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Antiziganismus

Antiziganismus (von französisch tsigane ‚Zigeuner') ist eine spezielle Form des Rassismus, der sich gegen Sinti und Roma wendet. Er umfasst die von …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und betroffene Gruppen
  2. 2. Stereotype und ihre Wirkung
  3. 3. Verfolgung bis 1933
  4. 4. Nationalsozialismus, Nachkriegszeit und Erinnerung
  5. 5. Gegenwart, Gewalt und Begriffsdebatte

Bedeutung und betroffene Gruppen

Antiziganismus ist eine spezielle Form des Rassismus gegen Sinti und Roma. Er umfasst feindliche oder abwertende Einstellungen, die auf Stereotypen beruhen, ebenso wie deren Folgen: gesellschaftliche und staatliche Ausgrenzung, Diskriminierung, Verfolgung, Vertreibung, Pogrome, Internierung und Zwangssterilisierung. Die extremste Folge war der staatlich organisierte Völkermord an Sinti und Roma im Nationalsozialismus.

Betroffen sind auch Fahrende, Jenische sowie andere Gruppen, die von der Mehrheitsgesellschaft mit dem Stigma „Zigeuner“ versehen werden, obwohl sie sich in Sprache, Selbstbild und Kultur unterscheiden können. Sinti leben seit dem 15. Jahrhundert besonders in Deutschland, Österreich sowie Mittel- und Westeuropa; Roma überwiegend in Südost- und Osteuropa. Muslimische Gruppen wie die Xoraxane-Roma können zugleich Islamfeindlichkeit erleben.

Nach der Arbeitsdefinition der Allianz gegen Antiziganismus ist Antiziganismus ein historisch hergestellter, stabiler und gesellschaftlich etablierter Rassismus. Kennzeichnend sind eine vereinheitlichende und essentialisierende Wahrnehmung der Gruppen, die Zuschreibung angeblich typischer Eigenschaften sowie diskriminierende Strukturen und gewalttätige Praktiken. Diese reproduzieren strukturelle Ungleichheit. Die IHRA betont, dass das Phänomen seit Jahrhunderten besteht, nicht mit der NS-Zeit begann oder endete und gleichberechtigten Zugang zu Rechten, Chancen und Teilhabe behindert.

Stereotype und ihre Wirkung

Antiziganismus arbeitet mit pauschalen Bildern über Menschen, die als „Zigeuner“ wahrgenommen werden. Historisch wurden ihnen negativ bewertete Eigenschaften wie Leichtsinn, Treulosigkeit, Furchtsamkeit, Rachsucht, Unverschämtheit sowie eine Neigung zu Bettelei und Diebstahl zugeschrieben. Auch scheinbar positive oder ambivalente Zuschreibungen, etwa magische oder wahrsagerische Fähigkeiten, Freiheitsliebe, Erotik, Musikalität oder handwerkliches Geschick, sind Stereotype, weil sie Menschen auf angeblich feste Gruppenmerkmale reduzieren. Dazu kamen körperbezogene Bilder wie dunkles Haar, dunkle Augen oder Hautfarbe.

Solche Zuschreibungen wurden etwa im Meyers Konversations-Lexikon von 1888 verbreitet. Die im Artikel dargestellte Liste der Stereotype ist jedoch ausdrücklich als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet. Im Nationalsozialismus verbanden Robert Ritter, Eva Justin und Adolf Würth diese Vorurteile mit rassentheoretischen und „kriminalbiologischen“ Vorstellungen. Sie behaupteten eine erblich bedingte Minderwertigkeit und ordneten Menschen in angebliche „Rassen“ und „Mischrassen“ ein. Hermann Arnold führte vergleichbare erbbiologische Betrachtungen nach 1945 bis in die 1980er/90er Jahre fort; Volkmar Weiss vertritt als Außenseiter der „Bevölkerungswissenschaft“ ähnliche antiziganistische Aussagen.

Medien schreiben Stereotype laut Artikel weiter fort. Dadurch beeinflussen sie sowohl das Bild der Mehrheitsgesellschaft als auch den konkreten Umgang mit den betroffenen Menschen; positive, nicht stereotype Vorbilder fehlten häufig.

Verfolgung bis 1933

Feindseligkeiten und Übergriffe gegen als „Zigeuner“ bezeichnete Menschen sind seit dem ausgehenden Mittelalter nachweisbar. Nach einer Phase staatlicher Duldung erklärten Reichstagsabschiede Sinti und Roma 1496 und 1498 für vogelfrei. 1539 wurden sie aus Paris vertrieben, 1563 aus England unter Androhung der Todesstrafe. Im 17. Jahrhundert standen viele Männer im Militärdienst; ihre Familien arbeiteten im Tross, und manche genossen den Schutz von Landesherren. Mit stehenden Heeren verloren sie im 18. Jahrhundert jedoch diese Existenzgrundlage. Weil sie wie anderes „herrenloses Volk“ kaum Aufenthaltsrechte hatten, verschärfte sich die Verfolgung.

Im 18. und 19. Jahrhundert systematisierten Völkerkunde und Literatur vorhandene Feindbilder. Einflussreich war Heinrich Moritz Gottlieb Grellmanns Schrift Die Zigeuner von 1783 und 1787. Ein verbreitetes Motiv war der angebliche Kindesraub. Ortsungebundene Menschen wie Händler, Schausteller oder Vagabunden galten allgemein als außerhalb der Gesellschaft stehend. Bei Sinti und Roma verbanden sich diese Vorurteile mit zugeschriebener fremder Herkunft, Aussehen, Bräuchen und Armut.

1855/56 endete für 250.000 Roma in Walachei und Moldau die Versklavung; ihre früheren Besitzer erhielten 4 bis 10 Goldstücke Entschädigung. Nach 1864 wanderten viele zuvor sesshafte Roma, besonders Lovara und Kalderascha, aus Rumänien nach West- und Mitteleuropa. Darauf folgten neue antiziganistische Regelungen und Medienberichte. Die deutsche Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens von 1906 verbot das „Reisen in Horden“. Im Ersten Weltkrieg kämpften Sinti und Roma auf beiden Seiten; als kriegsuntauglich Erfasste wurden zu öffentlichen Arbeiten gezwungen und oft nur in Naturalien entlohnt.

Zwischen den Weltkriegen wurden Roma durch Zählungen, Fotos, Karteien und Fingerabdrücke registriert. Im Burgenland waren vor 1938 bereits 8.000 Roma über 14 Jahren in einer „Zigeunerkartothek“ erfasst. Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 erlaubte Zwangsarbeitslager. In der Schweiz nahm das Hilfswerk Kinder der Landstrasse von 1926 bis 1973 ungefähr 600 Kindern von Fahrenden ihre Eltern; Kinder wurden unter anderem in Pflegefamilien, Heime und psychiatrische Anstalten gebracht, teils zwangssterilisiert. Auch das faschistische Italien verschärfte ab 1926 die Diskriminierung und internierte ab 1938 „zingari“ in Konzentrationslagern.

Nationalsozialismus, Nachkriegszeit und Erinnerung

Die NS-Politik systematisierte frühere antiziganistische Maßnahmen und weitete sie zu rassistisch und sozialhygienisch begründeter Verfolgung aus. Sammellager entstanden unter anderem in Düsseldorf-Unterrath, Frankfurt am Main und Berlin-Marzahn. Nach dem Sterilisationsgesetz von 1933 wurden Sterilisierungen durchgeführt; das Blutschutzgesetz von 1935 führte zu Eheverboten.

Seit 1937 erfasste die von Robert Ritter geleitete Rassenhygienische und kriminalbiologische Forschungsstelle Roma und Sinti genealogisch und vermass körperliche Merkmale. Ihr Kategoriensystem unterschied nach angeblichen „Blutanteilen“ zwischen „Zigeunern“, „Zigeunermischlingen“ und „Nichtzigeunern“. Himmlers „Grunderlaß“ vom 8. Dezember 1938 verlangte eine Regelung der sogenannten „Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus“. Der „Festschreibungserlaß“ von 1939 bereitete Deportationen vor. Ab 1943 erfolgten reichsweit planmäßige, familienweise Deportationen nach Auschwitz-Birkenau.

Sinti und Roma verloren soziale Rechte und Rechte am Arbeitsplatz; Kinder wurden ausgeschult, Sondersteuern erhoben und Eigentum bei Deportationen eingezogen. Menschen wurden in Auschwitz-Birkenau und an anderen Orten ermordet; im „Zigeunerfamilienlager“ in Birkenau und etwa in Natzweiler fanden medizinische Menschenversuche statt. Allein in Auschwitz-Birkenau wurden etwa 15.000 Menschen als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ umgebracht. Die Gesamtzahl der Ermordeten ist laut Artikel nicht bekannt. Die Ermordungsquote bei Roma in Tschechien und bei den Burgenland-Roma lag bei rund 90 Prozent.

Nach 1945 bestanden diskriminierende Strukturen fort: 1946 wurde die frühere Reichszentrale in Bayern als „Landfahrerstelle“ wiederhergestellt und erst 1970 wegen Grundgesetzwidrigkeit aufgelöst. Der Bundesgerichtshof verweigerte 1956 einem „Zigeunermischling“ Entschädigung; 2015 distanzierten sich BGH-Richter von dieser früheren Urteilspraxis. Helmut Schmidt erkannte am 17. März 1982 die NS-Verbrechen an europäischen Roma als Völkermord an, Helmut Kohl wiederholte dies am 7. November 1985. 1992 beschloss der Bundestag ein zentrales Mahnmal; sein symbolischer Baubeginn war am 19. Dezember 2008 in Berlin.

Gegenwart, Gewalt und Begriffsdebatte

Nach dem Nationalsozialismus ist offene Verfolgung laut Artikel seltener, Diskriminierung besteht jedoch europaweit fort. In einer EU-Befragung von 2008 fühlten sich Befragte bei der Vorstellung von Sinti und Roma als Nachbarn am unwohlsten: Der Durchschnittswert betrug 6,0 auf einer Skala von 1 bis 10, gegenüber 9,1 bei behinderten Menschen. Benachteiligung betrifft besonders Wohnen, Bildung, Arbeit und soziale Dienste. Roma leben in mehreren ostmittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern häufig in schlecht ausgestatteten, abgesonderten Siedlungen. Der Artikel nennt außerdem Diskriminierung im deutschen Bildungswesen, einschließlich Mobbing, Segregation und nicht sachlich gerechtfertigter Zuweisungen von Kindern aus Romafamilien an Förderschulen.

Als Beispiele für Gewalt und Ausschreitungen nennt der Artikel die Vertreibung einer Roma-Familie in Ambrus in Slowenien 2006, Ausschreitungen und ein niedergebranntes Roma-Lager in Neapel 2008, mindestens 16 Übergriffe in Ungarn im November 2008 sowie eine Mordserie dort von März 2008 bis August 2009. Für Tschechien werden neonazistische Märsche und pogromartige Situationen 2011 und 2013 genannt. In Tschechien wurden etwa 50 % der Romakinder unabhängig von ihrer Intelligenz Sonderschulen zugewiesen; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte diese Praxis 2007 als diskriminierend.

In Deutschland untersuchte eine Expertenkommission 2021 „strukturellen und institutionalisierten Rassismus“ gegen Sinti und Roma. Die Bundesregierung beschloss am 23. Februar 2022 die Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ und berief am 9. März 2022 Mehmet Daimagüler zum ersten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland. Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus berichtet seit 2023 jährlich über Vorfälle; für 2023 und 2024 verzeichnete sie jeweils einen deutlichen Anstieg. Der Internationale Tag der Roma ist seit 1990 der 8. April.

Der Begriff „Antiziganismus“ ist umstritten, weil er die abwertende Fremdbezeichnung enthält und einen „Ziganismus“ zu unterstellen scheine. Vorgeschlagen wurden unter anderem „Antiromaismus“ und „Gadjé-Rassismus“; Gadjé bedeutet im Romanes Menschen, die keine Roma sind. Zugleich verwendet auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma den Begriff Antiziganismus, weil er das Konstrukt „Zigeuner“ und die damit verbundene Gewalt wissenschaftlich erfasse.

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