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Bundestagswahl 2017

Die FDP – 2013 an der 5-Prozent-Hürde gescheitert – kehrte mit 10,7 % in den Bundestag zurück. Linke (9,2 %) und Grüne (8,9 %) gewannen leicht an Stimmen. Die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Wahl und Bedeutung
  2. 2. Wahlrecht, Organisation und Parteien
  3. 3. Wahlkampf, Umfragen und Beobachtung
  4. 4. Ergebnis und regionale Unterschiede
  5. 5. Regierungsbildung nach der Wahl

Wahl und Bedeutung

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt. Sie war wichtig, weil sich die politische Kräfteverteilung deutlich veränderte: Die Union blieb zwar stärkste Kraft, erzielte mit 32,9 % der gültigen Zweitstimmen aber ihr schlechtestes Ergebnis seit 1949. Die SPD erreichte mit 20,5 % ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl. Die AfD zog erstmals in den Bundestag ein, während die FDP nach ihrem Ausscheiden 2013 zurückkehrte.

Die Wahlbeteiligung betrug 76,2 %. Das waren etwa 5 Prozentpunkte mehr als 2009 (70,8 %) und 2013 (71,5 %). Wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten wurden 709 Abgeordnete gewählt. Sie bildeten erstmals – außer 1949 – sechs verschiedene Bundestagsfraktionen. Da CDU und CSU getrennt antreten, sich aber üblicherweise zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen, waren insgesamt sieben Parteien über die Fünf-Prozent-Hürde gelangt.

Ausgangslage war die Bundestagswahl 2013: Die FDP hatte mit 4,8 % den Einzug verpasst, ebenso die AfD mit 4,7 % und die Piratenpartei mit 2,2 %. Dadurch fanden 15,8 % der abgegebenen Stimmen keine parlamentarische Berücksichtigung. CDU, CSU und SPD bildeten anschließend unter Angela Merkel eine Große Koalition; das Kabinett Merkel III wurde am 17. Dezember 2013 vereidigt.

Wahlrecht, Organisation und Parteien

Nach Artikel 39 des Grundgesetzes musste die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 18. Deutschen Bundestages stattfinden. Dieser trat am 22. Oktober 2013 zusammen. Bundespräsident Joachim Gauck bestimmte auf Vorschlag des Bundeskabinetts am 23. Januar 2017 den 24. September 2017 zum Wahltag; die Anordnung wurde am 26. Januar im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit einer Änderung der Bundeswahlordnung im März 2017 waren Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ausdrücklich verboten. Briefwahl konnte bis zum 22. September 2017 beantragt werden.

Deutschland war in 299 Wahlkreise eingeteilt. Gegenüber der früheren Einteilung wurden auf Grundlage des Gebietsstands vom 29. Februar 2016 insgesamt 34 Wahlkreise neu abgegrenzt. Wahlberechtigt waren 61.688.485 Deutsche, darunter 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer; etwa 3 Millionen waren Erstwähler.

An der Wahl konnten Parteien mit Landeslisten und Direktkandidaten sowie Einzelpersonen als Direktkandidaten teilnehmen. 63 Parteien und politische Vereinigungen zeigten ihre Beteiligung an; neben acht bereits genannten Parteien wurden 40 weitere Vereinigungen als Parteien anerkannt. Insgesamt wurden Landeslisten von 34 Parteien zugelassen. Einige Parteien traten nur mit Wahlkreiskandidaten an, andere zugelassene Parteien traten letztlich nicht an. Für Parteien ohne ausreichende parlamentarische Vertretung waren Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Die wichtigsten Spitzenkandidaten waren Angela Merkel für CDU/CSU, Martin Schulz für die SPD, Dietmar Bartsch und Sahra Wagenknecht für Die Linke, Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir für Bündnis 90/Die Grünen, Christian Lindner für die FDP sowie Alexander Gauland und Alice Weidel für die AfD. Die Bezeichnungen „Kanzlerkandidat“ und „Spitzenkandidat“ sind im Wahlrecht nicht verankert; der Bundeskanzler wird nicht direkt, sondern durch die Mitglieder des Bundestages gewählt. Die Wahlprogramme wurden zwischen dem 23. April und dem 3. Juli 2017 beschlossen. Das SPD-Programm trug den Titel „Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit“, das ÖDP-Programm das Leitmotto „Mensch vor Profit“. Das Bündnis Grundeinkommen forderte ein Bedingungsloses Grundeinkommen; die Partei für Gesundheitsforschung zielgerichtete Investitionen in Kausaltherapien gegen altersbedingte Krankheiten.

Wahlkampf, Umfragen und Beobachtung

2017 wurden erstmals in größerem Umfang statistische Prognosen aus Umfragedaten und weiteren Rahmendaten veröffentlicht. Nach der Wahl 2013 veränderten sich die Umfragewerte zunächst wenig. 2014 zog die AfD nach mehreren Landtagswahlen in Ostdeutschland deutlich an und wurde zeitweise mit 10 % gemessen, während die FDP bei 2 % lag. 2015 führte die Flüchtlingskrise zu einem veränderten politischen Klima: Die Union verlor Zustimmung, die AfD überschritt deutlich die Fünf-Prozent-Hürde.

2016 blieb die Union mit 32 bis 35 % klar stärkste Kraft. Die SPD lag nur noch bei 20 bis 23 %, die Grünen wurden konstant zweistellig gesehen, die AfD bei 12 bis 15 %, Die Linke bei 8 bis 10 %. Die FDP lag seit Februar 2016 wieder durchgehend über 5 %.

Nach Merkels erneuter Kandidatur Ende 2016 erholte sich die Union zunächst. Nach der Nominierung von Martin Schulz Ende Januar 2017 stieg die SPD zeitweise stark an und lag in mehreren Umfragen bei 30 bis 33 % gleichauf mit der Union oder sogar davor. Nach Niederlagen der SPD bei Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gewann die Union wieder deutlich. Im Sommer 2017 erreichte sie in Umfragen bis zu 40 %, während die SPD auf etwa 20 bis 25 % zurückfiel. Kurz vor der Wahl wurden für die Union 34 bis 37 %, für die SPD 20 bis 23 %, für AfD 10 bis 13 %, FDP 9 bis 10,5 %, Linke 8,5 bis 11 % und Grüne 7 bis 8 % erwartet. Als sichere Mehrheitsoptionen galten eine Große Koalition oder eine Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen.

Im Wahlkampf traten die Parteien auf zahlreichen Veranstaltungen auf. Das wichtigste Fernsehformat war das Duell zwischen Angela Merkel und Martin Schulz am 3. September 2017, das von Das Erste, ZDF, RTL und Sat.1 übertragen wurde. Weitere Sendungen und Diskussionsrunden fanden am 30. August, 4. September und 21. September statt.

Die OSZE beobachtete die Wahl mit einem dreiköpfigen Expertenteam und einer 56-köpfigen Mission der Parlamentarischen Versammlung. Sie bewertete die Wahl insgesamt als transparent und frei von Manipulation, bemängelte aber unter anderem fehlende Vorschriften zur Zählung angelieferter und übrig gebliebener Stimmzettel. Außerdem empfahl sie eine mögliche gesetzliche Regelung für eine ausgewogenere Geschlechterverteilung und mehr Transparenz bei Wahlkampagnen Dritter.

Ergebnis und regionale Unterschiede

Die Zweitstimmenanteile und Mandatszahlen verteilten sich wie folgt: CDU und CSU erhielten zusammen 32,9 % und 246 Sitze, davon CDU 200 und CSU 46. Die SPD kam auf 20,5 % und 153 Sitze. Die AfD erhielt 12,6 % und 94 Sitze, die FDP 10,7 % und 80 Sitze. Die Linke erreichte 9,2 % und 69 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 8,9 % und 67 Sitze. Damit umfasste der Bundestag insgesamt 709 Sitze; auf die späteren Regierungsfraktionen aus Union und SPD entfielen 399 Sitze, auf die Opposition 310.

Bei den Erststimmen entfielen 185 Wahlkreise auf die CDU, 59 auf die SPD, 46 auf die CSU, 5 auf Die Linke, 3 auf die AfD und 1 auf die Grünen. Bei den Zweitstimmen hatten CDU in 210 Wahlkreisen, CSU in 46, SPD in 29, AfD in 7 und Die Linke in 7 Wahlkreisen die Mehrheit.

Die regionale Verteilung unterschied sich deutlich. In den alten Ländern und West-Berlin lag die Wahlbeteiligung bei 76,8 %; dort erreichten Union 34,1 %, SPD 21,9 %, FDP 11,4 %, AfD 10,7 %, Grüne 9,8 % und Linke 7,4 %. In den neuen Ländern und Ost-Berlin betrug die Wahlbeteiligung 73,2 %. Dort kam die CDU auf 27,6 %, die AfD auf 21,9 %, Die Linke auf 17,8 %, die SPD auf 13,9 %, die FDP auf 7,5 % und die Grünen auf 5,0 %.

Besondere Wahlkreisergebnisse waren 57,7 % Erststimmen für Silvia Breher (CDU) in Cloppenburg – Vechta und 23,5 % für Eva Högl (SPD) in Berlin-Mitte. Der knappste Vorsprung betrug 0,3 Prozentpunkte beziehungsweise 444 Stimmen für Jens Torbjörn Kartes (CDU) in Ludwigshafen/Frankenthal. Den größten Vorsprung erzielte Stephan Mayer (CSU) in Altötting mit 41,4 Prozentpunkten beziehungsweise 51.988 Stimmen. Die höchste Wahlbeteiligung hatte München-Land mit 84,3 %, die niedrigste Duisburg II mit 64,8 %.

Regierungsbildung nach der Wahl

Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte bei der Wahl 399 Sitze und damit eine absolute Mehrheit von 355 Sitzen. Die SPD erklärte jedoch am Wahlabend, sie werde nicht erneut mit der Union regieren, sondern in die Opposition gehen. Damit blieb zunächst nur eine Jamaika-Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen als nicht ausgeschlossene Möglichkeit.

Nach vierwöchigen Sondierungsgesprächen erklärte FDP-Parteivorsitzender Christian Lindner am 19. November 2017 die Jamaika-Verhandlungen für gescheitert. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führte daraufhin Gespräche mit den Parteispitzen und erinnerte die Abgeordneten an ihre Verantwortung für das Gemeinwohl und die Regierungsbildung. Das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers kann nach Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes nur mit einem Vorschlag des Bundespräsidenten beginnen.

Anschließend sondierten CDU, CSU und SPD erneut. Am 12. Januar 2018 legten sie ein 28-seitiges Papier vor. Ein SPD-Sonderparteitag stimmte am 21. Januar mit 56,4 % für Koalitionsverhandlungen. Am 7. Februar einigten sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Die CDU billigte die Neuauflage der Großen Koalition am 26. Februar. Am 4. März wurde bekannt, dass 66 % der teilnehmenden SPD-Mitglieder dem Vertrag zugestimmt hatten. Am 14. März 2018 wurde Angela Merkel zum vierten Mal zur Bundeskanzlerin gewählt und das neue Kabinett vereidigt. Der neue Bundestag war bereits am 24. Oktober 2017 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten; mit seinem Zusammentritt endete die alte Wahlperiode, während die bisherige Bundesregierung bis zur Vereidigung einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt blieb.

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