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Norddeutscher Bund

Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung und war die …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Entstehung
  2. 2. Gebiet und Staatsangehörigkeit
  3. 3. Verfassung und politische Organe
  4. 4. Parteien und innere Reformen
  5. 5. Süddeutschland, Krieg und Reichsgründung
  6. 6. Einordnung und Kennzeichen

Bedeutung und Entstehung

Der Norddeutsche Bund war von 1866 bis 1871 der erste deutsche Bundesstaat. Er vereinte die deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter Führung Preußens und schloss Österreich aus. Damit war er die unmittelbare Vorstufe des Deutschen Reiches von 1871 und der kleindeutschen Lösung der deutschen Frage: deutsche Einheit unter preußischer Vorherrschaft ohne Österreich.

Voraussetzung war der deutsche Dualismus, also die Rivalität zwischen Österreich und Preußen um die Führungsrolle in Deutschland. Frühere preußische Versuche, einen kleindeutschen oder norddeutschen Staat zu schaffen, etwa die Erfurter Union von 1849/1850, waren gescheitert. Nach dem gemeinsamen Krieg gegen Dänemark 1864 verschärfte der Streit um Schleswig-Holstein den Gegensatz. Österreich erreichte am 14. Juni 1866 die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen.

Im Deutschen Krieg von 1866 besiegte Preußen mit seinen Verbündeten Österreich und dessen deutsche Verbündete. Im Vorfrieden vom 26. Juli 1866 erhielt Preußen die Möglichkeit, Norddeutschland bis zur Mainlinie neu zu ordnen. Am 1. Oktober annektierte es Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt. Dadurch stieg die Bevölkerung Preußens von etwa 19 auf fast 24 Millionen. Sachsen, Sachsen-Meiningen und Reuß älterer Linie mussten dem neuen Bund beitreten; Hessen-Darmstadt trat mit Oberhessen sowie Kastel und Kostheim bei.

Am 18. August 1866 schloss Preußen mit 15 nord- und mitteldeutschen Staaten das Augustbündnis. Es war zugleich ein auf ein Jahr begrenztes Verteidigungsbündnis und ein Vorvertrag für einen Bundesstaat. Der am 12. Februar 1867 gewählte Konstituierende Reichstag nahm am 16. April 1867 die Verfassung an. Sie trat am 1. Juli 1867 in Kraft; erst damit hatte der Bund Staatsqualität.

Gebiet und Staatsangehörigkeit

Der Norddeutsche Bund bestand aus 22 Gliedstaaten, die in der Verfassung Bundesstaaten hießen. Sein Gebiet umfasste 415.150 Quadratkilometer und fast 30 Millionen Einwohner. Rund 80 Prozent von ihnen lebten in Preußen. Hauptstadt war Berlin, Amtssprache Deutsch. Eine einheitliche Währung und eine einheitliche Zeitzone gab es nicht.

Zum Bund gehörten neben Preußen unter anderem Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, mehrere sächsische Herzogtümer und thüringische Fürstentümer sowie Hamburg, Bremen und Lübeck. Das Großherzogtum Hessen gehörte nur mit seinen nördlich des Mains gelegenen Teilen dazu. Die Hohenzollernschen Lande, ein Teil Preußens in Süddeutschland, waren die wichtigste Exklave, also ein vom übrigen Gebiet abgetrennter Landesteil. Lauenburg war zunächst durch Personalunion mit Preußen verbunden und wurde erst 1876 in Preußen eingegliedert.

Nicht Teil des Bundes wurden Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und Niederländisch-Limburg. Artikel 3 der Verfassung gewährte ein gemeinsames Indigenat: Staatsangehörige eines Gliedstaates galten als „Norddeutsche“ und konnten sich im gesamten Bundesgebiet frei bewegen.

Verfassung und politische Organe

Die Verfassung vom 16. April 1867 war, abgesehen von Bezeichnungen und Einzelheiten, bereits weitgehend mit der späteren Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 identisch. Der Bund war föderal organisiert: Die Einzelstaaten bestanden fort, doch wichtige Aufgaben lagen beim Bund. Bismarck bevorzugte diese Form gegenüber einem einheitlichen preußischen Staat, weil sie die süddeutschen Staaten und ihre Fürsten weniger abschrecken sollte.

Das Bundespräsidium stand dem König von Preußen zu, seit dem 1. Juli 1867 Wilhelm I. Er war damit tatsächlich das Staatsoberhaupt, obwohl er nicht „Kaiser“ hieß. Er ernannte den Bundeskanzler. Otto von Bismarck war vom 14. Juli 1867 bis zum 4. Mai 1871 der einzige Bundeskanzler. Der Kanzler war der einzige verantwortliche Minister und führte damit die Exekutive, also die ausführende Regierungsgewalt, im Wesentlichen allein. Nach der Lex Bennigsen musste er Anordnungen des Bundespräsidiums gegenzeichnen; dadurch übernahm er ministerielle Verantwortung und wurde zu einem eigenständigen Bundesorgan.

Der Bundesrat vertrat die Regierungen der Gliedstaaten. Er hatte exekutive, gesetzgeberische und judikative Befugnisse und entschied auch über bestimmte Streitfälle zwischen oder innerhalb von Gliedstaaten. Bismarck führte den Vorsitz. Weil er zugleich preußischer Ministerpräsident war, kontrollierte er die preußischen Stimmen und hatte großen Einfluss auf den Bundesrat.

Gesetze und Haushalt benötigten die Zustimmung von Bundesrat und Reichstag. Der Reichstag wurde durch allgemeines und gleiches Männerwahlrecht gewählt: Jeder Norddeutsche hatte im Wohnwahlkreis eine Stimme für einen Kandidaten, und jeder Wahlkreis entsandte einen Abgeordneten. Abgeordnetendiäten waren verboten. Der Militärhaushalt blieb jedoch nur begrenzt parlamentarisch kontrollierbar, obwohl das Militär 95 Prozent der Bundesausgaben beanspruchte.

Parteien und innere Reformen

Im Reichstag bildeten Nationalliberale und Freikonservative wichtige Stützen Bismarcks. Beide Parteien entstanden 1867 aus Spaltungen: Die Nationalliberale Partei löste sich von der liberalen Fortschrittspartei, die Freikonservative Partei von den Konservativen. Die katholischen Abgeordneten waren zunächst schwach vertreten und schlossen sich 1870 zur Zentrumspartei zusammen. Sozialisten und Radikaldemokraten waren ebenfalls vertreten; 1869 entstand in Eisenach die Sozialdemokratische Arbeiterpartei. Damit waren bereits die politischen Kräfte vorhanden, die später das Kaiserreich prägten.

Der Reichstag beschloss in knapp drei Jahren mehr als achtzig Gesetze. Sie sollten Privilegien und Zwangsrechte abbauen, den Rechtsstaat stärken sowie Industrie und Handel erleichtern. Viele Gesetze beruhten auf Entwürfen aus der Zeit des Deutschen Bundes und galten nach 1870 weiter.

Wichtige Vereinheitlichungen waren das Staatsangehörigkeitsgesetz und Passwesen, die Freizügigkeit im Bundesgebiet, die Gleichberechtigung der Konfessionen, ein einheitlicher Militärdienst und die Aufhebung polizeilicher Beschränkungen bei Eheschließungen. Im Wirtschafts- und Rechtswesen entstanden unter anderem das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, ein oberster Handelsgerichtshof, eine Gewerbeordnung mit Koalitionsfreiheit, ein Genossenschaftsgesetz und die Aufhebung der Konzessionspflicht für Aktiengesellschaften. Das Bundesgesetz vom 17. August 1868 führte das metrische System ein. Weitere Neuerungen waren ein Postgesetz mit einheitlichen Tarifen, ein Strafgesetzbuch als Vorläufer des heutigen Strafgesetzbuchs, Urheberrecht und die Beseitigung der Schuldhaft.

Süddeutschland, Krieg und Reichsgründung

Baden, Bayern und Württemberg blieben zunächst außerhalb des Bundes. Bismarck band sie vor allem über die Zollvereinsreform von 1867 wirtschaftlich enger an Norddeutschland. Aus einem Verein unabhängiger Staaten wurde eine Wirtschaftsunion mit Mehrheitsbeschlüssen, Zollbundesrat und Zollparlament. Die Wahl zum Zollparlament 1868 zeigte jedoch starken Widerstand gegen Preußen, besonders in Württemberg und Bayern. Wirtschaftlich war der Süden dennoch eng gebunden: 95 Prozent seines Handels verliefen mit dem Norden.

Die außenpolitische Lage wurde besonders durch Frankreich bestimmt. Im Spanischen Thronfolgestreit 1870 unterstützte Bismarck die Kandidatur Leopolds von Hohenzollern. Nach dessen Rückzug verlangte Frankreich von Wilhelm I. einen dauerhaften Verzicht auf eine solche Kandidatur. Bismarcks gekürzte Veröffentlichung dieser Begegnung, die Emser Depesche, ließ die Positionen besonders schroff erscheinen. Frankreich erklärte Preußen am 19. Juli 1870 den Krieg. Wie groß Bismarcks Anteil an der Eskalation war, ist umstritten: Christopher Clark betont, Bismarck habe die Ereignisse nicht kontrolliert; Heinrich August Winkler meint, er habe den Krieg bewusst unvermeidlich gemacht. Beide Deutungen weisen Frankreich Verantwortung zu.

Die süddeutschen Staaten kämpften aufgrund ihrer Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen auf Seiten des Norddeutschen Bundes. Nach der Gefangennahme Napoleons III. bei Sedan am 2. September 1870 setzte eine französische Regierung den Krieg bis zum 26. Januar 1871 fort. Im Frieden von Frankfurt musste Frankreich eine hohe Entschädigung zahlen und Elsaß-Lothringen abtreten.

Im November 1870 vereinbarten Baden, Bayern und Württemberg den Beitritt; auch Südhessen trat bei. Der Reichstagsbeschluss vom 10. Dezember 1870 gab dem erweiterten Bund den Namen Deutsches Reich. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Norddeutsche Bund im Deutschen Reich auf. Nach herrschender Auffassung war dies kein völlig neuer Staat, sondern eine rechtliche Fortsetzung: Der Bund wurde erweitert, reorganisiert und umbenannt. Ernst Rudolf Huber vertrat dagegen die Auffassung einer Neugründung mit Rechtsnachfolge. Praktisch galten die Gesetze des Norddeutschen Bundes im Reich fort.

Einordnung und Kennzeichen

Der Norddeutsche Bund schuf erstmals seit Jahrhunderten ein staatliches Band für wenigstens Norddeutschland. Zugleich blieb er wegen der preußischen Annexionen und des überwältigenden preußischen Gewichts eine „kaum verhüllte Hegemonie Preußen“. Er existierte nur etwa drei Jahre, wird deshalb meist als Vorstufe zur Reichsgründung gesehen und nicht als eigenständige Epoche. Verfassung, Politiker und Gesetze gingen zu großen Teilen in das Deutsche Reich über.

Der Bund verband ein frühes allgemeines Männerwahlrecht mit einer starken Stellung des Monarchen, des Kanzlers und besonders des Militärs. Seine föderale Struktur unterschied ihn deutlich von stärker zentralisierten europäischen Staaten und erschwerte nach einer Bewertung die Parlamentarisierung.

Artikel 55 bestimmte für Kriegs- und Handelsmarine die Flagge „schwarz-weiß-roth“. Sie verband die preußischen Farben mit denen der Hansestädte und wurde 1871 für das gesamte Reich übernommen. 1868 entstand ein einheitlicher Norddeutscher Postbezirk; er wurde 1871 durch die Reichspost ersetzt. Für ihn erschienen 26 Briefmarken in drei Währungen.

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