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Materialgemeinkosten
Materialgemeinkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenart, die durch den Einsatz von Fertigungsmaterial in der Produktion verursacht wird und …
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Kernbegriff und Bedeutung
Materialgemeinkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenart. Sie entstehen durch den Einsatz von Fertigungsmaterial in der Produktion, können einem einzelnen Kostenträger aber nur indirekt zugerechnet werden. Kostenträger sind die hergestellten Produkte oder Dienstleistungen. Das Gegenstück sind die Materialeinzelkosten, die einem Kostenträger direkt zugeordnet werden können.
Zum Fertigungsmaterial gehören alle Werkstoffe, also Rohstoffe, Betriebsstoffe und Hilfsstoffe, sowie Vorleistungsgüter wie Bauteile, Halbfabrikate und Zwischenprodukte. Fertigungsmaterial ist das Material, das direkt in das herzustellende Produkt eingeht und zu dessen Hauptbestandteil wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Material im fertigen Produkt noch sichtbar ist oder durch die Verarbeitung nicht mehr erkennbar ist. Die gesamten Materialkosten setzen sich daher aus Materialeinzelkosten als Einzelkosten und Materialgemeinkosten als Gemeinkosten zusammen.
Einzelmaterial und Gemeinkostenmaterial
Bei den Materialkosten wird grundsätzlich zwischen Einzelmaterial und Gemeinkostenmaterial unterschieden.
Einzelmaterial, auch Einzelkostenmaterial genannt, kann einem bestimmten Kostenträger direkt zugerechnet werden, weil es Bestandteil eines bestimmten Produktes wird. Dazu gehören im Regelfall Grundstoffe, zum Beispiel Bleche, Holz oder Schrauben.
Gemeinkostenmaterial entspricht den Materialgemeinkosten. Es kann einem Kostenträger nur über einen Verteilungsschlüssel zugerechnet werden, weil es Bestandteil vieler Produkte wird oder mehreren Produkten gemeinsam dient. Dazu gehören im Regelfall Betriebsstoffe, zum Beispiel Energiekosten, und Hilfsstoffe wie Farben, Lacke oder Leim.
Das Kostenzurechnungsprinzip kann beim Einzelmaterial vollständig erfüllt werden: Die Kosten lassen sich direkt dem verursachenden Produkt zuordnen. Beim Gemeinkostenmaterial gelingt das nur sehr bedingt, weil Verteilungsschlüssel die tatsächliche Kostenverursachung nur annähernd abbilden.
Bilanzielle Behandlung
Für die Bilanz besteht gemäß § 255 HGB seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz ab Januar 2009 eine Aktivierungspflicht. Seit der Streichung des Aktivierungswahlrechts ist die Trennung zwischen Materialeinzelkosten und Materialgemeinkosten aus handelsrechtlicher Sicht nur noch von untergeordneter Bedeutung.
Entstehung und Zuschlag
Materialgemeinkosten fallen in Materialhauptkostenstellen und Hilfskostenstellen an. Sie stehen in Zusammenhang mit Beschaffung, Qualitätsprüfung, Lagerhaltung und Verteilung. Dazu zählen auch Abschreibungen, Personalkosten, Versicherungsprämien und der Zinsaufwand für die Kapitalbindung des Lagerbestands.
Die Materialgemeinkosten ergeben sich aus der jährlichen Kostenstellenplanung. Für die Verteilung auf Kostenträger wird ein Materialgemeinkostenzuschlag verwendet. Dieser Zuschlag ist ein Verteilungsschlüssel und wird aus dem Verhältnis der Materialgemeinkosten zum jährlichen Materialeinsatz berechnet. Anschließend wird der Zuschlag auf die verbrauchten Materialien aufgeschlagen.
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