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Vorparlament

Das Vorparlament war eine Versammlung von 574 Männern, die 1848 die Wahl der Frankfurter Nationalversammlung vorbereiten sollte. Das Vorparlament tagte vom …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Entstehung aus der Heidelberger Versammlung
  3. 3. Teilnehmer und Tagungsort
  4. 4. Bundestag und politische Gegensätze
  5. 5. Beschlüsse und Folgen
  6. 6. Historische Bewertung

Aufgabe und Bedeutung

Das Vorparlament war eine Versammlung von 574 Männern, die vom 31. März bis 3. April 1848 in der Frankfurter Paulskirche tagte. Sie sollte die Wahl der Frankfurter Nationalversammlung vorbereiten, die ab dem 18. Mai ebenfalls in der Paulskirche zusammentrat. Trotz seines Namens war das Vorparlament kein Parlament: Seine Teilnehmer waren nicht gewählt worden, und es beruhte nicht auf der bestehenden staatlichen Ordnung, sondern auf einer privaten, revolutionären Initiative.

Wichtig war das Vorparlament als Ort des Konflikts zwischen Liberalen und Demokraten. Die Demokraten gliederten sich in eine gemäßigte und eine radikale Linke. Beide politischen Seiten wollten eine baldige Nationalversammlung, konnten jedoch weder das radikaldemokratische noch das liberale Verfassungsprogramm verbindlich für sie festlegen. Praktisch wirkte das Vorparlament vor allem auf das Wahlrecht für die Nationalversammlung ein und setzte den Fünfzigerausschuss ein, der den Bundestag bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung beaufsichtigen sollte.

Entstehung aus der Heidelberger Versammlung

Am 5. März 1848 trafen sich auf Initiative Johann Adam von Itzsteins in Heidelberg 51 liberale und demokratische Politiker. Unter ihnen waren radikale Demokraten wie Gustav von Struve und Friedrich Hecker, die eine deutsche Republik forderten, sowie liberale Konstitutionelle wie Heinrich von Gagern. Konstitutionelle wollten eine monarchische Reichsgewalt neben einem gewählten Parlament und damit Gewaltenteilung. Gagern wollte zunächst nicht einmal zwingend eine Nationalversammlung, sondern eine Verfassungsänderung des Deutschen Bundes durch Zusammenarbeit der Einzelstaaten.

Einig waren sich die 51 darin, dass eine Nationalversammlung gewählt werden sollte. Sie bestimmten deshalb einen Siebenerausschuss aus von Gagern, Römer, Welcker, Itzstein, Stedmann, Willich und Binding. Dieser lud am 12. März ausgewählte gegenwärtige und frühere Abgeordnete deutscher Staaten sowie weitere Persönlichkeiten, etwa Robert Blum, zum Vorparlament ein. Die Versammlung war damit nicht staatlich anerkannt, aber nach Ernst Rudolf Huber mehr als ein rein privates Treffen. Liberale befürchteten zunächst eine linke Mehrheit; am 30. März zeigte sich jedoch, dass die Liberalen deutlich stärker vertreten waren.

Teilnehmer und Tagungsort

Das Vorparlament trat erstmals am 31. März in Frankfurt am Main zusammen, dem Sitz des Deutschen Bundes. Den Vorsitz führte Carl Joseph Anton Mittermaier; Vizepräsidenten waren Johann Adam von Itzstein, Friedrich Christoph Dahlmann, Robert Blum und Sylvester Jordan. Die feierliche Eröffnung fand im Kaisersaal des Rathauses statt. Weil dieser zu klein war, wechselte die Versammlung anschließend in die nahe Paulskirche.

Teilnehmer kamen aus allen deutschen Staaten, waren aber sehr ungleich verteilt: 141 stammten aus Preußen, 84 aus Hessen-Darmstadt, 72 aus Baden, 52 aus Württemberg und 44 aus Bayern. Je 26 kamen aus Sachsen, Kurhessen, Nassau und den vier freien Städten Frankfurt, Hamburg, Bremen und Lübeck. Hinzu kamen 21 aus thüringischen Kleinstaaten, 18 aus beiden Mecklenburg, 8 aus Hannover, 7 aus Holstein und nur 2 aus Österreich, obwohl Österreich innerhalb des Bundesgebietes ähnlich viele Einwohner wie Preußen hatte.

Bundestag und politische Gegensätze

Das Vorparlament bestand neben dem Bundestag des Deutschen Bundes. Der Bundestag war das legale Organ der deutschen Staaten, stand aber unter revolutionärem Druck, hatte Anfang März unter anderem die Zensur abgeschafft und beschloss am 30. März die Wahl einer Nationalversammlung. Daneben arbeiteten mehrere Gremien: der vom Bundestag am 10. März berufene Siebzehnerausschuss mit Vertretern der Einzelstaaten, der am 26. April einen Verfassungsentwurf vorlegte; der revolutionäre Siebenerausschuss; das Vorparlament; und ab 4. April der Fünfzigerausschuss. Manche Politiker gehörten mehreren Gremien an.

Das liberale Programm des Siebenerausschusses sah ein Bundesoberhaupt, eine Bundesregierung, die Umwandlung des Bundestags in einen Senat der Einzelstaaten sowie eine Volksvertretung vor. Eine neue Bundeszentralgewalt sollte etwa Außenpolitik, Heerwesen, Recht und Zoll übernehmen. Die Liberalen wollten die spätere Nationalversammlung auf dieses Programm festlegen.

Der Struve’sche Antrag der Radikalen verlangte dagegen unter anderem die Abschaffung des Berufsbeamtentums, die Trennung von Staat und Kirche und die Beteiligung der Arbeiter am Arbeitsgewinn. Die Monarchien sollten abgeschafft und Deutschland nach dem Vorbild der USA zu einem Bundesstaat mit gewählten Präsidenten umgestaltet werden; die Einzelstaaten sollten Reichskreisen weichen. Das Vorparlament sollte sich für permanent erklären und einen Vollziehungsausschuss als eine Art Regierung einsetzen. Da die Radikalen nur etwa 30 Prozent der Mitglieder stellten, betonten sie die mangelnde Repräsentativität des Vorparlaments und wollten Grundsatzentscheidungen der Nationalversammlung überlassen. Die Liberalen stimmten zu, um die Einheit und Autorität der Versammlung zu erhalten; dadurch setzten auch sie ihr Programm nicht durch.

Beschlüsse und Folgen

Der Antrag der Radikalen, das Vorparlament bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung als vorläufiges Parlament fortbestehen zu lassen, wurde abgelehnt. Damit erkannten die Liberalen den Bundestag an und entschieden sich für einen evolutionären Weg. Ein weiterer radikaler Antrag wurde am 2. April so verändert, dass der Bundestag nicht lahmgelegt wurde. Friedrich Hecker zog daraufhin mit vierzig Anhängern aus; die gemäßigte Linke um Robert Blum blieb und erhielt damit das Vorparlament.

Das Vorparlament gab dem Bundestag Vorgaben zum Wahlrecht. Der Bundestag übernahm sie mit Beschluss vom 7. April; beide Bundestagsbeschlüsse werden Wahlgesetz für die Nationalversammlung genannt. Außerdem setzte das Vorparlament einen je zur Hälfte aus Liberalen und gemäßigter Linker bestehenden Fünfzigerausschuss ein. Die Nationalversammlung konnte am 18. Mai 1848 erstmals zusammentreten.

In seiner letzten Sitzung am 3. April bestimmte das Vorparlament, dass allein die Nationalversammlung über eine Reichsverfassung entscheiden dürfe. Es empfahl ihr außerdem Grundrechte und soziale Rechte, darunter die Freiheit des Schulunterrichts von Schulgeld. Die Radikalen um Hecker erhielten nach ihrer Rückkehr nicht genügend Stimmen und versuchten stattdessen einen gewaltsamen Umsturz im Heckeraufstand, der scheiterte.

Historische Bewertung

Manfred Botzenhart kritisiert, dass Minderheiten im Vorparlament und später auch in Ausschüssen der Nationalversammlung keine Rechte erhielten. Zugleich berücksichtigt er, dass es noch keine Geschäftsordnung mit Fraktionen gab. Nach seiner Einschätzung nutzten die Liberalen ihre Mehrheit zu stark und trugen zum Auszug der Radikalen bei. Ihre Orientierung an Bundestag, Legalität und Rechtskontinuität war im März 1848 erfolgreich, doch gelang es der Gruppe um Gagern nicht, die Grundlagen einer auch für die Regierungen verbindlichen Reichsverfassung festzulegen.

Ernst Rudolf Huber erklärt die Ablehnung des Struve’schen Antrags aus den verfassungspolitischen Vorstellungen der Liberalen: Der Antrag hätte direkte Aktion statt Verhandlungen bedeutet, die spätere Verfassung vorweggenommen und bis dahin eine Diktatur eingerichtet. Wegen der damaligen Schwäche der Regierungen in Wien und Berlin hätte er den Weg zu einer nationaldemokratischen unitarischen Republik öffnen können.

Günter Wollstein beurteilt den Ablauf als wenig durchdacht und schlecht organisiert. Die Maximalforderungen Struves deutet er eher als ernsthaften Versuch, eine zweite Revolution auszulösen. Nach Wollstein reagierten die Liberalen wegen der Erinnerung an die Französische Revolution unnötig ängstlich; das Vorparlament habe eine Ausweitung der Nationalbewegung nach links erschwert. Hecker und Struve entschieden sich jedenfalls bereits am 3. April für den bewaffneten Aufstand.

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