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Frankfurter Nationalversammlung

Anfang April 1848 ein Bundeswahlgesetz beschlossen, damit das deutsche Volk eine Nationalversammlung wählen konnte. Organisiert wurde die Wahl von den deutschen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Wahlen und Zusammensetzung
  3. 3. Arbeitsweise und Organisation
  4. 4. Regierung, Gesetze und Verfassung
  5. 5. Scheitern und Nachwirkungen

Kern und Bedeutung

Die Frankfurter Nationalversammlung war vom 18. Mai 1848 bis Mai 1849 das verfassungsgebende Gremium der Deutschen Revolution und zugleich das vorläufige Parlament eines entstehenden Deutschen Reiches. Sie tagte in der Frankfurter Paulskirche, weshalb „Paulskirche“ oft als Kurzbezeichnung für das Parlament verwendet wird. Ihre wichtigste Aufgabe war es, eine Verfassung für einen deutschen Bundesstaat zu entwerfen. Darüber hinaus beschloss sie Reichsgesetze und schuf am 28. Juni 1848 mit dem Zentralgewaltgesetz eine vorläufige deutsche Regierung, die Provisorische Zentralgewalt.

Die Nationalversammlung entstand in der Revolution von 1848 aus dem Versuch, den Deutschen Bund politisch zu erneuern. Der Bundestag des Deutschen Bundes beschloss Ende März und Anfang April 1848 ein Bundeswahlgesetz. Danach sollte für je 50.000 Einwohner ein Abgeordneter gewählt werden; wahlberechtigt war jeder männliche, volljährige, selbstständige Staatsangehörige. Die Einzelstaaten organisierten die Wahl selbst und konnten entscheiden, ob direkt oder indirekt gewählt wurde. Die regionalen Bedingungen unterschieden sich stark, die Wahlbeteiligung lag insgesamt ungefähr zwischen vierzig und siebzig Prozent.

Die Nationalversammlung verstand sich zunehmend als gesamtdeutsche Vertretung und setzte sich politisch an die Stelle der alten Organe des Deutschen Bundes. Damit wurde sie zum zentralen politischen Forum der deutschen Einigungs- und Verfassungsfrage von 1848/49.

Wahlen und Zusammensetzung

Nach der Bundesmatrikel und der Regel „ein Abgeordneter je 50.000 Einwohner“ ergab sich eine vorgesehene Zahl von 649 Abgeordneten. Wegen Wahlboykotten, besonders in Teilen Böhmens und Mährens mit tschechischer Bevölkerung, waren regulär nur 585 Abgeordnete vertreten. Einschließlich Ersatzleuten und Nachrückern nennen die Quellen unterschiedliche Gesamtzahlen: Jörg-Detlef Kühne spricht von 799 erschienenen Abgeordneten, Wolfram Siemann von 812, Nipperdey von 830, Jansen und das Biographische Handbuch von Heinrich Best und Wilhelm Weege von 809. Meist hielten sich etwa 400 bis 450 Mitglieder in Frankfurt auf; bei wichtigen Abstimmungen konnten bis zu 540 Stimmen abgegeben werden.

Die Durchführung der Wahlen lag bei den 38 Staaten des Deutschen Bundes. Insgesamt gab es 52 verschiedene Rechtsakte, weil in Österreich für die 14 zum Deutschen Bund gehörenden Länder jeweils eigene Anordnungen erlassen wurden. Direktwahlen gab es nur in Württemberg, Kurhessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Altenburg, Frankfurt, Hamburg und Bremen; sonst wurden meist Wahlmänner gewählt. Österreich sollte nach dem Matrikelfuß 190 Abgeordnete entsenden, tatsächlich kamen wegen Boykotten nur 120. Preußen stellte je nach Einbeziehung der Provinzen unterschiedliche Kontingente; mit Provinz Preußen und Posen waren es 203 Sitze.

Sozial war die Nationalversammlung kein Spiegel der gesamten Bevölkerung. Arbeiter waren nicht vertreten, es gab nur einen Bauern und vier Handwerksmeister. Viele Abgeordnete stammten aus gebildeten und staatstragenden Gruppen. Mindestens 81,7 Prozent hatten eine akademische Bildung. Rund 56 Prozent waren Beamte, rund 50 Prozent Juristen; Professoren machten nur 12 Prozent aus, weshalb die Bezeichnung „Professorenparlament“ zwar bekannt, aber nach mehreren Historikern ungenau ist. Treffender sind Begriffe wie Honoratiorenparlament, Beamtenparlament oder Juristenparlament. Das Durchschnittsalter lag bei 43,5 Jahren. Katholiken waren mit 43,1 Prozent im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil von 54,2 Prozent unterrepräsentiert, Protestanten mit 54,6 Prozent überrepräsentiert.

Arbeitsweise und Organisation

Die Paulskirche wurde der Nationalversammlung von der evangelischen Gemeinde Frankfurts zur Verfügung gestellt. Anstelle des Altars standen Präsidium und Rednerpult; die Orgel wurde mit dem Gemälde Germania verhüllt. Die Galerie bot etwa zweitausend Zuschauern Platz. Das machte die Sitzungen öffentlich und lebendig, führte aber auch dazu, dass Zuschauer hörbar in Debatten eingriffen. Frauen waren als Zuschauerinnen zugelassen, entweder auf der Empore oder mit Eintrittskarte in der Damenloge.

Die Geschäftsordnung wurde zunächst provisorisch am 18. Mai 1848 angenommen und am 29. Mai endgültig beschlossen. Sie regelte unter anderem Wahlprüfung, Vorstand, Öffentlichkeit, Beschlussfähigkeit, Ausschüsse, Debattenordnung und Eingaben. Sitzungen waren grundsätzlich öffentlich, konnten aber unter bestimmten Bedingungen vertraulich sein. Beschlussfähig war die Nationalversammlung bei Anwesenheit von 200 Mitgliedern. Für Anträge im Plenum waren 20 Unterstützer nötig. Eine namentliche Abstimmung musste stattfinden, wenn mindestens 50 Abgeordnete sie verlangten. Ab 17. Oktober 1848 wurden zur Zeitersparnis Stimmkarten eingeführt: weiß für „ja“, blau für „nein“.

Der Präsident leitete die Versammlung, setzte die Tagesordnung fest und hielt die Ordnung aufrecht. Präsidenten waren Friedrich Lang als Alterspräsident vom 18. bis 19. Mai 1848, Heinrich von Gagern vom 19. Mai bis 16. Dezember 1848, Eduard Simson vom 18. Dezember 1848 bis 11. Mai 1849 und Theodor Reh vom 12. bis 30. Mai 1849. Friedrich Wilhelm Löwe leitete später das Stuttgarter Rumpfparlament vom 6. bis 18. Juni 1849.

Wichtig für die politische Arbeit waren Fraktionen, also Zusammenschlüsse gleichgesinnter Abgeordneter. Sie wurden nach ihren Treffpunkten benannt, etwa Café Milani, Casino, Württemberger Hof, Deutscher Hof oder Donnersberg. Etwa ein Drittel der Abgeordneten gehörte keiner Fraktion an. Später überlagerte die Frage „kleindeutsch“ oder „großdeutsch“ viele andere Gegensätze. „Kleindeutsch“ bedeutete eine deutsche Einigung ohne Österreich, meist unter preußischer Führung; „großdeutsch“ bedeutete eine Lösung mit Österreich. Außerdem setzte die Nationalversammlung 17 selbstständige und zehn vorübergehende Ausschüsse ein, darunter den wichtigen Verfassungsausschuss.

Regierung, Gesetze und Verfassung

Die Nationalversammlung hatte anfangs vor allem den Auftrag, eine gesamtdeutsche Verfassung zu entwerfen und mit den Regierungen zu vereinbaren. Weil aber schnell praktische Fragen auftraten, etwa Krieg und Außenpolitik, übernahm sie auch Aufgaben eines Parlaments. Am 28. Juni 1848 beschloss sie das Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland. Diese vorläufige Verfassungsordnung sah einen Reichsverweser vor, also eine Art Ersatzmonarchen. Am 29. Juni wählte die Nationalversammlung Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser. Er ernannte Minister, die der Nationalversammlung verantwortlich waren und auf Verlangen Auskunft geben mussten. Über Krieg, Frieden und Verträge mit auswärtigen Mächten sollte die Zentralgewalt gemeinsam mit der Nationalversammlung entscheiden.

Auch in der Reichsgesetzgebung wurde die Nationalversammlung tätig. Besonders wichtig waren die Grundrechte des deutschen Volkes, die am 20. Dezember 1848 als Reichsgesetz verabschiedet wurden. Sie garantierten individuelle Freiheitsrechte, enthielten Garantien für die Rechtspflege und verboten Strafen wie den Pranger sowie weitgehend die Todesstrafe. Weitere Gesetze betrafen unter anderem Abgeordnetenstatus, Zentralgewalt und wirtschaftliche Ordnung, etwa die Allgemeine Deutsche Wechselordnung vom 24. November 1848. Ein Beschluss vom 14. Juni 1848 führte zur Schaffung einer deutschen Reichsflotte.

Die zentrale Leistung war die Frankfurter Reichsverfassung, die am 28. März 1849 verkündet wurde. Umstritten waren besonders das Reichsgebiet und das Reichsoberhaupt. Österreich wollte nur mit allen seinen Gebieten, also auch Ungarn und Norditalien, zu einer deutschen Staatsorganisation gehören und lehnte ein Nationalparlament ab. Deshalb enthielt die Verfassung zwar Bezüge zu Österreich, ließ aber die Möglichkeit offen, dass Österreich erst später dem Reich beitritt. Die Mehrheit entschied sich für einen monarchischen Reichsoberhaupt: Die Nationalversammlung sollte einen deutschen Fürsten zum Kaiser wählen, dessen Krone danach erblich sein sollte. Ende März 1849 wählte sie den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser.

Bei der Macht des Kaisers setzte sich ein suspensives Veto durch: Ein Einspruch des Kaisers hätte ein Gesetz nur aufgeschoben, nicht endgültig verhindert. Die heutige Forschung ist sich über die Rechtsgültigkeit der Verfassung uneinig; manche bejahen sie, andere verneinen sie, wieder andere sagen, sie habe keine Rechtswirksamkeit erlangt. Politisch entscheidend war, ob die Regierungen sie anerkannten. 28 Regierungen nahmen sie an, ebenso unter Druck der König von Württemberg und revolutionäre Regime in Sachsen und der Pfalz. Friedrich Wilhelm IV. lehnte die Kaiserkrone und die Verfassung endgültig am 28. April ab.

Scheitern und Nachwirkungen

Die Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. erschütterte die Nationalversammlung. Sie hielt dennoch an der Reichsverfassung fest und versuchte, Fürsten und Regierungen durch öffentliche Meinung zur Anerkennung zu bringen. Der Konflikt verschärfte sich Ende April und Anfang Mai 1849. Am 4. Mai beschloss die Nationalversammlung mit 190 zu 188 Stimmen, selbst die Wahlen zum ersten Reichstag auszuschreiben, der dann einen neuen Kaiser wählen sollte. Als die Linke Gewaltaktionen forderte, zogen sich gemäßigte Abgeordnete zunehmend zurück.

Am 14. Mai erklärte die preußische Regierung, die Mandate der Frankfurter Abgeordneten aus Preußen seien erloschen. Sachsen, Hannover und später Baden folgten. Der Artikel bezeichnet diese Maßnahme als rechtswidrig, weil die Landeswahlgesetze und das Bundeswahlgesetz weiterhin in Kraft waren. Viele Abgeordnete legten ihre Mandate nieder. Am 19. Mai setzte eine Minderheit gemeinsam mit der Linken den Reichsverweser ab; danach traten Mitglieder des ehemaligen Casino um Heinrich von Gagern aus. Die Nationalversammlung hatte nur noch etwa 150 Mitglieder und wurde von der Linken dominiert.

Am 30. Mai beschlossen die verbliebenen Abgeordneten, wegen der Furcht vor preußischen Truppen den Sitz nach Stuttgart zu verlegen. Dort bestand ein etwa hundertköpfiges Rumpfparlament. Es wurde zunächst geduldet, aber am 18. Juni 1849 mit Waffengewalt durch württembergisches Militär aufgelöst. Viele Abgeordnete flohen in die Schweiz. Gleichzeitig trafen sich konstitutionell-liberale frühere Abgeordnete im Gothaer Nachparlament und unterstützten im Wesentlichen den preußischen Versuch, mit der Erfurter Union einen kleindeutschen Staat zu schaffen.

Viele linke Abgeordnete wurden nach dem Scheitern verfolgt. Nachweislich 136 linke Abgeordnete waren strafrechtlicher oder dienstrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. 18 wurden zum Tode verurteilt; in zwei Fällen kam es zur Hinrichtung: Robert Blum und Wilhelm Adolph von Trützschler. Andere flohen, wurden inhaftiert, verloren Ämter oder wurden überwacht. Zugleich wirkten frühere Mitglieder später weiter parlamentarisch: 51 Frankfurter Abgeordnete saßen ab 1867 im norddeutschen beziehungsweise ab 1871 im deutschen Reichstag. Der bekannteste war Eduard Simson, Präsident der Nationalversammlung, des Erfurter Unionsparlaments und erster Reichstagspräsident.

In der Bewertung gilt die Nationalversammlung trotz ihres Scheiterns als wichtiger Schritt zum modernen Parlamentarismus. Sie entwickelte Fraktionen, Ausschüsse, parlamentarische Regierungsweise und eine breite öffentliche Debatte. Ihre Grundrechte und die ausgewogene Reichsverfassung werden als bedeutende Leistungen genannt. Kritisiert wurde aber, dass sie zu wenig praktisch handelte, ihre Macht gegenüber den Regierungen überschätzte und keine dauerhaft durchsetzungsfähige Zentralgewalt schuf.

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