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Umlaufvermögen

Umlaufvermögen (englisch current assets) sind in Unternehmen alle Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Geschäftsprozesses zur kurzfristigen Veräußerung, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Gliederung in der Bilanz
  3. 3. Abgrenzung zum Anlagevermögen
  4. 4. Kennzahlen der Bilanzanalyse
  5. 5. Working Capital und Working Capital Ratio

Begriff und Bedeutung

Umlaufvermögen (englisch: current assets) umfasst in Unternehmen alle Vermögensgegenstände, die im Geschäftsprozess kurzfristig veräußert, verbraucht, verarbeitet, weiterverarbeitet oder von Schuldnern zurückgezahlt werden sollen. Im Gegensatz zum Anlagevermögen dienen sie dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft, sondern befinden sich meist nur kurze Zeit im Unternehmen.

Das Handelsgesetzbuch definiert das Umlaufvermögen nicht ausdrücklich. Rechtlich ist es eine Restgröße: Alles, was kein Anlagevermögen ist, wird grundsätzlich dem Umlaufvermögen zugeordnet. Erwartet wird, dass die aktivierten Vermögensposten innerhalb einer Umsatzperiode zu Geld oder Geldsurrogaten werden oder durch Verkauf beziehungsweise Verbrauch untergehen.

Das Umlaufvermögen bildet häufig die Grundlage oder das Ergebnis der betrieblichen Prozesse. Zu den Grundlagen gehören etwa Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Aus ihnen entstehen in der Produktion fertige Erzeugnisse. Nach dem Verkauf werden diese zu Forderungen gegenüber Kunden und nach deren Zahlung zu Kassenbestand oder Bankguthaben. Das Umlaufvermögen durchläuft damit insbesondere die Prozesse der Beschaffung, Produktion und Absatzfinanzierung.

Gliederung in der Bilanz

Nach § 266 Abs. 2 lit. B HGB wird das Umlaufvermögen auf der Aktiv-Seite der Bilanz ausgewiesen und aus Gründen der Bilanzklarheit gegliedert. Vor der Bilanzerstellung ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bestände erforderlich.

Die Gliederung umfasst vier Hauptgruppen:

  • Vorräte beziehungsweise Vorratsvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen; fertige Erzeugnisse und Waren; geleistete Anzahlungen.
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis sowie sonstige Vermögensgegenstände.
  • Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere.
  • Liquide Mittel: Schecks, Kassenbestände, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten.

Bei allen vier Punkten werden Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert ausgewiesen.

Abgrenzung zum Anlagevermögen

Wertpapiere und Ausleihungen erscheinen im Gliederungsschema des § 266 HGB sowohl bei den Finanzanlagen als auch beim Umlaufvermögen. Deshalb kann die Zuordnung zu denselben Bilanzpositionen problematisch sein. Entscheidend ist die konkrete betriebliche Verwendungsart.

Zum Finanzanlagevermögen gehören Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Wertpapiere zählen dagegen zum Umlaufvermögen, wenn sie zu Handelszwecken gehalten werden und am Bilanzstichtag kurzfristig zum Verkauf bestimmt sind. Bei Kreditinstituten sind sie im Handelsbuch zu führen. Schecks, Wechsel und ähnliche Wertpapiere mit Zahlungsmittelfunktion werden regelmäßig dem Umlaufvermögen zugeordnet.

Nach US-GAAP gehören zu den „Current Assets“ nur Vermögensgegenstände, die innerhalb des normalen Geschäftszyklus in Geld umgewandelt, also verkauft oder verbraucht werden. Ist dieser Geschäftszyklus kürzer als ein Jahr, wird ein Jahr zugrunde gelegt. Die International Financial Reporting Standards grenzen ähnlich ab, lassen aber ein Wahlrecht zu, überhaupt zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden.

Eine einmal vorgenommene Zuordnung ist grundsätzlich beizubehalten. Eine ausnahmsweise erforderliche Übertragung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen heißt Umwidmung. Sie ist nur zulässig, wenn sich die Zweckbestimmung des Vermögenspostens geändert hat (§ 247 Abs. 2 HGB), und unterliegt strengen Vorschriften. Nach IAS 39.50–54 bestehen abhängig vom Finanzinstrument und der Bewertungskategorie zahlreiche Umwidmungsverbote. Für Kreditinstitute gilt zusätzlich § 340e Abs. 2 HGB: Wertpapiere, die in das Anlagevermögen umgewidmet werden sollen, müssen eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr haben.

Die Zuordnung beeinflusst auch die Bewertung. Wertpapiere des Anlagevermögens unterliegen dem gemilderten Niederstwertprinzip, Wertpapiere des Umlaufvermögens dem strengen Niederstwertprinzip.

Kennzahlen der Bilanzanalyse

Das Umlaufvermögen oder einzelne Bestandteile werden in der Bilanzanalyse mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen untersucht. Diese Kennzahlen helfen, die Vermögensstruktur und die Finanzierung kurzfristig gebundener Vermögenswerte zu beurteilen.

Die Vermögensintensität beschreibt das Verhältnis von Anlagevermögen zu Umlaufvermögen:

Vermögensintensität = Anlagevermögen / Umlaufvermögen.

Bei anlagenintensiven Unternehmen, etwa im produzierenden Gewerbe sowie bei Transport-, Infrastruktur- und Telekommunikationsunternehmen, überwiegt das Anlagevermögen. Im Handel und im Baugewerbe überwiegt dagegen das Umlaufvermögen.

Die Umlaufintensität zeigt den Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen:

Umlaufintensität = Umlaufvermögen / Gesamtvermögen.

Working Capital und Working Capital Ratio

Das Netto-Umlaufvermögen, englisch Working Capital, bezieht im Unterschied zur Vermögens- und Umlaufintensität auch die Passivseite der Bilanz ein. Vom Umlaufvermögen werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, abgezogen:

Working Capital = Umlaufvermögen − kurzfristige Verbindlichkeiten.

Eine genauere Berechnung kann folgende Positionen einbeziehen:

Liquide Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben, liquide Wertpapiere)

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Vorräte
  • geleistete Anzahlungen − Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen − erhaltene Anzahlungen = Working Capital.

Ein positives Working Capital bedeutet, dass das Umlaufvermögen nicht nur durch kurzfristige Verbindlichkeiten, sondern auch durch langfristige Finanzierungsinstrumente und Finanzierungstitel finanziert ist. Dadurch sinkt insbesondere das Risiko einer notwendigen Anschlussfinanzierung. Bei negativem Working Capital ist auch das Anlagevermögen teilweise durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert; dies widerspricht der „goldenen Bilanzregel“.

Industrieunternehmen weisen im Regelfall ein positives Working Capital auf. Handelsunternehmen können aufgrund ihrer anderen Finanzierungsstruktur auch ein negatives Working Capital erreichen. In diesem Fall kann ein negativer Wert sogar ein Zeichen besonderer Marktmacht sein. Das Working Capital dient außerdem als Maß für die Liquidität, insbesondere für die Liquidität 3. Grades.

Die Working Capital Ratio (WCR) setzt das Working Capital ins Verhältnis zum Umsatz:

Working Capital Ratio = (Umlaufvermögen − kurzfristige Verbindlichkeiten) / Umsatz.

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