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Unternehmen
Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und …
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Grundbegriff und Bedeutung
Ein Unternehmen, auch Unternehmung oder im Alltag Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit. Es geht mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken ein und bedient sich zur Verfolgung seines Unternehmenszwecks und seiner Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen; etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.
Fachsprachlich werden Unternehmen, Betriebe, Gesellschaften und Firmen unterschieden. Ein Betrieb kann als systemunabhängige Wirtschaftseinheit der Fremdbedarfsdeckung verstanden werden. Ein Unternehmen kann einen oder mehrere Betriebe besitzen. Eine Gesellschaft ist eine Rechts- oder Organisationsform, während die Firma im rechtlichen Sinn der Name eines Unternehmens ist. Im Arbeitsrecht ist ein Unternehmen die organisatorische Einheit, mit der wirtschaftliche oder ideelle Zwecke verfolgt werden; ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Im Umsatzsteuerrecht ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Diese Definition ist weiter als die arbeitsrechtliche.
Privatrechtlich organisierte Unternehmen und Privathaushalte bilden zusammen die Privatwirtschaft. Zum öffentlichen Sektor gehören unter anderem öffentliche Unternehmen, Staatsunternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie stellen teilweise eine Mischform dar und unterliegen meist dem Kostendeckungsprinzip.
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Sicht
Das Unternehmen ist das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre, doch gibt es keine einheitliche Definition. In einem verbreiteten Verständnis ist der Betrieb die technisch-leistungsorientierte Sphäre, während das Unternehmen die finanziell-rechtliche Sphäre bezeichnet. Ein Unternehmen besteht aus Sachen wie Maschinen und Warenlagern, Rechten wie Forderungen und Patenten sowie sonstigen Beziehungen, etwa Goodwill, Organisation und Verbindlichkeiten. Träger kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenvereinigung sein. Günter Wöhe definierte die Unternehmung als „Betrieb im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem“.
Nach Fritz Gutenberg besitzt ein Unternehmen drei konstitutive Merkmale: das Prinzip des Privateigentums, die Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans beziehungsweise das Autonomieprinzip und das Streben nach Gewinn, also das erwerbswirtschaftliche Prinzip. Gutenberg und Erich Kosiol sahen den Unternehmensbegriff als mit der Marktwirtschaft verbunden an. Im weiteren Sinn können auch nicht gewinnorientierte Organisationen als Unternehmen gelten. Man unterscheidet wirtschaftliche, soziokulturelle, politische und karitative Non-Profit-Unternehmen; häufig wird dafür der Begriff Non-Profit-Organisation verwendet.
Im Recht existiert kein einheitlicher Unternehmensbegriff. Sein Inhalt hängt vom Zweck der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Unterschieden werden der funktionelle, institutionelle und teleologische Unternehmensbegriff. Funktionell handelt unternehmerisch, wer planend und entscheidend tätig wird. Institutionell sind eine gewerbliche Betätigung im Wirtschaftsleben und ein Mindestmaß an institutioneller Einrichtung erforderlich. Teleologisch steht die konzerntypische Gefährdungslage im Mittelpunkt, also die mögliche Gefährdung von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern.
Nach § 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei einem Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nach § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Umsatzsteuerrechtlich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gewerblich oder beruflich, auch ohne Gewinnabsicht. Dadurch werden auch öffentlich-rechtliche Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfasst. Für einen Unternehmenskauf gilt ein Unternehmen als Gesamtheit materieller und immaterieller Rechtsgüter, in der Menschen planmäßig und dauerhaft wirtschaftliche Aktivitäten entfalten.
Typen, Rechtsformen und Unternehmensphasen
Unternehmen lassen sich nach Rechtsform, Größe, Phase, Wirtschaftszweig und räumlicher Struktur typisieren. Die Rechtsform umfasst die gesetzlichen Regeln, durch die ein Unternehmen rechtlich fassbar wird. Sie bestimmt unter anderem Haftungskapital, Haftung, steuerliche Behandlung und eigene Rechtspersönlichkeit. Ein Wechsel der Rechtsform heißt Umwandlung. Gründe können Auflagen der Kreditgeber, eine veränderte Gesellschafterzahl, Änderungen des Steuerrechts oder Wachstum beziehungsweise Schrumpfung sein.
Zu den privatrechtlichen Rechtsformen gehören Einzelunternehmen, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und Stille Gesellschaft, Mischformen wie KGaA, AG & Co. KG und GmbH & Co. KG, Vereine sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Öffentlich-rechtliche Formen sind Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etwa Regiebetrieb, Eigenbetrieb und Sondervermögen, sowie Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, etwa Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt und Stiftung.
2013 gab es in Deutschland insgesamt 3.172.663 Unternehmen. Darunter waren 2.198.392 Einzelunternehmen, 518.427 GmbHs, 220.572 OHGs, GmbH & Co. OHGs und GbRs, 152.349 KGs und GmbH & Co. KGs sowie 7.907 AGs und KGaAs. 2004 betrug die Gesamtzahl 2.953.035.
Eine weltweit einheitliche Größenmessung gibt es nicht. Nach § 267 HGB werden kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vor allem anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Beschäftigtenzahl unterschieden. Für 2.028.712 Betriebe wurden insgesamt 26.178.266 Beschäftigte angegeben; 1.402.442 Betriebe hatten 1 bis 5 Beschäftigte, 4.643 Betriebe 500 und mehr.
Unternehmen durchlaufen typischerweise eine Gründungs- oder Pionierphase, eine Umsatz- beziehungsweise Betriebsphase und eine Auflösungs- oder Liquidationsphase. In der Umsatzphase können Markterschließung, Diversifikation, Akquisition, Kooperation und Restrukturierung stattfinden. Alternativ wird zwischen Gründungs-, Entwicklungs- und Krisenphase unterschieden. Zahlungsunfähigkeit führt meist zur Insolvenz. Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen festgelegten Endzeitpunkt und unterscheidet sich dadurch von einem Projekt. Ein Großunternehmen ist im Durchschnitt 75 Jahre alt. Die deutsche Glasmanufaktur von Poschinger wurde 1568 gegründet; der japanische Tempel- und Burgbauer Kongō Gumi galt bis zu seiner Liquidation im Januar 2006 als ältestes bestehendes Familienunternehmen.
Wirtschaftszweige, Raum und Internationalisierung
Nach dem Wirtschaftszweig unterscheidet man Sachleistungs- und Dienstleistungsunternehmen. Sachleistungsunternehmen umfassen besonders Industrie und Handwerk. Gewinnungsunternehmen erzeugen Urprodukte aus mineralischen, pflanzlichen oder tierischen Naturvorkommen sowie Naturkräften; sie gehören zum Primärsektor. Veredelungs- und Aufbereitungsunternehmen erzeugen daraus Zwischenprodukte, Verarbeitungsunternehmen Endprodukte; beide gehören zum sekundären Sektor.
Dienstleistungsunternehmen gehören zum Tertiärsektor. Sie erzeugen immaterielle Leistungen, die nicht lagerbar und kaum übertragbar sind und meist die Einbeziehung eines externen Faktors, des Kunden, erfordern. Erzeugung und Verbrauch fallen meist zeitlich zusammen; dies heißt Uno-actu-Prinzip. 2012 gab es in Deutschland insgesamt 3.663.432 Unternehmen. Die größten Anteile entfielen auf Handel sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 670.272 Unternehmen beziehungsweise 18,30 %, auf freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen mit 515.188 beziehungsweise 14,06 % sowie auf das Baugewerbe mit 392.624.
Nach der räumlichen Struktur sind lokale Unternehmen auf einen Betrieb an einem Ort beschränkt. Regionale Unternehmen führen mehrere Betriebsstätten innerhalb einer Region, nationale Unternehmen Stützpunkte innerhalb eines Landes. Internationale Unternehmen sind auf internationalen Märkten aktiv. Multinationale Unternehmen besitzen Produktionsstandorte in mehreren Staaten; nationale Gesellschaften übernehmen das operative Geschäft und Teile strategischer Aufgaben. Globale Unternehmen sind stärker zentralisiert: Die nationalen Gesellschaften übernehmen vor allem Distribution, während strategische und viele operative Entscheidungen im Mutterland getroffen werden. Internationale Unternehmen bilden eine Mischform mit teils zentralen und teils dezentralen strategischen Abteilungen.
Internationalisierung bedeutet die geografische Dezentralisierung der Unternehmenstätigkeit auf internationalen Märkten. Gründe sind größere Marktnähe und Absatzsicherung, niedrigere Lohn- und Lohnnebenkosten, Risikostreuung, das Umgehen von Importrestriktionen, Transportkostenvorteile, Beschaffungsvorteile, ausländische Investitionsförderung und eine größere Unabhängigkeit von Devisenkursen. Die Stufen reichen von Export und Lizenzvergabe über Franchising und Joint Venture bis zu Auslandsniederlassung und Tochterunternehmen.
Existenzbedingungen und Unternehmensziele
Die drei zentralen Existenzbedingungen eines Unternehmens sind Liquidität, Rentabilität und Wachstum. Liquidität ist die Existenzbedingung „sine qua non“: Ein Unternehmen muss jederzeit, auch kurzfristig, seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen können. Rentabilität muss mittel- bis langfristig gesichert sein, weil sonst auf Dauer auch die Liquidität gefährdet ist. Wachstum wird unter anderem an Gewinn, Erlös oder Beschäftigtenzahl gemessen. Um Liquidität und Rentabilität zu sichern, muss ein Unternehmen mindestens mit dem Markt mitwachsen.
Unternehmensziele werden in drei Dimensionen geordnet: die ökonomische, die soziale und die ökologische Dimension. Die ökonomische Dimension hat wegen der konstitutiven Merkmale eines Unternehmens eine vorrangige Stellung. Innerhalb dieser Dimension unterscheidet man Leistungsziele, Finanzziele und Erfolgsziele.
Unternehmensverbindungen und ökonomische Erklärung
Bei Unternehmensverbindungen werden Kooperation und Konzentration unterschieden. Kooperation ist die freiwillige Zusammenarbeit mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen. Kartelle beruhen auf Verträgen und sollen meist den Wettbewerb beschränken oder eine Monopolstellung erreichen; in Deutschland sind sie wettbewerbsrechtlich verboten. Konsortien sind ebenfalls vertragliche Kooperationen, häufig für Großprojekte, und werden danach meist wieder beendet. Unternehmensverbände vertreten gemeinsame Interessen gegenüber Öffentlichkeit oder Staat; dazu zählen Wirtschaftsfachverbände, Kammern und Arbeitgeberverbände. Auch die gemeinsame Gründung eines Unternehmens durch mehrere bestehende Unternehmen ist eine Kooperation, wenn sie durch Kapitalbeteiligungen getragen wird.
Konzentration ist die freiwillige oder unfreiwillige Angliederung eines bestehenden Unternehmens an ein anderes. Die wirtschaftliche Selbständigkeit wird dabei eingeschränkt und kann vollständig verloren gehen. Eine Fusion verschmilzt mehrere Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit. Verbundene Unternehmen bleiben rechtlich selbständig, sind aber kapitalmäßig oder vertraglich verflochten. Genannt werden Minderheitsbeteiligungen bis zu 25 %, Sperrminoritäten bis zu 50 %, Mehrheitsbeteiligungen bis zu 75 %, Dreiviertelmehrheitsbeteiligungen bis zu 95 % und Eingliederungsbeteiligungen zwischen 95 und 100 %.
Bei einer Unternehmensübertragung wechselt die Inhaberschaft, etwa durch Unternehmenskauf, Erbfall oder Schenkung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge. Bei einer Überlassung wechselt nur die Person des Betreibers; der Inhaber bleibt meist derselbe. Beispiele sind Unternehmenspacht und Unternehmensnießbrauch. Vorübergehende Formen der Zusammenarbeit sind Konsortium, Arbeitsgemeinschaft und strategische Partnerschaft.
Die Industrieökonomik untersucht auch, warum sich Individuen und Gruppen zu Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen. Erklärungen liegen in Effizienzvorteilen, technologischen Gründen, langfristigen Beziehungen und dem Umgang mit unvollständigen Verträgen. Zusätzlich kann die Existenz von Unternehmen mit Rentenabschöpfung erklärt werden.
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