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Koalitionsregierungen in Deutschland

Eine Koalitionsregierung ist ein Parteienbündnis, das abgeschlossen wird, um eine Regierung zu bilden und auf der Basis inhaltlicher und personeller …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Funktionsweise
  2. 2. Von Kaiserreich und Weimarer Republik bis zur DDR
  3. 3. Bundesregierung seit 1949
  4. 4. Parteien und Koalitionsmöglichkeiten
  5. 5. Ministerposten, Verträge und rechtliche Grenzen
  6. 6. Farbnamen wichtiger Bündnisse

Begriff und Funktionsweise

Eine Koalitionsregierung ist ein Bündnis von Parteien zur Bildung und parlamentarischen Unterstützung einer Regierung. Grundlage sind inhaltliche und personelle Vereinbarungen, die nach Koalitionsverhandlungen gewöhnlich in einem Koalitionsvertrag für eine Legislaturperiode festgehalten werden. Gegenstücke sind Alleinregierung und Konzentrationsregierung.

Koalitionen werden besonders wahrscheinlich, wenn bei einer Parlamentswahl keine Partei die absolute Mehrheit erreicht. Sie müssen aber keine Parlamentsmehrheit schaffen: Auch mehrere Partner können eine Minderheitsregierung bilden. Für die Regierungsarbeit sind neben gemeinsamen politischen Zielen vor allem die Abstimmung zwischen den Partnern und die Verteilung der Ministerien wichtig.

Von Kaiserreich und Weimarer Republik bis zur DDR

Im Kaiserreich 1871–1918 bestimmte der Deutsche Kaiser Reichskanzler und Reichsleitung; Regierungskoalitionen waren daher nicht nötig. Im Reichstag gab es aber Bündnisse wie den Bülow-Block von Konservativen und Nationalliberalen. Wegen der großen Zahl unterschiedlicher Parteien – 1907 waren es mehr als sechzehn – entstand keine dauerhafte Koalition zur Parlamentarisierung. Nach der Zabern-Affäre 1913 zeigte sich daran, dass Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg trotz Misstrauensvotum im Amt blieb, dass der Reichstag den Kanzler nicht bestimmen konnte. Die Zusammenarbeit von Linksliberalen, SPD und Zentrum im interfraktionellen Ausschuss bereitete jedoch spätere Bündnisse vor.

In der Weimarer Republik trug zunächst die Weimarer Koalition aus SPD, DDP und Zentrum die Republik, verlor aber 1920 ihre Mehrheit. Typisch waren Bündnisse von Zentrum und DDP, die nach links oder rechts erweitert wurden, häufig bürgerliche Minderheitsregierungen mit Tolerierung durch die SPD. Als Große Koalition bezeichnete man ein Bündnis von SPD, bürgerlicher Mitte und rechtsliberaler DVP: 1923 unter Gustav Stresemann sowie 1928–1930 unter Hermann Müller. Die Kabinette Heinrich Brüning 1930–1932 waren bürgerliche Minderheitsregierungen von Zentrum und Liberalen, die SPD tolerierte und der Reichspräsident mit Notverordnungen unterstützte. Franz von Papen und Kurt von Schleicher regierten weitgehend ohne parlamentarische Grundlage. Adolf Hitlers Regierung vom 30. Januar 1933 war zunächst eine Koalition aus NSDAP und DNVP, die nur bis zur baldigen Selbstauflösung der DNVP bestand.

In der DDR war die Nationale Front aus SED, weiteren Parteien und Massenorganisationen keine demokratische Koalition: Die SED bestimmte Kandidaten und Fraktionsgrößen auf der Einheitsliste, besetzte praktisch fast alle Ministerposten und verlangte die Anerkennung ihrer führenden Rolle. Nach der freien Wahl im März 1990 entstand mit der Regierung de Maizière eine große Koalition aus Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen und weiteren bürgerlichen Parteien. Liberale und später die SPD schieden im Sommer 1990 aus.

Bundesregierung seit 1949

Nach 1949 verringerte sich das zunächst stark zersplitterte Parteiensystem. CDU/CSU integrierte oder verdrängte bürgerliche Kleinparteien; die KPD wurde verboten, und regionale Parteien scheiterten oft an der Fünfprozenthürde. 1961 bestanden im Bundestag noch Union, SPD und FDP. 1983 kamen die Grünen hinzu, 1990 die PDS; von 2013 bis 2017 war die FDP nicht im Bundestag, 2017 zog die AfD ein.

Konrad Adenauer regierte nur mit bürgerlichen Parteien. Seine Koalition aus CDU/CSU, FDP und DP von 1949 hatte drei Stimmen Mehrheit; bei seiner Kanzlerwahl fehlten ihm zwei Stimmen. Nach 1953 bildete er mit FDP, DP und GB/BHE eine Regierung mit angestrebter Zweidrittelmehrheit. Nach der Wahl 1957 behielt er trotz absoluter Unionsmehrheit DP-Minister; erst 1960 wurde die Regierung formell eine Alleinregierung der Union.

Die 1960er Jahre erprobten alle damals möglichen Bündnisse: CDU/CSU-FDP, CDU/CSU-SPD und SPD-FDP. Nach dem Ende der schwarz-gelben Regierung Erhard 1966 wegen Streit über den Bundeshaushalt 1967 entstand die erste Große Koalition unter Kurt Georg Kiesinger. Die Union wollte dafür ein Mehrheitswahlrecht, doch der SPD-Parteitag lehnte 1968 die Wahlrechtsänderung ab. 1969 bildeten SPD und FDP unter Willy Brandt trotz nur sechsstimmiger Mehrheit das Kabinett Brandt I.

Von 1969 bis 1998 gehörte die FDP ununterbrochen der Bundesregierung an: bis 1982 mit der SPD, danach mit der Union. Ihr Wechsel führte 1982 zur Bonner Wende: Helmut Kohl wurde durch konstruktives Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt gewählt; 1983 folgten vorgezogene Neuwahlen. Die FDP erhielt dabei oft mehr und wichtigere Ressorts, als ihr Sitzanteil erwarten ließ. Außenminister und Stellvertreter des Bundeskanzlers war häufig der FDP-Vorsitzende; Walter Scheel war 1974 nach Willy Brandts Rücktritt kurzzeitig geschäftsführender Bundeskanzler.

1998 entstand die rot-grüne Bundesregierung aus SPD und Grünen. Seit 2005 gab es erneut Große Koalitionen (Merkel I, III und IV); die 2017 sondierte Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen scheiterte am Rückzug der FDP. Nach der Wahl 2021 bildeten SPD, FDP und Grüne das Kabinett Scholz. Es war die erste Dreierkoalition auf Bundesebene der Bundesrepublik. Alle übrigen Parteien schließen laut Artikel bis heute (Stand 2025) eine Koalition mit der AfD aus.

Parteien und Koalitionsmöglichkeiten

Auf Bundesebene gab es schwarz-gelbe, schwarz-rote, sozialliberale, rot-grüne und rot-grün-gelbe Koalitionen. In Ländern sind weitere Formen möglich, etwa Jamaika-, Kenia-, Brombeer-, rot-rote, rot-rot-grüne oder schwarz-grüne Bündnisse. Große Parteien wie CDU, CSU und SPD bevorzugen meist einen kleineren Partner, sofern dadurch eine Mehrheit entsteht; Große Koalitionen sind daher eher selten.

CDU und CSU verfügen durch ihr breites Spektrum über Anknüpfungspunkte zu verschiedenen Partnern. Die CDU setzte unter Adenauer zunächst auf eine die SPD ausschließende, „antisozialistische“ Koalitionspolitik. Die CSU ist mit der CDU durch die gemeinsame Bundestagsfraktion verbunden, tritt bei Koalitionsverhandlungen aber eigenständig auf. In Bayern regiert sie seit 2018 mit den Freien Wählern.

Die SPD rückte mit dem Programm von Bad Godesberg 1959 und Herbert Wehners Rede 1960 zur politischen Mitte und zur Westorientierung. Dadurch wurde die Große Koalition 1966 möglich. Sie bevorzugt normalerweise kleinere Bündnisse mit FDP oder Grünen, koaliert auf Landesebene aber auch mit der Linken. Die FDP versteht sich als unabhängige „Dritte Kraft“ zwischen Union und SPD; ihre sozialliberale Koalition begann 1969, ihr Wechsel zur Union 1982. Die Grünen gingen zunächst vor allem mit der SPD Koalitionen ein; die erste grüne Regierungsbeteiligung war Hessen 1985/86. Seit 2008 gab es auch schwarz-grüne Landesregierungen; 2011 wurde Winfried Kretschmann erster grüner Ministerpräsident eines Landes. Die Linke regiert auf Landesebene mit SPD, teils auch mit SPD und Grünen; in Thüringen führte sie ab 2014 erstmals eine Landesregierung.

Stand 18. Mai 2026 bestehen in den Ländern neun Koalitionsformen, darunter SPD-Alleinregierung im Saarland, Rot-Grün in Hamburg und Niedersachsen, Rot-Rot-Grün in Bremen, Rot-Rot in Mecklenburg-Vorpommern, Brombeer in Thüringen, Schwarz-Orange in Bayern, Schwarz-Grün beziehungsweise Grün-Schwarz in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, Deutschland-Koalition in Sachsen-Anhalt sowie Schwarz-Rot beziehungsweise Rot-Schwarz in Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Parteien wie Freie Wähler oder SSW können regional an Regierungen beteiligt sein. Rechtsextreme und linksextreme Parteien werden laut Artikel in der Regel nicht als koalitionsfähig oder koalitionswürdig angesehen.

Ministerposten, Verträge und rechtliche Grenzen

Die Aufteilung der Ressorts ist ein Kernpunkt von Koalitionsverhandlungen. Für 1949–1982 formulierte Helmut Norpoth: y% = 7,3% + 0,786 x%. Dabei ist x% der Anteil einer Partei an den Abgeordneten, welche die Koalition stützen, und y% ihr Anteil an der Ministerzahl. Bei 10 % der Koalitionssitze ergäben sich damit 15 % der Minister. Für 1946–2005 fanden Eric Linhart, Franz Urban Pappi und Ralf Schmitt einen starken Zusammenhang zwischen Sitz- und Ministeranteil: auf Bundesebene y = 0,076 + 0,832 x bei r² = 0,983, auf Länderebene y = 0,083 + 0,808 x bei r² = 0,910.

Entscheidend ist auch, welche Ressorts eine Partei erhält. Das Auswärtige Amt ging zwischen 1966 und 2025 stets an den kleineren Koalitionspartner. Als besonders begehrt gelten außerdem Inneres, Justiz, Finanzen, Verteidigung und Wirtschaft. Interessen an Ressorts können programmatisch sein, etwa der Grünen am Umweltministerium, oder mit nahestehenden Interessengruppen zusammenhängen, etwa der CDU/CSU und Landwirtschaft. Hans-Dietrich Genscher verlangte, dass beide Partner in drei zentralen Bereichen Verantwortung tragen: Der kleinere Partner solle Außenpolitik sowie Wirtschaft oder Finanzen und Justiz oder Inneres abdecken. Dieses Muster galt seit 1966 in vielen FDP-Koalitionen; unter Gerhard Schröder wurde es nicht beibehalten, unter Angela Merkel wieder aufgegriffen.

Koalitionsverträge regeln Verfahren und politische Vorhaben, können die Politik einer vierjährigen Legislaturperiode aber nicht vollständig vorwegnehmen und werden deshalb oft überarbeitet. Die Debatte über das Abkommen der christliberalen Regierung vom 20. Oktober 1961 betraf besonders den Koalitionsausschuss: Kritiker befürchteten eine nicht im Grundgesetz vorgesehene Nebenregierung und eine Schwächung parlamentarischer Beratung. Andere bewerteten solche Kreise eher als informelle Gesprächsorte.

Verfassungsrechtlich sind Koalitionen nach Roman Herzog durch die Rolle der Parteien in Art. 21 GG begründbar. Koalitionsvereinbarungen sind jedoch nicht einklagbar. Sie können Abgeordnete lediglich verpflichten, auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten hinzuwirken; über dieses darf keine Partei verfügen, weil Art. 38 GG das freie Mandat garantiert. Ernst Benda hielt Entscheidungen eines Koalitionsausschusses über neue Regierungsentwürfe für verfassungsrechtlich in Ordnung, sah Entscheidungen über bereits im Bundestag liegende Entwürfe aber als zwar zulässig, jedoch verfassungspolitisch unvernünftig an.

Farbnamen wichtiger Bündnisse

Koalitionen werden meist nach Parteifarben und gleichfarbigen Gegenständen oder Nationalflaggen benannt. Schwarz-Rot beziehungsweise Rot-Schwarz heißt Große Koalition und verbindet Union und SPD. Rot-Gelb ist die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP, Schwarz-Gelb die christliberale Koalition aus Union und FDP. Rot-Grün verbindet SPD und Grüne; die Ampelkoalition verbindet SPD, FDP und Grüne.

Weitere bereits eingetretene Formen sind Jamaika (Union, Grüne, FDP), Rot-Rot-Grün beziehungsweise „R2G“ (SPD, Grüne, Linke), Schwarz-Grün oder Grün-Schwarz (Union und Grüne), Deutschland-Koalition (Union, SPD, FDP), Kenia-Koalition (Union, SPD, Grüne), Rot-Rot (SPD und Linke), Rot-Lila (SPD und BSW), Brombeer-Koalition (Union, SPD, BSW) sowie Schwarz-Orange (CSU und Freie Wähler).

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