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Sekte
In erster Linie steht Sekte für eine von einer Mutterreligion abgespaltene religiöse Gemeinschaft. Der ursprünglich wertneutrale Ausdruck hat aufgrund …
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Bedeutung und problematischer Gebrauch
„Sekte“ bezeichnet eine religiöse, philosophische oder politische Richtung und deren Anhängerschaft. Im engeren Sinn ist damit meist eine religiöse Gemeinschaft gemeint, die sich von einer Mutterreligion abgespalten hat und sich durch Lehre, Dogma oder Ritus von vorherrschenden Überzeugungen unterscheidet. Solche Gruppen stehen häufig im Konflikt mit Vertretern der Mehrheitsauffassung.
Der Ausdruck war ursprünglich wertneutral, ist heute im Deutschen aber meist abwertend. Besonders seit den 1960er Jahren wird er verstärkt für Gruppen verwendet, die als gefährlich, problematisch oder theologisch falsch gelten. Daher bevorzugen viele Fachleute neutralere Bezeichnungen wie „religiöse Sondergemeinschaft“ oder „neue religiöse Bewegung“. Im Englischen ist sect eher wertneutral; der abwertenden deutschen Verwendung entspricht dort eher cult.
Im öffentlichen Sprachgebrauch dient „Sekte“ häufig als Kampfbegriff. Der Vorwurf kann sich etwa auf wirtschaftliche Ausbeutung, starken Gruppendruck, eingeschränkte Meinungs- oder Bewegungsfreiheit, sexuelle Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen, Personenkulte, erschwerte Austritte, Familienkonflikte oder Nachteile für Kinder bei Ausbildung, medizinischer Versorgung und Kontakten außerhalb der Gruppe beziehen. Als bekanntes Beispiel für öffentliche Auseinandersetzungen wird Scientology genannt. Der Ausdruck wird inzwischen auch außerhalb der Religion abwertend für politische Abspaltungen, Unternehmen oder Kritiker vorherrschender wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Auffassungen verwendet. Im Juni 2018 wertete das OLG Frankfurt die Bezeichnung eines Unternehmens als „Sekte“ als von der freien Meinungsäußerung gedeckt.
Die Kontroverse berührt zwei Grundpositionen: Einerseits werden Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates betont; andererseits wird ein Eingreifen gegen Gruppen gefordert, denen schädliche Praktiken zugeschrieben werden. Nach Art. 4 GG ist die freie Religionsausübung grundsätzlich geschützt. Grenzen ergeben sich aus den Grundrechten anderer Menschen und den sonstigen Grundwerten des Grundgesetzes.
Historischer Bedeutungswandel
In der Antike bezeichneten das lateinische secta und das griechische hairesis zunächst wertneutral eine philosophische, medizinische, juristische oder politische Schulrichtung und deren Anhänger. Im Judentum wurde hairesis beispielsweise auf Sadduzäer, Pharisäer und Essener angewandt, ohne damit eine Abwertung zu verbinden. Auch die ersten Christen konnten innerhalb des Judentums als hairesis der „Nazarener“ bezeichnet werden.
Im frühen Christentum erhielt hairesis dagegen eine negative Bedeutung. Abweichungen von der als wahr verstandenen Lehre galten als Trennung von der einen Kirche. Seit Beginn des 2. Jahrhunderts wurde der Begriff als theologischer Fachausdruck für „Häresie“ beziehungsweise „Irrlehre“ gebraucht und teilweise mit schisma, also „Spaltung“ oder „Abspaltung“, gleichgesetzt. Justin der Märtyrer stellte im 2. Jahrhundert den ersten Häretikerkatalog zusammen.
Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit wurden haeresis und secta weiterhin abwertend für angebliche Irrlehren und deren Anhänger verwendet. Protestanten hießen etwa secta Lutherana; in der Ostkirche wurde der Islam ab dem 8. Jahrhundert als Variante des Arianismus unter die Sekten eingeordnet. Das deutsche Wort ist seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts belegt und wurde mit „Rotte“, „Aufruhr“, „Spaltung“ und „Zwietracht“ verbunden. Nach der Reformation nannte man in Deutschland vor allem religiöse Gruppen ohne reichsrechtliche Anerkennung Sekten. Daneben blieb seit dem 16. Jahrhundert eine wertneutrale Verwendung für philosophische und medizinische Schulen bestehen.
Nach 1900 konnte „Sekte“ allgemein kleine Religionsgemeinschaften eines Landes bezeichnen. Im katholisch geprägten Österreich wurden beispielsweise Adventisten, Baptisten, Anglikaner, Quäker und Anhänger Swedenborgs so genannt. Die heutige starke Abwertung ist somit das Ergebnis eines langen Bedeutungswandels.
Staatlicher Umgang
In Deutschland stellte die Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ 1998 fest, dass „Sekte“ umgangssprachlich zunehmend Gruppen bezeichnet, denen Verstöße gegen Menschenwürde, Menschenrechte und Freiheit sowie die Erzeugung von Abhängigkeiten vorgeworfen werden. Weil der Begriff inhaltlich undifferenziert sei, verzichtete die Kommission darauf und sprach von „neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften“ sowie „Psychogruppen“. Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Kirchen und anderen religiösen Organisationsformen, sondern spricht von Religionen, Religionsgesellschaften und Religionsgemeinschaften. Auch die Bezeichnung „Kirche“ ist staatsrechtlich nicht geschützt.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juni 2002, dass die staatliche Anwendung der Begriffe „Sekte“, „Jugendreligion“, „Jugendsekte“ und „Psychosekte“ auf die Osho-Bewegung verfassungsrechtlich unbedenklich gewesen sei und die Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht verletzt habe. Dennoch empfahl es staatlichen Stellen, diese Begriffe nicht mehr zu verwenden. Das Polizeipräsidium München führte den Titel „Sekten und Okkultismus“ im Mai 2025 weiterhin auf seiner Website.
Frankreich ging seit den Aktivitäten der Vereinigungskirche in den 1970er Jahren verstärkt staatlich gegen Sekten vor. Eine parlamentarische Kommission veröffentlichte 1995 eine Liste mit 173 als Sekten bezeichneten Organisationen, deren Gesamtmitgliederzahl auf 400.000 geschätzt wurde. Ein staatlicher Runderlass betont bei der Definition deren ausbeuterischen Charakter. Auch Einrichtungen wie Waldorfschulen stehen in diesem Zusammenhang unter Beobachtung. Seit 2002 besteht die Behörde MIVILUDES, die „sektenartige Entgleisungen“ überwachen und bekämpfen soll und besonders 2025 juristisches Aufsehen erregte.
In der Schweiz erklärte der Bundesrat 1998, es gebe keinen juristischen Begriff der „Sekte“. Die Bundeskanzlei soll für das Thema sensibilisieren, kann Beratungsangebote aber höchstens koordinieren. Die schweizerischen Beratungsstellen sind private oder kirchliche Einrichtungen.
Theologie und Recht
In Wissenschaft, Theologie und Recht wird „Sekte“ wegen seiner abwertenden und unklaren Bedeutung nur vorsichtig verwendet. Die Religionswissenschaftlerin Babett Remus beurteilt den Ausdruck als Kampfbegriff, der zur religionswissenschaftlichen Theoriebildung ungeeignet sei.
In der neueren Theologie steht weniger die Abwehr von Lehrabweichungen als die Frage nach möglichen schädlichen Folgen einer Gruppe im Mittelpunkt. Als bedenkliche Merkmale gelten unter anderem ethischer Rigorismus, Überlegenheitsbewusstsein, ein exklusives Heilsversprechen für die Mitglieder, hoher innerer Gruppendruck und erschwerte Austrittsmöglichkeiten. Diese Kritik wird mit kirchlicher Selbstkritik verbunden, weil sektenhafte Züge auch innerhalb von Kirchen vorkommen können. Die kirchliche Auseinandersetzung bewegt sich daher zwischen Warnung vor problematischen Entwicklungen und Selbstprüfung.
In der Rechtswissenschaft gilt der Begriff weitgehend als überholt, weil er eine negative theologische Bewertung enthält. Weniger vorbelastete Bezeichnungen sind „Neue religiöse Bewegungen“ und „Alternativreligionen“. Kleinere spirituelle Gruppen und Einzelpersonen werden teilweise als „Anbieter am Lebenshilfemarkt“ bezeichnet.
Soziologische Modelle
Die Soziologie verwendet drei wichtige Ansätze. Max Weber unterscheidet Sekte und Kirche nach der Aufnahme ihrer Mitglieder: Eine Sekte ist eine voluntaristische Gemeinschaft, der man sich aus persönlicher Entscheidung anschließt und in die man erst nach eingehender Prüfung aufgenommen wird. Eine Kirche ist dagegen eine „Anstalt“, in die man hineingeboren wird.
Ernst Troeltsch entwickelte daran anschließend eine Typologie christlicher Gemeinschaften. Gegenüber Kirche und Mystik kennzeichnete er die Sekte durch eine verhältnismäßig kleine Mitgliederzahl, eine angestrebte „persönlich-innerliche Durchbildung“ des Glaubens und enge persönliche Beziehungen. Typisch seien Laienchristentum, persönliche ethisch-religiöse Leistungen, ein persönliches Verhältnis zu Gott sowie religiöse Gleichheit und Brüderlichkeit. Sekten stellten sich gegen kirchliche Hierarchien und kirchenrechtliche Ordnungen. Troeltsch unterschied die aggressive Sekte mit starkem Missions- und Eliteanspruch, die von ihrer Umwelt tolerierte, gewaltablehnende und zurückgezogene Sekte sowie die assimilatorische Sekte, die sich dem Druck ihrer Umwelt teilweise anpasst. Paul Honigsheim ergänzte unter anderem neuere amerikanische, afroamerikanische und religiös kollektivistische Sekten. Die Grenze zur Konfession bleibt dabei unscharf.
Ein zweiter Ansatz von Peter L. Berger versteht die Sekte als Organisationsform zum Selbstschutz weltanschaulicher Minderheiten. Ihre Grundlage sei eine Orthodoxie mit einem „ontologischen Wahrheitsbegriff“: Wahrheit werde als unwandelbar verstanden, während eine offene Verständigung über die Grundlagen des Lebens als gefährlich oder blasphemisch gelten könne. Eine indoktrinierende Institution vermittle die „wahre Lehre“ und präge Weltbild und Sprache so, dass die Verständigung mit Außenstehenden erschwert werde.
Der dritte, von William Sims Bainbridge und Rodney Stark entwickelte Ansatz unterscheidet Kirche, Sekte und Kult nach ihrem Verhältnis zur gesellschaftlichen Umgebung und nach ihrer Entstehung. Kirchliche Ideologien bestätigen die Gesellschaft grundsätzlich; Sekten und Kulte stehen stärker im Konflikt mit ihr. Sekten entstehen aus vorhandenen Religionsorganisationen und verändern bestehende Glaubensbekenntnisse, während Kulte neue Glaubenssysteme schaffen. Nach H. Richard Niebuhr können aus Großkirchen abgespaltene Sekten mit der Zeit selbst zu Kirchen werden. Dadurch können sie Bedürfnisse ihrer Mitglieder nicht mehr erfüllen, was neue Abspaltungen auslösen kann. Die Übergänge zwischen Sekte und Kirche sind deshalb fließend.
Bainbridge und Stark unterscheiden Publikumskulte ohne formale Organisation, Klientenkulte mit Organisation zur Erfüllung einzelner Bedürfnisse und Kultbewegungen mit Organisation und universalem Anspruch. „Magische“ oder spezielle Kompensatoren versprechen eine Manipulation der Umwelt für eigene Ziele; „religiöse“ oder allgemeine Kompensatoren bieten ein umfassendes Welterklärungsmodell. Die Grundidee geht auf Émile Durkheim zurück, nach dem Magie dort gedeiht, wo wissenschaftliche Prüfverfahren fehlen oder nicht akzeptiert werden, aber allein keine dauerhafte Organisation tragen kann. Ein auf Magie beruhender Kult kann sich dennoch zur Kultbewegung entwickeln: Scientology entstand beispielsweise aus dem psychotherapeutischen Selbsthilfesystem Dianetik. Organisierte Kultbewegungen rufen nach Bainbridge und Stark eher gesellschaftlichen Widerspruch hervor als unorganisierte Kulte.
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