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Fremdkapital
Fremdkapital ist in der Betriebswirtschaftslehre Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern …
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Begriff und Herkunft
Fremdkapital ist Kapital, das einer juristischen Person – einem Unternehmen oder einer Gebietskörperschaft – von Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird. Auch Rückstellungen zählen dazu, obwohl sie aus der Innenfinanzierung stammen. Der Gegensatz zum Fremdkapital ist Eigenkapital.
Fremdkapital liegt vor, wenn der Gläubiger die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln kündigen kann, sie befristet ist und der Kapitalgeber einen erfolgsunabhängigen Vergütungsanspruch, also Kreditzinsen, hat. Dies gilt auch für Gesellschafter, die ihrem Unternehmen statt Eigenkapital ein Gesellschafterdarlehen geben. Mit Ausnahme von Rückstellungen stammt Fremdkapital aus der Außenfinanzierung.
Bestandteile des Fremdkapitals
Zum Fremdkapital gehören vor allem Verbindlichkeiten: Darlehen von Kreditinstituten, Lieferantenkredite, Kundenkredite, Obligationen und weitere Finanztitel. Hinzu kommen Rückstellungen für vorhersehbare, künftig zu leistende Zahlungen, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist, etwa Pensionsrückstellungen, Steuern und Sozialleistungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Ebenfalls dazugehören passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Veränderung des Fremdkapitals heißt Finanzierungssaldo. In öffentlichen Haushalten entspricht er in der Regel dem Haushaltssaldo. Bei bilanzierenden Unternehmen besteht keine direkte Verbindung zwischen Bilanzsaldo und Finanzierungssaldo, weil sich auch das Eigenkapital verändern kann.
Abgrenzung und hybride Finanzierungen
Für Gläubiger und Analysten ist die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital wichtig. Besteht auch nur die geringste Rückzahlungsmöglichkeit, wird eine Bilanzposition dem Fremdkapital zugeordnet. Deshalb sind sämtliche Rückstellungen, auch Pensionsrückstellungen, Fremdkapital: Es besteht mindestens eine 50-prozentige Rückzahlungswahrscheinlichkeit. Eine erfolgsunabhängige Verzinsung ist ebenfalls ein Hinweis auf Fremdkapital.
Mezzanine-Kapital bezeichnet Mischformen. Nachrangdarlehen sind nach § 488 Abs. 1 BGB Fremdkapital; ihre Rückzahlung erfolgt erst nach der Befriedigung vorrangiger Gläubiger. Dieser Rangrücktritt gilt bei Insolvenz und Liquidation. Genussrechte müssen je nach Ausgestaltung beurteilt werden: Eine unbedingte Rückzahlungsverpflichtung bedeutet Fremdkapital, eine nur bei Liquidation eintretende Verpflichtung Eigenkapital. Bei bestimmter Ausgestaltung können Genussrechte von Kreditinstituten nach § 10 Abs. 5 KWG und von Versicherungen nach § 214 Abs. 1, 2 und 4 VAG als regulatorisches Eigenkapital anerkannt werden.
Stille Gesellschaften haben nach der gesetzlichen Konzeption eher den Charakter eines Schuldverhältnisses und gelten im Zweifel als Fremdkapital. Hybridanleihen sind Anleihen und damit Fremdkapital; sie können meist nach 7 bis 10 Jahren erstmals durch den Emittenten gekündigt werden und haben häufig eine Nachrangklausel. Ihre Laufzeit kann 30 bis 100 Jahre betragen; „ewige Anleihen“ heißen perpetuals. Gesellschafterdarlehen sind formal Fremdkapital, werden wirtschaftlich jedoch als Eigenkapital behandelt. Seit November 2008 werden ihre Rückzahlungsansprüche unter den genannten Voraussetzungen als nachrangige Insolvenzforderungen eingeordnet (§ 39 Abs. 1 Nr. 5, §§ 44a, 135 und 143 InsO). Ratingagenturen können hybride Formen bei langer Laufzeit und/oder hoher Verlustbeteiligung ganz oder teilweise als wirtschaftliches Eigenkapital anerkennen; Nachrangdarlehen können dabei mindestens zu 50 % angerechnet werden.
Im Insolvenzverfahren wird der Unterschied besonders sichtbar: Ausstehendes Eigenkapital kann der Insolvenzverwalter nach § 171 Abs. 2 HGB in die Masse verlangen. Ein Kreditgeber kann ein Darlehen dagegen nach § 490 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigen; der Rückforderungsanspruch nimmt als Insolvenzforderung teil. Seit dem MoMiG ist nicht mehr entscheidend, ob ein Darlehen eigenkapitalersetzend ist (§ 135 Abs. 1 InsO).
Ausweis in der Bilanz
Nach § 266 Abs. 3 HGB wird Fremdkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Rückstellungen stehen getrennt unter Ziff. B, Verbindlichkeiten unter Ziff. C. Rechnungsabgrenzungsposten (Ziff. D) und latente Steuern (Ziff. E) sind gesonderte Positionen.
Die Bilanz muss nach § 268 Abs. 5 HGB Fremdkapital mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr und von über 1 Jahr ausweisen. Der Anhang enthält nach § 285 Nr. 1 HGB Angaben zu Restlaufzeiten von über 5 Jahren sowie zu Umfang, Art und Form gestellter Sicherheiten. Mittelfristiges Fremdkapital ergibt sich, indem kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten abgezogen werden.
Kennzahlen und Risiken
In der Bilanzanalyse wird Fremdkapital unter anderem mit der Fremdkapitalquote, dem Verschuldungsgrad und dem Liquiditätsgrad untersucht. Die Fremdkapitalquote zeigt den Anteil der Fremdfinanzierung an der Gesamtfinanzierung beziehungsweise an der Bilanzsumme:
Fremdkapitalquote = Fremdkapital / Bilanzsumme
Eine hohe Fremdkapitalquote erhöht wegen des Schuldendienstes aus Kreditzinsen und Tilgung die Ertragsrisiken. Mehr Gewinn wird für Zinsen benötigt, der Break-even-Point steigt (cost leverage), und es entstehen Beschäftigungsrisiken. Außerdem nehmen künftige Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken zu. Bei einer niedrigen Fremdkapitalquote sinkt das Ausfallrisiko der Gläubiger, weil ihre Forderungen stärker durch Unternehmensvermögen gedeckt sind.
Die Quote hängt stark von der Branche ab. Im Jahr 2008 lag sie bei Kreditinstituten bei etwa 85 %, im Baugewerbe bei 72,1 %, im Einzelhandel bei 62,1 %, im Großhandel bei 60,5 %, im Ernährungs- und Textilgewerbe bei 52,3 %, im Papiergewerbe bei 49,4 %, in der Chemie bei 45,7 %, im verarbeitenden Gewerbe bei 44,3 %, in der optischen Industrie bei 40,8 % und in der Automobilindustrie bei 38,9 %.
Immobilien und Optionspreistheorie
Bei einer Immobilienfinanzierung ist Fremdkapital die Summe aller Darlehen, die bei Kreditinstituten oder anderen Kreditgebern wie Arbeitgebern, öffentlicher Hand oder Privatpersonen zur Finanzierung eines Bauvorhabens oder Kaufpreises aufgenommen werden. Üblicherweise sichern die Kreditgeber diese Darlehen durch Grundpfandrechte ab.
In der Optionspreistheorie lässt sich Fremdkapital als Short Put auffassen. Solange das Unternehmen insolvent ist, erhalten Fremdkapitalgeber nur den Restwert des Unternehmens. Sobald alle Rückzahlungsansprüche erfüllt werden können, stehen weitere Erlöse aus Cashflows den Eigenkapitalgebern zu. Der Fremdkapitalanspruch verläuft dann horizontal. Es gilt:
FKₗ = min(CashFlow, Rückzahlungsanspruch)