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Bundestagswahl 2021
Bei der Wahl 2021 erreichten SPD und Union gemeinsam das erste Mal bei einer Bundestagswahl mit 49,8 % weniger als die Hälfte der gültigen Zweitstimmen.
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Wahl und Bedeutung
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Wegen Unregelmäßigkeiten in Berlin wurde sie am 11. Februar 2024 in 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken teilweise wiederholt. Der Bundeskanzler wird in Deutschland nicht direkt gewählt, sondern durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Deshalb haben Kanzler- und Spitzenkandidaten keine rechtliche, aber eine große politische Bedeutung.
Nach der Wiederholungswahl wird im Artikel eine Wahlbeteiligung von 76,4 % genannt; an anderer Stelle wird für die Wahl 2021 zunächst 76,6 % und nach der Wiederholung 76,4 % angegeben. 2017 hatte die Wahlbeteiligung 76,2 % betragen. Die Briefwahlquote stieg von 28,6 % im Jahr 2017 auf 47,3 %. Am höchsten war sie in Bayern mit 62,4 %, am niedrigsten in Thüringen mit 32,4 %.
Wahlberechtigt waren deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnten oder sich dort gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 durften auch behinderte Menschen unter rechtlicher Betreuung, schuldunfähige Menschen und psychisch kranke Menschen wählen. Dadurch erhielten etwa 85.000 Deutsche erstmals das Wahlrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten auch im Ausland lebende Deutsche wählen.
Deutschland war in 299 Wahlkreise eingeteilt; gegenüber 2017 wurden 17 Wahlkreise neu abgegrenzt. Vier Wahlbeobachter der OSZE waren eingesetzt. Eine Wahlrechtsreform von Oktober 2020 sah vor, bis zu drei Überhangmandate nicht mehr auszugleichen. Die Zahl der Wahlkreise sollte erst 2024 von 299 auf 280 sinken. FDP, Linke und Grüne klagten gegen die Reform, doch das Bundesverfassungsgericht erklärte sie im November 2023 für mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ausgangslage und Parteien
Die Wahl fand nach der dritten Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD statt. Diese war nach der Wahl 2017 und gescheiterten Jamaika-Sondierungen gebildet worden; das Kabinett Merkel IV wurde am 14. März 2018 vereidigt. Angela Merkel hatte am 29. Oktober 2018 angekündigt, nach ihrer vierten Amtszeit nicht erneut anzutreten.
2017 waren CDU/CSU mit 32,9 % stärkste Kraft geworden, vor der SPD mit 20,5 %. AfD und FDP zogen mit 12,6 % beziehungsweise 10,7 % erstmals seit längerer Zeit in den Bundestag ein. Linke und Grüne erreichten 9,2 % beziehungsweise 8,9 %. Der 19. Bundestag hatte 709 Sitze und sechs Fraktionen.
2021 konnten Parteien mit Landeslisten und Direktkandidaten sowie Einzelpersonen als Direktkandidaten antreten. Insgesamt kandidierten 6211 Personen. 47 Parteien nahmen an der Wahl teil, 40 davon mit Landeslisten. Elf Parteien traten bundesweit mit Landeslisten an, darunter SPD, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler, Die PARTEI, Tierschutzpartei, NPD, ÖDP, MLPD und Volt. CDU und Grüne traten jeweils in 15 Ländern an, die CSU nur in Bayern. SPD, FDP und Grüne stellten in allen 299 Wahlkreisen Direktkandidaten.
Für nicht bereits parlamentarisch vertretene Parteien waren Beteiligungsanzeigen und Unterstützungsunterschriften erforderlich. Wegen der Covid-19-Pandemie wurde die Zahl der nötigen Unterschriften auf ein Viertel gesenkt: für Landeslisten auf ein Viertausendstel der Wahlberechtigten eines Bundeslandes, höchstens 500, und für Kreiswahlvorschläge auf 50.
Zu den Parteien mit Bundestagsfraktionen gehörten CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Freien Wähler waren aufgrund ihrer Vertretung in Landesparlamenten ebenfalls ohne diese zusätzlichen Anforderungen zugelassen. Der SSW wurde als Partei einer nationalen Minderheit anerkannt, trat nur in Schleswig-Holstein an und war von der Sperrklausel ausgenommen. Insgesamt wurden 44 von 88 beantragenden Vereinigungen als Parteien anerkannt; die DKP wurde nach einer Beschwerde noch am 22. Juli 2021 anerkannt.
Kandidaten und Wahlkampf
Für die Union wurde Armin Laschet Kanzlerkandidat. Er setzte sich am 19. April 2021 in einer geheimen Abstimmung des CDU-Bundesvorstands mit 31 von 46 Stimmen gegen Markus Söder durch; neun stimmten für Söder, sechs enthielten sich. Söder akzeptierte das Ergebnis am folgenden Tag.
Olaf Scholz war seit dem 10. August 2020 Kanzlerkandidat der SPD. Annalena Baerbock wurde am 19. April 2021 zur Kanzlerkandidatin der Grünen bestimmt und trat gemeinsam mit Robert Habeck als Spitzenduo auf. Die Grünen stellten damit erstmals in ihrer Geschichte eine Kanzlerkandidatin auf. Tino Chrupalla und Alice Weidel wurden durch einen Mitgliederentscheid mit rund 71 % zum Spitzenduo der AfD gewählt. Christian Lindner wurde am 14. Mai 2021 mit 93 % zum FDP-Vorsitzenden und Spitzenkandidaten gewählt. Für die Linke traten Janine Wissler und Dietmar Bartsch als Spitzenduo an. Spitzenkandidat der Freien Wähler war Hubert Aiwanger.
Die Landeslisten der Grünen im Saarland und zunächst der AfD in Bremen wurden wegen Unregelmäßigkeiten nicht zugelassen. Die AfD-Liste wurde nach Beschwerde noch zugelassen; die Nichtzulassung der Grünen-Liste im Saarland bestätigte der Bundeswahlausschuss am 5. August 2021. Die Grünen waren dort deshalb nicht mit der Zweitstimme wählbar.
Die Umfragen veränderten sich stark: Zunächst gewannen die Grünen, die im Juni 2019 teilweise bis zu 27 % erreichten. Während der Covid-19-Pandemie stieg die Union im März und April 2020 zeitweise auf bis zu 40 %. Anfang Mai 2021 lag sie mit 23 % hinter den Grünen, die bis zu 28 % erreichten. In den Monaten vor der Wahl verloren die Grünen jedoch deutlich, während die SPD nach den politischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Hochwasser an der Ahr im Juli 2021 stark zulegte. Die letzten Umfragen lagen nahe am späteren Ergebnis, aber nicht alle Parteien wurden genau vorhergesagt.
Erstmals gab es im Bundestagswahlkampf nicht nur Fernsehduelle, sondern Trielle zwischen Baerbock, Laschet und Scholz. Außerdem wurden Vierkämpfe, Schlussrunden und ausführliche Einzelgespräche ausgestrahlt. Die Kanzlerkandidaten wurden auch in Dokumentarfilmen begleitet.
Koalitionsaussagen und Regierungsbildung
Vor der Wahl bevorzugte Olaf Scholz eine erneute Große Koalition, hoffte aber auf eine Regierung mit den Grünen und erwog auch eine Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP. Annalena Baerbock strebte eine Koalition mit der SPD an; ein Bündnis mit SPD und Linken schloss sie trotz außenpolitischer Konflikte nicht grundsätzlich aus. Christian Lindner bezeichnete eine schwarz-rot-gelbe Koalition und eine Jamaika-Koalition als gleichwertige Optionen und bevorzugte die Zusammenarbeit mit der Union. Die Linke sah gute Chancen für ein Bündnis mit SPD und Grünen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schlossen alle anderen Parteien aus; CDU und FDP schlossen zusätzlich eine Koalition mit der Linken aus.
Das Wahlergebnis ließ außer einer Fortsetzung der Großen Koalition keine Regierung aus nur zwei Fraktionen zu. Eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP hätte 416 Sitze, eine Koalition aus Union, Grünen und FDP 407 Sitze, eine Große Koalition 403 Sitze. Ein Bündnis aus SPD, Grünen und Linken hätte mit 363 Sitzen keine absolute Mehrheit erreicht; diese lag bei 369 der zunächst 736 Sitze.
Grüne und FDP sondierten zunächst gemeinsam und traten anschließend mit SPD und Union in Kontakt. Am 15. Oktober 2021 empfahlen die Beteiligten Verhandlungen für eine Ampelkoalition. SPD, Grüne und FDP einigten sich am 24. November auf einen Koalitionsvertrag. Die SPD stimmte ihm auf einem Parteitag mit 98,8 % zu, die FDP mit 92 %; eine Mitgliederbefragung der Grünen ergab 86 % Zustimmung. Der Vertrag wurde am 7. Dezember unterschrieben.
Am 8. Dezember 2021 wählte der Bundestag Olaf Scholz mit 395 Stimmen bei 303 Gegenstimmen zum Bundeskanzler. Das Kabinett Scholz war die erste Ampelkoalition auf Bundesebene. Sie zerbrach am 6. November 2024; anschließend regierte eine rot-grüne Minderheitsregierung bis zur Ernennung Friedrich Merz’ zum Bundeskanzler.
Wahlergebnis und Sitzverteilung
Die SPD wurde mit 25,7 % der Zweitstimmen erstmals seit 2002 wieder stärkste Partei. Gegenüber 2017 gewann sie 5,2 Prozentpunkte hinzu. Die Union erreichte 24,1 % und damit ihr schlechtestes Bundestagswahlergebnis in ihrer Geschichte; sie verlor mehr als ein Viertel ihrer Zweitstimmen. SPD und Union kamen zusammen erstmals bei einer Bundestagswahl mit 49,8 % auf weniger als die Hälfte der gültigen Zweitstimmen.
Die Grünen erzielten mit 14,7 % ihr bis dahin bestes Bundestagswahlergebnis und gewannen 16 Direktmandate. Die FDP erhielt 11,4 %. Die AfD erreichte 10,4 %, verlor gegenüber 2017, blieb aber zweistellig und gewann in den neuen Bundesländern 16 Direktmandate. Die Linke kam auf 4,9 % und verfehlte die Fünf-Prozent-Hürde. Wegen drei gewonnener Direktmandate griff jedoch die Grundmandatsklausel, sodass sie mit 39 Mandaten in den Bundestag einzog. Der SSW erhielt 0,1 % der Zweitstimmen und erstmals seit 1949 einen Sitz.
Nach dem zunächst dargestellten Ergebnis hatte der 20. Bundestag 736 Sitze: SPD 206, Union 197, Grüne 118, FDP 92, AfD 83, Linke 39 und SSW 1. 0,9 % der Zweitstimmen waren ungültig; wegen der Fünf-Prozent-Hürde wurden 8,6 % der Zweitstimmen bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt.
Regional war die SPD in mehreren westdeutschen Ländern und in Brandenburg besonders stark. Die Union erreichte ihre höchsten Zweitstimmenanteile in Bayern mit 31,7 % und Baden-Württemberg mit 24,8 %. Die AfD war in Sachsen mit 24,6 % und Thüringen mit 24,0 % besonders stark. Die Linke kam in Berlin auf 11,4 %, in Sachsen auf 9,3 % und in Thüringen auf 11,4 %. In den alten Ländern erhielt die SPD 26,1 %, die Union 25,6 %, die Grünen 15,9 % und die FDP 11,9 %. In den neuen Ländern und Ost-Berlin lag die SPD bei 24,1 %, die AfD bei 20,5 %, die CDU bei 16,8 % und die Linke bei 10,4 %. Die Freien Wähler erzielten ihr bestes Ergebnis in Bayern mit 7,5 % der Zweitstimmen.
Berlin, politische Folgen und spätere Veränderungen
In Berlin fanden gleichzeitig die Bundestagswahl, die Wahl zum Abgeordnetenhaus, Bezirkswahlen und der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ statt. Es fehlten Stimmzettel, Unterlagen wurden vertauscht und wegen des Berlin-Marathons teilweise verspätet nachgeliefert. In mindestens 16 Wahlbezirken stimmten grundlegende Wahldaten nicht überein; teilweise wurden Wahlbeteiligungen von über 100 % ausgewiesen. Mindestens ein Wahllokal schloss vorzeitig. Am 29. September 2021 trat die Landeswahlleiterin Petra Michaelis zurück.
Der Bundeswahlleiter Georg Thiel legte am 19. November 2021 Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in sechs Berliner Wahlkreisen ein, weil Wahlfehler den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt haben konnten und möglicherweise mandatsrelevant waren. Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 nach 1713 Wahleinsprüchen eine Wiederholung in 431 Wahlbezirken. Das Bundesverfassungsgericht ordnete am 19. Dezember 2023 eine Wiederholung in 455 Wahlbezirken an.
Bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 erreichten die Grünen 27,6 %, die CDU 20,6 %, SPD 14,6 %, Linke und AfD jeweils 12,6 % sowie die FDP 3,3 %. Die Berliner Wahlbeteiligung lag dort bei 69,5 %. Die FDP verlor ein Ausgleichsmandat; der Bundestag verkleinerte sich auf 735 Abgeordnete. Im bundesweiten Gesamtergebnis legten CDU/CSU und AfD jeweils 0,1 % zu, während Grüne und FDP jeweils 0,1 % verloren.
Weil die SPD-Fraktion stärkste Gruppierung wurde, folgte Bärbel Bas Wolfgang Schäuble als Bundestagspräsidentin. Armin Laschet kündigte seinen Rückzug als CDU-Vorsitzender an. Annegret Kramp-Karrenbauer und Peter Altmaier verzichteten auf ihre Bundestagsmandate, damit Nadine Schön und Markus Uhl nachrücken konnten.
Später veränderte sich die Zusammensetzung des Bundestages weiter: Mehrere AfD-Abgeordnete verließen Partei und Fraktion. Thomas Lutze wechselte 2023 von der Linksfraktion zur SPD. Nach dem Austritt von zehn Mitgliedern wurde die Linksfraktion am 6. Dezember 2023 aufgelöst; am 2. Februar 2024 wurden die Gruppen Die Linke mit 28 und Bündnis Sahra Wagenknecht mit 10 Mitgliedern anerkannt. Melis Sekmen wechselte 2024 von den Grünen zur CDU/CSU. Nach dem Bruch der Ampelkoalition verließ Volker Wissing die FDP-Fraktion.
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