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Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von …
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Aufgabe der Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie grenzt Kosten von Aufwendungen sowie Leistungen von Erträgen ab. Außerdem erfasst und gliedert sie die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten und Leistungen.
Ihre Leitfrage lautet: „Welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?“ Kosten können dabei nach verschiedenen Gesichtspunkten geordnet werden.
Kosten nach Produktionsfaktoren und Funktionen
Nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren werden Kosten auch betriebsbedingte Kosten genannt. Dazu zählen:
- Personalkosten, etwa Löhne, Gehälter, Aufwand für Abfertigung und Pension sowie Sozialaufwand.
- Materialkosten, etwa Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe und Vorprodukte.
- Dienstleistungskosten einschließlich öffentlicher Abgaben, zum Beispiel für Transport, Energie, Beratung oder Versicherung.
- Kapitalkosten wie Zinsen und Dividenden.
- Raumkosten wie Miete, Pacht und Reinigung.
- kalkulatorische Kosten, zum Beispiel kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Wagnisse.
Nach betrieblichen Funktionen lassen sich Beschaffungs- beziehungsweise Materialkosten, Fertigungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten und Steuerkosten unterscheiden.
Erfassung und Herkunft der Kosten
Nach der Art der Kostenerfassung gibt es aufwandsgleiche Kosten, auch pagatorische Kosten, und kalkulatorische Kosten. Kalkulatorische Kosten werden für die Zwecke der Kostenrechnung ermittelt.
Nach der Herkunft der Kostengüter unterscheidet man Primär- und Sekundärkosten. Primärkosten, auch primäre oder einfache Kosten, entstehen für Produktionsfaktoren, die das Unternehmen nicht selbst herstellt, sondern von Beschaffungsmärkten bezieht. Beispiele sind Lohnkosten und Kosten für Büromaterial.
Sekundärkosten sind das geldmäßige Äquivalent des Verbrauchs innerbetrieblicher Leistungen, beispielsweise selbsterstellter Strom, selbsterstellte Wärme oder selbsterstellte Reparaturen. In der Kostenartenrechnung werden regelmäßig nur Primärkosten erfasst. Sekundärkosten werden wegen ihrer Kostenstellenbezogenheit und Wiedereinsatzfähigkeit regelmäßig erst in der Kostenstellenrechnung berücksichtigt, entweder durch innerbetriebliche Leistungsverrechnung oder durch Umlagen.
Einzelkosten und Gemeinkosten
Einzelkosten, auch direkte Kosten oder Kostenträgereinzelkosten, können einzelnen betrieblichen Leistungen direkt zugerechnet werden. Holz bei der Möbelherstellung ist ein Beispiel. Zu den Einzelkosten gehören Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sondereinzelkosten der Fertigung und Sondereinzelkosten des Vertriebes.
Gemeinkosten, auch indirekte Kosten oder Kostenträgergemeinkosten, sind einzelnen Kostenträgern nur indirekt zurechenbar. Sie werden in der Kostenstellenrechnung mithilfe von Schlüsselgrößen auf Kostenstellen verteilt. Beispiele sind die Gehälter der Geschäfts- und Betriebsleitung sowie die Feuerversicherung für Produktionsgebäude.
Echte Gemeinkosten können nur über Schlüsselgrößen verteilt werden. Unechte Gemeinkosten wären eigentlich Einzelkosten und könnten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden, werden aber zur abrechnungstechnischen Vereinfachung wie Gemeinkosten behandelt.
Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen und Grundsätze
Variable Kosten verändern sich mit der Ausbringungsmenge. Nägel bei der Fertigung von Möbelstücken sind ein Beispiel: Jedes Möbelstück hat einen festen Anteil an Nägeln, doch mit einer größeren Gesamtproduktion steigen die variablen Gesamtkosten. Fixe Kosten bleiben auch bei einer Veränderung der Ausbringungsmenge unverändert. Kosten für Maschinen fallen beispielsweise auch bei Produktionsstillstand an.
Die Übersicht verbindet beide Einteilungen: Variable Einzelkosten sind beispielsweise Rohstoffkosten für Holz; variable Gemeinkosten sind unechte Gemeinkosten wie Nägel für die Möbelherstellung. Fixe Einzelkosten sind Kosten der Einzelfertigung, etwa ein Schnittmuster für ein Sofa. Fixe Gemeinkosten sind echte Gemeinkosten wie Abschreibungen und Gehälter.
Bei der Parallel-Kalkulation nach Voll- und Grenzkosten bleibt die Ermittlung der Vollkosten erhalten. Weil Vollkosten keine klare Aussage über den Gewinn liefern, werden bei dieser Methode die verschiedenen fixen Kosten und abgestuften Deckungsbeiträge ermittelt.
Für die Kostenartenrechnung gelten vier Grundsätze: Eindeutigkeit, Disjunktheit, Vollständigkeit und Einheitlichkeit.
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