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Anlagendeckung
Anlagendeckung (auch Anlagedeckung oder Kapitaldeckung) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die bei Unternehmen die horizontale Bilanzstruktur …
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Bedeutung und Grundidee
Anlagendeckung, auch Kapitaldeckung, ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Untersuchung der horizontalen Bilanzstruktur eines Unternehmens. Zusammen mit Liquiditätsgraden und Working Capital gehört sie zu den Kennzahlen dieser Bilanzanalyse. Sie zeigt, ob langfristig im Vermögen gebundenes Kapital durch Kapital finanziert wird, das dem Unternehmen ebenfalls langfristig zur Verfügung steht.
Grundlage ist die Fristenkongruenz: Die Nutzungsdauer eines Vermögensbestandteils soll mit der Laufzeit des für seine Finanzierung eingesetzten Eigenkapitals und/oder Fremdkapitals übereinstimmen. Beispielsweise soll Fremdkapital, das in einer Maschine gebunden ist, erst dann fällig werden, wenn die kumulierten Abschreibungsbeträge beim Ausscheiden der Maschine zur vollständigen Tilgung ausreichen. Bei einer kongruenten Gestaltung aller Bilanzvorgänge entstehen langfristig keine Liquiditätsprobleme. Nach Erich Gutenberg besteht dann finanzielles Gleichgewicht in Form der goldenen Finanzregel; der Rückzahlungstermin einer Verbindlichkeit liegt nicht vor der Freisetzung des damit finanzierten Vermögenspostens.
Gläubiger und Konkurrenten nutzen die Auswertung des Jahresabschlusses, um Risiko beziehungsweise Wettbewerbsstärke zu beurteilen. Benötigt werden insbesondere Angaben zu Anlagevermögen, Eigenkapital und Teilen des Fremdkapitals.
Deckungsgrad I: Finanzierung allein mit Eigenkapital
Der Anlagendeckungsgrad I, auch „Deckungsgrad A“, stellt das Eigenkapital dem Anlagevermögen gegenüber:
Anlagendeckungsgrad I = Eigenkapital / Anlagevermögen
Die goldene Bilanzregel im engeren Sinne verlangt einen Wert von mindestens 100 %. Dann wäre das langfristig gebundene Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital finanziert. In der Praxis wird dieser Wert selten erreicht. Für das produzierende Gewerbe gilt in der Bilanzanalyse heute eine Zielquote von 50 % bis 70 %.
Deckungsgrad II und erweiterte Anlagendeckung
Der Anlagendeckungsgrad II wird auch „Deckungsgrad B“ oder Vermögensdeckungsgrad genannt. Er berücksichtigt neben dem Eigenkapital auch langfristiges Fremdkapital:
Anlagendeckungsgrad II = (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen
Damit lässt sich prüfen, ob das Prinzip der fristenkongruenten Investitionsfinanzierung eingehalten wird. Überschreitet der Wert 100 %, ist die goldene Bilanzregel im weiteren Sinne erfüllt: Das gesamte Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert.
Die erweiterte Anlagendeckung, auch Anlagendeckungsgrad III, bezieht zusätzlich Teile des Umlaufvermögens ein. Dazu werden die sogenannten eisernen Bestände benötigt, also dauerhaft erforderliche Bestände des Umlaufvermögens. Da diese Information meist nicht vorliegt, wird die Kennzahl nur selten berechnet; ersatzweise können die gesamten Vorräte verwendet werden:
Erweiterte Anlagendeckung = (Eigenkapital + langfristiges FK) / (Anlagevermögen + eiserne Bestände des UV)
Auch hier soll mindestens 100 % erreicht werden. Dann sind Anlagevermögen und die einbezogenen Bestände des Umlaufvermögens vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert.
Unterschiede zwischen Branchen
Die Kennzahlen gelten nicht branchenübergreifend in gleicher Weise. Je nach Wirtschaftszweig können erhebliche Unterschiede bestehen. Im Handel und im Dienstleistungssektor lassen sich die Anforderungen leichter einhalten als in der kapitalintensiven Schwerindustrie.
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