricht, ist dieses Jahr ein Terminus post quem, also ein frühestmöglicher Zeitpunkt für ihre Datierung. Eine Tontafelversion lässt sich dem 35. Regierungsjahr zuordnen und zeigt, dass die Stele nicht die älteste Fassung enthält. Als weiterer möglicher Terminus post quem gilt das 21. Regierungsjahr, weil der Text eine Statue Hammurapis als „König der Gerechtigkeit“ voraussetzt. Der Prolog endet mit inūmīšu („damals“), worauf die Rechtssätze folgen.

Der Epilog beginnt mit der Formel: „Rechtssätze der Gerechtigkeit, die Ḫammurapi, der fähige König, festgesetzt hat und (durch die er) das Land hat rechte Ordnung und gute Führung ergreifen lassen.“ Er rühmt die Leistungen des Königs, fordert spätere Herrscher zur Bewahrung der Rechtssätze auf und enthält Fluchformeln gegen einflussreiche Personen, die sie verändern. Eine wichtige Passage erklärt, dass ein Mensch, dem Unrecht geschehen ist, die beschriebene Stele vor der Statue des Königs vorlesen lassen solle, damit sie ihm seine Rechtssache und sein Urteil zeige.

Regelungsbereiche der Rechtssätze

Die 282 Rechtssätze betreffen unter anderem Staatsrecht, Eigentum und Land, Schulden, Ehe, Erbe, Strafen, Miete, Viehzucht und Sklavenrecht. Ihre Reihenfolge ist nicht durchgehend nach einem modernen juristischen System geordnet. Nach Herbert Petschow sind sie nach Sachgruppen zusammengestellt; innerhalb einer Gruppe können zeitlicher Ablauf, Gewicht eines betroffenen Gutes, Häufigkeit eines Falls, soziale Stellung oder das Schema Fall–Gegenfall die Reihenfolge bestimmen. Teilweise werden jedoch vertragliche und außervertragliche Rechtsbeziehungen bewusst getrennt.

Die §§ 1–41 betreffen die öffentliche Ordnung. §§ 1–5 regeln Kläger, Zeugen und Richter. Falsche Anschuldigungen und falsches Zeugnis werden nach dem Talionsprinzip bestraft, also nach dem Grundsatz einer gleichartigen Vergeltung. Bestechliche Richter verlieren ihr Amt und müssen das Zwölffache des Prozessgegenstandes zahlen. §§ 6–25 behandeln vor allem als besonders gefährlich betrachtete Eigentumsdelikte gegen Tempel, Palast oder die soziale Klasse der muškēnu; alle diese Vorschriften sehen die Todesstrafe für den Delinquenten vor. §§ 26–41 regeln Dienstpflichten, akkadisch ilku. Ilku wird häufig unzutreffend als Lehen übersetzt: Die Verpflichteten leisteten ihren Dienst normalerweise auf einem dafür bereitgestellten Grundstück. Die Vorschriften betreffen Pflichtverletzungen, Kriegsgefangenschaft oder Flucht sowie die Verfügung über das ilku-Gut.

Die §§ 42–282 betreffen vor allem die individuelle Sphäre. §§ 42–67 behandeln Felder, Gärten und Häuser, zunächst Pacht- und Pfandrechte, danach Schadenhaftung. §§ 68–127 richten sich vor allem auf die Erfüllung von Schuldverpflichtungen. Wichtige Beteiligte sind der tamkarum, ein Kaufmann, und die sabītum, eine Schankwirtin; den Abschluss bilden Pfändung und Schuldversklavung.

§§ 128–193 regeln Ehe, Familie und Erbe. Dazu gehören Treuepflichten der Frau, Unterhalts- und Sorgepflichten des Mannes, vermögensrechtliche Wirkungen der Ehe, Sexualdelikte, Scheidung und deren Folgen. Das Erbrecht unterscheidet unter anderem Mitgift beim Tod der Frau, Vermögen nach dem Tod des Familienvaters, eheliche Kinder, die Witwe, Kinder einer Mischehe und Töchter. Auch Adoption und Pflegschaft werden behandelt.

§§ 194–240 betreffen Verletzungen körperlicher Integrität und Sachbeschädigung. Bei unerlaubten Schädigungen droht häufig Talion; bei Schäden während eines Vertragsverhältnisses stehen Vorschriften zur fachgerechten Ausführung der Tätigkeit voraus. §§ 241–282 behandeln Vieh- und Dienstmiete. Die Regelungen folgen beim Feldbau dem Ablauf von der Bestellung bis zur Ernte, unterscheiden erneut vertragliche und außervertragliche Haftung, setzen Miettarife fest und enden mit Sklavenrecht.

Stele und umstrittene Funktion

Die schwarze, glänzend polierte Dioritstele ist 2,25 m hoch und trägt oben ein 60 × 65 cm großes Relief. Es zeigt Hammurapi vor dem thronenden Sonnen-, Wahrheits- und Gerechtigkeitsgott Šamaš. Der König hebt eine Hand in einer Haltung, die mit der Anbetung von Gottheiten verbunden wird. Der Gott überreicht ihm Ring und Stab. Deren Bedeutung ist umstritten: Der Ring könnte eine allgemeine Machtinsignie sein, der Stab möglicherweise ein Schreibgriffel. Einige Forschende hielten die Gottheit auch für Marduk. Insgesamt soll das Relief vor allem die göttliche Legitimation des Herrschers öffentlich und für die Nachwelt darstellen.

Seit der Veröffentlichung 1902 ist umstritten, was der Codex ursprünglich sein sollte. Früher galt er oft als systematische Gesetzeskodifikation des geltenden Rechts und als frühes Beispiel für Gesetzgebung nach dem Talionsprinzip. Dafür werden die Passage über den Rechtsuchenden vor der Stele sowie ein möglicher Bedarf an einheitlichem Recht im altbabylonischen Reich angeführt.

Gegen diese Deutung sprechen jedoch wichtige Beobachtungen: Die Normen stimmen nicht mit zeitgenössischen Verträgen überein, in Rechtsdokumenten wird der Codex nie als Rechtsquelle zitiert, und der Text wirkt eklektisch, also aus verschiedenartigen Elementen zusammengestellt. Seine weite Verbreitung in Schreiberschulen könnte dafür sprechen, dass er vor allem ein sprachliches Kunstwerk war. Seine auffallend späte Entstehung im 20. Regierungsjahr, die künstlerische Gestaltung und das wertvolle Material lassen außerdem einen Denkmalcharakter und königliche Propaganda möglich erscheinen. Weitere Deutungen sehen in ihm ein Rechtsbuch, Musterentscheidungen, Reformgesetze oder einen Lehrtext. Die Forschung hat die Kontroverse nicht entschieden.

Die häufige Bezeichnung als ältestes „Gesetz“ der Menschheit ist nicht haltbar, weil die Kodizes von Ur-Nammu und Lipit-Ištar älter sind.

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