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Notabitur

Ein Notabitur gab es in Deutschland schon während der Deutschen Einigungskriege, vor allem aber im Ersten und Zweiten Weltkrieg. In Österreich wurde diese Art …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Zweck
  2. 2. Regelung im Deutsch-Französischen Krieg
  3. 3. Notabitur im Ersten Weltkrieg
  4. 4. Notabitur im Zweiten Weltkrieg und Folgen

Begriff und Zweck

Als Notabitur, Notreifeprüfung oder Kriegsabitur bezeichnete man ein Abitur, das vorzeitig und unter gegenüber den üblichen Bedingungen erleichterten Anforderungen abgelegt wurde. Es richtete sich an Schüler der Abschlussklassen eines Gymnasiums, die sich als Kriegsfreiwillige melden wollten oder deren Einberufung bevorstand. Ziel war, ihnen trotz des bevorstehenden Militärdienstes den Erwerb des Reifezeugnisses zu ermöglichen.

Ein Notabitur gab es in Deutschland bereits während der Deutschen Einigungskriege, vor allem aber im Ersten und Zweiten Weltkrieg. In Österreich wurde eine vergleichbare Prüfung in Kriegszeiten Not- oder Kriegsmatura genannt. Die Erleichterungen betrafen je nach Zeit vor allem die schriftlichen Prüfungen oder führten später sogar dazu, dass ein Reifezeugnis ohne Prüfung vergeben wurde. Mündliche Prüfungen, Leistungen aus dem Unterricht und die bisherige Führung konnten weiterhin eine Rolle spielen.

Regelung im Deutsch-Französischen Krieg

Am 19. Juli 1870, dem Tag der französischen Kriegserklärung an Preußen, ermöglichte der preußische Kultusminister angehenden Abiturienten eine vorzeitige Prüfung. Voraussetzung war, dass sie wegen der Mobilmachung in die Armee eintreten wollten oder eintreten mussten.

Die fünf bzw. sechs schriftlichen Prüfungen wurden erlassen. Als Begründung galt, dass die jungen Männer unter den Kriegsbedingungen nicht die notwendige geistige Sammlung für die regelgerechten schriftlichen Prüfungsarbeiten aufbringen könnten. Die mündlichen Prüfungen fanden dagegen weiterhin statt. Das Verfahren verband somit eine zeitliche Verkürzung mit einer deutlichen Erleichterung der Prüfungsanforderungen.

Notabitur im Ersten Weltkrieg

Am 1. August 1914, dem Beginn des Ersten Weltkrieges, wurde das Notabitur erneut verfügt. Oberprimaner der 13. Klasse, die freiwillig in das Heer eintreten wollten, konnten die Reifeprüfung vorzeitig ablegen. Wie bereits 1870 entfielen die schriftlichen Prüfungen, während die mündlichen Prüfungen weiterhin vorgesehen waren. Dadurch konnten ganze Oberprimen in kurzer Zeit das Abitur erhalten und anschließend Kriegsdienst leisten. Die damalige Kriegsbegeisterung vieler junger Männer wurde mit dem Ausdruck „Augusterlebnis“ bezeichnet.

Schüler, die im August 1914 noch nicht zum Prüfungsjahrgang gehörten, mussten weiterhin die üblichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen ablegen. Da diese Prüfungen häufig während eines Urlaubs von der Front stattfanden, legten die Prüfungskommissionen die Bestimmungen großzügig aus.

Mit zunehmender Kriegsdauer brachen immer mehr junge Männer ihre Schullaufbahn zugunsten des Militärdienstes ab. Zwei Jahre nach Kriegsbeginn wurde deshalb eine Sonderreifeprüfungsordnung für Kriegsteilnehmer eingeführt. Sie galt für Personen, die vor ihrem Eintritt in das Heer mindestens regulär nach der Untersekunda, also der 10. Klasse, versetzt worden waren. Die Anforderungen lagen deutlich unter denen der normalen Prüfungsordnung. Allerdings mussten weiterhin alle vier schriftlichen Prüfungen abgelegt werden. Von den vier bis fünf mündlichen Prüfungen konnten einzelne entfallen, wenn befriedigende Vorleistungen vorlagen.

Nach der militärischen Niederlage Deutschlands und der Novemberrevolution von 1918 erleichterte die republikanische Regierung die Anerkennung noch weiter. Ein Erlass vom Februar 1919 erkannte Kriegsteilnehmern das Reifezeugnis ohne Prüfung zu, wenn sie bis Ostern 1917 regulär nach Unterprima, also der 12. Klasse, versetzt worden waren, von der Schule aus in das Heer eingetreten waren und bis zum Kriegsende im Heeresdienst geblieben oder kriegsbeschädigt waren. Ein Abitur ohne Prüfung und ohne den zweijährigen Besuch der Prima war vor dem Krieg undenkbar gewesen.

Notabitur im Zweiten Weltkrieg und Folgen

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Notabitur im Deutschen Reich am 8. September 1939 erneut eingeführt, eine Woche nach dem Überfall auf Polen. Schüler der Abschlussklasse, die zum Heeresdienst einberufen wurden, erhielten ohne jede Prüfung ein Abgangszeugnis mit Reifevermerk, sofern ihre Führung und ihre bisherigen Klassenleistungen dies rechtfertigten.

Im Jahr 1941 erhielten ehemalige Schüler höherer Schulen, die Kriegsdienst geleistet und mindestens die Versetzung in die vorletzte Klasse erreicht hatten, die Möglichkeit, sich in sechs Monate dauernden Sonderlehrgängen auf die Reifeprüfung vorzubereiten. Für diese Schüler galt eine besondere Prüfungsordnung. Sie sah wie die reguläre Ordnung vier Fächer für die schriftliche Prüfung vor.

Ab 1942 wurde die schriftliche Reifeprüfung vollständig ausgesetzt. Als Ersatz galten die letzten Klassenarbeiten in den vier Abiturfächern. Die Prüfung in Leibesübungen und die mündliche Prüfung sollten dagegen wie üblich stattfinden. Diese vereinfachte Form des Abiturs blieb bestehen, bis der Unterricht in den Abschlussklassen der höheren Schulen im Herbst 1944 völlig zum Erliegen kam.

Nach 1945 wurde vielen Kriegsteilnehmern die Anerkennung ihres Notabiturs versagt. Sie mussten deshalb erneut eine höhere Schule besuchen oder an einem Sonderlehrgang teilnehmen. Zu den Personen, die dadurch zum zweiten Mal Abitur machten, gehörten der Physiker Walter Mayer, Bernhard Victor von Bülow, der später unter dem Künstlernamen Loriot bekannt wurde, und der Schriftsteller Siegfried Lenz.

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