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Freikirche

Der Begriff Freikirche bezeichnete ursprünglich eine evangelische Kirche, die – im Gegensatz zu einer Staatskirche – vom Staat unabhängig war.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und zentrale Merkmale
  2. 2. Traditionelle Formen
  3. 3. Historische Entwicklung
  4. 4. Freikirchen im deutschen Sprachraum
  5. 5. Finanzierung und ökumenische Zusammenarbeit
  6. 6. Geschichtsschreibung

Begriff und zentrale Merkmale

Eine Freikirche ist eine christliche Kirche oder Gemeinde, die ursprünglich vor allem durch ihre Unabhängigkeit vom Staat im Gegensatz zur Staatskirche bestimmt wurde. Da Religion und Staat in Europa heute überwiegend getrennt sind, ist diese ursprüngliche Bedeutung nicht mehr eindeutig. Der Begriff grenzt Freikirchen deshalb meist von Volkskirchen ab. „Frei“ kann dabei freiwillige Mitgliedschaft, organisatorische Unabhängigkeit vom Staat, den Verzicht auf staatlich eingezogene Kirchensteuern oder eine bestimmte theologische Haltung bezeichnen. In Deutschland liegt die Gesamtzahl der Mitglieder selbst nach optimistischen Schätzungen unter einer Million.

Theologisch wollen Freikirchen häufig den reformatorischen Grundsatz „Allein Christus“ konsequent verwirklichen. Danach hängt die Rettung eines Menschen weder von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten äußeren Kirchenorganisation noch von staatlichem Zwang ab. Freikirchen lehnen daher sowohl eine verpflichtende Zugehörigkeit zur Staatskirche als auch den Anspruch exklusiver Sekten ab, das Heil sei nur in der eigenen Gemeinschaft zu finden. Im deutschsprachigen Raum sind viele Freikirchen evangelikal; ihr theologisches Spektrum reicht jedoch von fundamentalistisch bis liberal.

Als Freiwilligkeitskirchen erwarten sie von religionsmündigen Mitgliedern grundsätzlich eine bewusste Entscheidung für den Eintritt. Einige praktizieren die Säuglingstaufe, betrachten sie aber nicht als ausreichende Voraussetzung für die volle Mitgliedschaft, beispielsweise die Evangelisch-methodistische Kirche. Freiwilligkeit unterscheidet Frei- und Volkskirchen allerdings nicht vollständig, weil auch aus Volkskirchen ausgetreten werden kann. Praktisch bleiben viele als Säuglinge getaufte Menschen ohne spätere eigene Entscheidung Mitglieder einer Volkskirche, während dies bei einer Freikirche nicht möglich ist.

Auch die geringe Mitgliederzahl allein definiert eine Freikirche nicht. Eine solche Abgrenzung funktioniert nur in Ländern mit großen Volkskirchen. Zudem beteiligen sich in den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland nur etwa 2–3 % der Mitglieder am Sonntagsgottesdienst, während bei Freikirchen die Zahl der aktiven Mitglieder und Freunde meist ungefähr der formellen Mitgliederzahl entspricht. Im evangelischen Bereich werden etwa 500.000 Gottesdienstbesucher der EKD mit 300.000–700.000 Mitgliedern beziehungsweise Gottesdienstbesuchern freikirchlicher Gemeinden in Deutschland verglichen. Auch Sondergemeinschaften können klein sein; eine Minderheitenstellung erfasst das Wesen einer Freikirche daher nur oberflächlich.

Traditionelle Formen

Traditionell werden drei Kategorien unterschieden, wobei nicht jede Freikirche eindeutig einzuordnen ist. Prinzipielle Freikirchen betrachten sowohl die Trennung von Kirche und Staat als auch die freiwillige Mitgliedschaft als Grundsätze ihres Kirchenverständnisses, der sogenannten Ekklesiologie. Dazu gehören Baptisten und Mennoniten.

Eine zweite Gruppe entstand aus innerkirchlichen Erneuerungsbewegungen wie Pietismus, Gemeinschaftsbewegung und Methodismus. Beispiele sind die Herrnhuter Brüdergemeine und die Heilsarmee. Manche ähnlich organisierten Gruppen, darunter die Evangelische Gesellschaft für Deutschland und die Stadtmission, gelten offiziell als freie Werke innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland und nicht als Freikirchen.

Eine dritte Kategorie umfasst Gemeinschaften, die sich wegen eines „Bekenntnisnotstandes“ von einer bestehenden Kirche trennten. Damit ist eine Lage gemeint, in der die Kirchenleitung aus Sicht eines Teils ihrer Mitglieder von wesentlichen Glaubenssätzen abweicht, etwa durch ein zu enges Verhältnis zum Staat. Ein Beispiel ist die Evangelische Brüdergemeinde Korntal.

Die meisten altkonfessionellen Kirchen, etwa die Altkatholische Kirche und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), verstehen sich nicht als Freikirchen. Für sie ist nicht ein neuer Reformansatz, sondern das Festhalten am überlieferten Bekenntnis entscheidend. Die Evangelisch-Altreformierte Kirche und die Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK) bezeichnen sich dagegen auch selbst als Freikirchen.

Historische Entwicklung

Das ältere europäische Staatskirchenmodell ging davon aus, dass Staat und Kirche gemeinsam eine einheitliche religiöse Wahrheit vertraten. Auch die Reformation hielt grundsätzlich daran fest, dass in einem Staat nur eine Kirche bestehen könne. Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 fasste dies im Grundsatz „cuius regio, eius religio“ zusammen: Wessen das Land, dessen ist die Religion. Der Westfälische Frieden von 1648 bestätigte dieses Modell unter Einbeziehung der Reformierten. Erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Staatskirchentum durch einen veränderten Staatsbegriff und die Demokratisierung allmählich durchbrochen.

Freikirchen orientierten sich dagegen an der von ihnen als neutestamentlich verstandenen Gemeinde: einer Gemeinschaft von Gläubigen, die Gott mehr gehorchen wollte als Menschen und dem Staat nur das zugestand, was ihm nach der Bibel zukam. Dies führte zu Konflikten, Verfolgungen und bei Täufern auch zum Märtyrertod. Amerika und Russland wurden im 17. und 18. Jahrhundert für viele Freikirchler neue Heimatländer. Im zaristischen und orthodoxen Russland blieb die Religionsfreiheit stark begrenzt. In Amerika entwarf der Baptist Roger Williams um 1643 für Rhode Island eine Verfassung mit vollständiger Trennung von Staat und Kirche, die später eine Grundlage der Verfassung der Vereinigten Staaten wurde.

Die Waldenser entstanden im 12. Jahrhundert als Laienbewegung in Frankreich und Norditalien. Die Mennoniten gingen aus Teilen der radikalen Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts hervor. Im England und Schottland des 17. Jahrhunderts entwickelten sich aus calvinistisch-reformierten Abspaltungen von der anglikanischen Kirche Puritaner, Presbyterianer, Kongregationalisten und Baptisten; unter George Fox entstanden die Quäker. Nicht alle blieben Freikirchen: In Schottland wurde die presbyterianische Kirche Staatskirche, während sich 1843 die Free Church of Scotland wegen der Ablehnung des Kirchenpatronats von der privilegierten Church of Scotland trennte.

Im deutschsprachigen Raum entstanden neben den Mennoniten besonders aus dem Pietismus neue Gemeinden, darunter die Herrnhuter Brüdergemeine unter Nikolaus Graf von Zinzendorf. Im 18. Jahrhundert begründeten Charles und John Wesley in England die methodistische Reform-, Erweckungs- und Heiligungsbewegung. Ende 1784 entstand in den USA die Bischöfliche Methodistenkirche. Heute bestehen im deutschsprachigen Raum drei internationale methodistische Kirchen: Evangelisch-methodistische Kirche, Kirche des Nazareners und Wesleyanische Kirche. Sie gehören zum 1881 gegründeten Weltrat methodistischer Kirchen.

Johann Gerhard Oncken gründete 1834 in Hamburg die erste deutsche Baptistengemeinde, die zur Keimzelle der meisten europäischen Baptistenkirchen wurde. Hermann Heinrich Grafe gründete 1854 in Elberfeld die erste Freie evangelische Gemeinde. Sie übernahm die Gläubigentaufe, verlangte von bereits als Kind getauften Gläubigen aber keine erneute Taufe. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand in den USA aus der methodistisch geprägten Heiligungsbewegung die stark wachsende Pfingstbewegung. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden vermehrt unabhängige oder nondenominationelle Freikirchen.

Freikirchen im deutschen Sprachraum

Freikirchen haben unterschiedliche Organisationsformen und arbeiten in mehreren Zusammenschlüssen zusammen. Wichtige Dachverbände sind die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) in Deutschland, die Freikirchen in Österreich (FKÖ) sowie der Verband Evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG). Zu den traditionellen freikirchlichen Richtungen und Kirchen gehören unter anderem Mennoniten, Baptisten, Brüdergemeinden, Freie evangelische Gemeinden, methodistische Kirchen, Pfingstgemeinden, Quäker, die Heilsarmee, die Herrnhuter Brüdergemeine, die Kirche des Nazareners und die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Die im Artikel aufgeführten Gemeindeverbände zählen in Deutschland zusammen ungefähr 300.000 bis 400.000 Mitglieder. Zahlreiche unabhängige Gemeinden sind darin nicht enthalten, weshalb ihre Mitgliederzahl schwer zu bestimmen ist.

Seit den 1970er Jahren entstanden vor allem in Großstädten viele unabhängige Gemeinden mit freikirchlichen Strukturen, die keiner klassischen Freikirche angehören. Der baptistische Theologe Heinrich Christian Rust erklärte 2003, in diesen freien Gemeinden lebten bereits mehr Christen als in den klassischen Mitgliedskirchen der VEF, und schätzte ihre Zahl auf über 300.000. Amerikanische Pfingstbewegungen und gezielte Gemeindegründungen beeinflussten diese Entwicklung. Viele Gemeinden sind nicht fest an einen Kirchenbund gebunden, gehören aber Netzwerken wie dem D-Netz an. Weitere Gemeinden entstanden aus Hauskreisen, Spaltungen, der Arbeit überkonfessioneller Missionswerke oder unter Aussiedlern. Genannt werden pfingstlich-charismatische, evangelikal-missionarische, evangelikal-konservative und neo-calvinistische Gemeinden sowie Hauskirchen- und Jugend-Trendbewegungen.

Finanzierung und ökumenische Zusammenarbeit

Freikirchen befürworten die Trennung von Kirche und Staat und kritisieren teilweise, dass staatliche Behörden in Deutschland und überwiegend auch in der Schweiz die Kirchensteuer für evangelische Landeskirchen und die katholische Kirche einziehen. In Österreich erheben die Kirchen ihren Kirchenbeitrag selbst. Freikirchliche Gemeinden finanzieren sich gewöhnlich durch freiwillige Beiträge ihrer Mitglieder und Freunde. Meist gibt es keinen formellen Abgabenzwang: Manche zahlen nichts, andere erhebliche Beträge. Teilweise gilt der „Biblische Zehnte“, also 10 % des meist nicht näher definierten Einkommens, als Richtwert. Einige wenige Freikirchen erheben allerdings Kirchensteuern.

Ökumenisch bedeutet die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen christlichen Konfessionen. Freikirchen haben ökumenische Bewegungen vielfach angestoßen und geprägt. Sie gehen gewöhnlich davon aus, dass die Gemeinde Jesu größer ist als die eigene Denomination, also die eigene kirchliche Glaubensrichtung. Deshalb beteiligen sie sich am interkonfessionellen Dialog und arbeiten mit anderen Christen zusammen. Beispiele sind die VEF, der Schweizer VFG und der österreichische Dachverband, durch den fünf evangelische Freikirchen gemeinsam die staatliche Anerkennung als Kirchengemeinschaft erlangten. Viele Freikirchen wirken außerdem in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland beziehungsweise der Schweiz und in der Evangelischen Allianz mit. Baptisten, Methodisten und Pfingstler führen mit anderen Konfessionen Gespräche über theologische Unterschiede. Die Evangelisch-methodistische Kirche hat durch die Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie volle Kirchengemeinschaft mit den Gliedkirchen der EKD und den übrigen beteiligten Kirchen hergestellt.

Geschichtsschreibung

Freikirchliche Geschichtsschreibung beginnt häufig in der einzelnen Ortsgemeinde: Mitglieder schreiben für andere Mitglieder, oft anlässlich eines Jubiläums. Dabei entstehen Spannungen zwischen objektiver Beschreibung und subjektiver Bewertung, vollständiger Darstellung und Auswahl, offener Behandlung von Problemen und versöhnlichem Überdecken sowie zwischen dem Vertrauen in Quellen und ihrer kritischen Prüfung.

Auf der Ebene ganzer Gemeindebünde untersucht unter anderem der Verein für Freikirchenforschung die Geschichte vergleichend. Historische Darstellungen können Entwicklung als Fortschritt oder als Niedergang deuten, Welt- und Heilsgeschichte gegenüberstellen oder Personen und Mentalitäten in den Mittelpunkt rücken. Für österreichische Freikirchen wurden beispielsweise Internationalisierung um 1960, Interkonfessionalisierung nach 1970 und ein Egalisierungs-Schub um 1980 als mögliche Umbrüche beschrieben. Ob solche Veränderungen gleichzeitig mehrere Freikirchen erfassten, müsste durch vergleichende Forschung geprüft werden.

In allgemeinen Kirchen- und Christentumsgeschichten werden Freikirchen teilweise wenig berücksichtigt, besonders in Österreich wegen ihrer geringen Mitgliederzahl. Darstellungen behandeln dort beispielsweise die Täufer des 16. Jahrhunderts, lassen neuere Freikirchen wie Baptisten und Methodisten aber aus oder nennen sie lediglich ohne nähere Beschreibung.

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