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Sinti
Nationalsozialismus. → Hauptartikel: Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus ... Die Geschichte der Roma und Sinti. Aufbau-Verlag, …
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Grundlagen
Sinti, auch Sinte genannt, sind eine ethnische Gruppe in Mittel-, West- und Osteuropa sowie im nördlichen Italien. In Deutschland ist ihre Anwesenheit seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts belegt. Im deutschsprachigen Raum gehören sie zu den Gruppen, die unter dem Oberbegriff Sinti und Roma zusammengefasst werden. Ihre traditionelle Sprache heißt Sintitikes.
Der Name Sinti ist seit etwa 1100 belegt, unter anderem in Schriften des arabischen Chronisten al-Maidani. Zur Herkunft des Wortes gibt es verschiedene Erklärungen: Es könnte mit dem ehemaligen indischen Bundesstaat Sindh zusammenhängen, der heute zu Pakistan gehört, oder mit dem Fluss Indus, der auf Sanskrit „Sindhu“ heißt. In dieser Deutung würde „Sinti“ etwa „Menschen vom Sindhu“ bedeuten.
Geschichte bis 1945
Es wird allgemein angenommen, dass die Vorfahren der Sinti Indien als Kriegsflüchtlinge verließen, nachdem die Umayyaden in den Jahren 711–713 das Königreich der Sindhi im heutigen Pakistan angegriffen hatten und Raja Dahir gestorben war. Seit dem späten 14. Jahrhundert sind sie in Ungarn, seit dem frühen 15. Jahrhundert in Mitteleuropa nachweisbar; für Hildesheim wird 1407 genannt. Die Sprache der Sinti weist darauf hin, dass sie die nachweislich älteste nach Europa eingewanderte indische Diaspora sind.
Im 15. Jahrhundert erhielten die Zuwanderer zunächst Schutzbriefe von Kaisern, Landesherren und Städten. Bald änderte sich die Haltung jedoch grundlegend. Die Reichstage in Lindau 1496–1497 und Freiburg 1498 stellten sie außerhalb der Rechtsordnung, erklärten sie für vogelfrei und verbanden sie mit Vorwürfen wie Verrat, Zauberei und Pestübertragung. In der Frühen Neuzeit gab es zugleich widersprüchliche Entwicklungen: Einerseits wurden Duldungspapiere weiter ausgestellt, andererseits verschärften sich Verbote, Ausweisungen und Strafen. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts nahm die Verfolgung stark zu und erreichte in den 1720er Jahren einen Höhepunkt. Das Strafsystem konnte von Ausweisung über Brandmarkung bis zur Hinrichtung reichen. Dennoch gab es auch Sinti in geschützten Rollen, etwa als Soldaten, Offiziere oder Polizeiverantwortliche.
Nach dem Ende des Alten Reichs erhielten in deutschen Staaten geborene und lebende Sinti die jeweilige Staatsbürgerschaft und waren formal rechtlich gleichgestellt. Im 19. Jahrhundert veränderten Gewerbefreiheit, Lohnarbeit, industrielle Produktion und Niederlassungsrecht ihre Lebens- und Erwerbsmöglichkeiten. Viele Familien wurden ortsfest oder teilweise ortsfest; in Preußen galten Roma und Sinti um die Mitte der 1880er Jahre als „überwiegend sesshaft“. Nach der Reichsgründung 1871 kam es jedoch zu einer erneuten Verfolgung. 1899 wurde in München eine Reichszentrale zur „Zigeunerbekämpfung“ eingerichtet, die 1926 Daten, Fotos und Fingerabdrücke von 14.000 Personen besaß. In Preußen folgte 1906 eine „Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerwesens“, in Bayern 1926 ein „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“. Solche Maßnahmen beruhten zunehmend auf rassistischen Vorstellungen und wurden von Sondererfassung, Sonderausweisen, Einschränkungen und Ausgrenzung begleitet.
Im Nationalsozialismus wurden diese antiziganistischen Praktiken fortgeführt, verschärft und ausgeweitet. Sinti und Roma wurden aus „rassehygienischen“ und ethnisch-rassistischen Gründen verfolgt und zugleich als „asozial“ und „fremdrassig“ eingeordnet. Ab 1936 wurde Sinti-Kindern in Nazideutschland Schulbildung verwehrt. Die Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt erfasste Menschen nach angeblichen „Blutsanteilen“. Himmlers Runderlass vom 8. Dezember 1938 und der Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942 waren zentrale Schritte in Richtung Genozid. Über 25.000 Roma aus elf europäischen Ländern, überwiegend aus Deutschland und Österreich und mehrheitlich Sinti, wurden nach Auschwitz deportiert; mindestens 17.000 wurden dort ermordet. Insgesamt wurden zwischen 1938 und 1945 etwa 15.000 Menschen aus Deutschland als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ umgebracht, davon etwa 10.500 in Auschwitz-Birkenau.
Gegenwart in Deutschland
In Deutschland leben bis zu 60.000 Sinti deutscher Staatsbürgerschaft als Nachfahren der historischen Zuwanderung vor etwa 600 Jahren. Die Bundesregierung stellte 1982 fest, dass sie „entgegen der landläufigen Meinung (…) fast alle seßhaft“ seien.
Als wichtigste Vertretung gilt der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg. Er wurde 1982 in der Nachfolge des Verbands Deutscher Sinti gegründet. Sein langjähriger Vorsitzender Romani Rose war einer der führenden Aktivisten der Bürgerrechtsbewegung der 1970er und 1980er Jahre. Daneben gibt es kleinere Organisationen wie die Sinti Allianz Deutschland, die Rom und Cinti Union, den Landesverein der Sinti in Hamburg und den Niedersächsischen Verband Deutscher Sinti e. V.
Zur sozialen Lage gibt es laut Artikel keine aktuellen umfassenden Untersuchungen. Studien aus den 1980er Jahren beschrieben viele Sinti in einer wirtschaftlichen, sozialen und bildungsbezogenen Randlage. Eine Studie von 2001 hielt rückblickend fest, dass ein größerer Teil der Sinti und Jenischen als im Bevölkerungsdurchschnitt in Armut lebte und weiter lebe. Als Ursachen werden unter anderem Ausgrenzungspolitik seit den späten 1940er Jahren und Kontrollpolitik der 1960er Jahre genannt.
Eine 2011 veröffentlichte Untersuchung zur Bildungssituation „deutscher Sinti und Roma“ bezog sich tatsächlich vor allem auf Sinti mit deutscher Staatsbürgerschaft und „autochthoner“ Herkunft. Sie stellte überdurchschnittliche Anteile bei Nicht-Beschulung, Förderschulbesuch und fehlender beruflicher Ausbildung fest. Zugleich beschreibt sie in der dritten Generation nach dem Nationalsozialismus eine wachsende Unterstützung der Bildungsbemühungen durch Familien und einen höheren Schulbildungsgrad der Elterngeneration.
Rechtliche Anerkennung
Eine eigene, von Roma getrennte Anerkennung der Sinti als Minderheit gibt es nicht, obwohl der Artikel darauf hinweist, dass historische Gründe für eine eigenständige Betrachtung sprechen. Sinti werden in rechtlichen Regelungen meist zusammen mit Roma behandelt.
In Deutschland sind seit 1997 durch die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats neben Dänen, Friesen und Sorben auch „die deutschen Sinti und Roma“ als nationale Minderheit anerkannt, sofern sie seit Jahrhunderten traditionell heimisch sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Romanes ist durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen von 1998 geschützt. Nicht in diesen Schutz einbezogen sind nach dieser Regelung viele später zugewanderte Roma-Gruppen, auch wenn manche seit langem oder seit Geburt in Deutschland leben und deutsche Staatsbürger sind.
Einzelne Bundesländer schlossen Vereinbarungen oder verankerten Schutzrechte: Rheinland-Pfalz 2005, Bremen 2012, Schleswig-Holstein seit 2012 in der Landesverfassung, Baden-Württemberg seit 2013 durch einen Staatsvertrag und einen Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma.
In Österreich sind Sinti als Teil der Roma nach dem Volksgruppengesetz als Minderheit anerkannt; Roman(es) ist dort anerkannte Minderheitensprache. In der Schweiz wurden 1998 im Rahmenübereinkommen auch „die Fahrenden“ einbezogen, womit Sinti und Jenische gemeint sind. Voraussetzung sind Schweizer Staatsangehörigkeit und dauerhafte Bindungen zur Schweiz. Das Romanes der Sinti ist in der Schweiz laut Artikel jedoch nicht geschützt, anders als das Jenische.
Sprache und Kultur
Die Sprache der Sinti heißt Sintitikes, auch Sintikanes, Sintikenes, Sinti-Romanes, Sinte-Romani oder kürzer Romanes. Sie gilt als Romanes-Dialekt der am längsten im deutschen Einflussbereich lebenden Ersteinwanderer und ist stark vom Deutschen geprägt. Sintitikes als zweite Muttersprache wird als wichtiger Bestandteil der Sinti-Kultur beschrieben.
Sinti in Deutschland fühlen sich nach dem Artikel stark mit den Regionalkulturen verbunden, in denen sie seit Generationen leben. Als traditionelle Besonderheiten werden neben der Sprache größere familiäre Organisationsformen, Familiengeschichte, Gruppenregeln und regionale Bindungen genannt. Reinhold Lagrene betont eine besondere Achtung gegenüber alten Menschen. Bei traditionalistisch orientierten Sinti gibt es interne Normen, Meidungsregeln und Konfliktregelungen; der Artikel weist aber darauf hin, dass diese Formen innerhalb der Sinti-Community umstritten sind und ihre heutige Bedeutung nicht sicher zu bestimmen ist.
Für die Sinti-Kultur werden heute vor allem drei Felder genannt: Sprache, orale Überlieferung und Erzählkunst sowie Musik. Zur mündlichen Überlieferung gehört eine ausgeprägte Tradition des Geschichtenerzählens. Zugleich war die Haltung vieler deutscher Sinti gegenüber einer Verschriftlichung ihrer Sprache lange überwiegend ablehnend. Dennoch erschienen Übersetzungen in Sinti-Romanes, darunter 2014 Teile der Bibel und 2021 die gesamte Bibel unter dem Titel „O Debleskro Drom. I Bibla an o Romana Rakepen“. Reinhold Lagrene veröffentlichte 2018 in „Djiparmissa“ klassische deutsche Gedichte in Sinti-Romanes.
Zur Kultur gehören auch Beiträge zur allgemeinen Musikgeschichte. Genannt werden unter anderem Django Reinhardt im Swing, Biréli Lagrène im modernen Jazz, in lateinamerikanischer Musik und Klassik sowie Marianne Rosenberg in der deutschen Populärmusik. Einige Sinti-Familien haben außerdem lange Verbindungen zum reisenden Unterhaltungsgewerbe, etwa zu Zirkusunternehmen oder Hochseilartistik.