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Zuschlagskalkulation

Die Gemeinkostensumme und die Berechnung der Gemeinkostenzuschlagssätze wird in einem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt. Die Zuschlagskalkulation …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Zweck
  2. 2. Einstufiges Verfahren
  3. 3. Beispiel mit Maschinenstunden
  4. 4. Mehrstufige Verfahren
  5. 5. Berechnungsregeln und Grenzen

Grundidee und Zweck

Die Zuschlagskalkulation ist ein betriebswirtschaftliches Verfahren zur Ermittlung von Angebots- und Verkaufspreisen. Sie wird vor allem benötigt, wenn ein Handwerks- oder Industriebetrieb unterschiedliche Produkte herstellt. Eine einfache Verteilung der Gesamtkosten auf alle Kostenträger – also auf die hergestellten Produkte oder Leistungen – wäre dann zu ungenau.

Deshalb werden die Gesamtkosten zunächst in Einzelkosten und Gemeinkosten unterteilt. Einzelkosten lassen sich einem bestimmten Produkt direkt zurechnen, beispielsweise Material oder Fertigungslöhne. Gemeinkosten entstehen für mehrere Produkte gemeinsam und können ihnen nicht unmittelbar zugeordnet werden. Ihre Summe und die Gemeinkostenzuschlagssätze werden in einem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt.

Bei der Zuschlagskalkulation werden die Gemeinkosten mithilfe von Zuschlagssätzen auf geeignete Einzelkosten oder andere Bezugsgrößen verteilt. Grundsätzlich unterscheidet man einstufige und mehrstufige Verfahren. Je stärker die Kosten nach Bereichen wie Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb aufgeteilt werden, desto differenzierter ist die Kalkulation.

Einstufiges Verfahren

Bei der einstufigen oder summarischen Zuschlagskalkulation werden alle angefallenen Gemeinkosten mit einem einzigen Gemeinkostenzuschlagssatz den Einzelkosten zugerechnet. Als Basis wird die Einzelkostenart gewählt, welche die Gemeinkosten am stärksten beeinflusst. Der Zuschlag kann mengenmäßig bestimmt werden, beispielsweise anhand des Materials, der Löhne oder der Fertigung.

Eine wertmäßige Festlegung ist ebenfalls möglich, etwa anhand der Abschreibung einer Maschine. Dafür muss bekannt sein, wie viele Maschinenstunden auf das Kalkulationsobjekt entfallen beziehungsweise wie hoch die Abschreibung je Einheit ist.

Das Verfahren erfordert keine Kostenstellenrechnung. Es wird im Wesentlichen von Kleinbetrieben verwendet und ist nur vertretbar, wenn Gemeinkosten in geringem Umfang anfallen.

Bei einem Zuschlag auf das Material lautet das vereinfachte Schema: Materialeinzelkosten (MEK) + Materialgemeinkosten (MGK) = Materialkosten beziehungsweise Selbstkosten (MK); hinzu kommt ein prozentualer Gewinnzuschlag (G), woraus sich der Verkaufspreis (VP) ergibt.

Bei einem Zuschlag auf die Fertigung gilt: Fertigungseinzelkosten (FEK) + Fertigungsgemeinkosten (FGK) = Fertigungskosten beziehungsweise Selbstkosten (HK); zuzüglich Gewinnzuschlag (G) ergibt sich der Angebotspreis (AP). Diese stark vereinfachte Form wird häufig für Stundenverrechnungssätze verwendet.

Beispiel mit Maschinenstunden

In einer Fertigungsabteilung werden Schlauchboote hergestellt. Einem Boot können Einzelkosten von 1000 Geldeinheiten (GE) zugerechnet werden; seine Fertigung benötigt 5 Maschinenstunden. Pro Jahr entstehen Fertigungsgemeinkosten von 50000 GE, die anhand von insgesamt 1600 Maschinenstunden verteilt werden.

Der Zuschlagssatz je Maschinenstunde beträgt:

z = 50000 GE / 1600 h

Der Gemeinkostenanteil eines Bootes ergibt sich aus diesem Satz, multipliziert mit den benötigten 5 Maschinenstunden. Damit betragen die Herstellkosten:

Herstellkosten = Einzelkosten + Gemeinkostenanteil = 1000 GE + z × 5 h = 1000 GE + (50000 GE / 1600 h) × 5 h = 1156,25 GE.

Mehrstufige Verfahren

Mehrstufige Zuschlagskalkulationen verwenden getrennte Zuschläge für verschiedene Kostenbereiche. Die zweistufige Kalkulation berücksichtigt Zuschläge auf Material- und Fertigungseinzelkosten. Sie ist in kleineren fertigungsorientierten Betrieben üblich; Fertigungskosten können dabei auch über einen Stundenverrechnungssatz einbezogen werden.

Ein typisches Schema lautet: Materialeinzelkosten (MEK) + Materialgemeinkosten (MGK) + Fertigungseinzelkosten (FEK) + Fertigungsgemeinkosten (FGK) = Herstellkosten beziehungsweise Selbstkosten (HK). Nach dem Gewinnzuschlag (G) ergibt sich der Verkaufspreis (VP). Wird ein Stundenverrechnungssatz verwendet, treten die Fertigungslohnkosten (FLK) an die entsprechende Stelle.

Die dreistufige Kalkulation berücksichtigt Zuschläge auf Material, Fertigung sowie Verwaltung und Vertrieb. In kleinen und mittleren Unternehmen werden Verwaltung und Vertrieb aus Vereinfachungsgründen häufig zu einem gemeinsamen Satz zusammengefasst. Das Schema ist: MEK + MGK = Materialkosten (MK); FEK + FGK = Fertigungskosten (FK); MK + FK = Herstellkosten (HK); HK + Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (VVGK) = Selbstkosten (SK); SK + Gewinnzuschlag (G) = Verkaufspreis (VP).

Die erweiterte mehrstufige Kalkulation kann zusätzliche Kostenarten und Zuschläge aus den jeweiligen Betriebsabrechnungsbögen aufnehmen. Zu den Materialkosten gehören dann Materialeinzelkosten (MEK), Sondereinzelkosten des Materials (SeMK) und Materialgemeinkosten (MGK). Die Fertigungskosten umfassen Fertigungseinzelkosten (FEK), Fertigungsgemeinkosten (FGK), Sondereinzelkosten der Fertigung (SeKF) und Maschinenkosten (MaK). Materialkosten und Fertigungskosten ergeben die Herstellkosten der Produktion (HK_P).

Von den Herstellkosten der Produktion werden Bestandserhöhungen (BV) abgezogen und Bestandsminderungen hinzugerechnet. So entstehen die Herstellkosten des Umsatzes (HK_U). Zusammen mit Verwaltungsgemeinkosten (VwGK), Vertriebsgemeinkosten (VtGK) und Sondereinzelkosten des Vertriebs (SeKV) ergeben sie die Selbstkosten (SK). Nach dem Gewinnzuschlag entsteht der Barverkaufspreis (BVP). Skonto (Sk) und Vertreterprovision (VtP) führen zum Zielverkaufspreis (ZVP); durch Hinzurechnung des Rabatts (R) erhält man den Listenverkaufspreis netto (LVP).

Berechnungsregeln und Grenzen

Die Zuschläge werden grundsätzlich „auf Hundert“ berechnet: Die jeweilige Basis, zum Beispiel die Einzelkosten, entspricht 100 %, auf die der Zuschlag angewendet wird. Preisnachlässe wie Rabatt, Vertreterprovision und Skonto werden dagegen „in Hundert“ behandelt. Insbesondere bezieht sich der Skontosatz auf den Zielverkaufspreis und nicht auf den Barverkaufspreis, weil Kunden Skonto und Rabatt vom Rechnungsbetrag abziehen und die davorliegende Größe nicht kennen. Bei Rechnungen sollte Skonto nur von den Materialkosten berechnet werden; Fertigungskosten gelten als Lohnarbeit und sind daher nicht skontierfähig.

Die Listenverkaufspreise werden in der Zuschlagskalkulation üblicherweise netto, also ohne Umsatzsteuer, angegeben. Das dargestellte Verfahren betrifft die Herstellung von Erzeugnissen. Im Handel gibt es entsprechend die Handelskalkulation mit Bruttoverkaufspreisen.

Die Zuschlagskalkulation hat mehrere Nachteile:

  • Einfache, standardisierte Produkte können zu teuer kalkuliert werden, sodass wenige Aufträge eingehen. Sonderkonstruktionen können dagegen zu günstig angeboten werden; dadurch entstehen zwar mehr Aufträge, aber möglicherweise Verluste.
  • Beim Wechsel zwischen Einzel- und Kleinserienfertigung wird die Kostensenkung einer Serie zu gering angesetzt.
  • Stark vereinfachte Verfahren wie die Gewichtskostenkalkulation können zu falschen Maßnahmen zur Kostensenkung führen.
  • Einflüsse wie Stückzahl, Baugröße, Komplexität und Neuheit können verfälscht werden. Dies kann im Verkauf eine Ausrichtung auf Umsatz statt auf Gewinn fördern.

Lernvideos zu Zuschlagskalkulation

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