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Kostenträger
Als Kostenträger werden in der Kosten- und Leistungsrechnung die in einem Unternehmen hergestellten Produkte oder Dienstleistungen bezeichnet.
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Begriff und Aufgabe
Kostenträger sind in der Kosten- und Leistungsrechnung die Produkte oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen herstellt. Sie sind nicht mit Kostenträgern im Sozialrecht (Leistungsträgern) zu verwechseln.
Unternehmen gliedern ihre Gesamtkosten auf, um den Kostenverlauf, Anteile einzelner Kostenarten und mögliche Einsparungen, etwa durch das Erkennen von Schwachstellen, zu untersuchen. Die Kostenanalyse betrachtet drei Perspektiven: Kostenarten und Kostenartenrechnung erfassen Kosten nach verbrauchten Gütern; Kostenstellen und Kostenstellenrechnung ordnen sie dem Ort ihrer Entstehung zu; Kostenträger und Kostenträgerrechnung ordnen sie den Produkten oder Leistungen zu.
Kosten je Produkt und Grenzen der Zuordnung
Eine Verteilung von Gesamtkosten auf Kostenträger ist besonders bei Mehrproduktunternehmen mit Kuppelproduktion sinnvoll, weil die Gesamtkosten durch alle hergestellten Produkte entstehen. Kostenträger können neben verkaufbaren Endprodukten auch Zwischenprodukte und innerbetriebliche Leistungen (Eigenleistungen) sein.
Als einfache Durchschnittsgröße nennt der Artikel: Durchschnittliche Kosten pro Kostenträger = Gesamtkosten / Anzahl der Produktarten. Diese Größe ist jedoch ungenau, weil sie die tatsächliche Kostenverursachung nicht abbildet.
Die Kostenträgerrechnung zeigt, für welche Produkte bestimmte Kosten angefallen sind, und verrechnet die Gesamtkosten auf diese Produkte. Einzelkosten lassen sich meist direkt zurechnen, etwa vier oder fünf Reifen zu einem Kfz. Gemeinkosten, beispielsweise Personalkosten der Verwaltung, entstehen für mehrere Produktarten. Sie werden mit Verteilungsschlüsseln möglichst willkürfrei und differenziert aufgeteilt.
Sind die Kosten je Kostenträger bekannt, werden sie als Stückkosten des einzelnen Endprodukts ermittelt. Diese Stückkosten sind zugleich Selbstkosten und bilden eine Grundlage der Preiskalkulation.
Aussagekraft bei gemeinsamen Kosten
Die Kostenträgerrechnung eignet sich nicht immer uneingeschränkt für Entscheidungen über die Rentabilität eines einzelnen Produkts. Entwickelt eine Softwarefirma die Produkte A und B und kann B Teile von A wiederverwenden, entstehen gemeinsame Kosten C. Eine Aufteilung von C auf das reduzierte Produkt Aa und B, etwa je zur Hälfte oder im Verhältnis ihrer übrigen Kosten, kann ein verzerrtes Bild erzeugen: B könnte nach einer solchen Zurechnung unrentabel wirken, obwohl die Firma mit A und B besser fährt als nur mit A.
Wenn Kosten nicht exakt einem Produkt zugeordnet werden können, sollen daher die Kosten und Erlöse verschiedener Produktmischungen verglichen werden. Die Kostenträgerstückrechnung oder Kostenträgerzeitrechnung kann dafür unzweckmäßig sein; maßgeblich können stattdessen die Kosten sein, die ein Produkt während seiner gesamten Lebenszeit verursacht. Trotz dieser Grenze hilft die Kostenträgerrechnung, die von Produkten verursachten Kosten zu überblicken, und ist bei komplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen besonders wichtig. Sie muss an die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.
Zeitrechnung, Ergebnis und Normalzuschläge
Die Kostenträgerzeitrechnung ermittelt Kosten und Ergebnis eines vergangenen Zeitabschnitts. Normalkosten mit Normalzuschlagssätzen dienen dagegen zur Ermittlung künftiger Angebotspreise. Tatsächlich angefallene Kosten heißen Istkosten und dienen der Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnisses. Da tatsächliche und zuvor kalkulierte Gemeinkostenzuschläge meist abweichen, sollen Normalzuschlagssätze in späteren Perioden angepasst werden.
Das Kostenträgerzeitblatt ist eine Tabelle für Kostenträgerzeitrechnung und Ergebnisrechnung. Mit den Selbstkosten des Umsatzes endet die Kostenträgerzeitrechnung. Das Umsatzergebnis ergibt sich aus Nettoverkaufserlös minus Selbstkosten; die Rechnung wird häufig monatlich durchgeführt.
Im Beispiel beträgt der Nettoverkaufserlös 210.000,00 €. Die Normalkosten ergeben Selbstkosten von 193.616,50 € und ein Umsatzergebnis von 16.383,50 €. Die Istkosten ergeben Selbstkosten von 182.851,00 € und ein Betriebsergebnis von 27.149,00 €. Die Differenz ist eine Kostenüberdeckung von 10.765,50 €.
Geplant waren Materialgemeinkosten von 10 %, also 8.700 EUR; tatsächlich entstanden nur 5.046 EUR beziehungsweise 5,8 %. Auch Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten waren zu hoch kalkuliert, während die Fertigungsgemeinkosten angemessen kalkuliert waren. Sinkende Normalzuschlagssätze können künftig niedrigere und damit attraktivere Angebotspreise ermöglichen.
Stückrechnung und Kalkulationsverfahren
Die Kostenträgerstückrechnung ordnet Kosten einzelnen Leistungseinheiten, Produkten oder Stücken zu. Bei einem Schokoriegel können beispielsweise Rohstoffe, Mieten, Maschinen-, Personal- und Verwaltungskosten der Kostenstelle „Schokoriegel“ zugerechnet werden; der Kostenträger trägt diese Kosten.
Die Divisionskalkulation wird vor allem bei ein- oder mehrstufiger Massenproduktion in Einproduktunternehmen verwendet. Grundformel: Stückkosten = Gesamtkosten / Produktionsmenge beziehungsweise Absatzmenge. Die einstufige Form verteilt Einzel- und Gemeinkosten nach dem Durchschnittsprinzip und setzt einen konstanten Bestand fertiger Güter voraus. Die zweistufige Form verteilt Herstellkosten auf produzierte und Vertriebsgemeinkosten auf verkaufte Güter; Bestandsänderungen fertiger Produkte werden berücksichtigt. Die mehrstufige Form bezieht zusätzlich Vorprodukte und Bestandsänderungen bei unfertigen Gütern ein.
Die Äquivalenzziffernrechnung erweitert die Divisionskalkulation für ähnliche Sorten mit konstantem Kostenverhältnis. Ein Referenzprodukt erhält die Äquivalenzziffer 1; bei Bier können 0,5 l ≙ 1 und 0,33 l ≙ 0,66 gelten. Produktionsmenge der Sorte × Äquivalenzziffer = Einheitsmenge. Stückkosten der Sorte = Stückkosten der Referenzeinheit · Äquivalenzziffer. Im Beispiel gilt: Äquivalenzziffer = 0,33 l / 0,5 l = 0,66.
Bei heterogenem Mehrproduktprogramm sowie Serien- oder Einzelfertigung wird die Zuschlagskalkulation verwendet. Sie trennt Einzel- und Gemeinkosten: Einzelkosten werden direkt zugerechnet, Gemeinkosten über Zuschlagssätze verteilt. Bei der einstufigen Form gilt Zuschlagssatz = Gemeinkosten / Einzelkosten · 100 % und Stückkosten = Einzelkosten · (1 + Zuschlagssatz / 100 %). Die mehrstufige, selektive Zuschlagskalkulation teilt Gemeinkosten in Teilbeträge auf und nutzt verschiedene Zuschlagsgrundlagen, um Verursachungs- und Beanspruchungsprinzip besser zu erfüllen.
Die Kuppelproduktkalkulation betrifft gemeinsam hergestellte Güter. Die Marktwertrechnung verteilt Gesamtkosten nach den Erlösen der Kuppelprodukte und unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenprodukten: E = Σ eₖ, skₖ = eₖ / E · K und K = Σ skₖ. Die Restwertmethode setzt die Erlöse der Nebenprodukte deren Kosten gleich; verbleibende Kosten werden dem Hauptprodukt zugerechnet. Dabei hängen dessen Stückkosten nachteilig von den Erlösen der Nebenprodukte ab.
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