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Eigenkapital
Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz …
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Begriff und Grundmerkmale
Eigenkapital ist der Teil des Kapitals auf der Passivseite einer Bilanz, der als positive Differenz zwischen Vermögen und Schulden entsteht. Es entspricht damit dem Reinvermögen. Anders als Fremdkapital unterliegt es keiner Rückzahlungsverpflichtung und steht dem Wirtschaftssubjekt grundsätzlich unbefristet zur Verfügung.
In der Betriebswirtschaftslehre gibt es keine einheitliche Definition. Drei Schwerpunkte sind verbreitet: Eigenkapital kann als von Eigentümern oder Gesellschaftern bereitgestelltes Kapital, als bilanzielle Residualgröße oder als Kapital ohne Rückzahlungs- und Kündigungsmöglichkeit verstanden werden. Bilanzorientierte Definitionen setzen es heute meist mit der Restgröße aus Vermögen abzüglich Schulden gleich. Nach IASB lautet dies: „the residual interest in the assets of the entity after deducting all its liabilities“ (IASB F.49(c)595).
Aufgaben des Eigenkapitals
Eigenkapital erfüllt mehrere wichtige Funktionen:
- Bei der Gründung finanziert es Gründungsinvestitionen. Ohne Eigenkapital können neu gegründete Unternehmen kein Fremdkapital aufnehmen. Teilweise ist ein Mindest-Eigenkapital gesetzlich vorgeschrieben, etwa in § 7 AktG und § 5 Abs. 1 GmbHG.
- Es finanziert langfristiges Sachanlagevermögen und Beteiligungen im Sinne der goldenen Bilanzregel.
- Es fängt Verluste auf und schützt Gläubiger. Je höher das Eigenkapital, desto länger kann ein Unternehmen Verluste verkraften, ohne in eine Unternehmenskrise zu geraten. Bei Liquidation oder Insolvenz wird Eigenkapital zuletzt zurückgezahlt und haftet deshalb für die Gläubiger.
- Zusammen mit dem Risikoumfang bestimmt es die freie Risikotragfähigkeit und beeinflusst Rating und Bonität.
- Die Höhe der Eigenmittel begrenzt das mögliche Geschäftsvolumen: Schlechtere oder negative Schuldenkennzahlen können Gläubiger von weiteren Geschäften abhalten; dies wird mit Unterkapitalisierung verbunden.
- Der Anteil eines Gesellschafters am Eigenkapital ist Grundlage für die Verteilung von Gewinn und Verlust. Bei Kapitalgesellschaften orientiert sich die Dividende insbesondere am Aktienkapital.
- Eine hohe absolute Eigenkapitalausstattung und Eigenkapitalquote kann Vertrauen in Solvabilität, Kreditwürdigkeit und Rating schaffen.
Unternehmen und Kapitalmarkt
Bei der Unternehmensgründung entsteht Eigenkapital durch Bar- oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Im Jahresabschluss ist es bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 lit. A HGB eine Bilanzposition. Dazu gehören gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag oder Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Gewinnrücklagen werden in gesetzliche Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen gegliedert.
Gezeichnetes Kapital nach § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 152 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 42 Abs. 1 GmbHG bezeichnet eingezahltes Eigenkapital. Ausstehendes Kapital erhöht das Eigenkapital erst nach Anforderung und Einzahlung; nicht eingefordertes Kapital ist offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen (§ 272 Abs. 1 Satz HGB). Bei bestehenden Unternehmen kann Eigenkapital durch Kapitalerhöhung, Gewinnthesaurierung, Aktivierung von Vermögensposten sowie Höherbewertung von Aktiva oder Niedrigerbewertung von Passiva entstehen. Im Konzernabschluss sind Minderheiten-Anteile gesondert auszuweisen (§ 307 Abs. 1 HGB).
Eigenkapitaltitel sind Aktien, Genussscheine, Wandelanleihen und GmbH-Anteile. Ihre Vergütung hängt als Dividende vom Unternehmensergebnis ab; Fremdkapitalzinsen sind dagegen erfolgsunabhängig. Bei einer Liquidation werden zunächst Fremdkapitalgeber und erst danach Eigenkapitalgeber bedient. Reichen die liquidierbaren Aktiva nach Tilgung der Schulden nicht aus, erhalten Eigenkapitalgeber nichts. Daher tragen sie ein größeres Risiko und erwarten üblicherweise eine Risikoprämie. Die durchschnittliche Rendite am Kapitalmarkt besteht aus Dividendenrendite und Kursveränderungsrate und ist in aller Regel höher als der durchschnittliche Zins risikoloser Anleihen.
Abgrenzung zu Fremdkapital
Für Gläubiger und Analysten ist die Abgrenzung wichtig: Besteht auch nur die geringste Rückzahlungsmöglichkeit, ist eine Bilanzposition Fremdkapital. Deshalb zählen alle Rückstellungen, einschließlich Pensionsrückstellungen, zum Fremdkapital, weil mindestens eine 50%ige Rückzahlungswahrscheinlichkeit besteht. Auch eine erfolgsunabhängige Verzinsung spricht für Fremdkapital.
Mezzanine-Kapital ist eine Mischform. Nachrangdarlehen sind rechtlich Darlehen nach § 488 Abs. 1 BGB und damit Fremdkapital, werden aber erst nach vorrangigen Gläubigern zurückgezahlt. Genussrechte sind je nach Ausgestaltung einzuordnen: Eine bedingte Rückzahlung erst bei Liquidation führt zu Eigenkapital, eine unbedingte Rückzahlungspflicht zu Fremdkapital. Stille Gesellschaften haben im Zweifel den Charakter eines Schuldverhältnisses und sind Fremdkapital. Hybridanleihen sind Anleihen und damit Fremdkapital; häufig kann der Emittent sie nach 7 bis 10 Jahren erstmals kündigen, ihre Laufzeit kann 30 bis 100 Jahre betragen oder unbegrenzt sein. Gesellschafterdarlehen sind formal Fremdkapital, werden jedoch wirtschaftlich als Eigenkapital behandelt. Seit November 2008 sind bestimmte Rückzahlungsansprüche von Gesellschaftern nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 sowie §§ 44a, 135 und 143 InsO nachrangige Insolvenzforderungen.
Internationale Ratingagenturen können hybride Formen ganz oder teilweise als wirtschaftliches Eigenkapital anerkennen, wenn eine lange Laufzeit und/oder hohe Verlustbeteiligung vorliegt. Nachrangdarlehen können mindestens zu 50 % wirtschaftliches Eigenkapital sein. Passive latente Steuern und passive Rechnungsabgrenzungsposten mindern zwar das Eigenkapital, sind aber im engeren Sinn kein Fremdkapital, sondern Bilanzierungshilfen zur Periodisierung des Gewinns.
Rechtliche Einordnung und Kennzahl
Eigenkapital ist als Residualgröße zunächst ein unbestimmter Rechtsbegriff, weil auch Vermögen und Schulden unbestimmt sind. § 247 Abs. 1 HGB definiert es nicht; § 266 Abs. 3 lit. A HGB nennt seine Bestandteile und macht es dadurch zu einem bestimmten Rechtsbegriff. Die Nichtrückzahlbarkeit wird insbesondere durch § 57 Abs. 1 AktG und § 30 Abs. 1 GmbHG gesichert.
Auch nach IFRS muss Eigenkapital nicht rückzahlbar und nicht kündbar sein. IAS 32.16 verlangt, dass ein Instrument keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung flüssiger Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte enthält und in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten beglichen werden kann oder wird. Nach Basel III muss das Kernkapital von Kreditinstituten ebenfalls unbegrenzt verfügbar sein. Sind Verluste so hoch, dass die Passiva die Aktiva übersteigen, liegt „negatives Eigenkapital“ vor; nach § 268 Abs. 3 HGB ist dann auf der Aktivseite „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen.
Die wichtigste Kennzahl ist die Eigenkapitalquote:
Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Bilanzsumme
Sie zeigt den Anteil des Eigenkapitals an der Gesamtfinanzierung. Eine höhere Quote bedeutet grundsätzlich bessere Bonität. Sie senkt zudem den Zinsaufwand des relativ niedrigeren Fremdkapitals und kann den Break-even-Point schneller erreichbar machen.
Staat, Privathaushalte und internationale Regeln
Kameralistische Staatshaushalte enthalten keine Bestandsgrößen wie Eigenkapital. Rechnerisch ergibt es sich dort als positive Differenz von Staatsvermögen und Staatsschulden. § 7a HGrG erlaubt Doppik; dadurch ist ab Landesebene abwärts eine Eigenkapitaldarstellung möglich. Für Gemeinden ist Eigenkapital jedoch keine geeignete Schuldendeckungsgröße, weil unveräußerliches Verwaltungsvermögen wie Schulen, Straßen oder Brücken meist keinen Marktpreis hat und kaum verwertbar ist. Öffentliche Unternehmen und Kommunalunternehmen erstellen Jahresabschlüsse nach HGB.
Bei Privathaushalten würden zur Aktivseite beispielsweise Wohnimmobilie, Kraftfahrzeug, Hausrat, Kassenbestand, Bankguthaben und Wertpapiere gehören; auf der Passivseite stehen Verbindlichkeiten sowie Reinvermögen beziehungsweise Eigenkapital. Bei Immobilienfinanzierungen zählen Bargeld, Spareinlagen, Termingelder, Wertpapiere, Bausparguthaben, unbelasteter Grundbesitz und Eigenleistungen („Muskelhypothek“) zum Eigenkapital. Rückzahlungspflichtige Verwandtenkredite, Arbeitgeberdarlehen oder öffentliche Zuschüsse sind Fremdkapital.
Die IFRS definieren Eigenkapital international als Restbetrag der Vermögenswerte nach Abzug aller Schulden. Eine eigenständige Bewertung findet nicht statt; der Betrag hängt von der Bewertung von Vermögen und Schulden ab. Nach IAS 1.108 kann es unter anderem aus gezeichnetem Kapital, Rücklagen und kumulierten Salden des sonstigen Ergebnisses bestehen; im Konzernabschluss kommen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter hinzu. In Österreich nennt § 224 Abs. 3 UGB Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn. In der Schweiz sind nach Art. 959a Abs. 2 OR unter anderem Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital sowie gesetzliche Kapital- und Gewinnreserven auszuweisen.
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