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Betriebsabrechnungsbogen
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist in der Betriebswirtschaftslehre ein wichtiges Organisationsmittel der Kosten- und Leistungsrechnung und hat den Zweck …
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Zweck und Aufbau
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein wichtiges Organisationsmittel der Kosten- und Leistungsrechnung. Er verteilt Gemeinkosten und andere Kostenarten eines Unternehmens verursachungsgerecht auf Kostenstellen. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht unmittelbar einem einzelnen Produkt oder Auftrag zugeordnet werden können.
Der BAB dokumentiert die Ergebnisse der Betriebsabrechnung und wird besonders in kleinen und mittleren Unternehmen eingesetzt. Er ist eine nachträgliche Kostenkontrollrechnung in Tabellenform. Eine Kostenstelle ist dabei eine „Verbrauchsstelle“ der Kosten. In einem tabellarischen BAB stehen horizontal die Kostenstellen und vertikal die Kostenarten.
Verteilung der Kosten
Nach Erich Gutenberg (1958) enthält der BAB in den Spalten die Kostenstellen und in den Zeilen die Kostenarten. Hauptkostenstellen eines einstufigen Grundschemas sind Material, Produktion, Verwaltung und Vertrieb; typische Kostenarten sind Abschreibungen, Personalkosten, Sozialkosten, Betriebssteuern und Miete.
Alle Kostenarten werden nach dem Kostenzurechnungsprinzip auf Kostenstellen verteilt. Für Gemeinkosten, etwa Verwaltungskosten, sind Rechnungsverfahren nötig, damit die Verteilung verursachungsgerecht erfolgt. Dazu gehören prozentuale Zuschlagskalkulation, Verrechnungssätze für einzelne Anlagen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung und Prozesskostenrechnung. Damit können sowohl Primärkosten als auch Sekundärkosten verteilt werden.
Heute wird der BAB meist mit einer Tabellenkalkulations-Software erstellt. Die Kostenarten, zum Beispiel Anschaffungs-, Energie-, Herstellungs- und Vertriebskosten, werden mit ihren Beträgen in Zeilen erfasst. Umlageschlüssel verteilen die Kosten einer Zeile auf die verursachenden Kostenstellen. Die Zuordnung kann mehrstufig erfolgen: Der Stromverbrauch der Verwaltung gehört zunächst zur Verwaltung; weil diese wiederum Fertigung und Vertrieb dient, werden Verwaltungskosten anschließend diesen Stellen zugerechnet. Zum Schluss werden die Kosten je Kostenstelle addiert.
Kostenstellen und Zuschlagssätze
Hauptkostenstellen sind unter anderem Fertigung mit Konstruktion, Montage und Endkontrolle, Fertigungsmaterial mit Beschaffung, Materialprüfung und Lagerung, Vertrieb mit Verkauf, Vertreterprovision und Werbung sowie Verwaltung mit Management, Rechnungswesen, Personalwesen und Organisationsabteilung.
Kosten von Hilfskostenstellen werden nicht direkt auf Kostenträger verrechnet, sondern mit Verteilungsschlüsseln auf die nutzenden Kostenstellen umgelegt. Allgemeine Kostenstellen betreffen den gesamten Betrieb, etwa Energieversorgung, Fuhrpark, Kantine und Gebäude. Hilfskostenstellen können nur Teilbereiche wie die Fertigung betreffen, beispielsweise IT-Dienstleistung, Instandhaltung, Werkschutz und betriebsinterner Reparaturservice.
Aus den BAB-Daten werden Zuschlagssätze berechnet:
- Materialgemeinkosten-Zuschlagsatz: Materialgemeinkosten als Prozentsatz des Fertigungsmaterialverbrauchs.
- Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagsatz: Fertigungsgemeinkosten als Prozentsatz der Fertigungslöhne.
- Verwaltungsgemeinkosten-Zuschlagsatz: Verwaltungsgemeinkosten als Prozentsatz der Herstellkosten. Herstellkosten = Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten + Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten.
- Vertriebsgemeinkosten-Zuschlagsatz: Vertriebsgemeinkosten als Prozentsatz der Herstellkosten.
Erweiterter und mehrstufiger BAB
Ein erweiterter BAB verteilt Gemeinkosten mithilfe von Verteilungsschlüsseln auf Kostenträger. Ziel ist, alle Einzelkosten und Gemeinkosten einer Abrechnungsperiode insgesamt sowie für einzelne Kostenträger spezifisch auszuweisen.
Ein mehrstufiger BAB nach dem Stufenleiterverfahren verteilt zunächst Kosten allgemeiner Kostenstellen und danach Kosten von Hilfskostenstellen weiter. Im Beispiel betragen die gesamten Gemeinkosten 1.229 Tausend Euro. Davon entfallen zunächst 62 Tausend Euro auf die allgemeine Kostenstelle und 158 Tausend Euro auf die Fertigungshilfsstelle. Nach der Umlage ergeben sich für die Fertigungsstellen A und B 429,98 beziehungsweise 368,32 Tausend Euro; auf Material-, Verwaltungs- und Vertriebsstelle entfallen 122,2, 180,3 und 128,2 Tausend Euro.
Der BAB verrechnet nicht nur Gemeinkosten. Er bildet auch Kostensätze, erfasst Istkosten, verschafft einen Überblick über die Kostenentstehung und unterstützt die Kalkulation.
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