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Große Koalition

Als Große Koalition (auch große Koalition, kurz GroKo) wird in der Regel eine Regierungskoalition der mandatsstärksten Parteien im Parlament bezeichnet.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundprinzip
  2. 2. Große Koalitionen bis zur deutschen Einheit
  3. 3. Große Koalitionen auf Bundesebene
  4. 4. Große Koalitionen in den deutschen Ländern
  5. 5. Österreich und Schweiz
  6. 6. Weitere internationale Beispiele

Begriff und Grundprinzip

Als Große Koalition, kurz GroKo, wird in der Regel eine Regierungskoalition der mandatsstärksten Parteien im Parlament bezeichnet. In westeuropäischen Staaten meint der Begriff meist eine Koalition der beiden größten Parteien. Besonders gebräuchlich ist er in Deutschland und Österreich. Eine Koalition aus kleineren Parteien wird zur Abgrenzung häufig Kleine Koalition genannt.

In Deutschland standen bis 2025 meist CDU/CSU und SPD für eine Große Koalition. Wegen ihrer Parteifarben heißen solche Bündnisse auch Schwarz-Rot oder Rot-Schwarz. Im deutschen Sprachgebrauch wird eine Koalition aus CDU und SPD teilweise auch dann so genannt, wenn diese Parteien nicht die beiden stärksten Fraktionen sind. Andere Bündnisse der stärksten Parteien auf Landesebene, etwa SPD und Linke, SPD und Grüne oder Grüne und CDU, wurden bisher gewöhnlich nicht als Große Koalition bezeichnet. Die Abkürzung GroKo wurde schon in den 1960er-Jahren verwendet, setzte sich aber besonders während der Koalitionsverhandlungen 2013 durch und wurde in diesem Jahr zum deutschen Wort des Jahres.

Große Koalitionen bis zur deutschen Einheit

In der Weimarer Republik galten die Kabinette Stresemann I und II von 1923 sowie das Kabinett Müller II von 1928 bis 1930 als Große Koalitionen. „Groß“ bedeutete, dass sowohl die links stehende SPD als auch die rechts stehende DVP beteiligt waren. Häufig regierte jedoch eine Koalition aus DDP und Zentrum, die nach links durch die SPD oder nach rechts durch DVP und DNVP erweitert wurde. Eine bürgerliche Minderheitsregierung wurde oft von der SPD toleriert. Die sogenannte Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP hatte seit der Reichstagswahl vom 6. Juni 1920 keine gemeinsame Mehrheit mehr. Auch auf Landesebene gab es Große Koalitionen, besonders bekannt waren SPD-Zentrums-Regierungen im Freistaat Preußen.

Bei der ersten demokratischen Volkskammerwahl der DDR am 18. März 1990 wurde die CDU mit 40,8 % der Stimmen stärkste Partei; die SPD erhielt 21,9 %. Lothar de Maizière bildete nach langwierigen Verhandlungen eine Regierung aus der Allianz für Deutschland, der SPD und den Liberalen. Die Allianz bestand aus CDU-Ost, DSU und Demokratischem Aufbruch. De Maizière wurde am 12. April 1990 mit 265 Stimmen bei 108 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen zum Ministerpräsidenten gewählt.

Am 20. August 1990 verließ die SPD die Regierung, nachdem de Maizière unter anderem die Entlassung eines SPD-Ministers angekündigt hatte. Danach bestand die Regierung nur noch aus parteilosen Ministern sowie Ministern der Allianz und der Liberalen und war daher keine Große Koalition mehr. Die DDR trat am 23. August 1990 mit Wirkung zum 3. Oktober der Bundesrepublik bei; die Volkskammer löste sich auf. Ihre Legislaturperiode hatte etwa ein halbes Jahr gedauert. Die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl fand am 2. Dezember 1990 statt.

Große Koalitionen auf Bundesebene

Die erste Große Koalition der Bundesrepublik entstand am 1. Dezember 1966. Zuvor war die Koalition aus CDU/CSU und FDP zerbrochen, weil die FDP eine Steuererhöhung zur Begrenzung des Haushaltsdefizits und der wachsenden Staatsverschuldung ablehnte. Die FDP-Minister traten am 27. Oktober 1966 aus dem Kabinett Erhard II zurück. Kurt Georg Kiesinger wurde Bundeskanzler, Willy Brandt Vizekanzler und Außenminister.

Die Regierung sollte vor der Bundestagswahl am 28. September 1969 vor allem drei Aufgaben bewältigen: Sie brachte die Wirtschaft nach der ersten Rezession seit 1945 wieder zum Wachstum und verabschiedete 1969 eine Finanzreform. Diese schuf die Grundzüge der bis heute geltenden Finanzverfassung, darunter den Steuerverbund aus Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, eine neue Regelung des Länderfinanzausgleichs, Gemeinschaftsaufgaben und Elemente der mittelfristigen Finanzplanung. Außerdem verabschiedete die Koalition die umstrittenen Notstandsgesetze. Sie sollten auch die noch bestehenden alliierten Eingriffsrechte in die deutsche Souveränität ablösen. Wegen der Möglichkeit, Grundrechte im nationalen Notstand vorübergehend einzuschränken, waren sie ein wichtiges Thema der Außerparlamentarischen Opposition und der 68er-Bewegung. Ein geplantes Mehrheitswahlrecht nach britischem oder US-amerikanischem Vorbild scheiterte letztlich am Widerstand der SPD. Nach der Wahl 1969 bildeten SPD und FDP unter Willy Brandt die erste sozialliberale Koalition auf Bundesebene.

Die zweite Große Koalition entstand nach der vorgezogenen Bundestagswahl vom 18. September 2005. Weder Schwarz-Gelb noch Rot-Grün erreichten eine Mehrheit; die Linkspartei.PDS erhielt 8,7 % der Stimmen, und andere Parteien lehnten eine Zusammenarbeit mit ihr ab. Auch eine Ampel- oder Jamaika-Koalition kam nicht zustande. Am 11. November wurde der Koalitionsvertrag vereinbart, am 18. November unterzeichnet und am 22. November Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt. Die Regierung strebte einen ausgeglichenen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme bis 2011 an, erhöhte die Umsatzsteuer auf 19 %, ordnete in der Föderalismusreform das Verhältnis zwischen Bund und Ländern neu und beschloss mit Schacht Konrad das erste Endlager für leicht und mittelstark radioaktive Abfälle.

Nach der Bundestagswahl 2013 konnte Schwarz-Gelb wegen des Ausscheidens der FDP aus dem Bundestag nicht fortgesetzt werden. Die Union verfehlte mit 311 von 631 Sitzen und 49,3 % der Sitze bei 41,5 % der Zweitstimmen knapp die absolute Mehrheit. Nach Sondierungen und der Ablehnung anderer Bündnisse verhandelten Union und SPD. Ein SPD-Mitgliederentscheid stimmte der Koalition zu; die Regierung nahm am 17. Dezember 2013 ihre Arbeit auf. Das Kabinett Merkel III blieb nach seiner Entlassung am 24. Oktober 2017 bis zur Ernennung der neuen Regierung am 14. März 2018 geschäftsführend im Amt.

Nach der Bundestagswahl 2017 waren erstmals sechs Fraktionen vertreten. Eine zunächst sondierte Jamaika-Koalition scheiterte. Danach wurde die Fortsetzung der Großen Koalition verhandelt. Am 14. März 2018 nahm das Kabinett Merkel IV als dritte Große Koalition unter Angela Merkel die Regierungsarbeit auf.

Große Koalitionen in den deutschen Ländern

Auf Landesebene sind Große Koalitionen häufiger als auf Bundesebene. Seit der Wiederentstehung der westdeutschen Länder nach der NS-Zeit beziehungsweise der ostdeutschen Länder 1990 gab es in 14 der 16 Länder zeitweise eine Regierung der beiden größten Landtagsfraktionen. Ausgenommen waren Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Die landespolitische Übersicht verwendet dabei einen weiteren Begriff als der übliche Sprachgebrauch und zählt alle Bündnisse der beiden stärksten Fraktionen, nicht nur CDU-SPD-Koalitionen.

Wichtige Beispiele und Zeiträume sind:

  • Baden-Württemberg: CDU-SPD 1966–1972 und 1992–1996; Grüne-CDU 2016–2026 beziehungsweise laut Artikel seit 2026.
  • Bayern: CSU-SPD 1946–1947 und 1950–1954; seit 2023 CSU-FW.
  • Berlin: SPD-CDU 1955–1963, 1991–2001, 2011–2016 und seit 2023; Brandenburg: SPD-CDU 1999–2004 sowie SPD-Linke 2009–2014.
  • Bremen: SPD-CDU 1995–2007; Hamburg: SPD-Grüne 2020–2025; Hessen: SPD-CDU 1947–1950 und CDU-Grüne 2019–2024.
  • Mecklenburg-Vorpommern: CDU-SPD 1994–1998 und SPD-CDU 2006–2016; Niedersachsen: SPD-CDU 1965–1970 und 2017–2022.
  • Rheinland-Pfalz: CDU-SPD 1949–1951 und laut Artikel seit 2026; Saarland: CDU-SPD 2012–2022; Sachsen: CDU-SPD 2004–2009 und 2014–2019.
  • Schleswig-Holstein: CDU-SPD 2005–2009 und CDU-Grüne seit 2022; Thüringen: CDU-SPD 1994–1999.

Österreich und Schweiz

In Österreich ist die Große Koalition aus konservativer ÖVP und sozialdemokratischer SPÖ die am längsten regierende Koalitionsform der Nachkriegszeit. Auf Bundesebene gab es nur zwischen 1966 und 1987, 2000 und 2007 sowie seit 2017 keine Große Koalition. Von 1945 bis 1966 regierten ÖVP und SPÖ unter den Bundeskanzlern Leopold Figl, Julius Raab, Alfons Gorbach und Josef Klaus. Ab 1987 folgten SPÖ-ÖVP-Regierungen unter Franz Vranitzky, Viktor Klima, Alfred Gusenbauer, Werner Faymann und Christian Kern; Kern war von Mai 2016 bis Dezember 2017 Bundeskanzler. Bis auf die sehr kurze Legislaturperiode zwischen Herbst 1994 und 1995 verfügten die Großen Koalitionen vor 2008 über die für Verfassungsgesetze notwendige Zweidrittelmehrheit.

Auch in österreichischen Bundesländern sind Große Koalitionen häufig. Eine Ursache ist das in einigen Ländern weiterhin geltende Proporzsystem. Im Artikel werden folgende Regierungen der jeweils mandatsstärksten Parteien genannt: ÖVP-FPÖ in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg, FPÖ-ÖVP in der Steiermark sowie ÖVP-SPÖ in Tirol. In Tirol handelt es sich um eine Koalition der mandatsstärksten Partei mit einer der beiden zweitstärksten Parteien, allerdings mit der Partei mit der drittstärksten Stimmenzahl.

Die Schweiz ist keine Konkurrenz-, sondern eine Konkordanzdemokratie. Die Regierung besteht nicht aus einem Koalitionsbündnis mit einer festen parlamentarischen Opposition, sondern proportional aus Mitgliedern aller größeren Parteien, die zusammen eine Mehrheit der Wählerschaft vertreten. Die Regierungsparteien unterstützen die Regierungspolitik im Parlament jeweils von Fall zu Fall und befinden sich dadurch zugleich in Regierung und Opposition. Deshalb entspricht das Schweizer System nicht dem üblichen Modell einer Großen Koalition.

Weitere internationale Beispiele

In Bulgarien bildeten 2005 bis 2009 die Bulgarische Sozialistische Partei, die Nationale Bewegung Simeon der Zweite und die Bewegung für Rechte und Freiheiten eine Große Koalition.

In Griechenland entwickelten sich nach dem Ende der Militärdiktatur 1974 PASOK und Nea Dimokratia zu den beiden großen Parteien. Bis 2011 gab es keine Große Koalition. Während der griechischen Finanzkrise bot Ministerpräsident Giorgos Andrea Papandreou im November 2011 seinen Rücktritt an. Der Staatspräsident drängte beide Parteien, bis zu Neuwahlen gemeinsam zu regieren.

In Island entstand nach der Parlamentswahl 2007 eine Große Koalition aus Unabhängigkeitspartei und sozialdemokratischer Allianz. Sie hielt zwei Jahre. Nach der Wahl 2013 bildeten Unabhängigkeitspartei und Fortschrittspartei erneut eine Große Koalition.

In Japan wurde angesichts wiederholter politischer Lähmung, der sogenannten Nejire Kokkai, mehrfach eine Große Koalition der Liberaldemokratischen Partei mit der jeweils größten Oppositionspartei vorgeschlagen. Eine solche Koalition wurde erstmals ab 1994 zwischen LDP und Sozialistischer Partei Japans im Kabinett Murayama verwirklicht. Spätere Gespräche, unter anderem 1996 mit der Neuen Fortschrittspartei, 2007 mit der Demokratischen Partei und 2011 nach dem Großen Ostjapanischen Erdbeben, führten nicht zu konkreten Koalitionsverhandlungen.

In Luxemburg und den Niederlanden gibt es den Begriff Große Koalition nicht. In Luxemburg regierte die stets stärkste Christlich Soziale Volkspartei von 1979 bis 2013 mit der jeweils zweitstärksten Partei; nach 2013 gehörte sie trotz ihrer Stärke der Opposition an. In den Niederlanden sprach man in den 1950er- und 1960er-Jahren von breite cabinetten, also Regierungen auf breiter Grundlage. Die Zusammenarbeit von KVP und PvdA hieß rooms-rood. CDA und PvdA regierten unter anderem 1981/1982, 1989–1994 und 2007–2010 gemeinsam. 2012 waren VVD und PvdA die stärksten Parteien und strebten eine stabile Regierung an.

In der Ukraine wurde angesichts politischer Lähmung wiederholt eine Koalition aus dem Block Julija Tymoschenko und der Partei der Regionen vorgeschlagen. Diese sogenannte Schirka, ukrainisch Ширка und wörtlich „Die Breite“, kam wegen tiefer politischer Differenzen nicht zustande; die Verhandlungen standen Anfang Juni 2009 jedoch kurz vor dem Abschluss.

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