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Ekklesiologie

Die Ekklesiologie ist im Christentum die theologische Reflexion über die Ekklesia (altgriechisch ἐκκλησία ekklēsía, lateinisch ecclesia, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und biblische Grundlagen
  2. 2. Bilder und Ämter der Kirche
  3. 3. Alte Kirche und orthodoxe Sicht
  4. 4. Römisch-katholische und anglikanische Ekklesiologie
  5. 5. Reformatorische, freikirchliche und pfingstlerische Ansätze
  6. 6. Neuere Entwürfe und ökumenische Fragen

Gegenstand und biblische Grundlagen

Ekklesiologie ist im Christentum die theologische Lehre von der Ekklesia, meist mit „Kirche“ übersetzt, und ein Bereich der Dogmatik. Sie fragt nach Wesen, Auftrag, Einheit und Ordnung der Kirche. Davon unterscheidet sich Kirchentheorie: Sie untersucht die Kirche besonders als soziologische Gestalt und gehört zur Praktischen Theologie.

Nach neutestamentlichem Sprachgebrauch ist die Ekklesia die Gemeinschaft der Menschen, die Jesus Christus durch das Evangelium aus der Welt herausgerufen hat. Sie versammelt sich zum Gottesdienst (leiturgía), wird zum Glaubenszeugnis (martyría) und zum Dienst der Liebe (diakonía) gesandt. Im Koine-Griechischen konnte ekklēsía politische Volksversammlung, Menschenansammlung, religiöse Versammlung Israels oder christliche Gemeinde meinen: die Versammlung, Orts- oder Hausgemeinde sowie die universale Kirche. Der Begriff steht in Beziehung zu hebräisch qahal und meint zugleich Gottes eschatologisch gesammelte Schar und die an einem Ort gottesdienstlich vereinte Gemeinde. Als „Ekklesia Gottes“ wird sie von einer profanen Volksversammlung unterschieden: Sie versammelt sich nicht selbst, sondern wird von Gott versammelt.

Bibelübersetzungen geben Ekklesia unterschiedlich mit „Kirche“, „Gemeinde“ oder „Versammlung“ wieder, etwa in Mt 16,18, Apg 8,1, 1 Kor 12,28 und Kol 1,18. Christine Gerber hält „Versammlung“ für näher am antiken Begriff; die Elberfelder Übersetzung des Verlages Christliche Schriftenverbreitung Hückeswagen verwendet diese Übersetzung. Auch Amtsbegriffe werden verschieden übertragen: episkope etwa als Bischofsamt, Gemeindeleitung, leitendes Amt oder Aufseherdienst; diakonos meist als Diakon, teils als Diener.

Bilder und Ämter der Kirche

Das Neue Testament beschreibt die Ekklesia mit mehreren Bildern: Leib Christi, Heilige, Haus Gottes, königliches Priestertum, Volk Gottes, Herde Gottes und Braut Christi. Als Braut bleibt die Kirche von Christus unterschieden, steht aber in personaler Beziehung zu ihm. Die Schriften setzen unterschiedliche Schwerpunkte: etwa die Jüngergemeinde bei Matthäus, das Gottesvolk auf dem Weg durch die Geschichte bei Lukas und Apostelgeschichte, Gottes Tempel bei Paulus, Gottes geordnetes Hauswesen in den Pastoralbriefen oder die Gemeinschaft der Freunde Jesu in den johanneischen Schriften.

Zentral ist die Vorstellung vom Leib Christi. Durch Taufe und Eucharistie werden Menschen in diesen Leib aufgenommen. Röm 12,4–6 betont: Viele Glieder haben unterschiedliche Aufgaben und Gaben, gehören aber in Christus zusammen. Das Herrenmahl begründet die funktionale Einheit dieses Organismus; die Taufe nimmt alle „in einen einzigen Leib“ auf (1 Kor 12,13). In Kolosser- und Epheserbrief ist Christus das Haupt, von dem der Leib aufgebaut und gefestigt wird.

Die Pastoralbriefe verwenden für die institutionell verstandene Gemeinde das Bild des oíkos, des Hauses oder Hauswesens. Es überträgt das Modell eines spätantiken Familienbetriebs auf Ortsgemeinden und soll ihnen Verlässlichkeit und Stabilität geben.

Das Urchristentum kannte Gemeindeleitung durch Älteste (Presbyter) nach jüdischem Vorbild sowie durch Episkopen, also Aufseher, in paulinischen Missionsgebieten. Beide Formen waren kollegial; eine Ämterstufung gab es im Neuen Testament noch nicht. Die Apostel galten als einmaliges Fundament der Kirche, weil sie Augen- und Ohrenzeugen Jesu Christi waren.

Alte Kirche und orthodoxe Sicht

In der Alten Kirche entstanden die vier klassischen Wesensattribute: Die Kirche ist „eine, heilige, katholische und apostolische“. Die Heiligkeit nennt bereits das Altrömische Glaubensbekenntnis um 135; Katholizität und Apostolizität erscheinen im Bekenntnis von Nicäa 325. Alle vier Attribute stehen im Nicäno-Konstantinopolitanum von 381 zusammen.

Nach Norbert Brox war Ekklesia zunächst die einzelne Ortsgemeinde. Jede Ortskirche war voll Kirche und zugleich Teil der Gemeinschaft gleichrangiger Ortskirchen. Ihre Einheit beruhte auf Apostolizität, also der gemeinsamen Bindung an die Apostel, obwohl Kirchenordnungen, Bekenntnisse und Liturgien vielfältig waren. In nachapostolischer Zeit wurde Gemeindeleitung zu einem sakramentalen Amt, das durch Ordination Vollmachten erhielt. Irenäus von Lyon verband die apostolische Sukzession, die lückenlose Folge von Bischöfen bis zu Aposteln oder Apostelschülern, mit der Weitergabe rechtgläubiger Lehre. Bischöfe und Presbyter wurden zunehmend als Priester verstanden. Das Erste Konzil von Nicäa regelte 325 die Vorrangstellung von Metropoliten und die Großgliederung in Patriarchate. Cyprian formulierte die heilsnotwendige Teilhabe an den rechtmäßig verwalteten Sakramenten innerhalb der Kirche; später wurde dies mit „Extra ecclesiam nulla salus“ zusammengefasst. Augustinus verstand die Kirche als corpus permixtum, als Gemeinschaft aus Guten und Bösen, die erst im Endgericht getrennt werden.

Die orthodoxe Kirche identifiziert sich mit der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche; umstritten ist, wie weit andere Konfessionen daran Anteil haben. Wichtig ist sobórnost’: Der seit 1906 belegte Begriff verbindet Versammeltheit und Katholizität mit Synodalität und Konziliarität. Die eucharistische Ekklesiologie, besonders von Nikolai Afanassjew, versteht jede Ortskirche, die unter ihrem Vorsteher Eucharistie feiert und mit anderen Ortskirchen in Gemeinschaft steht, als ganze Kirche. Die Ortskirche wird damit konkret erfahrbar, die Universalkirche bleibt unanschaulich. Diese Position fand breite, aber keine ungeteilte Zustimmung. Ioannis Zizioulas betont dagegen das Apostelkollegium, die eschatologische Dimension der Ortskirche und die bleibende Beziehung, die Bischof, Priester oder Diakon durch die Weihe zu ihrer Ortskirche eingehen.

Römisch-katholische und anglikanische Ekklesiologie

Die römisch-katholische Ekklesiologie gründet die Kirche in Wort und Wirken Jesu Christi; maßgeblich sind Heilige Schrift, Tradition, die sieben Sakramente und das kirchliche Amt. Das Zweite Vatikanische Konzil betonte die Kirche als Volk Gottes und Communio, als Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe. Alle Glieder nehmen je auf eigene Weise am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil. Die Eucharistie hat von Anfang an besondere Bedeutung für Einheit und Identität der Gemeinde.

Die Kirche gilt als Grund- oder Ursakrament: als „Sakrament, Zeichen und Werkzeug“ von Gottes Heilshandeln, das die innigste Vereinigung mit Gott und die Einheit des ganzen Menschengeschlechts bewirkt. Sie ist jedoch nicht mit dem Heil, Christus oder dem vollendeten Reich Gottes gleichzusetzen, sondern dessen endliches und sündiges Zeichen. Ihre Grundvollzüge sind martyria (Zeugnis), leiturgia (Gottesdienst), diakonia (Bruderdienst) und communio beziehungsweise koinonia (Gemeinschaft). Zur einen Kirche gehören nach katholischem Verständnis die pilgernde Kirche auf Erden, die Geläuterten und die bereits Seligen. Die Option für die Armen wird als besondere Konkretisierung der Nachfolge Jesu hervorgehoben.

Die römisch-katholische Kirche betrachtet sich als Kirche Christi in voller Wirklichkeit. Andere bischöflich geleitete Kirchen gelten als Teilkirchen, andere christliche Gemeinschaften als kirchliche Gemeinschaften. Der Papst besitzt nicht nur einen Vorrang als Primus inter pares, sondern das Primat. Das Erste Vatikanische Konzil bestimmte 1870 päpstliche Unfehlbarkeit bei endgültigen Entscheidungen über Glauben oder Sitten für die ganze Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil erklärte 1964 auch die Gesamtheit der Gläubigen für im Glauben unfehlbar und ergänzte den Papstprimat durch die Kollegialität der Bischöfe. Diözesen wurden als Ortskirchen aufgewertet; ihr Bischof besitzt eigene, ordentliche und unmittelbare Gewalt.

Anglikanische Kirchen verstehen sich als Teil der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche. Sie betonen Bischofsamt und Priestertum, Wort und Sakrament, die Kontinuität mit der Vergangenheit sowie Kirche als Parochie, Diözese, National- und Weltkirche. Synoden und Konzilien tragen Verantwortung für Leben und Sendung der Kirche. Zugleich kann die Kirche irren und ist stets reformationsbedürftig.

Reformatorische, freikirchliche und pfingstlerische Ansätze

Nach der Confessio Augustana, Artikel VII, ist Kirche die „Versammlung aller Gläubigen“, in der das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente evangeliumsgemäß gereicht werden. Lutherisch ist Kirche deshalb creatura verbi, Geschöpf des Wortes Gottes. Die konkrete Gottesdienstgemeinde ist ganz Kirche, aber nicht die ganze Kirche: Sie ist mit Gemeinden aller Orte und mit der Christentheit aller Zeiten verbunden. Kirchenordnungen sind notwendig, aber iure humano, also menschlichen Rechts und je nach Zeit und Kultur veränderbar. Das allgemeine Priestertum aller Getauften wird bejaht; für Verkündigung und Sakramentspendung ist aber eine durch Ordination berufene Person vorgesehen. Kirche ist sichtbar, wo die beiden notae externae ecclesiae vorhanden sind: reine Evangeliumsverkündigung und evangeliumsgemäße Sakramentsverwaltung. Dass es unter den Christen falsche Christen gibt, hebt ihr Kirchesein nicht auf.

Die reformierte Ekklesiologie Zwinglis verbindet Kirche mit dem Bund Gottes: Die Zugehörigkeit zum Bund und damit zur Kirche geht der Taufe voraus. Zwingli unterschied eine unsichtbare Kirche aller zum ewigen Leben Bestimmten, die sichtbare Kirche der äußerlich erkennbaren Christen und die organisatorisch nicht sichtbare Universalkirche. Calvin definierte Kirche ähnlich wie Artikel VII der Confessio Augustana: Wo Gottes Wort lauter gepredigt und gehört sowie die Sakramente nach Christi Einsetzung verwaltet werden, ist Kirche Gottes. Für ihn ist die eine wahre Kirche an die reformierte Kirche gebunden; in der Papstkirche sah er jedoch „Spuren von Kirche“ (Vestigia ecclesiae). Apostolizität bedeutet die Verkündigung apostolischer Lehre. Neben Wort und Sakrament ist Kirchenzucht ein wichtiges Kennzeichen; die altreformierte Dogmatik nennt sie als drittes Merkmal. Die Vierämterlehre unterscheidet Pastoren, Lehrer, Diakone und Älteste.

Täufer, Mennoniten, Kongregationalisten, Baptisten und verwandte Freikirchen verstehen Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden in der Ortsgemeinde. Persönlicher Glaube ist Voraussetzung der Mitgliedschaft; daraus folgen die Trennung von Kirche und Staat sowie das Eintreten für Religionsfreiheit. Pfingstlerische Ekklesiologie beschreibt Kirche als Gemeinschaft in der Kraft des Heiligen Geistes. Gläubige dienen einander mit ihren Charismen. Apostolisch ist sie nach Michael Harper besonders dadurch, dass sie die Praxis der Apostel wie Krankenheilungen, Wunder, Prophezeiungen und Zungenrede neu belebt. Frühe Quäker verstanden Kirche als Gemeinschaft derjenigen, die nach Gottes Willen leben; sie lehnten Sakramente und Liturgie als weltlich ab. Diese Auffassung besteht heute vor allem noch in Elementen des konservativen Quäkertums.

Neuere Entwürfe und ökumenische Fragen

Die Neuapostolische Kirche (NAK) definiert Kirche im Katechismus von 2012 als Einrichtung, die Menschen das Heil in Christus vermittelt. Sie hat eine sichtbare und eine unsichtbare Seite. Die Kennzeichen der Kirche Christi seien in christlichen Gemeinschaften unterschiedlich stark verwirklicht, am deutlichsten aber dort, wo Apostel wirken. Die NAK versteht sich exklusiv als „Brautgemeinde“; ihre Mitglieder würden als „Erstlinge“ in den Himmel entrückt, während ein anderer Teil der Kirche auf Erden zurückbleibe. Das Apostelamt sei das einzige von Christus gestiftete Amt, nach etwa 100 n. Chr. unbesetzt gewesen und 1832 von Gott neu besetzt worden. Der Stammapostel übt den Petrusdienst aus, wahrt die Einheit der Apostel und wacht über die Lehre.

Karl Barth nennt die Gemeinde Jesu Christi eigene irdisch-geschichtliche Existenzform, ohne sie mit Christus gleichzusetzen. Er betont, dass es kein legitimes Privatchristentum gebe und dass Kirchenrecht zum Bekenntnis der Gemeinde gehöre. Wolfhart Pannenberg versteht Kirche als Zeichen und Werkzeug des zukünftigen Reiches Gottes, nicht als dieses Reich selbst. Das Leitungsamt verkündigt Evangelium in Wort und Sakrament und dient Einheit und Apostolizität. Karl Rahner bezeichnet die Kirche als Grundsakrament des Heils der Welt und definiert sie als gesellschaftlich legitim verfasste Gemeinschaft, in der Gottes endzeitlich vollendete Offenbarung in Christus durch Glaube, Hoffnung und Liebe für die Welt gegenwärtig bleibt.

In der Ökumene ist die gegenseitige Anerkennung als „Kirche“ ein Hauptproblem. Die römisch-katholische Unterscheidung zwischen „Kirchen“ und „kirchlichen Gemeinschaften“ steht anderen Kirchenverständnissen gegenüber. Aus evangelischer Sicht begründen die römisch-katholischen, als heilsnotwendig geltenden Dogmen von 1854, 1870 und 1950 eine Trennung, weil sie neben Christus weitere „soteriologische Nebenzentren“ schafften. Der Ökumenische Rat der Kirchen verabschiedete 2013 auf seiner 10. Vollversammlung in Busan die Erklärung „Gottes Gabe und Ruf zu Einheit – und unser Engagement“, auf Grundlage der Studie „Die Kirche: Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision“.

Lernvideos zu Ekklesiologie

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