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Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus

Ab Februar 1943 wurde eine Mehrheit der im Deutschen Reich lebenden Roma in das eigens errichtete Zigeunerlager Auschwitz deportiert. Weitere Roma wurden aus …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Einordnung
  2. 2. Vorgeschichte und Radikalisierung im Reich
  3. 3. Erfassung, Deportation und Auschwitz
  4. 4. Verfolgung in Europa
  5. 5. Nach 1945: Aufarbeitung und Anerkennung
  6. 6. Erinnerung und Begriffe

Kern und Einordnung

Der Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus war ein Genozid des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und in besetzten oder verbündeten Staaten. Ziel war die Vernichtung der Menschen, die von Behörden, Polizei oder pseudowissenschaftlichen Gutachtern als „Zigeuner“ eingestuft wurden. Diese Einordnung richtete sich nicht nach dem Selbstverständnis der Betroffenen, sondern nach rassistischen Kategorien. Die Verfolgten wurden als „fremdrassig“ und zugleich als „geborene Asoziale“ gedeutet; sie waren damit Opfer eines ethnischen und eines sozialen Rassismus.

Der Völkermord wird in der Forschung in den Zusammenhang des Holocaust gestellt. Die Shoa bezeichnet den Genozid an den europäischen Juden; Holocaust kann in weiter Definition sowohl die Shoa als auch den Völkermord an den Sinti und Roma umfassen. Die Verbrechen an den Roma sind weniger gründlich erforscht als die Shoa. Die genaue Opferzahl ist unbekannt. Schätzungen reichen von mindestens 94.000 nach Michael Zimmermann über 200.000 nach Donald Kenrick und Gratton Puxon bis zu politisch und öffentlich häufig genannten 500.000; diese letzte Zahl ist in der Forschung nicht gesichert. Für die Mordaktionen deutscher Einheiten im besetzten Osten werden mindestens 100.000 Opfer geschätzt. Ungeachtet der umstrittenen Zahlen besteht grundsätzlich Einigkeit, dass die nationalsozialistischen Massenverbrechen an der Roma-Minderheit als Genozid einzuordnen sind.

Vorgeschichte und Radikalisierung im Reich

Der nationalsozialischen Verfolgung ging eine lange Geschichte des Antiziganismus voraus. Seit dem 16. Jahrhundert wurden als „Zigeuner“, „Heiden“ oder „Ägypter“ bezeichnete Menschen zusammen mit anderen armen und nicht sesshaften Gruppen rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich ausgeschlossen. Auch nach Veränderungen des Niederlassungsrechts im 19. Jahrhundert blieben viele ausgegrenzt und wurden seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert zunehmend als „asozial“ stigmatisiert. Staatliche Regelungen wie die preußische „Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ von 1906 und das bayerische Gesetz zur „Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ vom 16. Juli 1926 verbanden polizeiliche Kontrolle mit rassistischen Vorstellungen.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verschärften lokale Behörden und Polizei die Diskriminierung. Ab 1934 wurden Wohnplätze und Notquartiere aufgelöst; Roma wurden in umzäunte kommunale „Zigeunerlager“ außerhalb der Städte gebracht, etwa nach Berlin-Marzahn, Köln-Bickendorf, Düsseldorf-Lierenfeld, Magdeburg, Kiel oder Ravensburg. Ab 1935 wurden Roma in die rassistische NS-Gesetzgebung einbezogen. Obwohl die Nürnberger Gesetze sie nicht ausdrücklich nannten, wurden sie im maßgeblichen Kommentar zum Reichsbürgergesetz wie Juden als „artfremd“ eingeordnet.

Eine zentrale Rolle spielte die 1936 von Robert Ritter im Reichsgesundheitsamt gegründete Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle. Sie legte ein „Zigeunersippenarchiv“ an, sammelte genealogische Daten und erstellte bis März 1943 fast 24.000 Gutachten. Dabei halfen unter anderem Kirchengemeinden, Fürsorgeämter, Schulen, Heimatforscher und lokale Behörden. Diese Erfassung war eine wesentliche Voraussetzung für spätere Deportationen. Widerstand gegen die Erfassung gab es, etwa 1938 in Schorndorf durch Anton Guttenberger; verhindern konnte er die spätere Einstufung und Deportation seiner Familie jedoch nicht.

Erfassung, Deportation und Auschwitz

Ein entscheidender Schritt war Heinrich Himmlers Erlass vom 8. Dezember 1938 zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“. Er forderte eine „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“ und unterschied zwischen „rassereinen Zigeunern“, „Zigeunermischlingen“ und Menschen, die „nach Zigeunerart umherziehen“ würden. In der Praxis wurden umfangreiche Stammbäume erstellt, weil eine angeblich rassenkundliche Bestimmung nicht möglich war. Mit Ausführungsbestimmungen vom 1. März 1939 wurden verschiedenfarbige Ausweise und Gutachten zur Einteilung in Gruppen eingeführt.

Nach dem Überfall auf Polen 1939 wurden Deportationspläne entwickelt. Am 17. Oktober 1939 erging ein „Festschreibungserlaß“, der Roma verbot, ihren Aufenthaltsort zu verlassen, und sie für spätere Transporte erfassen ließ. Im Mai 1940 folgte die erste große Deportation: etwa 2.800 Menschen wurden aus Nord-, West- und Südwestdeutschland ins Generalgouvernement verschleppt. Sie mussten Geld, Wertsachen und Personalpapiere abgeben; erlaubt waren 50 kg Handgepäck. Viele wurden in Dörfer, Ghettos oder Lager gebracht und zu Arbeit eingesetzt. Hunger, Kälte, Krankheit und schwere Arbeitsbedingungen führten zu vielen Todesfällen; neuere Forschungen gehen von einer Todesrate um 50 Prozent aus.

Nach dem Überfall auf die Sowjetunion 1941 wurden die Deportationen ausgeweitet. Zwischen dem 5. und 9. November 1941 kamen 5.007 Roma aus den Reichsgauen Niederdonau und Steiermark in das Ghetto Litzmannstadt, mehr als die Hälfte Kinder. Im Januar 1942 wurden die Überlebenden im Vernichtungslager Kulmhof in Gaswagen ermordet; keiner der nach Łódź deportierten Roma überlebte.

Der zentrale Ort der Vernichtung wurde Auschwitz-Birkenau. Himmler befahl am 16. Dezember 1942 im „Auschwitz-Erlass“, bestimmte Gruppen von „Zigeunermischlingen“, Roma und Angehörigen „zigeunerischer Sippen“ in ein Konzentrationslager einzuweisen. Am 26. Februar 1943 traf der erste Transport im Lagerabschnitt B II e ein, dem sogenannten „Zigeunerfamilienlager“. Von rund 22.600 Häftlingen starben über 19.300: mehr als 13.600 an Mangelernährung, Krankheiten und Seuchen, mehr als 5.600 wurden in Gaskammern ermordet. Im Mai 1944 leisteten die noch etwa 2.900 Roma Widerstand gegen einen ersten Räumungsversuch. In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 ermordete die SS die verbliebenen Häftlinge. Der 16. Mai gilt heute als „International Roma Resistance Day“.

Verfolgung in Europa

Im deutschen Machtbereich wurden Roma überall verfolgt, aber Motivation, Intensität und Ablauf unterschieden sich. In Westeuropa spielten die reichsdeutschen rassenbiologischen Kriterien oft eine geringere Rolle; im Osten wirkte besonders das antiziganistische Bild vom „Zigeuner“ als Spion oder Unterstützer des Feindes. Wahrscheinlich wurden deutlich mehr ost- als west- und mitteleuropäische Roma ermordet. Die Schweiz blieb für viele kein sicherer Zufluchtsort, weil sie ausländische Roma, auch Flüchtlinge, abwies oder abschob.

In Österreich griffen nach dem Anschluss 1938 deutsche Erlasse. Das Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach wurde 1940 eingerichtet; etwa 4.000 Menschen durchliefen es. Weitere Deportationen führten nach Litzmannstadt, Kulmhof und ab 1943 nach Auschwitz. In den Niederlanden führte eine Razzia am 16. Mai 1944 zur Festnahme von 578 Menschen; nach Überprüfungen wurden 245 nach Auschwitz-Birkenau deportiert, 30 überlebten. In Belgien wurden 1943 aus Malines/Mechelen 166 als „Zigeuner“ eingestufte Menschen nach Auschwitz-Birkenau deportiert; von insgesamt 351 Deportierten überlebten zwölf. In Frankreich bestanden schon seit 1912 diskriminierende Ausweis- und Kontrollregelungen für „Nomaden“. Während des Krieges wurden mehrere Tausend Menschen in französischen Lagern interniert; Deportationen in deutsche Lager sind in einzelnen Fällen belegt.

In Polen kam es schon 1939 zu ersten Morden durch Selbstschutz, Gendarmerie und Wehrmacht. Roma wurden in Ghettos eingewiesen, nach Treblinka transportiert oder in Sobibor, Majdanek und Belzec ermordet. Die meisten Opfer im besetzten Restpolen starben durch Massenerschießungen; mindestens 8.000 Mordopfer werden genannt. In der Sowjetunion begannen ab August 1941 Erschießungen. Ab Frühjahr 1942 entwickelte sich die Verfolgung vielerorts zur flächendeckenden Vernichtung, auch sesshafter Roma in Kolchosen und Städten. Im Gebiet Tschernigow wurden im Juni 1942 mindestens 2.000 Roma ermordet. Im Baltikum wurden in Lettland etwa die Hälfte der 3.800 Roma, in Estland über 90 Prozent der 750 bis 850 Roma und in Litauen vermutlich die Mehrheit getötet.

In Südosteuropa verlief die Entwicklung unterschiedlich. Bulgarische Roma wurden trotz des Bündnisses Bulgariens mit Deutschland nicht verfolgt. In Serbien wurden Roma entrechtet, in Lagern inhaftiert und als „Geiseln“ erschossen; 1941 wurden 1.000 männliche „Zigeuner“ von der Wehrmacht getötet. Im Lager Sajmište wurden 1942 Tausende Insassen, darunter Roma, mit Gaswagen ermordet. In Kroatien verfolgte der Ustascha-Staat Roma als „Nichtarier“; Schätzungen für die getöteten Roma schwanken stark, für Jasenovac zwischen 10.000 und 40.000 und für ganz Kroatien zwischen 25.000 und 50.000. In Rumänien wurden 1942 etwa 25.000 Roma, etwa 12 Prozent der Gesamtgruppe, nach Transnistrien deportiert; etwa 11.000 starben an Hunger, Kälte, Krankheit und anderen Mangelbedingungen. In Ungarn radikalisierte sich die Verfolgung besonders nach der Machtübernahme der Pfeilkreuzler 1944; die heutige Forschung geht von etwa 5.000 getöteten Roma in der Endphase des Krieges und etwa 1.000 zuvor Getöteten aus.

Nach 1945: Aufarbeitung und Anerkennung

Nach 1945 wurden die Verfolgung und die Opfer lange übersehen oder nicht anerkannt. Viele Überlebende in der Bundesrepublik lebten wieder in Barackenlagern an Orten, von denen sie zuvor deportiert worden waren. Strafanzeigen gegen Täter, etwa gegen Robert Ritter, blieben häufig erfolglos. In deutschen NS-Verfahren spielte der Genozid an den Roma nur eine sehr geringe Rolle: In Westdeutschland waren Verbrechen an Roma nur 27-mal, in der DDR viermal Gegenstand einer Hauptverhandlung. Viele Verfahren gegen Wissenschaftler, Polizisten und Verwaltungsbeamte wurden eingestellt.

Zahlreiche Täter machten nach 1945 erneut Karriere. Frühere Verantwortliche arbeiteten in Polizei, Verwaltung oder Forschung weiter. Auch Mitarbeiter der Rassenhygienischen Forschungsstelle gelangten wieder in berufliche Positionen; Material aus der NS-Erfassung wurde teilweise weiter genutzt.

Auch die rechtliche Anerkennung blieb lange verweigert. Ein Runderlass von 1950 behauptete, „Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge“ seien überwiegend nicht aus rassischen Gründen verfolgt worden. Der Bundesgerichtshof entschied 1956, die Verfolgung vor dem Auschwitz-Erlass sei nicht rassenideologisch, sondern wegen angeblich „asozialer Eigenschaften“ erfolgt. Erst 1963 revidierte der BGH dies teilweise und erkannte rassistische Motive seit dem Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938 als möglicherweise „mitursächlich“ an. Für viele Überlebende blieb der Genozid dennoch weitgehend entschädigungslos.

Politisch änderte sich die Lage ab den späten 1970er und frühen 1980er Jahren durch die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma. Am 17. März 1982 empfing Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und erkannte den Völkermord und seine rassistische Motivation an. Helmut Kohl bestätigte dies 1985. Bundespräsident Roman Herzog erklärte 1997, der Völkermord an den Sinti und Roma sei aus dem gleichen „Rassenwahn“, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden.

Erinnerung und Begriffe

Eine öffentliche Erinnerungskultur entwickelte sich spät. Wichtige Impulse kamen von Betroffenen selbst. Vinzenz Rose ließ 1974 in Auschwitz-Birkenau ein Mahnmal für die Ermordeten des „Zigeuner-Lagers“ errichten. 1979 fand in Bergen-Belsen eine internationale Gedenkkundgebung statt, 1980 ein stark beachteter Hungerstreik von Sinti in der KZ-Gedenkstätte Dachau. In Heidelberg richtete das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in den 1990er Jahren die Dauerausstellung zum nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma ein.

1992 beschloss die Bundesregierung ein Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten europäischen Roma in Berlin. Nach langen Debatten über Widmungstext, Gleichstellung des Genozids und die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ wurde das Denkmal am 24. Oktober 2012 eingeweiht. Der Text bezeichnet die Verbrechen eindeutig als Völkermord und verwendet „Zigeuner“ nur als Quellenbegriff aus nationalsozialistischen Texten. In Deutschland gibt es inzwischen etwa hundert Gedenkorte für verfolgte und ermordete Sinti und Roma, doch die Erinnerung ist im Vergleich zur Bedeutung des Verbrechens weiterhin weniger flächendeckend entwickelt.

Für den Völkermord wurde seit den 1990er Jahren auch das Romanes-Wort „Porajmos“ oder „Porrajmos“ verwendet, deutsch etwa „das Verschlingen“. Es wurde durch Henry R. Huttenbach eingeführt und von Ian Hancock verbreitet. Der Begriff ist jedoch unter Roma weitgehend ungebräuchlich und unter Sinti nicht bekannt; außerdem wurde auf mögliche missverständliche Bedeutungen hingewiesen. Romani Rose gab 2015 an, den Begriff Holocaust zu verwenden, weil eine Trennung zwischen Shoah und Porajmos zu einem Streit darüber führen könne, wer das schlimmere Unrecht erlitten habe.

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