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Bundestagswahl 2025
Sitzverteilung im 20. Bundestag · BSW (G): 10 · Linke (G): 28 · SPD: 207 · Grüne: 117 · SSW: 1 · FDP: 90 · Union: 196 · AfD: 76 …
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Wahl, Anlass und Bedeutung
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am 23. Februar 2025 als vorgezogene Neuwahl statt. Gewählt wurde die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Auslöser war der Bruch der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 6. November 2024. Bundeskanzler Olaf Scholz verlor am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage. Daraufhin löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 27. Dezember den Bundestag auf und setzte die Neuwahl an. Regulär wäre am 28. September 2025 gewählt worden.
CDU und CSU wurden mit 28,5 % der Zweitstimmen stärkste Kraft. Die AfD erreichte 20,8 % und wurde zweitstärkste Partei. Die SPD fiel mit 16,4 % auf Platz drei und erzielte ihr schlechtestes Ergebnis bei einer freien nationalen Parlamentswahl seit 1887. Die Grünen kamen auf 11,6 %, Die Linke auf 8,8 %. Das BSW scheiterte mit 4,98 % knapp an der Fünf-Prozent-Hürde, die FDP mit 4,3 % deutlicher. Der von der Sperrklausel ausgenommene SSW erhielt ein Mandat.
Die Wahlbeteiligung betrug 82,5 % und war damit die höchste im wiedervereinigten Deutschland. Von 60.510.631 Wahlberechtigten nahmen 49.928.653 teil. Gegenüber 2021 sank die Zahl der Wahlberechtigten vor allem aus demografischen Gründen um fast 700.000. Der Anteil der Briefwähler lag bei 37,0 %.
Wahlrecht und Parteien
Erstmals galt das 2023 reformierte Zuteilungsverfahren. Der Bundestag ist regulär auf 630 Sitze begrenzt; Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr. Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze einer Partei zustehen. Ein Wahlkreissieg durch die meisten Erststimmen führt nur dann zu einem Mandat, wenn er durch den Zweitstimmenanteil der Partei im jeweiligen Land gedeckt ist. Diese Zweitstimmendeckung gilt nicht für erfolgreiche Einzelbewerber. Deshalb zogen nur 276 der 299 Wahlkreissieger direkt ein; 23 Gewinner aus zehn Bundesländern erhielten weder ein Direkt- noch ein Listenmandat.
Grundsätzlich gilt eine Sperrklausel von 5 % der Zweitstimmen. Parteien nationaler Minderheiten wie der SSW sind davon ausgenommen. Die Grundmandatsklausel sollte abgeschafft werden, doch das Bundesverfassungsgericht erklärte dies am 30. Juli 2024 für verfassungswidrig. Übergangsweise nahm daher weiterhin eine Partei an der Sitzverteilung teil, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen oder mindestens drei Wahlkreise gewann. Bei dieser Wahl hatte die Klausel keine Auswirkung.
29 Parteien traten mit mindestens einer Landesliste an; zehn davon bundesweit. In den 299 Wahlkreisen bewarben sich 2665 Personen um ein Direktmandat, zusätzlich kandidierten 62 Personen ohne Parteizuordnung. Als Kanzlerkandidaten traten Olaf Scholz für die SPD, Friedrich Merz für CDU und CSU, Robert Habeck für die Grünen und Alice Weidel für die AfD auf. Spitzenkandidat der FDP war Christian Lindner. Die Linke führte Heidi Reichinnek und Jan van Aken als Spitzenduo, das BSW Sahra Wagenknecht als Kanzlerkandidatin.
Wahlkampf und besondere Bedingungen
Der Wahlkampf war durch den Bruch der bisherigen Regierung, die Migrationspolitik und Auseinandersetzungen über den Umgang mit der AfD geprägt. In der „D-Day-Affäre“ wurde ein internes FDP-Papier bekannt, das Szenarien für einen Ausstieg aus der Koalition beschrieb und Begriffe wie „D-Day“ und „offene Feldschlacht“ verwendete. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai und Bundesgeschäftsführer Carsten Reymann traten anschließend zurück.
Die Linke versuchte mit der „Mission Silberlocke“, durch Direktmandate von Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow den Einzug abzusichern. Tatsächlich gewann sie sechs Direktmandate; Gysi und Ramelow waren erfolgreich, Bartsch zog über die Landesliste ein.
Nach einem Messerangriff in Aschaffenburg brachte die Union Ende Januar 2025 Anträge für eine schärfere Migrationspolitik ein. Ein Fünf-Punkte-Plan wurde mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und AfD angenommen. Ein weiterer Antrag und später das Zustrombegrenzungsgesetz scheiterten. Die mögliche Mehrheitsbildung mit der AfD löste breite Kritik und Demonstrationen aus; am 2. Februar versammelten sich in Berlin über 160.000 Menschen.
Wegen der vorgezogenen Wahl stand für die Briefwahl weniger Zeit zur Verfügung. Der Versand begann in den meisten Gemeinden zwischen dem 6. und 10. Februar. Besonders für Auslandsdeutsche waren die Postlaufzeiten problematisch; etwa 213.000 hatten Briefwahl beantragt, viele Unterlagen trafen jedoch nicht rechtzeitig ein.
Der Verfassungsschutz warnte vor ausländischer Einflussnahme durch Desinformation, Cyberangriffe, Spionage und Sabotage. Mehrere mutmaßlich russisch gesteuerte Kampagnen richteten sich besonders gegen Grünen-Politiker und verbreiteten auch gefälschte Videos über angebliche Wahlmanipulationen. Die Urheberschaft einzelner Aktionen war zunächst nicht gesichert. Elon Musks öffentliche Unterstützung für die AfD wurde ebenfalls als externe Einflussnahme kritisiert.
Ergebnis und Sitzverteilung
Die Union gewann die Wahl, blieb mit 28,5 % aber deutlich unter früheren Ergebnissen. Davon entfielen 22,6 % auf die CDU und 6,0 % auf die CSU. Zusammen erhielten sie 208 Sitze: 164 für die CDU und 44 für die CSU. Gegenüber 2021 gewann die Union 4,4 Prozentpunkte.
Die AfD verdoppelte ihren Anteil nahezu auf 20,8 % und erhielt 152 Sitze, 69 mehr als zuvor. Ihr Zuwachs von 10,4 Prozentpunkten war der stärkste einer Partei zwischen zwei Bundestagswahlen seit dem Unionsgewinn von 14 Prozentpunkten im Jahr 1953. Die SPD verlor 9,3 Prozentpunkte, erreichte 16,4 % und 120 Sitze. Die Grünen kamen nach einem Verlust von 3,1 Punkten auf 11,6 % und 85 Sitze.
Die Linke steigerte sich um 3,9 Punkte auf 8,8 % und erhielt 64 Sitze. Das 2024 gegründete BSW verfehlte mit 2.472.947 Zweitstimmen beziehungsweise 4,98 % den Einzug um 9529 Stimmen. Die FDP verlor 7,1 Punkte und schied mit 4,3 % zum zweiten Mal nach 2013 aus dem Bundestag aus. Der SSW erhielt mit 76.138 Zweitstimmen einen Sitz.
Der 21. Bundestag umfasst 630 Abgeordnete: Union 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1. Da insgesamt 14 % der Zweitstimmen auf nicht eingezogene Parteien entfielen, erreichten Union und SPD mit zusammen 44,9 % der Zweitstimmen 328 Sitze und damit 52 % der Mandate. Die Regierungsfraktionen verfügen über 328 Sitze, die Opposition über 302. Eine absolute Mehrheit erfordert mindestens 316 Sitze.
Regionale Unterschiede und Wahlkreise
Die Ergebnisse unterschieden sich stark zwischen West und Ost. In den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin wurde die Union mit 30,7 % stärkste Kraft, gefolgt von AfD mit 17,9 %, SPD mit 17,6 %, Grünen mit 12,7 % und Linken mit 7,9 %. In den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin führte die AfD mit 34,6 % deutlich vor CDU mit 18,4 %, Linken mit 12,8 %, SPD mit 10,9 %, BSW mit 9,9 % und Grünen mit 6,5 %.
Die CSU gewann alle 47 bayerischen Wahlkreise, wegen der Zweitstimmendeckung erhielten jedoch nur 44 ihrer Wahlkreissieger ein Mandat. Die AfD gewann 46 Wahlkreise und fast alle Wahlkreise der ostdeutschen Flächenländer; Ausnahmen lagen um Erfurt, Leipzig und Potsdam. Die CDU gewann viele westdeutsche Direktmandate zurück, verlor aber sämtliche Direktmandate in den ostdeutschen Flächenländern und in Berlin-Ost an die AfD. Insgesamt lagen bei den Erststimmen CDU-Kandidaten in 143, CSU-Kandidaten in 47, AfD-Kandidaten in 46, SPD-Kandidaten in 45, Grünen-Kandidaten in 12 und Linken-Kandidaten in 6 Wahlkreisen vorn.
Das höchste Erststimmenergebnis erzielte Dorothee Bär von der CSU im Wahlkreis Bad Kissingen mit 50,5 %, der einzigen absoluten Mehrheit eines Wahlkreiskandidaten. Das niedrigste Siegergebnis hatte Olaf Scholz im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II mit 21,8 %. Besonders knapp gewann Simone Fischer von den Grünen Stuttgart I mit fünf Stimmen Vorsprung. Die höchste Wahlbeteiligung gab es in München-Land mit 88,1 %, die niedrigste in Duisburg II mit 73,5 %.
Regierungsbildung und politische Folgen
Nach der Wahl kam nur eine schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD auf eine zuvor nicht ausgeschlossene parlamentarische Mehrheit: Sie verfügte über 328 Sitze. Union und Grüne kamen gemeinsam auf 293 Sitze; SPD, Grüne und Linke auf 269. Die Sondierungen zwischen Union und SPD begannen am 28. Februar 2025. Am 8. März legten die Parteien ein Sondierungspapier vor, am 13. März starteten Verhandlungen in 16 Arbeitsgruppen mit insgesamt 256 Beteiligten.
Noch der 20. Bundestag beschloss am 18. März mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine Grundgesetzänderung. Sie lockerte die Schuldenbremse für Verteidigung, Bevölkerungsschutz, IT-Sicherheit und Nachrichtendienste und ermöglichte ein Sondervermögen für Infrastruktur von 500 Milliarden Euro. Im neu gewählten Bundestag hätten AfD und Linke eine solche Verfassungsänderung blockieren können.
Am 9. April einigten sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Nach der Zustimmung der Parteien wurde er am 5. Mai unterzeichnet. Neben Bundeskanzler Friedrich Merz waren 17 Minister vorgesehen: sieben von der CDU, sieben von der SPD und drei von der CSU.
Am 6. Mai scheiterte Merz zunächst im ersten Wahlgang: Er erhielt 310 statt der erforderlichen 316 Stimmen. Nach einer von allen Fraktionen unterstützten Abweichung von der Geschäftsordnung fand noch am selben Tag ein zweiter Wahlgang statt. Mit 325 Stimmen wurde Merz zum Bundeskanzler gewählt und das Kabinett Merz trat sein Amt an.
Zu den unmittelbaren Reaktionen auf das Wahlergebnis gehörten personelle Konsequenzen: Olaf Scholz wollte weder einer schwarz-roten Regierung angehören noch an den Verhandlungen teilnehmen. Christian Lindner kündigte nach dem Ausscheiden der FDP seinen Rücktritt als Parteivorsitzender an; auch Robert Habeck erklärte, künftig keine führende Rolle in den Personalentscheidungen der Grünen anzustreben. Das BSW focht das Ergebnis wegen Problemen bei der Auslandsbriefwahl und vermuteter Auszählungsfehler an und verlangte eine vollständige Neuauszählung. Der Wahlprüfungsausschuss lehnte diese Forderung am 4. Dezember 2025 als unbegründet ab.
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