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Deutscher Bund

In der Schweiz entstand im Rahmen des „Jungen Europas“ von Giuseppe Mazzini eine deutsche Sektion als Junges Deutschland. In Paris entstand aus Vorläufern …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern und Aufbau des Bundes
  2. 2. Institutionen und Militär
  3. 3. Restauration, Verfassungen und Opposition
  4. 4. Wirtschaft und Gesellschaft
  5. 5. Revolution, Reformversuche und Auflösung

Kern und Aufbau des Bundes

Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, der von 1815 bis 1866 bestand. Ihm gehörten die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ an, darunter der Kaiser von Österreich, der König von Preußen sowie auswärtige Herrscher in ihrer Eigenschaft als Inhaber deutscher Gebiete, etwa der König von Dänemark für Holstein und der König der Niederlande für Luxemburg. Der Bund sollte vor allem die innere und äußere Sicherheit seiner Gliedstaaten gewährleisten. Er war kein einheitlicher Staat mit eigener Staatsgewalt, entwickelte aber Bundesrecht, das die Mitgliedstaaten band.

Gegründet wurde er auf Grundlage der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815, die Teil der Wiener Kongressakte war. Die Wiener Schlussakte vom 8. Juni 1820 ergänzte die Bundesakte als zweites Bundesgrundgesetz. 1815 umfasste das Bundesgebiet rund 630.100 Quadratkilometer und etwa 29,2 Millionen Einwohner; bis 1865 wuchs die Bevölkerung auf etwa 47,7 Millionen. Die Zugehörigkeit zum deutschen Sprachgebiet war kein entscheidendes Kriterium. Österreich und Preußen gehörten nur mit jenen Gebieten dazu, die früher Teil des Heiligen Römischen Reichs gewesen waren.

Die Zahl der Mitgliedstaaten veränderte sich durch Erbfolgen, Gebietsänderungen und politische Entwicklungen. Anfangs wurden 38 Bevollmächtigte tätig, Hessen-Homburg kam 1817 hinzu; zeitweise werden 41 Staaten genannt, bis 1863 sank die Zahl auf 35. Zum Bund gehörten große Mächte wie Österreich und Preußen, Königreiche wie Bayern, Sachsen, Hannover und Württemberg, zahlreiche Großherzogtümer, Herzogtümer und Fürstentümer sowie die Freien Städte Bremen, Frankfurt, Hamburg und Lübeck.

Institutionen und Militär

Das wichtigste Organ des Bundes war die Bundesversammlung, auch Bundestag genannt, in Frankfurt am Main. Sie war kein Parlament des Volkes, sondern ein Gesandtenkongress der Regierungen der Mitgliedstaaten. Sie trat erstmals am 5. November 1816 zusammen. Es gab keine getrennten Bundesorgane für Exekutive, Legislative und Judikative. Die Bundesversammlung bestand aus dem Plenum und dem Engeren Rat. Im Plenum waren alle Staaten stimmberechtigt, die Stimmen mussten geschlossen abgegeben werden. Für Grundsatzfragen war Einstimmigkeit nötig, was Reformen leicht blockieren konnte. Der Engere Rat tagte regelmäßig unter österreichischem Vorsitz; dort reichte meist die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit entschied der österreichische Präsidialgesandte.

Bundesrecht hatte Vorrang vor dem Recht der Gliedstaaten. Trotzdem blieb der Bund stark von der Zusammenarbeit Österreichs und Preußens abhängig. Wenn beide Großmächte zusammenarbeiteten, konnte der Bund kleinere und mittlere Staaten disziplinieren; wenn sie gegeneinanderstanden, war er oft schwer handlungsfähig. Ansätze bundesstaatlicher Ordnung gab es dennoch, etwa durch Untersuchungskommissionen, Ausschüsse und die Austrägalordnung vom 16. Juni 1817. Diese regelte Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und sah zunächst Vermittlung durch die Bundesversammlung und danach besondere Austrägalinstanzen vor.

Der Bund besaß eine Bundeskriegsverfassung und ein Bundesheer aus Kontingenten der Mitgliedstaaten. Nach einer Mobilisierung umfasste es etwa 300.000 Mann. Österreich und Preußen stellten jeweils drei Armeekorps, Bayern eines, weitere Korps bestanden aus gemischten Truppen kleinerer Staaten. Einen dauerhaften Oberbefehl gab es nicht; für den Kriegsfall wurde ein Bundesfeldherr gewählt. Wichtige Bundesfestungen lagen an der Westgrenze, unter anderem Mainz, Luxemburg und Landau, später auch Rastatt und Ulm.

Der Bund kannte den Bundeskrieg zur gemeinsamen Abwehr äußerer Angriffe, die Bundesexekution gegen Regierungen von Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen Bundesrecht und die Bundesintervention zur Unterstützung einer Regierung gegen innere Unruhen. Militärisch wirksam war der Bund vor allem gegenüber kleinen und mittleren Staaten. Gegen die Großmächte Österreich und Preußen endete seine Durchsetzungsfähigkeit.

Restauration, Verfassungen und Opposition

In der Restaurationszeit sollte der Bund nach dem Sturz Napoleons die politische Ordnung des Ancien Régime sichern. Artikel 13 der Bundesakte verlangte zwar, dass in „allen Bundesstaaten (…) eine landständische Verfassung“ eingeführt werde. Der Begriff war aber mehrdeutig. Er konnte moderne Verfassungen mit Volksvertretung meinen oder alte ständische Beratungsformen. Dadurch wurde die Verfassungsfrage zu einer Machtfrage. Einige kleinere und süddeutsche Staaten erhielten Verfassungen, darunter Nassau 1814, Bayern und Baden 1818, Württemberg 1819 und Hessen-Darmstadt 1820. Österreich und Preußen blieben bis 1848 ohne gesamtstaatliche Verfassung.

Ein wichtiger Einschnitt waren die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Metternich nutzte das Wartburgfest von 1817, die Burschenschaften und die Ermordung des Schriftstellers August von Kotzebue durch Karl Ludwig Sand am 23. März 1819 als Anlass, gegen liberale und nationale Bewegungen vorzugehen. Vom 6. bis 31. August 1819 berieten Minister der zehn größten Bundesstaaten in Karlsbad. Die Beschlüsse führten zu Repressionen gegen Universitäten, Schulen und Burschenschaften sowie zur Abschaffung der Pressefreiheit. Das Universitätsgesetz ermöglichte die Entlassung politisch verdächtiger Professoren, das Pressegesetz führte Zensur ein, und die Mainzer Zentraluntersuchungskommission überwachte die Umsetzung.

Trotz dieser Maßnahmen blieben liberale und nationale Bewegungen bestehen. Die Julirevolution in Frankreich 1830 löste auch im Deutschen Bund Unruhen aus, etwa in Braunschweig, Kurhessen, Sachsen und Hannover. In Kurhessen entstand eine für die Zeit sehr fortschrittliche Verfassung mit Grundrechten, Ministerverantwortlichkeit und Budgetrecht der Volksvertretung. In Hannover führte die Aufhebung der Verfassung durch König Ernst August 1837 zum Protest der Göttinger Sieben, darunter Jacob und Wilhelm Grimm.

In den 1830er und 1840er Jahren politisierte sich die Öffentlichkeit weiter. Das Hambacher Fest von 1832 mit etwa 20.000 bis 30.000 Teilnehmern war die erste große politische Massendemonstration in der Geschichte des Bundes. Es verband Forderungen nach nationaler Einheit, Freiheit und Gleichberechtigung der Völker. Der Frankfurter Wachensturm von 1833 scheiterte als Putschversuch. Danach verschärfte der Bund erneut Zensur, Vereinsverbote und Eingriffe in Länderparlamente. Im Vormärz bildeten sich politische Richtungen heraus: Liberale wollten Verfassungen, Bürgerrechte und nationale Einheit meist auf evolutionärem Weg; Demokraten forderten Volkssouveränität, allgemeines Wahlrecht und stärkere soziale Gleichheit; daneben entstanden sozialistische Ansätze, konservative Staats- und Gesellschaftslehren sowie politischer Katholizismus.

Wirtschaft und Gesellschaft

Der Deutsche Bund konnte die wirtschaftliche Vereinheitlichung nicht selbst durchsetzen. Die innerdeutsche Zollzersplitterung behinderte Handel und Industrialisierung. Der Bundestag behandelte 1819 und 1820 zwar Fragen einer Zolleinigung, erreichte aber keine Einigung. Die Initiative ging deshalb vor allem von Preußen aus. Preußen schaffte 1818 seine innerstaatlichen Handelsschranken ab und setzte mäßige Außenzölle fest. Nach mehreren regionalen Zollverbünden entstand 1833 der Zusammenschluss des preußischen und süddeutschen Zollbereichs; am 1. Januar 1834 trat der Deutsche Zollverein in Kraft. Er erleichterte Handel und Industrialisierung, war aber ursprünglich nicht als gezieltes Instrument der deutschen Einheit gedacht. Preußen gewann darin dennoch großes Gewicht.

In die Zeit des Bundes fiel die industrielle Revolution. Zu Beginn war Deutschland überwiegend agrarisch geprägt, am Ende bestimmte die Industrie zunehmend die wirtschaftliche Entwicklung. Anders als in Großbritannien war im Deutschen Bund vor allem die Eisenbahn der Wachstumsmotor. Die erste deutsche Eisenbahn fuhr 1835 auf der sechs Kilometer langen Strecke Nürnberg–Fürth. Die erste wirtschaftlich bedeutende Strecke war Leipzig–Dresden mit 115 Kilometern, gebaut ab 1837 auf Initiative Friedrich Lists. Das Streckennetz wuchs von 580 Kilometern 1840 auf über 7000 Kilometer 1850. Dadurch stieg die Nachfrage nach Eisen, Kohle, Maschinen und Lokomotiven. Die Zahl der Bergleute im Ruhrgebiet wuchs von 3400 im Jahr 1815 auf 9000 im Jahr 1840. Firmen wie Krupp und Borsig wurden wichtige Beispiele industriellen Wachstums.

Die Industrialisierung war regional ungleich. Stark industrialisiert waren etwa Wien und Berlin mit Umgebung, Sachsen, Rheinland, Rheinpfalz und Hessen. Andere Gebiete wie Württemberg, Baden, Schlesien, Böhmen oder Westfalen hatten nur einzelne industrielle Zentren. Viele Regionen blieben überwiegend landwirtschaftlich und handwerklich geprägt.

Soziale Folgen waren Pauperismus, Auswanderung und die Entstehung der „arbeitenden Klassen“. Pauperismus bezeichnet die massenhafte Verarmung breiter Bevölkerungsschichten, besonders im Vormärz. Er traf Handwerker, Heimgewerbetreibende und kleinbäuerliche Schichten. Bekannt wurde der schlesische Weberaufstand. Die Auswanderung nahm seit den 1830er Jahren stark zu, besonders nach der Agrarkrise von 1846/47. 1847 wanderten 80.000 Menschen aus, 1854 waren es 239.000 pro Jahr; zwischen 1850 und 1860 insgesamt etwa 1,1 Millionen. Seit den 1840er Jahren gewann der Begriff Proletariat an Bedeutung. In Preußen stellten die „arbeitenden Klassen“ 1849 etwa 82 % aller Erwerbstätigen; moderne Fabrikarbeiter waren zunächst aber noch eine Minderheit.

Das Bürgertum prägte Werte, Lebensweise und politische Bewegungen des 19. Jahrhunderts, stellte aber nie die Mehrheit der Gesellschaft. Es umfasste Stadtbürger, Bildungsbürger und Wirtschaftsbürger. Das Bildungsbürgertum, etwa höhere Beamte, Juristen, Lehrer und Akademiker, war politisch und kulturell besonders einflussreich. Das Wirtschaftsbürgertum bestand aus Unternehmern, Bankiers, Kapitalbesitzern und Managern, blieb zahlenmäßig aber klein.

Revolution, Reformversuche und Auflösung

Die Revolution von 1848/49 stellte den Bund grundsätzlich infrage. In fast allen Bundesstaaten setzten sich zunächst liberale Märzregierungen durch. Der Bundestag versuchte, der Bewegung entgegenzukommen, hob unterdrückende Bundesgesetze auf und leitete die Wahl einer Nationalversammlung ein. Zugleich bereitete er militärische Maßnahmen gegen revolutionäre Bewegungen vor. Am 18. Mai 1848 trat die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche zusammen. Mit der provisorischen Zentralgewalt und der Wahl Erzherzog Johanns zum Reichsverweser im Juli 1848 erklärte der Bundestag seine bisherige Tätigkeit für beendet.

Das Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 schuf eine vorläufige Verfassungsordnung. Die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 sollte eine endgültige Ordnung schaffen, wurde aber nicht rechtswirksam, weil der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die ihm angebotene Kaiserwürde ablehnte. Die Revolution wurde 1849 niedergeschlagen. Danach blieb die Zukunft des Bundes offen. Preußen versuchte mit der Erfurter Union einen kleindeutschen Nationalstaat unter preußischer Führung zu schaffen. Österreich setzte dem einen Großösterreich-Plan entgegen, nach dem alle österreichischen Gebiete zum Deutschen Bund gehören sollten. Die Mittelstaaten wollten ihre Eigenständigkeit bewahren und lehnten beide Richtungen weitgehend ab. In der Herbstkrise 1850 musste Preußen seine Union aufgeben. Der Vertrag von Olmütz vom 29. November 1850 bedeutete indirekt die Rückkehr zum Deutschen Bund.

Von 1851 bis 1859 folgte die Reaktionsära. Die Bundesversammlung erklärte am 23. August 1851 die Grundrechte des deutschen Volkes für rechtsungültig. Der Bundesreaktionsbeschluss machte den Bundestag zur Kontrollinstanz über die Landesverfassungen. Zensur, Vereinsgesetze und Polizeizusammenarbeit unterdrückten oppositionelle Bewegungen. Ab 1858 begann mit der „Neuen Ära“ erneut politisches Leben. Es entstanden Organisationen und Parteien wie der Deutsche Nationalverein 1859, der Deutsche Reformverein 1862, die Fortschrittspartei 1861, der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein 1863 sowie katholische und demokratische Parteiansätze.

Die Reform des Bundes scheiterte endgültig am Gegensatz zwischen Österreich und Preußen. Österreich legte 1863 auf dem Frankfurter Fürstentag mit der Frankfurter Reformakte einen weitgehenden Reformplan vor, der unter anderem ein Direktorium, gesetzgebende Gremien und ein Bundesgericht vorsah. Preußen blieb fern und verlangte unter anderem ein vom Volk gewähltes Parlament. Ohne Preußen wagten die übrigen Staaten die Reform nicht.

Der Streit um Schleswig-Holstein führte zum Ende. Österreich und Preußen handelten 1864 im Konflikt mit Dänemark zunehmend ohne den Bundestag. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg zerstritten sie sich über Schleswig, Holstein und Lauenburg. Am 14. Juni 1866 beschloss der Bundestag die Mobilisierung des Bundesheeres gegen Preußen. Preußen erklärte den Bund einseitig für aufgelöst und siegte im Deutschen Krieg. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes an. Am folgenden Tag hielt der Bundestag seine letzte Sitzung in Augsburg ab. Preußen gründete am 1. Juli 1867 mit den Staaten nördlich des Mains den Norddeutschen Bund, der kein Rechtsnachfolger war, aber viele Reformideen aufnahm. Zum 1. Januar 1871 entstand daraus durch Beitritt der süddeutschen Staaten das Deutsche Reich.

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