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Opposition (Politik)
Opposition bezeichnet so eine verfassungsrechtlich anerkannte Zusammenarbeit der in parlamentarischen Gruppen zusammengefassten Mitglieder eines Parlaments. Die …
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Begriff und Formen der Opposition
Opposition bezeichnet in der Politik Auffassungen und politische Kräfte, die den Zielen einer politischen Bewegung, der Politik einer Regierung, Autoritäten oder einer herrschenden Meinung widersprechen. Sie kann eigene Interessen stärker berücksichtigt sehen wollen oder im Extremfall die politische Macht übernehmen wollen.
Von Fundamentalopposition spricht man bei einer grundsätzlichen Gegenposition, die keine Kompromisse zulässt. Sie kann sich gegen das gesamte politische System richten und dieses nicht anerkennen. Davon unterscheidet sich die systemimmanente, legale beziehungsweise parlamentarische Opposition: Sie wirkt im Parlament als Gegenspielerin der Regierung. Regierung und Opposition erkennen dabei dieselben Verfassungsgrundsätze an. Opposition ist in diesem Fall verfassungsrechtlich anerkannt; sie besteht aus in parlamentarischen Gruppen zusammengeschlossenen Abgeordneten. Sie gehört weder zur Regierung noch unterstützt sie deren Arbeit.
Politisches Vorgehen
Es wird zwischen kompetitiver und kooperativer Opposition unterschieden; praktisch kommen vor allem Mischformen vor.
Eine kompetitive Opposition grenzt sich von der Regierung ab, zeigt deren Fehler auf und will sich vor den nächsten Wahlen als bessere Alternative darstellen. Eine kooperative Opposition versucht dagegen, eigene Vorstellungen in laufende Gesetzesvorhaben der Regierung einzubringen. Dafür kritisiert sie die Regierung weniger stark.
Wo es kein demokratisch gewähltes Parlament und keine frei organisierten Parteien gibt, kann sich Opposition etwa durch Kunst, Schriftsteller, Theater, Kirche oder Umweltschutzgruppen äußern. Im Extremfall bleiben illegale Untergrundarbeit und Widerstand.
Historische Entwicklung
In England galt Opposition bereits im 18. Jahrhundert als bedeutende Erfindung des parlamentarischen Systems. Sie ermöglichte Einflussnahme auch ohne Regierungsbeteiligung und wurde als wichtiger Teil parlamentarischer Repräsentation verstanden.
In Deutschland wurde Opposition lange nur als bloße Verneinung angesehen. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland änderte sich dieses Verständnis. Das Bundesverfassungsgericht zählte 1952 das „Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“ zu den „grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung“.
Aufgaben in der parlamentarischen Demokratie
In einer parlamentarischen Demokratie kontrolliert das Parlament die Exekutive, also die ausübende Staatsgewalt, in gewissem Maß. Oppositionsfraktionen sind für diese parlamentarische Kontrolle besonders wichtig, weil sie anders als Regierungsparteien in kritischer Distanz zur Exekutive stehen. In der politischen Wirklichkeit ist deshalb der Gegensatz zwischen Opposition und Regierung oft wichtiger als die Gegenüberstellung von Parlament und Regierung.
Im Deutschen Bundestag führt nach parlamentarischem Brauch die größte Oppositionsfraktion den Haushaltsausschuss. Der Fraktionsvorsitzende der größten Oppositionsfraktion wird Oppositionsführer genannt.