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Finanzierung
Finanzierung (englisch funding) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.
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Begriff und Einordnung
Finanzierung ist die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann. Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte, Unternehmen und der Staat. Bei allen muss ein Kapitalbedarf gedeckt werden; die konkrete Finanzierung unterscheidet sich aber je nach Wirtschaftssubjekt.
Bei Unternehmen ist Finanzierung eine betriebliche Funktion. Der kapitalwirtschaftliche Finanzierungsbegriff meint die Bereitstellung von Kapital. Der monetäre Finanzierungsbegriff meint die Beschaffung von Geld zur Sicherung der Liquidität, also der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Mindestens die Passivseite der Bilanz ist betroffen: Sie zeigt, aus welchen Kapitalquellen das Vermögen auf der Aktivseite finanziert wird. Nach Günter Wöhe ist die Kapitalbeschaffung auf der Passivseite der enge Finanzierungsbegriff; die damit finanzierten Investitionen auf der Aktivseite gehören zum weiten Finanzierungsbegriff.
Finanzierung umfasst die Beschaffung oder Refinanzierung, die Rückzahlung oder Tilgung und die Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Aus Sicht eines Anlegers betrachtet die Finanzökonomik dieselben Zusammenhänge umgekehrt.
Grundformen der Finanzierung
Finanzierungsformen werden nach zwei Kriterien gegliedert: nach der Mittelherkunft und nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber. Mittel können von außen zufließen (Außenfinanzierung) oder aus dem Unternehmen selbst stammen (Innenfinanzierung). Kapitalgeber stellen entweder Eigenkapital oder Fremdkapital bereit.
Daraus ergibt sich eine Zwei-mal-zwei-Gliederung: Außenfinanzierte Fremdfinanzierung ist Kreditfinanzierung; innenfinanzierte Fremdfinanzierung ist Rückstellungsfinanzierung; außenfinanzierte Eigenfinanzierung ist Beteiligungsfinanzierung; innenfinanzierte Eigenfinanzierung ist Selbstfinanzierung. Eine Zwischenstellung nimmt die innenfinanzierte Umschichtungsfinanzierung ein: Abschreibungsfinanzierung und Finanzierung aus Vermögensumschichtung.
Innenfinanzierung entsteht im operativen Geschäft, etwa durch Abschreibungen, Gewinnthesaurierungen oder Zuführungen zu Rückstellungen. Im weiteren Sinn gehören Kapitalfreisetzungen durch Rationalisierung, außergewöhnliche Veräußerungsgewinne oder Vermögensumschichtungen dazu. Voraussetzung ist erstens ein Zufluss liquider Mittel aus dem Umsatz- und Leistungsprozess und zweitens, dass ihm kein oder ein geringerer auszahlungswirksamer Aufwand gegenübersteht. Das Innenfinanzierungspotenzial wird vereinfacht mit dem Cashflow als Einzahlungsüberschuss gemessen.
Bei offener Selbstfinanzierung werden ausgewiesene Gewinne ganz oder teilweise einbehalten und als Gewinnrücklagen gebildet. Verdeckte oder stille Selbstfinanzierung entsteht durch Auflösung stiller Reserven. Stille Reserven können sich aus dem Vorsichtsprinzip, Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten ergeben, beispielsweise durch Überbewertung von Passiva, Unterbewertung oder Nichtaktivierung von Aktiva, hohe Abschreibungen oder unterlassene Zuschreibungen. Selbstfinanzierung kann Steuern sparen, die Krisenfestigkeit erhöhen und wegen ausbleibender Zinsen eine risikoreichere Strategie ermöglichen. Sie kann aber Kapital weniger optimal verwenden und gegenüber Marktalternativen teuer sein. Die Selbstfinanzierung neu gegründeter Unternehmen heißt Bootstrapping.
Rückstellungsfinanzierung ist Fremdfinanzierung durch Innenfinanzierung. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste wirken finanzierend, wenn zwischen ihrer Bildung und der Auszahlung Zeit liegt. Kurzfristige Rückstellungen haben kaum Wirkung; langfristige Pensions- und Garantierückstellungen sind bedeutsam. Bei Pensionsrückstellungen steigt der Effekt in der Expansionsphase, bleibt in der ausgeglichenen Phase gleich und wird in der Kontraktionsphase negativ, wenn Pensionszahlungen die Zuführungen übersteigen.
Bei der Abschreibungsfinanzierung werden Abschreibungen in Verkaufspreise eingerechnet. Die damit zurückfließenden Abschreibungsgegenwerte können bis zur Ersatzbeschaffung von Anlagegütern anderweitig investiert werden. Nicht benötigte Mittel führen zum Kapitalfreisetzungseffekt; eine sofortige Wiederanlage in gleichartige Anlagegüter zu gleichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Kapazitätserweiterungseffekt. Bei der Finanzierung aus Vermögensumschichtung werden materielle oder immaterielle Vermögenswerte in liquide Mittel überführt, etwa durch Verkauf nicht benötigten Anlagevermögens oder Senkung von Lagerbeständen. Das Gesamtvermögen verändert sich dabei nicht.
Außen-, Eigen- und Fremdfinanzierung
Bei der Außenfinanzierung fließen Mittel von autonomen Wirtschaftssubjekten zu und stammen nicht aus dem Umsatzprozess des Unternehmens. Eigenfinanzierung oder Beteiligungsfinanzierung liegt vor, wenn Eigentümer Einlagen erhöhen oder neue Gesellschafter neue Einlagen leisten. Selbstfinanzierung zählt ebenfalls zur Eigenfinanzierung, ist wegen ihrer Herkunft aus dem Unternehmensprozess aber Innenfinanzierung.
Emissionsfähige Unternehmen wie Aktiengesellschaften und KGaA können Aktien ausgeben. Nicht emissionsfähige Unternehmen wie Offene Handelsgesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft und Genossenschaft können dies nicht. Ihre Anteile sind weniger fungibel, also schwerer handelbar. Sie müssen deshalb meist Kapital von bisherigen Gesellschaftern erhalten oder neue Gesellschafter aufnehmen; dadurch können sich Stimmrechtsverhältnisse ändern.
Fremdfinanzierung stellt Fremdkapital bereit, meist durch Kredite von außen. Kreditgeber haben keine Mitspracherechte und nehmen nicht an Gewinn oder Verlust teil. Dafür erhalten sie Zinsen: in der Regel den risikolosen Marktzins plus einen Risikoaufschlag, der von Sicherheiten und geschätztem Risiko abhängt. Der Kredit ist auch im Verlustfall zurückzuzahlen; andernfalls kann der Kreditgeber die vereinbarte Sicherheit erhalten. Langfristige Kredite sind beispielsweise Darlehen, Investitionskredite, Immobilienfinanzierungen, Anleihen und Schuldscheindarlehen; kurzfristige Kredite sind unter anderem Lieferanten-, Kunden-, Kontokorrent-, Dispositions-, Lombard-, Rembours- und Avalkredite.
Vollfinanzierung liegt vor, wenn der Kreditnehmer kein Eigenkapital einsetzt; dadurch trägt er ein höheres Finanzierungsrisiko. Bei Teilfinanzierung beteiligt er sich mit Eigenkapital. Zwischenfinanzierung wird genutzt, wenn eine Endfinanzierung bereits gesichert ist, Vorfinanzierung, wenn dies noch nicht der Fall ist.
Sonder- und Spezialfinanzierungen
Beim Factoring verkauft ein Unternehmen Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft und erhält sofort den Kaufpreis; meist werden 90 % bevorschusst. Die restlichen 10 % werden gezahlt, wenn der Debitor die Rechnung begleicht oder zahlungsunfähig wird. Es handelt sich um einen true sale: Die Factoring-Gesellschaft wird Eigentümerin der Forderung und trägt das Ausfallrisiko. Beim Inhouse-Verfahren führt der Verkäufer das Debitorenmanagement weiter, beim Full-Service-Verfahren übernimmt es der Factor. Stilles Factoring wird den Debitoren nicht offengelegt und ist nur mit Inhouse-Verfahren sowie bei guten Bonitäten möglich; offenes Factoring wird Kunden angezeigt. Fälligkeitsfactoring sichert Forderungen zu 100 Prozent gegen Ausfälle, hat aber keine Finanzierungsfunktion.
Vorteile des Factoring sind Liquiditätsschonung, kein Kreditrisiko, Zeit- und mögliche Personalkosteneinsparungen, professionelleres Debitorenmanagement, eine höhere Eigenkapitalquote durch Bilanzverkürzung und gegebenenfalls mehr Unabhängigkeit von Hausbanken. Nachteilig sind die hohen Kosten, weil die Factoring-Gesellschaft Risiken über den Preis weitergibt.
Bei forderungsbesicherten Wertpapieren werden Forderungen an eine Zweckgesellschaft (special purpose vehicle, SPV) verkauft. Diese verbrieft sie und platziert sie als asset-backed security (ABS) oder asset-backed commercial paper (ABCP) am Kapitalmarkt. Institutionelle Anleger kaufen diese Papiere. Das Ausfallrisiko wird durch Credit Enhancement, etwa Subordination oder Kreditversicherung, und durch Ratings von Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch Ratings beurteilt. ABS eignen sich wegen hoher Mindestvolumina vor allem für große Unternehmen; ABCP steht durch Bündelung von Forderungen auch mittelständischen Unternehmen offen.
Spezialfinanzierungen umfassen Projekt-, Objekt- und Rohstoffhandelsfinanzierung, die Finanzierung von Mietimmobilien sowie hochvolatile gewerbliche Realkredite. Bei Projektfinanzierung dienen vor allem die Einkünfte des einzelnen Projekts als Tilgungsquelle und Sicherheit. Bei Objektfinanzierung, etwa für Schiffe, Flugzeuge oder Fahrzeugflotten, hängt die Rückzahlung von Cashflows der finanzierten und verpfändeten oder abgetretenen Objekte ab. Rohstoffhandelsfinanzierung sind strukturierte kurzfristige Kredite, die aus Verkaufserlösen finanzierter Handelswaren zurückgezahlt werden. Bei einkommensgenerierenden Gewerbeimmobilien beruhen Rückzahlung und Verwertungserlös vor allem auf Mieten, Leasingeinnahmen oder dem Objektverkauf. Die CRR verlangt für Spezialfinanzierungen einen gesonderten Ausweis innerhalb der Risikopositionen an Unternehmen (Art. 147 Abs. 8 CRR); ohne Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit gelten die Risikogewichte aus Art. 153 Abs. 5 CRR.
Finanzierung von Unternehmen, Staat und Haushalten
Privathaushalte finanzieren sich mit Arbeits-, Kapital- und Transfereinkommen, Ersparnissen sowie Erlösen aus Vermögensverkäufen. Diese Mittel können einzeln oder kombiniert für größere Anschaffungen wie Hausrat, Automobile oder Wohnimmobilien eingesetzt werden. Reichen sie nicht aus, ist über Kredite zu entscheiden. Dann ist ein Finanzierungsplan erforderlich, der für Kreditinstitute eine wichtige Kreditunterlage ist.
Unternehmensfinanzierung beruht auf Finanzplanung. Zu entscheiden sind insbesondere Zeitpunkt und Form der Aufnahme von Eigen- und Fremdkapital, Laufzeiten, Blankokredit oder Besicherung durch Kreditsicherheiten. Auch Prolongation und Zinsanpassung von Bankkrediten sowie Just-in-time-Produktion können Maßnahmen der Unternehmensfinanzierung sein.
Staatsfinanzierung ist die Finanzierung staatlicher oder anderer öffentlicher Haushalte durch Staatseinnahmen. Materieller Haushaltsausgleich bedeutet, dass ordentliche Einnahmen, vor allem Steuern, die Staatsausgaben decken. Defizite werden durch Kredite finanziert, sodass formeller Haushaltsausgleich möglich ist. In Deutschland bestimmen Art. 105 bis Art. 108 GG das Steuerstaatsprinzip. Daneben gibt es Gebühren (Art. 74 Nr. 22 GG), Beiträge (Art. 74 Nr. 18 GG), Sozialversicherungsabgaben (Art. 74 Nr. 12 GG), Münz- und Banknotengeld (Art. 73 Nr. 4 GG) sowie subsidiär Kredite (Art. 115 GG). Nach Art. 115 Abs. 2 GG dürfen Einnahmen aus Krediten 0,35 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Permanente Defizite erhöhen die Staatsverschuldung und damit Finanzrisiken. Durch das Gesamtdeckungsprinzip müssen sämtliche Staatseinnahmen alle Staatsausgaben decken.
Finanzierungsformen sind nicht immer eindeutig abgrenzbar: Eine Public-Private-Partnership ist zugleich Projektfinanzierung und öffentliche Finanzierung; Projektfinanzierungen sind stets strukturierte Finanzierungen.
Planung, Regeln, Analyse und Wirkungen
Hauptaufgabe der Finanzplanung ist die Erhaltung der Liquidität bei Rentabilitätsmaximierung, also Kapitalkostenminimierung. Zwischen künftigen Ein- und Auszahlungen muss ein dynamisches Gleichgewicht bestehen. Schon eine Störung in einer unendlich kleinen Zahlungsperiode kann Zahlungsunfähigkeit verursachen, wenn keine sofortigen zusätzlichen liquiden Mittel verfügbar sind. Die Planung muss zukunftsbezogen, vollständig und termingenau sein und dem Bruttoprinzip folgen: Ein- und Auszahlungen dürfen nicht saldiert werden.
Überliquidität verursacht einen kalkulatorischen Verlust durch fehlende Zinseinnahmen. Sie kann durch Investitionen, Schuldentilgung oder Ausschüttungen abgebaut werden. Unterliquidität bedeutet Zahlungsunfähigkeit und kann durch Kredite, Kapitalerhöhungen, Ausgabenkürzungen oder bessere Durchsetzung von Zahlungsbedingungen aufgefangen werden. Kapitalbedarfsplanung betrachtet mehrere Jahre und Bilanzbestände; Liquiditätsplanung plant Zahlungsströme tagegenau für eine Woche bis höchstens einen Monat. Finanzplanung im engeren Sinn umfasst bis zu einem Jahr auf Wochen- oder Monatsbasis.
Vertikale Finanzierungsregeln vergleichen Fremdkapital mit Eigenkapital: Eins-zu-eins-Regel: Fremdkapital/Eigenkapital ≤ 1; Zwei-zu-eins-Regel: Fremdkapital/Eigenkapital ≤ 2; Drei-zu-eins-Regel: Fremdkapital/Eigenkapital ≤ 3. Horizontale Regeln setzen Kapital zum Anlagevermögen ins Verhältnis: Goldene Bankregel (Anlagendeckung I): Eigenkapital/Anlagevermögen ≥ 1. Goldene Bilanzregel (Anlagendeckung II): (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital)/Anlagevermögen ≥ 1.
Die Bilanzanalyse betrachtet die Sicht von Eigenkapitalgebern oder Gläubigern. Wichtige Kennzahlen sind Bilanzkurs = Eigenkapital/Anzahl der Aktien, Fremdkapitalquote = FK/Gesamtkapital, Eigenkapitalquote = Eigenkapital/Gesamtkapital und Verschuldungsgrad = Fremdkapital/Eigenkapital. Hohe Fremdkapitalquote oder niedrige Eigenkapitalquote bedeuten häufig ein höheres Risiko. Die Bilanz liefert aber kaum Angaben über Marktstellung, Marktpotenzial und Managementqualität. Finanzierungstheorien erklären Zusammenhänge von Kapitalbeschaffung, Investition, Planung, Organisation und Kontrolle; moderne Ansätze umfassen neoklassische Kapitalmarkttheorie und neo-institutionalistische Finanzierungstheorie, in der Signaling wichtig ist.
Volkswirtschaftlich soll Kapital mit möglichst geringen Reibungsverlusten von Kapitalanbietern zu Kapitalinteressenten gelangen, damit es dort eingesetzt wird, wo es den größten gesamtwirtschaftlichen Nutzen schafft. Niedrigere Transaktionskosten durch Börsen oder Banken können Wohlfahrtsgewinne bewirken. Als Alternativfinanzierungen entwickelten sich in den 2000er und 2010er Jahren unter anderem Risikokapital, Business Angels und Crowdfunding.
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