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Einzelkosten
Einzelkosten (auch direkte oder spezifische Kosten; englisch direct costs) sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenart, die einem Bezugsobjekt …
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Begriff und Bedeutung
Einzelkosten, auch direkte oder spezifische Kosten genannt, sind Kosten, die einem Bezugsobjekt unmittelbar zugerechnet werden können. Bezugsobjekte können Kostenträger wie Produkte oder Dienstleistungen, Kostenstellen oder Rechnungsperioden sein. Das Gegenstück sind Gemeinkosten, die nicht direkt einem einzelnen Bezugsobjekt zugeordnet werden können.
Weil Einzelkosten direkt zurechenbar sind, lässt sich das Kostenzurechnungsprinzip verursachungsgerecht anwenden. Einzelkosten und Gemeinkosten ergeben zusammen die Gesamtkosten eines Unternehmens und bilden damit den Kern der Vollkostenrechnung. Die den Einzelkosten zugrunde liegenden Produktionsfaktoren werden im Produktionsprozess typischerweise vollständig verbraucht und Bestandteil des erzeugten Kostenträgers; solche vollständig verbrauchten Faktoren heißen Repetierfaktoren.
Ein- und Mehrproduktunternehmen
In einem Einproduktunternehmen können theoretisch ausschließlich Einzelkosten entstehen, weil sämtliche Kosten nur durch ein einziges Produkt oder eine einzige Dienstleistung verursacht werden. Produziert ein Unternehmen beispielsweise nur eine Art von Tafelschokolade, lassen sich die Tätigkeiten aller betrieblichen Funktionen diesem Produkt zuordnen. Dazu gehören die Anschaffungskosten für Rohkakao, Milch und Zucker, Finanzierungskosten aus einer Kreditaufnahme, Verwaltungskosten für Büroarbeit sowie Vertriebskosten für Marketing und Werbung.
Sobald ein zweites Produkt hinzukommt, liegt ein Mehrproduktunternehmen vor. Die einzelnen Produkte können dann unterschiedlich hohe Kostenanteile verursachen. Bereits bei der Beschaffung müssen etwa unterschiedliche Materialanteile je Kostenträger berücksichtigt werden. Kosten sind nicht direkt zurechenbar, wenn sie durch mindestens zwei Bezugsobjekte gleichzeitig verursacht werden oder wenn dieselbe Entscheidung sowohl die Kosten als auch mindestens zwei Bezugsobjekte hervorruft.
Zuordnung nach betrieblichen Funktionen
In der Beschaffung zählt der Wareneinsatz zu den Einzelkosten, während Beschaffungsgemeinkosten gemeinschaftlich anfallen. In der Produktion gehören Materialeinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung zu den direkt zurechenbaren Kosten; daneben bestehen Materialgemeinkosten. Beim Personal sind Fertigungslöhne typische Einzelkosten, während Personalgemeinkosten nicht direkt zugeordnet werden. In der Verwaltung fallen grundsätzlich Verwaltungsgemeinkosten an. Im Vertrieb stehen den Sondereinzelkosten des Vertriebs die Vertriebsgemeinkosten gegenüber.
Die Herstellungskosten bestehen aus Einzel- und Gemeinkosten. Nach § 255 Abs. 2 HGB darf ein angemessener Teil der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Abschreibungen zu den Herstellungskosten gerechnet werden.
Auch Personalkosten der Produktion sind nicht immer Einzelkosten. Stellen dieselben Arbeitskräfte in einem Mehrproduktunternehmen mehrere Produkte gleichzeitig her, können ihre Löhne Gemeinkosten sein. Eine genaue Abgrenzung der Arbeitszeit für jedes Produkt kann unwirtschaftlich sein, wenn sie nur zur Ermittlung der Einzelkosten vorgenommen würde.
Varianten der Einzelkosten
Paul Riebel unterscheidet mehrere Varianten:
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Originäre Einzelkosten entstehen erst bei einem übergeordneten Bezugsobjekt und nicht bereits bei einem untergeordneten. Als Beispiel nennt der Artikel den Fertigungslohn der Hauptkostenstelle „Fertigung“, der erst recht in der untergeordneten Kostenstelle „Fertigung I“ Einzelkosten darstellt.
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Aggregierte Einzelkosten entstehen durch die Zusammenfassung originärer Einzelkosten eines übergeordneten Bezugsobjekts mit den Einzelkosten untergeordneter Bezugsobjekte. Werden etwa die Einzelkosten von „Fertigung I“ und „Fertigung II“ zusammengeführt, liegen aggregierte Einzelkosten vor.
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Perioden-Einzelkosten sind insbesondere Bereitschaftskosten, deren Bindungs- oder Nutzungsdauer die betrachtete Rechnungsperiode nicht überschreitet.
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Relevante Einzelkosten sind diejenigen Kosten, die sich durch ein bestimmtes Handeln gegenüber der Alternative des Unterlassens verändern.
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Schein-Einzelkosten oder unechte Einzelkosten erscheinen einem Bezugsobjekt direkt zurechenbar. Auf ihre direkte Erfassung wird jedoch verzichtet, sodass sie gemeinsam für mehrere Bezugsobjekte erfasst werden.
Sonder- und Standardeinzelkosten
Sondereinzelkosten sind ihrem Wesen nach Gemeinkosten, weil sie nicht einem einzelnen Produkt, sondern nur einer Produktgruppe wie einem Auftrag, Los oder einer Serie zugerechnet werden können. Trotzdem behandelt man sie wie Einzelkosten und ordnet sie der Produktgruppe mithilfe der Divisionskalkulation zu. In der Zuschlagskalkulation der Vollkostenrechnung werden sie zusätzlich zu Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen erfasst, aber nicht in der Kostenstellenrechnung berücksichtigt. Sie fallen nicht für jedes einzelne Stück, sondern je Auftrag oder Bestellung an, die mehrere Stücke umfassen können.
Zu den Sondereinzelkosten der Fertigung zählen auftragsweise erfassbare Werkzeugkosten, Patent- und Lizenzkosten, Kosten für Produktproben oder Prototypen sowie produktbezogene Forschungs- und Entwicklungskosten. Sondereinzelkosten des Vertriebs sind unter anderem Verpackungs- und Versandkosten, Provisionen, Ausgangsfrachten, Ausgangszölle sowie Kosten aus Gewährleistung. Sie werden nur für Produktion und Vertrieb erfasst; bei den übrigen betrieblichen Funktionen wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen darauf verzichtet.
Standardeinzelkosten sind Betriebskosten beziehungsweise Stückkosten, die einem Produkt für die Deckungsbeitragsrechnung auf Grundlage einer normierten Leistungsinanspruchnahme zugerechnet werden. Die vor allem in Kreditinstituten verwendete Standardeinzelkostenrechnung beginnt mit standardisierten Arbeitsabläufen für einzelne Produkte oder Dienstleistungen. Anschließend werden die Unternehmensprozesse erfasst. Kostentreiber sind dabei die Auslöser der jeweiligen Aktivitäten.
Wirtschaftliche Einordnung und Kostenrechnung
Einzelkosten gelten grundsätzlich als variable Kosten, aber nicht alle variablen Kosten sind Einzelkosten. Typische Beispiele sind Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne. In Mehrproduktunternehmen müssen sie einem Kostenträger nachweisbar zugeordnet werden können, etwa Material mithilfe von Materialentnahmezetteln und Löhne durch die Erfassung der Arbeitszeit. Auch ursprünglich als Gemeinkosten behandelte Energiekosten können durch produktbezogene Messung zu Einzelkosten werden. Eine Kostenart gilt außerdem als Einzelkostenart, wenn ihre Kosten genau dann wegfallen, wenn das zugehörige Bezugsobjekt entfällt; ein Beispiel ist das Gehalt eines Kostenstellenleiters beim Wegfall dieser Kostenstelle.
Die genaue Zuordnung verbessert besonders in Mehrproduktunternehmen die Preiskalkulation. Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung liefern wichtige Informationen für die Preispolitik. Die Grenzkostenrechnung verrechnet nur Einzelkosten und variable Gemeinkosten auf die Kostenträger und betrachtet vor allem Beschäftigungsschwankungen. Die Einzelkostenrechnung unterscheidet dagegen nicht zwischen Fixkosten und variablen Kosten, sondern zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Für die Verrechnung sind neben dem Beschäftigungsgrad besonders Auftragsdauer, Auftragsgröße und Auftragsmenge wichtig.
Welche Kosten als Einzelkosten gelten, hängt vom verwendeten Kostenzurechnungsprinzip ab. In der Grenzplankostenrechnung sind Einzelkosten nach dem Verursachungsprinzip weitgehend mit den variablen Grenzkosten identisch. In der Prozesskostenrechnung werden nach dem Beanspruchungsprinzip dagegen auch Teile der Fixkosten, die sogenannten Nutzkosten, zu den Einzelkosten gezählt.
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